Kanzleiprofil

Stern | Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Berlin. Schwerpunkte: Strafrecht. 5,0 von 5 bei 130 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Stralauer Platz 34, 10243 Berlin

Schwerpunkte

Strafrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 130 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Stern | Strafrecht ist eine Rechtsanwaltskanzlei am Stralauer Platz 34 in Berlin-Friedrichshain, unweit des Ostbahnhofs. Die Kanzlei vertritt Beschuldigte im Strafverfahren und verteidigt im gesamten Bundesgebiet. Zu ihren Tätigkeitsbereichen gehören die Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung, Strafbefehle, Berufung, Revision sowie Haftsachen. Auch Jugendliche und Heranwachsende werden als Mandanten angesprochen. Als Schwerpunkte nennt die Kanzlei unter anderem Diebstahl, Betrug, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Körperverletzungsdelikte, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Straßenverkehrsdelikte. Die Arbeitsweise ist auf die Interessen des Beschuldigten ausgerichtet. Gegenseitiges Vertrauen und eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem individuellen Fall werden als Voraussetzungen der Vertretung beschrieben. Bei Interesse an einer strafrechtlichen Vertretung bietet die Kanzlei ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an. Dabei können Interessierte ihren Fall ausführlich schildern und erhalten Informationen über mögliche Strategien und die Kosten einer Mandatierung. Termine können telefonisch oder über das Online-Kontaktformular vereinbart werden. Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr. Für Notfälle steht außerhalb dieser Zeiten eine Notfallnummer zur Verfügung.

Stern | Strafrecht ist eine auf Strafrecht ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei in Berlin-Friedrichshain und übernimmt Verteidigungen im gesamten Bundesgebiet. Das Tätigkeitsfeld umfasst Ermittlungsverfahren, Strafbefehle, die Verteidigung in der Hauptverhandlung sowie Berufung und Revision. Hinzu kommen Haftsachen und die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden. Als inhaltliche Schwerpunkte nennt die Kanzlei unter anderem Diebstahl, Betrug, Untreue, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Körperverletzungsdelikte, Sexualstrafrecht sowie Betäubungsmittelstrafrecht einschließlich Fragen zum Cannabisgesetz. Auch Straßenverkehrsdelikte, Ehrschutzdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gehören zu den aufgeführten Bereichen. Das Angebot richtet sich an Beschuldigte, die mit einem strafrechtlichen Vorwurf oder einem laufenden Strafverfahren konfrontiert sind. Typische Anliegen betreffen etwa einen Strafbefehl, eine bevorstehende Hauptverhandlung, Untersuchungshaft oder die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung durch Rechtsmittel. Bei den Verkehrsdelikten werden beispielsweise Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis genannt. Im Sexualstrafrecht führt die Kanzlei auch Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen auf. Durchsuchungen, Festnahmen, Verhaftungen und Beschlagnahmen sind weitere Situationen, für die eine Kontaktaufnahme vorgesehen ist. Die Zusammenarbeit beginnt nach der Darstellung der Kanzlei mit einem Erstgespräch. Interessierte können darin ihr strafrechtliches Anliegen ausführlich schildern und erhalten Informationen über mögliche Verteidigungsstrategien sowie die Bedingungen einer Mandatierung. Erst anschließend entscheiden sie über die Beauftragung. Die Kanzlei beschreibt gegenseitiges Vertrauen und die detaillierte Auseinandersetzung mit dem individuellen Fall als Grundlagen ihrer Arbeit. Ein Besprechungstermin lässt sich telefonisch oder über das Online-Kontaktformular vereinbaren. Auf ihrer Internetseite stellt die Kanzlei außerdem Ratgeber zu Themen wie Akteneinsicht, Pflichtverteidigung und Untersuchungshaft bereit. Die Kanzleiräume befinden sich am Stralauer Platz 34 im Energieforum, 10243 Berlin, unweit des Ostbahnhofs. Dort bestehen Anschlüsse an S-Bahn, Regional- und Fernverkehr sowie Buslinien. Parkmöglichkeiten werden vor dem Energieforum und im Parkhaus am Ostbahnhof genannt. Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr; die Telefonnummer lautet 030 / 629 33 55 11. Für Notfälle ist die Kanzlei auch außerhalb dieser Zeiten unter 0151 / 1700 5910 erreichbar. Weitere Kontaktwege sind das Online-Formular und die E-Mail-Adresse kontakt@stern-strafrecht.de.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: stern-strafrecht.de, stern-strafrecht.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

