Kanzleiprofil

SOS Verkehrsrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Berlin. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Verkehrsrecht. 4,7 von 5 bei 25874 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Sonnenallee 260/262, 12057 Berlin

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Verkehrsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,7 von 5 · 25874 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

SOS Verkehrsrecht ist deutschlandweit im Verkehrsrecht tätig und auf die Verteidigung gegen drohende Bußgelder, Punkte und Fahrverbote spezialisiert. Das Angebot richtet sich an Personen, die gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Genannt werden unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße und Verstöße an roten Ampeln. Der Einstieg erfolgt über einen Online-Bußgeldcheck mit Fragen zum jeweiligen Fall. Anschließend wird eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung per Rückruf angeboten. Nach der Beauftragung übernimmt die Kanzlei die weitere Bearbeitung. Zur Prüfung gehören die Formalien der Messung, verfahrensrechtliche Anforderungen, Verjährungsfristen, der Akteninhalt, mögliche Messfehler und die Fotoqualität zur Identifizierung. Mandanten erhalten Sachstandsmitteilungen und Erinnerungen, wenn benötigte Behördenschreiben noch fehlen. Dokumente können online hochgeladen werden. Ein Kontaktformular ermöglicht Fragen und Rückrufvereinbarungen. Die Kanzlei unterstützt außerdem bei Fragen zur Rechtsschutzversicherung. Wird die Kostenübernahme verweigert, besteht die Möglichkeit einer Pauschalvergütung für einzelne Verfahrensabschnitte. Für Anfragen und eingereichte Unterlagen nennt die Kontaktseite eine Bearbeitungszeit von mindestens 24 Stunden.

SOS Verkehrsrecht in Berlin befasst sich mit der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Bußgeldbescheiden und die Vertretung bei einem Einspruch. Die Kanzlei bearbeitet insbesondere Vorwürfe wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstößen, Rotlichtverstößen und der Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer. Dabei geht es um drohende Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Die Tätigkeit richtet sich an Verkehrsteilnehmer, die einen entsprechenden Vorwurf prüfen lassen oder gegen einen Bescheid vorgehen möchten. Typische Anlässe für die Kontaktaufnahme sind ein Bußgeldbescheid, ein Anhörungsbogen oder weitere Schreiben von Behörden und Gerichten. Auch Fragen zum Stand eines laufenden Verfahrens, zu einem bevorstehenden Fahrverbot und zur Rechtsschutzversicherung sind auf der Kontaktseite vorgesehen. Die Kanzlei ist nach eigener Darstellung deutschlandweit tätig. Ihr Internetangebot enthält ergänzend Informationen zu verkehrsrechtlichen Themen, darunter Führerscheinentzug, Fahrtenbuch, MPU sowie Lenk- und Ruhezeiten. Diese Informationsangebote ergänzen den auf Bußgeldverfahren ausgerichteten Schwerpunkt. Der dargestellte Ablauf beginnt mit einem Online-Fragebogen zum jeweiligen Fall. Anschließend erfolgt ein telefonischer Rückruf zur Erstberatung. Nach der Beauftragung und dem Eingang der Vollmacht legt die Kanzlei das Mandat an und übernimmt die weitere Bearbeitung. Bei der Prüfung berücksichtigt sie unter anderem den Akteninhalt, die Formalien einer Messung, verfahrensrechtliche Anforderungen, mögliche Verjährungsfristen, Messfehler und die Fotoqualität zur Fahreridentifizierung. Mandanten erhalten Sachstandsmitteilungen zum Verfahren sowie Erinnerungen, wenn benötigte Behördenschreiben noch fehlen. Unterlagen können digital übermittelt werden. Auf Grundlage der Prüfung informiert die Kanzlei über die Einschätzung des Falls und den weiteren Verfahrensweg. Für die Kontaktaufnahme mit der Berliner Kanzlei steht auf der Website ein Kontaktformular zur Verfügung. Darüber lassen sich Fragen stellen, Dokumente anhängen und Rückrufe vereinbaren. Das Sekretariat ist montags bis donnerstags von 8:30 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 bis 16:00 Uhr geöffnet. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist es geschlossen. Für Anfragen und eingereichte Unterlagen nennt die Kontaktseite eine Bearbeitungszeit von mindestens 24 Stunden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: sos-verkehrsrecht.de, sos-verkehrsrecht.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,7

