Kanzleiprofil

Lauenburg | Kopietz | Herzog | Hoffmann (Bürogemeinschaft)

Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg. Schwerpunkte: Strafrecht, Verkehrsrecht. 5,0 von 5 bei 306 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

1

Standort

Elbchaussee 87, 22763 Hamburg

Schwerpunkte

Strafrecht, Verkehrsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 306 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Joachim Lauenburg ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in der Hamburger Bürogemeinschaft Lauenburg | Kopietz | Herzog | Hoffmann. Die Kanzlei befindet sich in der Elbchaussee 87 und übernimmt Strafverteidigung in Hamburg und bundesweit. Genannt werden Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Führerscheinsachen, Betäubungsmittelrecht und Nebenstrafrechtsgebiete. Das Angebot richtet sich an Personen, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, sowie an Betroffene von Durchsuchungen, Festnahmen und Verhaftungen. Die Verteidigung umfasst Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren sowie Einsprüche gegen Strafbefehle und Pflichtverteidigung. Auch Straf- und Bußgeldverfahren gehören zum Tätigkeitsbereich. Die Verteidigung erfolgt nach den Angaben der Kanzlei in Abstimmung mit den Mandanten; Verschwiegenheit und die Verpflichtung gegenüber den Mandanten werden ausdrücklich hervorgehoben. Für einen ersten Kontakt wird eine unverbindliche kurze Ersteinschätzung anhand vorhandener Unterlagen angeboten. Ein Informationsgespräch ist kostenlos, Rechtsberatung erfolgt nur bei Beauftragung. Zur Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. In der Bürogemeinschaft werden außerdem Familienrecht und Zivilrecht genannt.

Lauenburg | Kopietz | Herzog | Hoffmann ist eine Bürogemeinschaft von Rechtsanwälten in Hamburg. Der Schwerpunkt liegt auf der Strafverteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren. Zum Tätigkeitsspektrum gehören Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelrecht und Führerscheinsachen. Daneben werden Familienrecht und Zivilrecht angeboten. In der Bürogemeinschaft sind Fachanwälte und eine Fachanwältin für Strafrecht sowie eine Fachanwältin für Familienrecht tätig. Die anwaltliche Vertretung erfolgt in Hamburg und bundesweit. Das strafrechtliche Angebot richtet sich an Personen, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden oder von Ermittlungsmaßnahmen betroffen sind. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind polizeiliche Vorladungen, Durchsuchungen, Festnahmen, Anklagen und Strafbefehle. Die Verteidigung umfasst Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren sowie die Pflichtverteidigung. Als einzelne Themen nennt die Kanzlei unter anderem Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Unfallflucht, Trunkenheitsfahrten und das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zum aufgeführten Spektrum. Im Familienrecht werden Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich und Umgangsrecht genannt; im zivilrechtlichen Bereich unter anderem Schadenersatz nach Autounfällen. Für den Einstieg in eine mögliche Zusammenarbeit ist eine unverbindliche kurze Ersteinschätzung vorgesehen. Als Grundlage dienen vorhandene Unterlagen wie Vorladungen, Anklagen, Strafbefehle und andere amtliche Schreiben. Dabei werden offene Fragen, mögliche nächste Schritte und die Frage einer Zusammenarbeit besprochen. Rechtsberatung erfolgt laut Kanzlei erst bei Beauftragung. Die Verteidigung wird in Absprache mit den Mandanten geführt. Die Kanzlei betont dabei die anwaltliche Verschwiegenheit. Auf der Internetseite stehen außerdem Vollmachten und Formulare zur Verfügung; über das Kontaktformular können Dokumente übermittelt werden. Der Standort befindet sich in der Elbchaussee 87, 22763 Hamburg. Die Internetseite enthält Hinweise zur Anfahrt mit dem Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln. Als Bürozeiten werden 7:00 Uhr bis mindestens 18:00 Uhr angegeben. Kontakt ist telefonisch unter 040 / 39 14 08, per E-Mail an lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de sowie über ein Kontaktformular möglich. Angeboten werden auch ein Rückruf-Service und eine Terminvereinbarung über die Internetseite. Für Zeiten außerhalb der eigenen Bereitschaften verweist die Kanzlei auf einen Anwaltsnotdienst.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ihr-anwalt-hamburg.de, ihr-anwalt-hamburg.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

