Kanzleiprofil

Kanzlei Schleifer

Rechtsanwaltskanzlei in Augsburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 315 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Stettenstraße 19, 86150 Augsburg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 315 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Markus Schleifer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg. Er berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte, darunter insbesondere Beschäftigte im Außendienst sowie einzelne Betriebsratsmitglieder und ganze Gremien. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Abmahnungen und Lohnzahlungsansprüche. Außerdem prüft er Arbeitsverträge und Klauseln zu Befristung, Probezeit, Zeugnis und Wettbewerbsverbot. Betriebsräte unterstützt er bei Fragen zu ihren Befugnissen und zu den Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Gremium. Die Vertretung erfolgt in außergerichtlichen Verhandlungen, Schiedsverfahren und vor den Arbeitsgerichten. Im telefonischen Erstgespräch gibt er eine Einschätzung dazu, ob ein Vorgehen gegen eine Kündigung rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Seine Arbeitsweise umfasst die Prüfung der Ausgangslage, die verständliche Erklärung von Handlungsmöglichkeiten und die Entwicklung einer Strategie. Dabei berücksichtigt er persönliche und strategische Aspekte sowie die Möglichkeit einer weiteren konstruktiven Zusammenarbeit. Schleifer verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht und Erfahrung als Personalreferent, Personalleiter und Syndikusanwalt.

Die Kanzlei Schleifer in Augsburg ist auf Arbeitsrecht ausgerichtet. Rechtsanwalt Markus Schleifer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge und Abfindungen. Weitere Themen sind Abmahnungen, Lohnzahlungsansprüche und die Prüfung von Arbeitsverträgen. Dabei befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Befristungen, Probezeit, Zeugnissen und Wettbewerbsverboten. Die Vertretung erfolgt in außergerichtlichen Verhandlungen, in Schiedsverfahren und vor den Arbeitsgerichten. Zum Mandantenkreis zählen auch Beschäftigte im Außendienst. Bei ihnen stehen neben allgemeinen arbeitsrechtlichen Anliegen die besonderen rechtlichen Fragen ihres Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Betriebsräte unterstützt die Kanzlei sowohl als einzelne Mitglieder als auch als gesamtes Gremium. Typische Anliegen betreffen die Reichweite ihrer Befugnisse und den Umfang der Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat. Die Beratung umfasst die Klärung solcher Fragen ebenso wie die Vertretung in rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber. Am Beginn der Zusammenarbeit kann ein telefonisches Erstgespräch stehen. Bei einer Kündigung wird dabei zunächst eingeschätzt, ob ein Vorgehen rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Anschließend gehören die Prüfung der Unterlagen, die Erläuterung möglicher Handlungswege und die Entwicklung einer auf den Fall abgestimmten Strategie zum beschriebenen Ablauf. Je nach Angelegenheit folgen außergerichtliche Verhandlungen oder ein gerichtliches Verfahren. Markus Schleifer berücksichtigt nach eigener Darstellung neben rechtlichen auch persönliche und strategische Aspekte, etwa wenn eine weitere Zusammenarbeit im Arbeitsverhältnis möglich bleiben soll. Dabei greift er auf frühere Tätigkeiten als Personalreferent, Personalleiter und Syndikusanwalt zurück. Die Kanzlei befindet sich in der Stettenstraße 19, 86150 Augsburg, und richtet ihr Angebot unter anderem an Arbeitnehmer im Raum Augsburg. Für die Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung ist sie telefonisch unter 0821 207 137 55 sowie per E-Mail an kanzlei@schleifer-arbeitsrecht.de erreichbar. Als Faxnummer ist 0821 207 137 56 angegeben.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: schleifer-arbeitsrecht.de, schleifer-arbeitsrecht.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

315 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

Alle Bewertungen bei Google ansehen
Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Kanzlei Schleifer: 5,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Augsburg

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Stettenstraße 19, 86150 Augsburg

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Augsburg – Einordnung der Redaktion

Markus Schleifer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg. In der Kanzlei Schleifer in der Stettenstraße 19, 86150 Augsburg, berät und vertritt er ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Zum angesprochenen Personenkreis gehören insbesondere Beschäftigte im Außendienst sowie einzelne Betriebsratsmitglieder und vollständige Gremien. Schleifer verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht und war als Personalreferent, Personalleiter und Syndikusanwalt tätig. Sein arbeitsrechtlicher Schwerpunkt verbindet damit die anwaltliche Perspektive mit Erfahrungen aus der betrieblichen Personalarbeit. Für Arbeitnehmer stehen häufig Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Abmahnungen oder offene Lohnzahlungen im Mittelpunkt. Hinter diesen Anliegen können unterschiedliche Fragen stehen: Wie ist eine Beendigungserklärung einzuordnen, welche Regelungen enthält ein angebotener Aufhebungsvertrag und welche Vergütungsbestandteile sind noch offen? Schleifer prüft außerdem Arbeitsverträge und Klauseln zu Befristung, Probezeit, Zeugnis und Wettbewerbsverbot. Gerade bei Beschäftigten im Außendienst können vertragliche Vorgaben zur Tätigkeit und Vergütung eine Rolle spielen. Welche Gesichtspunkte im jeweiligen Fall maßgeblich sind, hängt von den konkreten Vereinbarungen und dem Verlauf des Arbeitsverhältnisses ab. Bei Betriebsräten betrifft die Unterstützung insbesondere die Befugnisse des Gremiums und die Pflichten des Arbeitgebers gegenüber der Arbeitnehmervertretung. Dabei unterscheiden sich persönliche arbeitsrechtliche Anliegen eines Betriebsratsmitglieds von Fragen, die das gesamte Gremium betreffen. Die Vertretung durch Schleifer umfasst außergerichtliche Verhandlungen, Schiedsverfahren und Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Seine beschriebene Arbeitsweise beginnt mit der Prüfung der Ausgangslage und einer verständlichen Erläuterung der Handlungsmöglichkeiten. Bei der Entwicklung einer Strategie berücksichtigt er persönliche und strategische Aspekte sowie die Möglichkeit, die Zusammenarbeit im Betrieb konstruktiv fortzusetzen. Die Kanzleiadresse liegt im Augsburger Innenstadtbereich. Für Ratsuchende aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen oder Oberhausen bietet sich damit ein innerstädtischer Anlaufpunkt; die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw richtet sich nach dem Ausgangsort. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Augsburg relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Zur Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben heranziehen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zu beteiligten Parteien, wichtigen Terminen und vorhandenen Unterlagen. Im telefonischen Erstgespräch zu einer Kündigung gibt Schleifer eine Einschätzung, ob ein Vorgehen rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Standort von Kanzlei Schleifer. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Augsburg

