Kanzleiprofil
Nikias Roth
Rechtsanwaltskanzlei in Mülheim an der Ruhr. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Strafrecht. 5,0 von 5 bei 188 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Hingbergstraße 377, 45472 Mülheim an der Ruhr
Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Strafrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 188 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Nikias Roth ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger sowie Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht mit Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr. Er berät und vertritt Mandanten in ganz Deutschland. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Die Webseite nennt außerdem Ordnungswidrigkeiten und Pflichtverteidigung. Im Jugendstrafrecht begleiten Roth und sein Team Jugendliche und ihre Eltern. Die Verteidigung umfasst auch schwerwiegende Vorwürfe wie Mord oder Totschlag sowie Fälle mit drohendem Führerscheinverlust. Seine Arbeitsweise beschreibt Roth mit persönlicher Betreuung, rechtlicher Analyse und Vorbereitung. Individuelle Verteidigungsstrategien berücksichtigen die persönlichen Umstände der Mandanten. Zur Vorbereitung auf eine Gerichtsverhandlung werden der Ablauf und mögliche Fragen gemeinsam besprochen. Die zu erwartenden Kosten werden im Erstgespräch erläutert. Kontakt ist telefonisch, über einen Rückrufservice oder WhatsApp möglich. In der Regel erfolgt eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Besprechungstermine können auch außerhalb der Bürozeiten vereinbart werden. Für Festnahmen, Verhaftungen oder Durchsuchungen ist eine Notfallnummer angegeben.
Die Kanzlei Nikias Roth in Mülheim an der Ruhr ist im Strafrecht und Verkehrsstrafrecht tätig. Nikias Roth ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Zu den auf der Kanzleiwebsite genannten Tätigkeitsgebieten gehören das allgemeine Strafrecht, das Betäubungsmittelstrafrecht, das Jugendstrafrecht, das Kapitalstrafrecht und das Sexualstrafrecht. Außerdem werden Wirtschaftsstrafrecht, Steuerhinterziehung, Ordnungswidrigkeiten und Pflichtverteidigung als Bereiche aufgeführt. Die Kanzlei berät und vertritt Menschen, die mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind. Im Jugendstrafrecht richtet sich die Begleitung ausdrücklich an Jugendliche und ihre Eltern. Typische Anliegen im Verkehrsstrafrecht betreffen unter anderem Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung im Straßenverkehr und illegale Straßenrennen. Auch ein drohender Führerscheinverlust zählt zu den auf der Website angesprochenen Situationen. Im Kapitalstrafrecht geht es beispielsweise um Vorwürfe des Mordes oder Totschlags. Zum Sexualstrafrecht nennt die Website unter anderem sexuelle Belästigung, sexuelle Übergriffe und die Verbreitung pornografischer Inhalte. Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit und ist nicht auf das Ruhrgebiet beschränkt. Nach der Darstellung der Kanzlei umfasst die Zusammenarbeit eine Prüfung des jeweiligen Falls und die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände. Als Bestandteile der Arbeitsweise werden die rechtliche Analyse, die Vorbereitung des Verfahrens und die persönliche Betreuung genannt. Zur Vorbereitung auf eine Gerichtsverhandlung bespricht Nikias Roth mit den Mandanten den Ablauf, mögliche Fragen und die Aussagestrategie. Die Kanzlei betont zudem die Vertraulichkeit der Mandatsbearbeitung und die anwaltliche Schweigepflicht. Der Kanzleistandort befindet sich in der Hingbergstraße 377, 45472 Mülheim an der Ruhr. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr; Besprechungstermine können auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden. Kontakt ist telefonisch unter 0208 375 837 25, per E-Mail an kontakt@kroeber-roth.de, über das Kontaktformular, einen Rückrufservice oder WhatsApp möglich. Laut Website erfolgt eine Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Für Notfälle wie Festnahmen, Verhaftungen oder Durchsuchungen ist die Nummer 0160 299 60 19 angegeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: strafverteidigung-roth.de, strafverteidigung-roth.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
188 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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- Strafverteidigung Roth
Rechtsanwalt | Strafverteidiger | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Fachanwalt für Strafrecht
Arbeitsrecht · Strafrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag08:00-18:00
- Dienstag08:00-18:00
- Mittwoch08:00-18:00
- Donnerstag08:00-18:00
- Freitag08:00-18:00
Beratung in Mülheim an der Ruhr – Einordnung der Redaktion
Unter der Bezeichnung Strafverteidigung Roth ist Rechtsanwalt Nikias Roth in Mülheim an der Ruhr tätig. Seine Kanzlei befindet sich an der Hingbergstraße 377, 45472 Mülheim an der Ruhr. Er ist Strafverteidiger sowie Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht und berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in ganz Deutschland. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und daneben Strafrecht auf. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere die strafrechtliche Tätigkeit; nähere Angaben zu konkreten arbeitsrechtlichen Leistungen enthält sie nicht. Diese Unterscheidung bietet Ratsuchenden eine Grundlage, um bei einer Anfrage den passenden Tätigkeitsbereich zu klären. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Fragen rund um Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Für eine erste Einordnung sind häufig der zeitliche Ablauf und vorhandene Unterlagen wichtig. Strafrechtliche Anliegen entstehen dagegen beispielsweise durch eine Vorladung, eine Durchsuchung, einen Strafbefehl oder eine Anklage. Roth nennt als Tätigkeitsbereiche allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Auch Ordnungswidrigkeiten und Pflichtverteidigung gehören zu den aufgeführten Themen. Das Spektrum umfasst damit sowohl verkehrsbezogene Vorwürfe mit möglichem Führerscheinverlust als auch schwerwiegende Beschuldigungen wie Mord oder Totschlag. Seine Arbeitsweise beschreibt Roth mit persönlicher Betreuung, rechtlicher Analyse und Vorbereitung unter Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände. Im Jugendstrafrecht begleiten er und sein Team Jugendliche und deren Eltern. Zur Vorbereitung auf eine Gerichtsverhandlung werden der Ablauf und mögliche Fragen gemeinsam besprochen. Am Kanzleistandort ist das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr ein möglicher gerichtlicher Bezugspunkt für Straf- und Bußgeldverfahren. Welche gerichtliche Zuständigkeit tatsächlich besteht, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, nicht das örtliche Amtsgericht. Für Ratsuchende aus Mülheim an der Ruhr, etwa aus Altstadt, Broich oder Styrum, bietet die Anschrift an der Hingbergstraße einen konkreten Ausgangspunkt zur Planung eines Besuchs. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Mandatsanfrage die angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Genannt werden Telefon, Rückrufservice und WhatsApp. Sinnvoll ist eine kurze Beschreibung des Anliegens einschließlich bereits bekannter Termine oder Fristen. Laut Kanzleibeschreibung erfolgt eine Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden; Besprechungen können auch außerhalb der Bürozeiten vereinbart werden. Für Festnahmen, Verhaftungen oder Durchsuchungen ist eine Notfallnummer angegeben.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Mülheim an der Ruhr
- Amtsgericht Mülheim an der Ruhr
Die Kanzlei Nikias Roth hat ihren Sitz an der Hingbergstraße 377 in 45472 Mülheim an der Ruhr. Altstadt, Broich und Styrum sind als Stadtteile am Standort genannt; daraus ergibt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Viertel. Auch eine Innenstadtlage lässt sich aus dem vorliegenden Material nicht ableiten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die vollständige Anschrift als Orientierung. Welche Verbindung oder Route zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangsort und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Besuch erfragt werden. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr genannt. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt kann es insbesondere bei Verfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht sowie in Jugendstrafsachen relevant sein, sofern die örtliche und sachliche Zuständigkeit vorliegt. Auch gerichtliche Bußgeldverfahren, etwa nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, können vor einem Amtsgericht geführt werden. Nicht sämtliche von Roth genannten strafrechtlichen Bereiche fallen jedoch in dessen erstinstanzliche Zuständigkeit: Verfahren wegen Mordes oder Totschlags gehören grundsätzlich vor das Landgericht. Individuelle Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen oder Arbeitsentgelt, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht benannt. Die Zuständigkeit richtet sich deshalb nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern nach den gesetzlichen Regeln des jeweiligen Verfahrens.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder ausstehender Vergütung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine kurze Schilderung des Arbeitsverhältnisses und eine zeitliche Übersicht hilfreich. Dazu gehören etwa der Beginn der Beschäftigung, der Anlass des Konflikts und bereits eingegangene Schreiben. Je nach Anliegen können Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Entgeltabrechnungen oder Schriftverkehr wichtig sein. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Bekannte Fristen und Zugangsdaten sollten deshalb bei der Anfrage genannt werden. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, lässt sich im Kontakt klären.
Was sollte eine erste Anfrage nach einer Vorladung oder einem Strafbefehl enthalten?
Hilfreich sind Angaben dazu, welches Dokument vorliegt, welche Behörde es versandt hat und welcher Vorwurf darin genannt wird. Auch Aktenzeichen, Zustellungsdatum sowie aufgeführte Termine oder Fristen ermöglichen eine erste Zuordnung. Eine Vorladung und ein Strafbefehl haben unterschiedliche Funktionen: Während eine Vorladung auf einen Termin gerichtet ist, kann ein Strafbefehl ohne rechtzeitigen Einspruch rechtskräftig werden. Eine ausführliche Darstellung sensibler Einzelheiten ist für die bloße Kontaktanbahnung nicht immer erforderlich. Der geeignete Übermittlungsweg für Unterlagen sollte zunächst abgestimmt werden.
Welche Rolle spielen Eltern in einem Jugendstrafverfahren?
Das Jugendstrafrecht berücksichtigt insbesondere Alter und Entwicklungsstand der beschuldigten Person und ist vom Erziehungsgedanken geprägt. Eltern beziehungsweise gesetzliche Vertreter haben bei minderjährigen Beschuldigten grundsätzlich eigene Beteiligungsrechte; deren Umfang hängt von der Verfahrenssituation ab. Zugleich richtet sich die Verteidigung nach den Interessen der beschuldigten Person. Für eine erste Anfrage sind das Alter, der Verfahrensstand und vorhandene behördliche Schreiben wichtig. Ob und in welcher Form gemeinsame Gespräche stattfinden, kann unter Berücksichtigung der Beteiligten und der Vertraulichkeit geklärt werden.
Worin unterscheiden sich Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis bei strafrechtlichen Vorwürfen?
Ein Fahrverbot untersagt für einen begrenzten Zeitraum das Führen bestimmter oder sämtlicher Kraftfahrzeuge, ohne die Fahrerlaubnis als solche aufzuheben. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis; eine spätere Neuerteilung setzt ein eigenes Verfahren voraus. Verkehrsbezogene Vorfälle können außerdem sowohl strafrechtliche als auch fahrerlaubnisrechtliche Fragen aufwerfen. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb nicht nur Schreiben von Polizei oder Gericht relevant, sondern gegebenenfalls auch solche der Fahrerlaubnisbehörde. Welche Folgen überhaupt in Betracht kommen, hängt vom Vorwurf und den Umständen des Einzelfalls ab.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Nikias Roth schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
