Kanzleiprofil

Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Sportrecht, Strafrecht. 4,9 von 5 bei 1642 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Königsallee 60 F, 40212 Düsseldorf

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Sportrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,9 von 5 · 1642 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Die Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist in Düsseldorf ansässig und bundesweit tätig. Schwerpunkte sind das Verkehrsrecht und das Transportrecht. Weitere Tätigkeitsbereiche umfassen Verkehrsstrafrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und Zivilrecht. Im Verkehrsrecht unterstützt die Kanzlei Mandanten bei Bußgeldbescheiden, Punkten, Fahrverboten, Blitzer-Messungen, Rotlichtverstößen und Abstandsverstößen. Sie prüft Einspruchsmöglichkeiten wegen Messfehlern, Fristproblemen oder formellen Fehlern. Im Verkehrsstrafrecht gehören Fahrerflucht sowie Alkohol oder Drogen am Steuer zu den genannten Themen. Im nationalen und internationalen Transportrecht berät die Kanzlei Unternehmen und Mandanten. Das arbeitsrechtliche Angebot richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer und umfasst Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträge. Im Insolvenzrecht begleitet die Kanzlei Privatinsolvenzen und Schuldenregulierungen. Zum Team gehören Fachanwälte und Juristen; die Kontaktseite nennt über 50 Mitarbeiter. Als Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei eine sorgfältige Prüfung, eine klare rechtliche Einschätzung und individuelle Beratung. Angeboten werden eine kostenlose Erstberatung und eine Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden.

Die Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Düsseldorf berät und vertritt Mandanten in mehreren Rechtsgebieten. Schwerpunkte liegen im Verkehrsrecht und im Transportrecht; hinzu kommen Verkehrsstrafrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und Zivilrecht. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Zum Team gehören Rechtsanwälte und weitere Juristen. Kay Stolle wird als Geschäftsführer, Ron Stolle als Rechtsanwalt und Prokurist genannt. Kay Stolle befasst sich insbesondere mit Transport- und Speditionsrecht sowie mit verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Im Verkehrsrecht betreut die Kanzlei unter anderem Anliegen rund um Bußgeldbescheide, Geschwindigkeitsmessungen, Punkte, Fahrverbote und Führerscheinfragen. Weitere Themen sind Rotlicht- und Abstandsverstöße sowie der Vorwurf der Handynutzung am Steuer. Auch Verkehrsunfälle und strafrechtliche Vorwürfe im Straßenverkehr, etwa Fahrerflucht oder Alkohol und Drogen am Steuer, gehören zum beschriebenen Tätigkeitsbereich. Im Transportrecht richtet sich das Angebot an Unternehmen und weitere Mandanten mit nationalen oder internationalen Sachverhalten. Die arbeitsrechtliche Beratung umfasst Anliegen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, insbesondere Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträge. Im Insolvenzrecht nennt die Kanzlei Privatinsolvenzen und Schuldenregulierung. Als Grundlage der Zusammenarbeit beschreibt die Kanzlei eine auf das konkrete Anliegen abgestimmte Beratung, eine sorgfältige Prüfung und eine rechtliche Einschätzung. Für verkehrsrechtliche Anliegen können Schreiben der Bußgeldstelle zur Auswertung eingereicht werden. Bei Bußgeldbescheiden prüft die Kanzlei unter anderem Messfehler, Fristprobleme und formelle Fehler im Hinblick auf einen möglichen Einspruch. Die Website bietet außerdem eine Funktion, mit der Mandanten den Sachstand verfolgen können. Ergänzend stellt sie Informationen und Ratgeber zu verkehrsrechtlichen Themen bereit. Der Standort befindet sich an der Königsallee 60 F, 40212 Düsseldorf. Die Kanzlei ist telefonisch unter 0211 – 93 885 – 1 und per E-Mail an info@stolle-rg.de erreichbar. Auf der Website steht zudem ein Kontaktformular für Anfragen mit Namen, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht zur Verfügung. Die Kontaktseite beschreibt die Kanzlei als vor Ort und digital ansprechbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: stolle-rg.de, stolle-rg.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,9

1642 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: 4,9 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Königsallee 60 F, 40212 Düsseldorf

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Düsseldorf – Einordnung der Redaktion