25874 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei SOS Verkehrsrecht: 4,7 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Sonnenallee 260/262, 12057 Berlin

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag8:30 bis 17:00
  • Freitag8:30 bis 16:00
  • Samstag, Sonntag und an den Feiertagengeschlossen

Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion

SOS Verkehrsrecht ist mit einer Kanzleianschrift in der Sonnenallee 260/262, 12057 Berlin, vertreten und deutschlandweit im Verkehrsrecht tätig. Im Mittelpunkt steht die Verteidigung gegen drohende Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Das Profil richtet sich insbesondere an Menschen, die einen Bußgeldbescheid überprüfen lassen möchten. Als typische Anlässe nennt die Kanzlei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße und Verstöße an roten Ampeln. Für Ratsuchende geht es dabei häufig nicht nur um den vorgeworfenen Verkehrsverstoß, sondern auch um die möglichen Folgen für ihre Mobilität im Alltag und im Beruf. Bei der Bearbeitung solcher Angelegenheiten können sowohl tatsächliche als auch verfahrensrechtliche Fragen eine Rolle spielen. Nach der Kanzleibeschreibung umfasst die Prüfung unter anderem den Akteninhalt, die Formalien der Messung, mögliche Messfehler und die Fotoqualität zur Identifizierung. Hinzu kommen verfahrensrechtliche Anforderungen und Verjährungsfristen. Ob einzelne Aspekte im konkreten Fall Bedeutung haben, hängt von den Unterlagen und dem Verfahrensstand ab. Eine Prüfung bedeutet daher nicht automatisch, dass ein Bescheid fehlerhaft ist oder ein Verfahren eingestellt wird. Sie dient zunächst dazu, den Vorwurf und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten einzuordnen. Der örtliche Bezug liegt in Berlin, während die angebotene Tätigkeit nicht auf die Hauptstadt beschränkt ist. Für gerichtliche Bußgeldverfahren sind regelmäßig Amtsgerichte zuständig; welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach der Kanzleianschrift. Das Kammergericht kann unter bestimmten Voraussetzungen mit Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen befasst sein. Die Anschrift an der Sonnenallee bildet den räumlichen Anlaufpunkt. Zugleich ermöglichen der beschriebene Rückruf und das Online-Hochladen von Dokumenten eine Kontaktaufnahme ohne unmittelbaren Besuch vor Ort. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort aufgeführten Angaben als Ausgangspunkt für eine Anfrage an SOS Verkehrsrecht nutzen. Als Einstieg beschreibt die Kanzlei einen Online-Bußgeldcheck mit Fragen zum jeweiligen Fall und eine anschließende unverbindliche Erstberatung per Rückruf. Ein Kontaktformular dient außerdem Fragen und Rückrufvereinbarungen. Nach der Beauftragung übernimmt die Kanzlei die weitere Bearbeitung, versendet Sachstandsmitteilungen und erinnert an fehlende Behördenschreiben. Auch Fragen zur Rechtsschutzversicherung gehören zum beschriebenen Angebot. Für Anfragen und eingereichte Unterlagen nennt die Kontaktseite eine Bearbeitungszeit von mindestens 24 Stunden; diese Angabe ist insbesondere bei zeitlich dringlichen Anliegen zu berücksichtigen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 22. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von SOS Verkehrsrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Berlin

  • Amtsgerichte in Berlin
  • Landgericht Berlin
  • Arbeitsgericht Berlin
  • Kammergericht

Die Kanzleianschrift von SOS Verkehrsrecht befindet sich in der Sonnenallee 260/262 im Berliner Postleitzahlgebiet 12057. Für die räumliche Orientierung ist diese konkrete Adresse maßgeblich. Die im Standortumfeld genannten Stadtteile Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf bezeichnen weitere Berliner Bereiche, belegen aber keine zusätzlichen Kanzleistandorte. Eine bestimmte Innenstadtlage oder eine unmittelbare Nähe zu einem Gericht lässt sich aus den Angaben nicht ableiten. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw kann die Anschrift als Zieladresse dienen; konkrete Verbindungen, Zugangsbedingungen und Parkmöglichkeiten sind anhand aktueller Informationen zu prüfen. Durch Rückruf und digitalen Dokumentenupload ist der beschriebene Erstkontakt auch unabhängig von einer Anfahrt möglich. Für den Schwerpunkt der Bußgeldverteidigung sind unter den genannten Gerichten vor allem die Amtsgerichte in Berlin relevant. Amtsgerichte verhandeln Verkehrsordnungswidrigkeiten, wenn ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid in ein gerichtliches Verfahren mündet. Die genaue örtliche und sachliche Zuständigkeit folgt den gesetzlichen Vorgaben sowie gegebenenfalls besonderen Zuständigkeitszuweisungen. Das Kammergericht ist als Berliner Oberlandesgericht unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für Rechtsbeschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen in Bußgeldsachen zuständig. Das genannte Landgericht Berlin ist demgegenüber nicht die typische erste gerichtliche Anlaufstelle für einen Einspruch gegen einen Verkehrsbußgeldbescheid. Landgerichte können bei zivilrechtlichen Verkehrsstreitigkeiten, etwa um Unfallfolgen, je nach Zuständigkeit eine Rolle spielen. Das Arbeitsgericht Berlin bearbeitet arbeitsrechtliche Streitigkeiten und entscheidet nicht über den Verkehrsbußgeldvorwurf selbst.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen eines Verkehrsbußgeldbescheids hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Bußgeldbescheid oder ein zuvor erhaltener Anhörungsbogen sowie weitere Schreiben der Behörde hilfreich. Wichtig sind außerdem Angaben dazu, wann die Unterlagen zugegangen sind und ob bereits eine Reaktion erfolgt ist. Vorhandene Fotos und eine sachliche Schilderung des Ablaufs können die Prüfung ergänzen. Nicht alle entscheidenden Informationen stehen jedoch im Bescheid: Messunterlagen oder weitere Verfahrensdetails können sich erst aus der Akte ergeben. Bei einer Anfrage sollte deshalb auch deutlich werden, welche Unterlagen noch fehlen und ob bereits ein gerichtliches Schreiben vorliegt.

Was wird bei Vorwürfen wegen Geschwindigkeit, Abstand oder einer roten Ampel geprüft?

Die Prüfung richtet sich nach dem jeweiligen Vorwurf und den vorhandenen Beweismitteln. Bei Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen können etwa das eingesetzte Messverfahren, dessen dokumentierte Anwendung und die Zuordnung zum Fahrzeug relevant sein. Bei Rotlichtverstößen können zusätzlich der zeitliche Ablauf und die erfasste Verkehrssituation Bedeutung haben. Übergreifend kommen Fragen zur Identifizierung der fahrenden Person, zur Fotoqualität und zum Verfahrensablauf hinzu. Nicht jede Unklarheit führt zur Unwirksamkeit eines Bescheids. Ob ein möglicher Fehler rechtlich erheblich ist, lässt sich regelmäßig nur im Zusammenhang mit dem vollständigen Akteninhalt beurteilen.

Worin unterscheiden sich Bußgeld, Punkte und Fahrverbot?

Ein Bußgeld ist eine Geldsanktion für eine Ordnungswidrigkeit. Punkte werden bei bestimmten Verkehrsverstößen im Fahreignungsregister erfasst und können im Rahmen des gesetzlichen Bewertungssystems weitere Folgen haben. Ein Fahrverbot untersagt für einen begrenzten Zeitraum das Führen von Kraftfahrzeugen; es ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Welche Folgen vorgesehen sind, hängt unter anderem von Art und Schwere des Verstoßes sowie möglichen Voreintragungen ab. Berufliche oder private Belastungen durch ein Fahrverbot führen nicht automatisch dazu, dass es entfällt. Ihre rechtliche Bedeutung bedarf einer Prüfung des Einzelfalls.

Welche Rolle spielen Fristen und Rechtsschutzversicherung vor einer Beauftragung?

Bei einem Bußgeldbescheid ist die Einspruchsfrist ein wesentlicher Gesichtspunkt; sie beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. Eine Kontaktanfrage oder ein Online-Check ersetzt keinen Einspruch und hält keine Frist an. Auch die Anfrage bei einer Rechtsschutzversicherung verändert behördliche oder gerichtliche Fristen nicht. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom Vertrag, dem betroffenen Rechtsbereich und den Umständen des Falls ab. Eine Deckungszusage kann Klarheit über den versicherten Umfang schaffen. Vor einer Beauftragung sollten deshalb Verfahrensstand, zeitliche Dringlichkeit und Fragen der Kostenübernahme voneinander getrennt geklärt werden.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 22. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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