  • Amtsgericht Augsburg
  • Landgericht Augsburg
  • Arbeitsgericht Augsburg
  • Oberlandesgericht München (Zweigstelle Augsburg)

Die Kanzlei Schleifer befindet sich in der Stettenstraße 19 im Innenstadtbereich von Augsburg. Das räumliche Umfeld des Profils umfasst neben der Innenstadt auch Lechhausen, Pfersee, Göggingen und Oberhausen. Die innerstädtische Lage lässt sich grundsätzlich sowohl bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Pkw berücksichtigen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Abstellmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der Kanzleiadresse allein lassen sich weder eine bestimmte Fahrzeit noch konkrete Parkmöglichkeiten ableiten. Für einen persönlichen Besuch empfiehlt sich eine vorherige Terminabstimmung. Zum ausschließlich arbeitsrechtlichen Schwerpunkt passt unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Augsburg. Arbeitsgerichte führen beispielsweise Verfahren über Kündigungen, ausstehende Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden regelmäßig im Urteilsverfahren behandelt. Für betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen, etwa über Beteiligungsrechte eines Betriebsrats, ist dagegen typischerweise das Beschlussverfahren vorgesehen. Ob das Arbeitsgericht Augsburg örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten des konkreten Falls und nicht allein nach dem Sitz der Kanzlei. Das Amtsgericht Augsburg, das Landgericht Augsburg und das Oberlandesgericht München mit seiner Zweigstelle Augsburg gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für die hier beschriebenen arbeitsrechtlichen Kernanliegen sind sie regelmäßig nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Auch Rechtsmittel gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen führen grundsätzlich innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit weiter und nicht zum Landgericht oder Oberlandesgericht. Die Unterscheidung der Gerichtsbarkeiten ist deshalb für die räumliche Einordnung dieses Profils wesentlich.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind regelmäßig das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und vorhandene Ergänzungsvereinbarungen hilfreich. Bedeutung haben außerdem der Zeitpunkt des Zugangs, die Beschäftigungsdauer und mögliche Besonderheiten wie ein besonderer Kündigungsschutz. Auch vorherige Abmahnungen oder Schriftwechsel können zum Verständnis beitragen. Bei Kündigungen gelten kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage sind es grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine fristwahrende Verfahrenshandlung. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Kündigung, und gehört eine Abfindung immer dazu?

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können etwa das Beendigungsdatum, eine Freistellung, das Zeugnis und eine Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht bei einer Kündigung nicht automatisch. Ansprüche können sich jedoch aus besonderen gesetzlichen Voraussetzungen oder Vereinbarungen ergeben. Aufhebungsverträge können zudem Auswirkungen auf sozialrechtliche Leistungen haben. Für eine allgemeine Vorbereitung der Anfrage sind deshalb der Vertragsentwurf, zeitliche Vorgaben und das persönliche Anliegen wichtige Ausgangspunkte.

Was sollte eine Anfrage zu einer Abmahnung oder zu ausstehendem Lohn enthalten?

Bei einer Abmahnung helfen Angaben dazu, welches Verhalten beanstandet wird, wann sich der Vorfall ereignet haben soll und welche Unterlagen dazu vorliegen. Bei ausstehendem Lohn stehen die betroffenen Abrechnungszeiträume, die vereinbarte Vergütung und bereits geleistete Zahlungen im Vordergrund. Bei variablen Vergütungsbestandteilen können zusätzlich die zugrunde liegenden Vereinbarungen wichtig sein. Beide Themen können durch vertragliche oder tarifliche Regelungen geprägt sein. Insbesondere bei Zahlungsansprüchen können Ausschlussfristen eine Rolle spielen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert es, den Sachverhalt bei einer ersten Anfrage nachvollziehbar darzustellen.

Wann betrifft eine arbeitsrechtliche Anfrage den Betriebsrat als Gremium und wann ein einzelnes Mitglied?

Geht es um Informations-, Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte, betrifft die Angelegenheit häufig den Betriebsrat als Gremium. Beispiele sind Fragen zur Beteiligung bei betrieblichen Maßnahmen oder zu erforderlichen Informationen des Arbeitgebers. Davon zu unterscheiden sind persönliche Ansprüche eines Mitglieds aus seinem Arbeitsverhältnis, etwa auf Vergütung. Auch der Schutz der Betriebsratstätigkeit kann eigenständige Fragen aufwerfen. Für eine erste Anfrage ist daher hilfreich, das betroffene Recht und die beteiligten Personen zu benennen. Bei einer Beauftragung durch das Gremium können eine ordnungsgemäße Beschlussfassung und die gesetzlichen Voraussetzungen der Kostentragung relevant werden.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Anliegen an Kanzlei Schleifer schildern

Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden