Kanzleiprofil
Anwaltskanzlei Gusinda
Rechtsanwaltskanzlei in Dresden. Schwerpunkte: Verkehrsrecht. 5,0 von 5 bei 39 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Großenhainer Str. 179, 01129 Dresden
Schwerpunkte
Verkehrsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 39 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Die Anwaltskanzlei Gusinda in Dresden wurde im Mai 2003 gegründet. Rechtsanwältin Yvette Gusinda ist ausschließlich auf Verkehrsrecht spezialisiert und nennt fast 20 Jahre Erfahrung in diesem Bereich. Ihre Tätigkeit umfasst Ordnungswidrigkeiten und Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsunfallrecht. Sie unterstützt Mandanten bei Fragen zu Fahrverbot, Führerschein und Punkten sowie beim Wiedererlangen der Fahrerlaubnis, bei MPU-Anordnungen und beim Punkteabbau. Im Verkehrsstrafrecht übernimmt sie die Verteidigung gegen Vorwürfe wie Körperverletzung, Unfall- oder Fahrerflucht sowie Alkohol oder Drogen. Bei Verkehrsunfällen betreut sie sowohl Verursacher als auch Geschädigte. Zur Abwicklung gehören die Beauftragung eines Sachverständigen, die Einholung von Kostenangeboten und die Korrespondenz mit Versicherungen und Behörden. Die Vertretung erfolgt außergerichtlich und vor Gerichten bundesweit. Die Anwältin beschreibt ihre Arbeitsweise als lösungsorientiert und auf den jeweiligen Einzelfall angepasst. Sie nutzt ein unabhängiges Netzwerk aus Sachverständigen, Gutachtern und Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und nimmt mehrfach jährlich an Fortbildungen teil. Eine kurzfristige Ersteinschätzung per Telefon oder E-Mail wird kostenfrei und unverbindlich angeboten.
Die Anwaltskanzlei Gusinda in Dresden ist ausschließlich auf das Verkehrsrecht ausgerichtet. Rechtsanwältin Yvette Gusinda gründete die Kanzlei im Mai 2003. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren, das Verkehrsstrafrecht sowie das Verkehrsunfallrecht. Die anwaltliche Vertretung erfolgt sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und wird bundesweit angeboten. Yvette Gusinda ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sowie im Deutschen und Sächsischen Anwaltverein. Auf der Kanzleiwebsite werden außerdem regelmäßige Fortbildungen und Tätigkeiten in der Referendarsausbildung bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen genannt. Die Kanzlei befasst sich unter anderem mit Bußgeldbescheiden, Fahrverboten und Fragen rund um Führerschein und Punkte. Dazu zählen Anliegen zum Erhalt oder zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, zu MPU-Anordnungen und zum Punkteabbau. Im Verkehrsstrafrecht übernimmt die Rechtsanwältin die Verteidigung bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Unfall- oder Fahrerflucht sowie bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen. Bei Verkehrsunfällen richtet sich das Angebot sowohl an Geschädigte als auch an Unfallverursacher. Die Abwicklung kann die Beauftragung von Sachverständigen, die Einholung von Kostenangeboten und den Schriftverkehr mit Versicherungen und Behörden umfassen. Am Beginn der Zusammenarbeit stehen eine Beratung und die Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts. Für eine kurzfristige Ersteinschätzung können sich Ratsuchende telefonisch oder per E-Mail an die Kanzlei wenden. Die weitere Bearbeitung orientiert sich nach den Angaben der Kanzlei am Einzelfall und berücksichtigt auch wirtschaftliche Gesichtspunkte. Die Rechtsanwältin übernimmt die Kommunikation mit Versicherungen, Institutionen und Behörden. Zudem verweist sie auf einen fachlichen Austausch mit Sachverständigen, Gutachtern und Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Der Kanzleisitz befindet sich in der Großenhainer Straße 179, 01129 Dresden. Als Sprechzeiten sind Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr angegeben. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0351/85675310 erreichbar, per E-Mail unter kontakt@verkehrsrecht-dresden.com. Auf der Website steht außerdem ein Kontaktformular zur Verfügung. Als zusätzliche Notfallnummer wird +49 173 6659643 genannt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: verkehrsrecht-dresden.com, verkehrsrecht-dresden.com
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
39 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
Alle Bewertungen bei Google ansehenRechtsgebiete und Leistungen
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Mo-Do9:00 – 18:00
- Fr.9:00 – 13:00
Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion
Das Profil „Verkehrsrecht Dresden“ stellt Rechtsanwältin Yvette Gusinda von der Anwaltskanzlei Gusinda vor. Die im Mai 2003 gegründete Kanzlei befindet sich in der Großenhainer Straße 179 in 01129 Dresden. Yvette Gusinda ist ausschließlich auf Verkehrsrecht spezialisiert. Zu ihren Tätigkeitsfeldern zählen Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafrecht sowie Verkehrsunfallrecht. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei um unterschiedliche Ausgangssituationen: einen erhaltenen Bußgeldbescheid, einen strafrechtlichen Vorwurf nach einer Verkehrskontrolle oder die rechtliche Abwicklung eines Unfalls. Die Vertretung erfolgt sowohl außergerichtlich als auch vor Gerichten bundesweit. Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten stehen häufig Fragen zu Punkten, Fahrverboten und den Folgen eines Verkehrsverstoßes im Mittelpunkt. Zum beschriebenen Tätigkeitsumfang gehören außerdem Anliegen rund um den Führerschein, die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, MPU-Anordnungen und den Punkteabbau. Dabei sind Bußgeldverfahren und fahrerlaubnisrechtliche Fragen voneinander zu unterscheiden: Sie können denselben Vorfall betreffen, folgen aber unterschiedlichen rechtlichen Regeln. Im Verkehrsstrafrecht verteidigt Yvette Gusinda unter anderem gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit Körperverletzung, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr. Nach Verkehrsunfällen betreut die Anwältin sowohl Geschädigte als auch Unfallverursacher. Typische Anliegen betreffen die Haftungsverteilung, Fahrzeugschäden und die Kommunikation mit Versicherungen. Zur beschriebenen Unfallabwicklung zählen die Beauftragung eines Sachverständigen, die Einholung von Kostenangeboten sowie der Schriftverkehr mit Versicherungen und Behörden. Die Kanzlei greift auf ein unabhängiges Netzwerk aus Sachverständigen, Gutachtern und Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zurück. Yvette Gusinda beschreibt ihre Arbeitsweise als einzelfallbezogen und lösungsorientiert und nimmt mehrfach jährlich an Fortbildungen teil. Der Kanzleistandort an der Großenhainer Straße liegt im Dresdner Norden und bietet einen örtlichen Bezug zum Umfeld von Pieschen. Auch für Ratsuchende aus Neustadt, Altstadt, Blasewitz oder Plauen ist die Anschrift ein Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten können insbesondere das Amtsgericht Dresden und das Landgericht Dresden zuständig sein; in bestimmten Rechtsmittelverfahren kommt das Oberlandesgericht Dresden hinzu. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, vorhandene Schreiben und erkennbare Fristen erleichtern die erste Einordnung. Laut Kanzleibeschreibung ist eine kurzfristige Ersteinschätzung telefonisch oder per E-Mail vorgesehen. Ob und in welchem Umfang eine Vertretung übernommen wird, ist anschließend individuell zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 21. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Dresden
- Amtsgericht Dresden
- Landgericht Dresden
- Arbeitsgericht Dresden
- Oberlandesgericht Dresden
Die Anwaltskanzlei Gusinda hat ihren Sitz in der Großenhainer Straße 179 in 01129 Dresden. Die Lage im nördlichen Stadtgebiet stellt einen räumlichen Bezug zum Umfeld von Pieschen her; sie ist nicht mit einer Anschrift in der Altstadt gleichzusetzen. Für Ratsuchende aus Neustadt, Blasewitz, Plauen und anderen Teilen Dresdens hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich für die Anreise in Betracht. Konkrete Verbindungen, aktuelle Verkehrsbedingungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Termin anhand der Adresse geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben lassen sich keine bestimmten Haltestellen oder Stellplätze ableiten. Für den verkehrsrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten besonders das Amtsgericht Dresden relevant. Amtsgerichte befassen sich unter anderem mit gerichtlichen Bußgeldverfahren nach einem Einspruch sowie mit zahlreichen Verkehrsstrafverfahren. Auch zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallfolgen können dort verhandelt werden. Ob stattdessen das Landgericht Dresden erstinstanzlich zuständig ist, richtet sich insbesondere nach dem Streitwert und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Das Landgericht kann außerdem als Rechtsmittelgericht tätig werden. Beim Oberlandesgericht Dresden werden je nach Verfahrensart unter anderem Berufungen, Revisionen oder Rechtsbeschwerden behandelt. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Dresden ist für die gewöhnliche Unfallregulierung und Verkehrsbußgeldsachen nicht zuständig; sein Aufgabenbereich betrifft arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Fahrerlaubnisrechtliche Auseinandersetzungen können dagegen vor die Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören. Welches Gericht örtlich zuständig ist, folgt nicht allein aus dem Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen eines Bußgeldbescheids oder Fahrverbots hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen und Angaben dazu hilfreich, wann die Unterlagen eingegangen sind. Auch der Briefumschlag kann wegen möglicher Zustellvermerke von Bedeutung sein. Hinzu kommen eine kurze Schilderung des Vorgangs und gegebenenfalls bereits geführter Schriftverkehr. Wenn ein Fahrverbot im Raum steht, können dessen persönliche oder berufliche Auswirkungen Teil des Gesprächs sein. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot sind unterschiedliche Folgen eines Verstoßes. Welche Fragen im Einzelfall geprüft werden müssen, hängt vom konkreten Vorwurf und vom Stand des Verfahrens ab.
Was ist bei einer Mandatsanfrage nach einem Verkehrsunfall wichtig?
Hilfreich ist eine geordnete Übersicht über Unfalltag, Unfallort, Beteiligte und den bisher bekannten Ablauf. Vorhandene Fotos, ein Unfallbericht, Angaben zu Zeuginnen und Zeugen sowie Schreiben der Versicherungen können die Einordnung unterstützen. Bei Fahrzeugschäden kommen Kostenvoranschläge oder Gutachten hinzu, bei Verletzungen gegebenenfalls medizinische Unterlagen. Typischerweise geht es um die Haftung, den Umfang möglicher Ansprüche und deren Nachweis. Auch Unfallverursacher können rechtlichen Klärungsbedarf haben. Eine erste Anfrage sollte deutlich machen, welche Unterlagen bereits vorliegen und welche Fragen bislang zwischen den Beteiligten oder Versicherungen offen sind.
Wie unterscheiden sich Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung und MPU?
Ein Fahrverbot untersagt für einen begrenzten Zeitraum das Führen bestimmter oder sämtlicher Kraftfahrzeuge, ohne die Fahrerlaubnis als solche zu beseitigen. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis; für eine spätere Teilnahme am erlaubnispflichtigen Straßenverkehr ist grundsätzlich eine Neuerteilung erforderlich. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung dient der Klärung von Eignungszweifeln und ist keine eigenständige Strafe. Diese Themen können mit demselben Verkehrsereignis zusammenhängen, müssen rechtlich aber getrennt betrachtet werden. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb die genaue Bezeichnung des behördlichen oder gerichtlichen Schreibens, dessen Inhalt und enthaltene Fristen besonders aufschlussreich.
Was sollte eine erste Anfrage bei einem verkehrsstrafrechtlichen Vorwurf enthalten?
Bei Vorwürfen wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, fahrlässiger Körperverletzung oder einer alkoholbedingten Verkehrsstraftat sind zunächst das vorliegende Schreiben und der darin benannte Tatvorwurf wichtig. Aus einer Vorladung, einem Anhörungsschreiben oder einem Strafbefehl lässt sich häufig der Verfahrensstand erkennen. Eine knappe zeitliche Übersicht und Angaben zu bereits erfolgten Kontakten mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht erleichtern das Erstgespräch. Strafrechtliche Folgen und mögliche Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis sind gesondert zu betrachten. Eine belastbare rechtliche Einordnung erfordert regelmäßig nähere Kenntnis des Sachverhalts und kann auch die Auswertung der Ermittlungsakte voraussetzen.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 21. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Anwaltskanzlei Gusinda schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
