Kanzleiprofil

Kanzlei Markowitz

Rechtsanwaltskanzlei in München. Schwerpunkte: Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht. 4,9 von 5 bei 69 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Valleystraße 27, 81371 München

Schwerpunkte

Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,9 von 5 · 69 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Markowitz in München unterstützt Mandantinnen und Mandanten im Strafrecht und Familienrecht mit persönlicher Beratung, Diskretion und konsequenter Interessenvertretung. Rechtsanwältin Alexandra Markowitz nimmt sich Zeit für Ihre Situation, prüft die rechtlichen Möglichkeiten und entwickelt mit Ihnen die nächsten Schritte – außergerichtlich oder vor Gericht. Die Kanzlei Markowitz verteidigt Beschuldigte und Angeklagte in München mit klarer Strategie, Akteneinsicht und konsequenter Vertretung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Ziel ist eine konsequente Verteidigung – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Neben dem Strafrecht begleitet die Kanzlei Markowitz Mandantinnen und Mandanten auch im Familienrecht – etwa bei Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht oder Gewaltschutz. Gerade wenn familiäre Konflikte eskalieren und strafrechtliche Fragen berühren, ist eine sorgfältige rechtliche Einordnung wichtig. Die Kanzlei unterstützt bei außergerichtlichen Lösungen und gerichtlichen Verfahren, wenn eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist.

Die Kanzlei Markowitz in München ist im Strafrecht und Familienrecht tätig. Rechtsanwältin Alexandra Markowitz berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten außergerichtlich sowie vor Gericht. Im Strafrecht umfasst die Tätigkeit die Verteidigung von Beschuldigten und Angeklagten vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Genannt werden allgemeines Strafrecht, Körperverletzung, Betrug und Vermögensdelikte, Drogenstrafrecht, Jugendstrafrecht sowie Sexualstrafrecht. Die Vertretung erfolgt gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Die Kanzlei übernimmt Mandate in München, in Bayern und bundesweit. Typische Anlässe für eine strafrechtliche Beratung sind laufende Ermittlungen, eine polizeiliche Vorladung, ein zugestellter Strafbefehl oder eine Hausdurchsuchung. Im Familienrecht richtet sich das Angebot an Menschen, die sich mit einer Trennung oder Scheidung sowie Fragen zu Kindern, Unterhalt oder Vermögen befassen. Zu den genannten Themen gehören Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinn und Versorgungsausgleich. Auch Gewaltschutz und familiäre Konflikte, bei denen zugleich strafrechtliche Fragen auftreten, zählen zum Tätigkeitsbereich. Bei häuslicher Gewalt oder Bedrohung berücksichtigt die Beratung sowohl familienrechtliche als auch strafrechtliche Aspekte. Die Zusammenarbeit beginnt mit der Erörterung der persönlichen Situation und der Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten. Darauf aufbauend entwickelt Alexandra Markowitz gemeinsam mit den Mandantinnen und Mandanten die nächsten Schritte. Im Strafrecht gehört dazu die Beantragung von Akteneinsicht und die Einordnung des konkreten Vorwurfs. Im Familienrecht umfasst die Begleitung außergerichtliche Lösungen und gerichtliche Verfahren. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich und vertraulich und legt Wert auf direkten Kontakt sowie verständliche Kommunikation. Für die erste Besprechung kann ein Termin vereinbart werden. Der Standort befindet sich in der Valleystraße 27, 81371 München-Sendling. Die Kanzlei ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit dem Auto erreichbar; Parkmöglichkeiten bestehen laut Kontaktseite in der Umgebung. Als Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung angegeben. Kontakt ist telefonisch unter 089 - 95877419, per E-Mail an ra@kanzlei-markowitz.de und über das Kontaktformular auf der Internetseite möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-markowitz.de, kanzlei-markowitz.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,9

69 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Kanzlei Markowitz: 4,9 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Valleystraße 27, 81371 München

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Mo – Fr08:00 – 18:00 Uhr und nach Vereinbarung

Beratung in München – Einordnung der Redaktion

Unter der Profilbezeichnung „Strafverteidiger München“ ist Rechtsanwältin Alexandra Markowitz von der Kanzlei Markowitz in München verzeichnet. Die Kanzlei befindet sich in der Valleystraße 27, 81371 München, im Stadtteil Sendling. Das Profil nennt Verkehrsrecht, Strafrecht und Familienrecht, wobei Familienrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen ist. Die Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere die Begleitung familienrechtlicher Konflikte und die Verteidigung in Strafverfahren. Dabei werden persönliche Beratung, Diskretion und die gemeinsame Erörterung der nächsten Schritte beschrieben. Je nach Anliegen kommt eine außergerichtliche Klärung oder eine Vertretung vor Gericht in Betracht. Im Familienrecht stehen häufig Veränderungen der persönlichen Lebensverhältnisse im Mittelpunkt. Trennung und Scheidung können Fragen zum Unterhalt, zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit Kindern aufwerfen. Auch Gewaltschutz gehört zu den ausdrücklich genannten Themen der Kanzlei. Für Ratsuchende geht es zunächst darum, unterschiedliche rechtliche Fragen voneinander abzugrenzen und deren Zusammenhang zu verstehen. Besonders bei eskalierenden familiären Auseinandersetzungen können familienrechtliche Schutzfragen und strafrechtliche Vorwürfe nebeneinander bestehen. Diese Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke und bedürfen deshalb einer jeweils eigenständigen Betrachtung. Im Strafrecht beschreibt die Kanzlei eine Verteidigung vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Dazu gehören die Akteneinsicht und die Vertretung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklage. Das ebenfalls aufgeführte Verkehrsrecht umfasst allgemein beispielsweise Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren und Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Überschneidungen mit dem Strafrecht entstehen etwa bei Vorwürfen einer Trunkenheitsfahrt oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Welche Unterstützung im konkreten verkehrsrechtlichen Anliegen möglich ist, lässt sich bei der Anfrage klären. Der Standort in Sendling liegt außerhalb der Münchner Altstadt und ist für die Anreise innerhalb des Stadtgebiets ein konkreter Orientierungspunkt. Die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Pkw-Anfahrt sollte anhand der Adresse geplant werden. Für familienrechtliche Verfahren ist regelmäßig das Amtsgericht München als Familiengericht relevant; in Strafsachen kommen je nach Zuständigkeit auch das Landgericht München I und in weiteren Verfahrensstufen das Oberlandesgericht München in Betracht. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet sich zunächst eine kurze Schilderung des Anliegens mit dem betroffenen Rechtsgebiet an. Bereits erhaltene gerichtliche Schreiben und laufende Fristen helfen bei der zeitlichen Einordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen dafür benötigt werden, wird anschließend mit der Kanzlei geklärt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 22. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Standort von Kanzlei Markowitz. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in München

  • Amtsgericht München
  • Landgericht München I
  • Arbeitsgericht München
  • Oberlandesgericht München

Die Kanzlei Markowitz hat ihren Sitz in der Valleystraße 27 in München-Sendling. Damit liegt sie nicht im unmittelbaren Altstadtbereich, sondern in einem südlich der Innenstadt gelegenen Stadtteil. Für Ratsuchende aus Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing oder Bogenhausen hängt die passende Anreise vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich für die Anfahrt innerhalb Münchens infrage. Konkrete Verbindungen sowie die aktuelle Verkehrslage sollten adressbezogen geprüft werden. Angaben zu eigenen Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht München relevant. Dessen Familiengericht führt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge, Umgang und Gewaltschutz. Über Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen entscheidet regelmäßig das Oberlandesgericht München. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich jedoch nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten des jeweiligen Verfahrens. In Strafsachen verhandelt das Amtsgericht München insbesondere Verfahren aus seinem gesetzlichen Zuständigkeitsbereich; schwerwiegendere Anklagen können erstinstanzlich zum Landgericht München I gehören. Das Landgericht entscheidet außerdem über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Oberlandesgericht München kann insbesondere bei Revisionen zuständig sein. Verkehrsrechtliche Streitigkeiten werden je nach Gegenstand als Zivil-, Bußgeld- oder Strafverfahren geführt; Fahrerlaubnisfragen können die Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffen. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht München ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und gehört nicht zu den typischen Gerichten der hier aufgeführten Schwerpunkte.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind der bisherige Verlauf der Trennung, gemeinsame Kinder und die aktuell offenen Streitpunkte hilfreich. Dazu können Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Fragen zur Betreuung der Kinder gehören. Bereits vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben geben zusätzlichen Überblick. Für die erste Kontaktaufnahme genügt meist eine sachliche Zusammenfassung; sensible Unterlagen sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg bereitgestellt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Gegenstand der Beratung ab.

Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgangsrecht und Gewaltschutz?

Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind und wichtige Entscheidungen zu dessen Lebensführung. Das Umgangsrecht regelt insbesondere den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern. Gewaltschutz dient dem Schutz vor Gewalt, Drohungen oder bestimmten Nachstellungen und kann etwa Kontakt- oder Näherungsverbote betreffen. Diese Themen können innerhalb derselben familiären Auseinandersetzung zusammentreffen, sind rechtlich aber nicht gleichzusetzen. In kindschaftsrechtlichen Verfahren steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Bei einer Anfrage hilft es, die einzelnen Konflikte und bereits bestehende gerichtliche Regelungen getrennt zu schildern.

Was ist bei einer Mandatsanfrage nach einer Vorladung oder einem Strafbefehl wichtig?

Wichtig sind zunächst die Art des Schreibens, die ausstellende Stelle, der genannte Vorwurf und vorhandene Termine oder Fristen. Eine Vorladung, eine Anklage und ein Strafbefehl stehen für unterschiedliche Verfahrenssituationen. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht, zur Sache zu schweigen und eine Verteidigung hinzuzuziehen. Ob eine Pflicht zum Erscheinen besteht, hängt unter anderem davon ab, wer die Vorladung veranlasst hat. Für die Prüfung des Tatvorwurfs ist häufig Akteneinsicht erforderlich. Eine erste Anfrage sollte deshalb nicht mit einer abschließenden Bewertung des gesamten Verfahrens gleichgesetzt werden.

Wann überschneiden sich Verkehrsrecht und Strafrecht?

Nicht jeder Verkehrsverstoß ist eine Straftat. Viele Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt, während etwa eine Trunkenheitsfahrt oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort strafrechtliche Fragen aufwerfen können. Nach einem Unfall können außerdem zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und versicherungsrechtliche Fragen entstehen. Daneben sind Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde möglich. Ein einzelner Vorfall kann somit mehrere rechtlich getrennte Verfahren auslösen. Für eine Mandatsanfrage sind die beteiligten Behörden, erhaltene Schreiben und der bisherige Ablauf hilfreich, damit zunächst die betroffenen Verfahrensbereiche erkennbar werden.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 22. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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