306 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Lauenburg | Kopietz | Herzog | Hoffmann (Bürogemeinschaft): 5,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Elbchaussee 87, 22763 Hamburg

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion

Unter der Profilbezeichnung „Strafverteidigung Lauenburg“ ist Joachim Lauenburg als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg verzeichnet. Er gehört der Bürogemeinschaft Lauenburg | Kopietz | Herzog | Hoffmann an der Elbchaussee 87 an. Das Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt und daneben Strafrecht. Die belegte Tätigkeitsbeschreibung konkretisiert diese Ausrichtung insbesondere durch Verkehrsstrafrecht, Führerscheinsachen sowie Straf- und Bußgeldverfahren. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um die Einordnung eines behördlichen Schreibens, den Stand eines Verfahrens und die Frage, welche Unterlagen für eine anwaltliche Prüfung benötigt werden. Im Verkehrsrecht können beispielsweise Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder einem Verkehrsverstoß Anlass für eine Anfrage sein. Je nach Sachverhalt sind strafrechtliche, ordnungswidrigkeitenrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Fragen voneinander zu unterscheiden. Ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen. Der Schwerpunkt des beschriebenen Angebots liegt in diesem Zusammenhang auf der Verteidigung und auf Führerscheinsachen; aus der allgemeinen Bezeichnung Verkehrsrecht lässt sich hingegen kein bestimmter Umfang der Bearbeitung zivilrechtlicher Unfallansprüche ableiten. Zum strafrechtlichen Tätigkeitsbereich gehören außerdem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Betäubungsmittelrecht sowie Nebenstrafrechtsgebiete. Das Angebot richtet sich an verdächtigte oder beschuldigte Personen und an Betroffene von Durchsuchungen, Festnahmen oder Verhaftungen. Genannt werden die Verteidigung im Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren, Einsprüche gegen Strafbefehle und Pflichtverteidigung. Nach der Kanzleibeschreibung erfolgt die Verteidigung in Abstimmung mit den Mandantinnen und Mandanten. Verschwiegenheit und die Verpflichtung gegenüber den Mandanten werden dabei ausdrücklich hervorgehoben. Die Kanzlei liegt an der Elbchaussee im Hamburger Bezirk Altona. Der Standort ist damit innerhalb des westlichen Hamburger Stadtgebiets verortet; die Strafverteidigung wird nach den vorliegenden Angaben in Hamburg und bundesweit übernommen. Zu den genannten Gerichten zählen das Amtsgericht Hamburg, das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, richtet sich nach dem konkreten Verfahren. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Adresse geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst das Profil und die dort bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Als Kontaktwege sind Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular genannt. Eine kurze Schilderung des Anliegens, vorhandene Schreiben und erkennbare Fristen helfen bei der ersten Zuordnung. Angeboten wird eine unverbindliche kurze Ersteinschätzung anhand vorhandener Unterlagen. Eine Rechtsberatung erfolgt nach den Angaben der Kanzlei erst bei Beauftragung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Lauenburg | Kopietz | Herzog | Hoffmann (Bürogemeinschaft). Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Hamburg

  • Amtsgericht Hamburg
  • Landgericht Hamburg
  • Arbeitsgericht Hamburg
  • Hanseatisches Oberlandesgericht

Die Elbchaussee 87 in 22763 Hamburg liegt im Bezirk Altona und damit westlich der Hamburger Innenstadt. Für die Planung eines Kanzleibesuchs ist diese Lage von einer unmittelbaren Innenstadtlage zu unterscheiden. Aus Hamburg-Mitte, Eimsbüttel, Hamburg-Nord oder Wandsbek hängen Anfahrt und Verkehrsmittelwahl vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich für die Anreise in Betracht; konkrete Verbindungen, die aktuelle Verkehrslage und mögliche Stellplätze sollten vor einem Besuch gesondert geprüft werden. Belegte Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur barrierefreien Zugänglichkeit liegen nicht vor. Für Straf- und Verkehrsstrafverfahren kommen unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Hamburg und das Landgericht Hamburg in Betracht. Amtsgerichte verhandeln zahlreiche Strafsachen in erster Instanz und bearbeiten Strafbefehlsverfahren. Auch gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid werden regelmäßig vor einem Amtsgericht geführt. Das Landgericht ist unter anderem für erstinstanzliche Strafsachen von höherem Gewicht sowie für Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts zuständig. Das Hanseatische Oberlandesgericht befasst sich insbesondere mit bestimmten Revisionen und Rechtsbeschwerden. Die konkrete Zuständigkeit hängt jedoch von Verfahrensart, Tatvorwurf und örtlichen Anknüpfungspunkten ab; die Kanzleiadresse allein entscheidet darüber nicht. Führerscheinsachen können außerdem Verwaltungsverfahren und verwaltungsgerichtliche Verfahren betreffen. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Hamburg ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und spielt für die hier beschriebenen strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Schwerpunkte typischerweise keine unmittelbare Rolle.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen eines Verkehrsverstoßes oder Strafvorwurfs hilfreich?

Hilfreich sind insbesondere das zuletzt eingegangene Schreiben der Polizei, Staatsanwaltschaft, Bußgeldstelle oder des Gerichts sowie vorhandene Bescheide und Ladungen. Auch Aktenzeichen, Zustelldatum und ausdrücklich genannte Fristen erleichtern die Zuordnung. Bei Führerscheinsachen können Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde zusätzlich bedeutsam sein. Eine kurze, sachliche Übersicht über den bisherigen Ablauf unterstützt die erste Orientierung. Welche weiteren Dokumente benötigt werden und auf welchem Weg sensible Unterlagen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Eine erste Anfrage ersetzt noch keine Prüfung der Ermittlungsakte.

Worin unterscheiden sich Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafverfahren und Führerscheinsachen?

Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, etwa bestimmte Geschwindigkeitsverstöße. Ein Verkehrsstrafverfahren setzt dagegen den Verdacht einer Straftat voraus, beispielsweise einer unerlaubten Entfernung vom Unfallort. Führerscheinsachen betreffen die Fahrerlaubnis und können zusätzlich zu einem Straf- oder Bußgeldverfahren entstehen. Dabei sind Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis rechtlich unterschiedliche Maßnahmen. Ein einzelner Vorgang kann deshalb mehrere Verfahren bei verschiedenen Stellen auslösen. Für die erste Einordnung ist vor allem wichtig, welche Behörde geschrieben hat und welche Entscheidung oder welcher Vorwurf in dem Schreiben bezeichnet wird.

Was bedeutet ein Strafbefehl, und worin unterscheidet er sich von einer Anklage?

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die in einem dafür vorgesehenen Verfahren ohne vorherige Hauptverhandlung ergehen kann. Er enthält eine festgesetzte Rechtsfolge und kann ohne rechtzeitigen Einspruch rechtskräftig werden. Eine Anklage führt dagegen zunächst zur gerichtlichen Prüfung, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Für einen Einspruch gegen einen Strafbefehl gilt grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen nach Zustellung. Ob und in welchem Umfang ein Vorgehen sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb der vollständige Strafbefehl und Angaben zur Zustellung besonders relevant.

Wann kommt eine Pflichtverteidigung in Betracht?

Eine Pflichtverteidigung kommt in gesetzlich bestimmten Fällen notwendiger Verteidigung in Betracht. Maßgeblich können etwa die Schwere des Tatvorwurfs, die zu erwartenden Rechtsfolgen, eine schwierige Sach- oder Rechtslage oder bestimmte Situationen des Freiheitsentzugs sein. Ein geringes Einkommen allein begründet im Strafverfahren grundsätzlich keinen Anspruch auf Pflichtverteidigung. Über die Bestellung entscheidet das zuständige Gericht. Die Bestellung bedeutet außerdem nicht automatisch, dass für die beschuldigte Person endgültig keine Kosten entstehen. Zur ersten Einordnung sind insbesondere Tatvorwurf, Verfahrensstand und bereits vorhandene gerichtliche Entscheidungen relevant.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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