130 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Stralauer Platz 34, 10243 Berlin

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag09:00–18:00
  • Dienstag09:00–18:00
  • Mittwoch09:00–18:00
  • Donnerstag09:00–18:00
  • Freitag09:00–18:00

Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion

Stern | Strafrecht ist eine Rechtsanwaltskanzlei am Stralauer Platz 34 in 10243 Berlin. Der Standort liegt in Berlin-Friedrichshain im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, unweit des Ostbahnhofs. Hauptschwerpunkt ist das Strafrecht: Die Kanzlei vertritt Beschuldigte und übernimmt die Verteidigung im gesamten Bundesgebiet. Ihr Tätigkeitsfeld reicht vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zu Berufung und Revision. Hinzu kommen Verfahren im Zusammenhang mit Strafbefehlen sowie Haftsachen. Auch Jugendliche und Heranwachsende gehören zu den angesprochenen Mandantengruppen. Inhaltlich nennt die Kanzlei unter anderem Diebstahl, Betrug, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht. Weitere Schwerpunkte sind Körperverletzungsdelikte, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Straßenverkehrsdelikte. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, die Mitteilung eines Ermittlungsverfahrens, eine Anklageschrift oder ein zugestellter Strafbefehl. Bei wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Vorwürfen können umfangreiche Geschäftsunterlagen eine Rolle spielen; bei anderen Tatvorwürfen stehen häufig Zeugenaussagen, digitale Kommunikation oder die Rekonstruktion einzelner Ereignisse im Mittelpunkt. Welche Gesichtspunkte tatsächlich erheblich sind, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Hinter den verschiedenen Verfahrensabschnitten stehen unterschiedliche Aufgaben der Strafverteidigung. Im Ermittlungsverfahren geht es allgemein darum, den Vorwurf und die Beweislage zu erfassen. In einer Hauptverhandlung werden die erhobenen Vorwürfe gerichtlich geprüft. Berufung und Revision unterscheiden sich insbesondere im Umfang der gerichtlichen Überprüfung. In Haftsachen kommen Fragen des Freiheitsentzugs und besondere zeitliche Anforderungen hinzu. Stern | Strafrecht beschreibt gegenseitiges Vertrauen und die detaillierte Auseinandersetzung mit dem individuellen Fall als Voraussetzungen der Vertretung. Die Arbeitsweise ist dabei an den Interessen der beschuldigten Person ausgerichtet. Der örtliche Bezug ergibt sich neben dem Kanzleisitz aus der Berliner Gerichtsstruktur. Strafverfahren werden je nach Zuständigkeit vor den Berliner Amtsgerichten oder dem für Strafsachen zuständigen Landgericht geführt; das Kammergericht übernimmt unter anderem Aufgaben als Rechtsmittelgericht. Die Nähe zum Ostbahnhof bietet einen Orientierungspunkt für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil hinterlegten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Termine werden laut Kanzleibeschreibung telefonisch oder über das Online-Kontaktformular vereinbart. Im Erstgespräch können Interessierte ihren Fall schildern und Informationen zu möglichen Vorgehensweisen sowie den Bedingungen einer Mandatierung erhalten. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr; für Notfälle ist außerhalb dieser Zeiten eine Notfallnummer vorgesehen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 21. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Standort von Stern | Strafrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Berlin

  • Amtsgerichte in Berlin
  • Landgericht Berlin
  • Arbeitsgericht Berlin
  • Kammergericht

Die Kanzlei Stern | Strafrecht befindet sich am Stralauer Platz 34 in Berlin-Friedrichshain und damit im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Der nahe Ostbahnhof prägt die räumliche Orientierung und bietet einen Anknüpfungspunkt für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch aus anderen Berliner Bezirken wie Mitte, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf oder Steglitz-Zehlendorf lässt sich die Fahrt anhand der aktuellen Verbindungen planen. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw sind die jeweilige Verkehrslage und die örtlichen Abstellmöglichkeiten zu berücksichtigen. Konkrete Angaben zu eigenen Parkplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Kanzleibesuch und Gerichtstermin können unterschiedliche Anfahrtswege erfordern, da der Kanzleisitz nicht den Verhandlungsort bestimmt. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten insbesondere die Amtsgerichte in Berlin, das Landgericht und das Kammergericht relevant. Amtsgerichtliche Strafsachen sind in Berlin grundsätzlich beim Amtsgericht Tiergarten konzentriert. Dort werden unter anderem Strafbefehlsverfahren und erstinstanzliche Strafverfahren vor Strafrichtern oder Schöffengerichten geführt. Das für Strafsachen zuständige Landgericht Berlin I verhandelt unter anderem schwerwiegendere Strafvorwürfe in erster Instanz sowie Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Kammergericht ist als Oberlandesgericht unter anderem mit Revisionen gegen bestimmte strafgerichtliche Urteile und mit Beschwerden befasst. Für Jugendliche und Heranwachsende bestehen besondere jugendgerichtliche Zuständigkeiten. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Berlin entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die strafrechtliche Verteidigung nicht das zuständige Gericht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafvorwurfs hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind insbesondere der bezeichnete Tatvorwurf, die beteiligte Behörde und der aktuelle Verfahrensstand von Bedeutung. Vorhandene Schreiben wie eine Vorladung, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl enthalten häufig Aktenzeichen und Angaben zu Terminen. Auch das Datum des Zugangs kann wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert die Darstellung des Anliegens. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und auf welchem Weg sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Die erste Schilderung ersetzt noch keine Prüfung der Ermittlungsakte.

Worin unterscheiden sich Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Berufung und Revision?

Im Ermittlungsverfahren prüfen die Strafverfolgungsbehörden einen Verdacht und sammeln belastende wie entlastende Umstände. Kommt es nach Anklageerhebung zur Hauptverhandlung, untersucht das Gericht den Vorwurf insbesondere durch die Beweisaufnahme. Eine Berufung ermöglicht im gesetzlich vorgesehenen Rahmen eine erneute Prüfung tatsächlicher und rechtlicher Fragen. Die Revision ist dagegen auf die Überprüfung von Rechtsfehlern ausgerichtet und keine vollständige neue Tatsachenverhandlung. Welches Rechtsmittel überhaupt vorgesehen ist, hängt unter anderem davon ab, welches Gericht entschieden hat. Für Rechtsmittel gelten gesetzliche Fristen und Formanforderungen.

Was bedeutet ein Strafbefehl, und warum ist das Zustellungsdatum relevant?

Ein Strafbefehl ermöglicht in bestimmten Strafsachen eine gerichtliche Entscheidung ohne vorherige Hauptverhandlung. Er kann beispielsweise eine Geldstrafe enthalten und ist nicht lediglich eine unverbindliche Mitteilung über einen Verdacht. Ohne wirksamen Einspruch kann er rechtskräftig werden und einem rechtskräftigen Urteil gleichstehen. Für den Einspruch gilt grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen nach Zustellung. Deshalb sind das Schreiben selbst sowie Angaben und Unterlagen zur Zustellung für eine anwaltliche Prüfung bedeutsam. Welche Vorgehensweise im Einzelfall in Betracht kommt, lässt sich erst anhand des Vorwurfs und der Verfahrensunterlagen beurteilen.

Welche Besonderheiten bestehen bei Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende?

Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Jugendliche sind im strafrechtlichen Sinn Personen, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Heranwachsende waren zur Tatzeit mindestens 18, aber noch nicht 21 Jahre alt; bei ihnen kann unter bestimmten Voraussetzungen Jugendstrafrecht angewendet werden. Neben dem Tatvorwurf können daher persönliche Entwicklung und Lebensumstände besondere Bedeutung haben. Auch die Verfahrensgestaltung und die möglichen Rechtsfolgen unterscheiden sich teilweise vom allgemeinen Strafrecht. Welche Regeln einschlägig sind, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Falls.

Was unterscheidet eine Haftsache von anderen strafrechtlichen Anliegen?

Haftsachen betreffen Fragen des Freiheitsentzugs, beispielsweise im Zusammenhang mit Untersuchungshaft. Dabei sind neben dem eigentlichen Tatvorwurf die gesetzlichen Voraussetzungen der Haft und deren Fortdauer zu prüfen. Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe; die Unschuldsvermutung gilt weiterhin. Für eine erste Kontaktaufnahme sind insbesondere der Aufenthaltsort der betroffenen Person, die zuständige Behörde und bekannte Gerichtstermine wichtige Informationen. Angehörige können eine Anfrage anstoßen, erhalten wegen der anwaltlichen Verschwiegenheit aber nicht automatisch Auskunft über sämtliche Verfahrensinhalte. Die konkreten Kommunikations- und Vertretungsmöglichkeiten müssen im jeweiligen Fall geklärt werden.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 21. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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