Die Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ihren Sitz an der Königsallee 60 F in 40212 Düsseldorf und ist bundesweit tätig. Das Profil nennt Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht als Hauptschwerpunkt sowie Sportrecht. Die Kanzleibeschreibung hebt daneben Verkehrsrecht und nationales sowie internationales Transportrecht hervor. Für Ratsuchende ergibt sich damit ein Spektrum, das persönliche Konflikte ebenso wie rechtliche Fragen von Unternehmen umfasst. Im Strafrecht bestehen insbesondere durch die ausdrücklich genannten verkehrsstrafrechtlichen Themen Berührungspunkte zum Straßenverkehr. Im Verkehrsrecht befasst sich die Kanzlei mit Bußgeldbescheiden, Punkten, Fahrverboten sowie Vorwürfen wegen Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandsverstößen. Nach der Beschreibung gehört dazu die Prüfung möglicher Messfehler, Fristprobleme und formeller Fehler. Im Verkehrsstrafrecht werden Fahrerflucht sowie Alkohol oder Drogen am Steuer genannt. Allgemein unterscheiden sich Bußgeldverfahren und Strafverfahren sowohl im Ablauf als auch hinsichtlich möglicher Folgen. Für die erste Einordnung sind deshalb die konkreten Schreiben der Behörden und der bisherige Verfahrensstand von Bedeutung. Das Transportrecht betrifft demgegenüber unter anderem rechtliche Fragen rund um die nationale und grenzüberschreitende Beförderung von Gütern. Das arbeitsrechtliche Angebot richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Genannt werden Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträge, also Situationen, in denen Bestand, Gestaltung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt stehen. Im Insolvenzrecht begleitet die Gesellschaft Privatinsolvenzen und Schuldenregulierungen. Typische Anliegen betreffen hier die geordnete Erfassung von Verbindlichkeiten und den Umgang mit einer finanziellen Überlastung. Sportrecht ist ebenfalls im Profil aufgeführt; allgemein können darunter Vertragsfragen, Vereinsangelegenheiten oder verbandsrechtliche Streitigkeiten fallen. Eine nähere Spezialisierung innerhalb dieses Rechtsgebiets ist in den vorliegenden Angaben nicht beschrieben. Die Anschrift an der Königsallee liegt im innerstädtischen Bereich von Düsseldorf mit Bezug zur Stadtmitte. Auch für Anfragen aus Pempelfort, Oberkassel, Bilk und Derendorf bildet der Düsseldorfer Sitz einen örtlichen Anlaufpunkt. Am Standort befinden sich Amtsgericht, Landgericht, Arbeitsgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf; welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach Gegenstand und Umständen des Verfahrens. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil hinterlegten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu bereits erhaltenen Schreiben und zu erkennbaren Fristen. Anschließend lassen sich der weitere Austausch, benötigte Unterlagen und die Voraussetzungen einer möglichen Mandatsübernahme klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Düsseldorf

  • Amtsgericht Düsseldorf
  • Landgericht Düsseldorf
  • Arbeitsgericht Düsseldorf
  • Oberlandesgericht Düsseldorf

Die Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft mbH befindet sich an der Königsallee 60 F im innerstädtischen Düsseldorf. Die Lage ist der Stadtmitte zuzuordnen und bietet einen örtlichen Bezug auch für Ratsuchende aus Pempelfort, Oberkassel, Bilk und Derendorf. Für eine Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, sollte anhand der konkreten Adresse geprüft werden. Aus der zentralen Lage allein lassen sich weder bestimmte Fahrzeiten noch eine unmittelbare Verfügbarkeit von Stellplätzen ableiten. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist typischerweise das Arbeitsgericht Düsseldorf zuständig, sofern die örtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dort werden etwa Kündigungsschutzverfahren oder Streitigkeiten über Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen geführt. Bußgeldsachen aus dem Straßenverkehr können nach einem Einspruch vor das zuständige Amtsgericht gelangen. Auch viele Strafverfahren, darunter verkehrsstrafrechtliche Verfahren, werden erstinstanzlich am Amtsgericht verhandelt. Das Landgericht Düsseldorf ist unter anderem für bestimmte schwerwiegendere Strafsachen sowie für Rechtsmittel gegen strafgerichtliche Entscheidungen des Amtsgerichts zuständig. Bei zivilrechtlichen Verkehrs- und Transportstreitigkeiten kommen je nach Streitgegenstand und Zuständigkeitsregeln Amtsgericht oder Landgericht Düsseldorf in Betracht. Insolvenzverfahren werden beim zuständigen Amtsgericht als Insolvenzgericht geführt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf übernimmt insbesondere Aufgaben als Rechtsmittelgericht, etwa in Zivilsachen. Sportrechtliche Konflikte können je nach Inhalt vor staatlichen Gerichten oder innerhalb verbandsrechtlicher beziehungsweise schiedsgerichtlicher Strukturen behandelt werden. Der Kanzleisitz begründet dabei nicht automatisch die Zuständigkeit eines Düsseldorfer Gerichts; gerade bei bundesweiten und internationalen Sachverhalten ist diese gesondert zu bestimmen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einem Bußgeldbescheid oder Fahrverbot hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Bußgeldbescheid, ein vorausgegangener Anhörungsbogen und weitere behördliche Schreiben hilfreich. Wichtig sind außerdem Angaben dazu, wann die Unterlagen zugestellt wurden und ob bereits eine Reaktion erfolgt ist. Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Abstandsverstößen können vorhandene Fotos und Angaben zur Verkehrssituation relevant sein. Ob Messunterlagen oder eine Akteneinsicht benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Da in Bußgeldverfahren Fristen eine Rolle spielen, sollte eine Anfrage deren zeitlichen Rahmen deutlich erkennen lassen. Das bloße Absenden einer Kontaktanfrage wahrt keine verfahrensrechtliche Frist.

Was unterscheidet einen verkehrsstrafrechtlichen Vorwurf von einer Verkehrsordnungswidrigkeit?

Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen beispielsweise viele Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße und werden regelmäßig zunächst durch eine Bußgeldbehörde bearbeitet. Vorwürfe wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder bestimmte Fahrten unter Alkohol- beziehungsweise Drogeneinfluss können dagegen Gegenstand eines Strafverfahrens sein. Dabei sind insbesondere Polizei, Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls ein Strafgericht beteiligt. Mögliche Folgen und Verfahrensrechte unterscheiden sich entsprechend. Nicht jeder Sachverhalt mit Alkohol oder Drogen ist automatisch gleich einzuordnen. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb die genaue Bezeichnung des Vorwurfs, die erhaltenen Schreiben und der Stand des Verfahrens besonders aufschlussreich.

Welche Informationen werden bei einer Anfrage zu Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag benötigt?

Eine arbeitsrechtliche Anfrage lässt sich anhand des Arbeitsvertrags, des betreffenden Schreibens und einer kurzen zeitlichen Darstellung vorbereiten. Bei einer Kündigung ist insbesondere der Zugang des Schreibens bedeutsam; bei einer Abmahnung steht der konkret beanstandete Sachverhalt im Mittelpunkt. Bei einem Aufhebungsvertrag ist relevant, ob lediglich ein Entwurf vorliegt oder bereits unterschrieben wurde. Auch die Rolle als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sollte aus der Anfrage hervorgehen. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten können kurze Fristen gelten. Eine allgemeine Kontaktaufnahme ersetzt daher weder die Prüfung dieser Fristen noch erforderliche Verfahrenshandlungen.

Wie lässt sich eine erste Anfrage zu Privatinsolvenz oder Schuldenregulierung vorbereiten?

Hilfreich ist eine möglichst vollständige Übersicht über Gläubiger, offene Forderungen, Einkommen und vorhandenes Vermögen. Ergänzend können Mahnungen, Vollstreckungsunterlagen und Informationen zu bereits bestehenden Zahlungsvereinbarungen den Überblick erleichtern. Allgemein geht es zunächst darum, die finanzielle Situation und mögliche Wege einer geordneten Schuldenbearbeitung zu erfassen. Welche außergerichtlichen Schritte oder welches Insolvenzverfahren in Betracht kommen, hängt unter anderem von der persönlichen und beruflichen Situation ab. Eine Privatinsolvenz führt nicht unmittelbar mit der Anfrage zur Schuldenfreiheit; Verfahren und mögliche Restschuldbefreiung sind an gesetzliche Voraussetzungen gebunden.

Welche Angaben helfen bei einer sportrechtlichen Mandatsanfrage?

Im Sportrecht ist zunächst wichtig, ob es um einen Vertrag, eine Vereinsangelegenheit, eine Verbandsentscheidung oder einen anderen Konflikt geht. Ratsuchende sollten ihre Rolle benennen, beispielsweise als Sportlerin, Sportler, Verein oder Vertragspartner. Je nach Anliegen können Verträge, Satzungen, Verbandsordnungen und bereits zugestellte Entscheidungen relevant sein. Weil sportrechtliche Fragen unterschiedliche Rechtsgebiete berühren, kommen verschiedene Verfahrenswege in Betracht. Neben staatlichen Gerichten können interne Verbandsinstanzen oder Schiedsgerichte eine Rolle spielen. Vor einer Mandatsübernahme sollte geklärt werden, ob das konkrete Anliegen vom Tätigkeitsangebot erfasst wird und welche Fristen bestehen.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden