Kanzleiprofil
VON RUEDEN Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei in Berlin. Schwerpunkte: Strafrecht. 4,8 von 5 bei 164 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Leipziger Platz 9, 10117 Berlin
Schwerpunkte
Strafrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,8 von 5 · 164 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
VON RUEDEN Rechtsanwälte ist am Leipziger Platz 9 in Berlin ansässig. Die Kanzlei nennt Strafrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht, Verbraucherrecht und Migrationsrecht als Tätigkeitsbereiche. Im Strafrecht ist Johannes von Rüden der Ansprechpartner. Das Team berät und verteidigt Mandanten in Berlin und bundesweit. Zu den genannten Schwerpunkten der Strafverteidigung gehören Sexualstrafrecht, Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Die Kanzlei unterstützt Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte bei strafrechtlichen Vorwürfen und vertritt Opfer von Straftaten als Nebenklagevertreter. Weitere Themen sind Verkehrsstrafrecht und Untersuchungshaft. Auch Angehörige von Inhaftierten können sich an die Kanzlei wenden. Beratungen sind persönlich, telefonisch oder per Video möglich. Kontaktanfragen werden zentral geprüft und der zuständigen Anwältin oder dem zuständigen Anwalt zugeordnet. Eine Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb eines Werktags. Die allgemeine telefonische Erreichbarkeit ist montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr angegeben. Für strafrechtliche Notfälle besteht eine gesonderte Rufnummer mit Erreichbarkeit rund um die Uhr.
VON RUEDEN Rechtsanwälte hat ihren Sitz in Berlin-Mitte und bearbeitet Anliegen im Strafrecht, Arbeitsrecht, Immobilien- und Mietrecht, Verkehrsrecht, Verbraucherrecht, Wirtschaftsrecht sowie Migrationsrecht. Im Strafrecht umfasst die Tätigkeit unter anderem Sexualstrafrecht, Arzt- und Pflegestrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht und Verkehrsstrafrecht. Die Kanzlei übernimmt Strafverteidigungen in Berlin und bundesweit. Sie begleitet Ermittlungsverfahren, Verfahren gegen Strafbefehle und nach einer Anklage vor Amts- und Landgerichten sowie Berufungen und Revisionen. Typische strafrechtliche Anliegen sind Vorladungen, Durchsuchungen, Festnahmen, Haftbefehle und Untersuchungshaft. Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Johannes von Rüden, der seit 2007 zugelassen ist und die strafrechtlichen Mandate persönlich führt. Daneben nennt die Kanzlei arbeitsrechtliche Themen wie Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag und Arbeitszeugnis sowie Angebote für Arbeitgeber. Im Immobilienrecht gehören Mietrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Fragen zu Immobilienkäufen und Mängeln zum Spektrum. Weitere Anliegen betreffen Bußgelder, Verkehrsunfälle, Fördermittel, Russland-Sanktionen und Compliance. Zum angesprochenen Mandantenkreis gehören außerdem russische und ukrainische Mandanten sowie Personen mit Fragen zur Blauen Karte EU. Strafverteidigung wird auch auf Russisch und Ukrainisch angeboten. Die Kontaktaufnahme kann über ein Formular erfolgen, in dem das Rechtsgebiet, mögliche Fristen und der Sachverhalt angegeben werden. Unterlagen lassen sich ergänzend hochladen. Eingehende Anfragen werden zentral geprüft und der zuständigen Anwältin oder dem zuständigen Anwalt zugeordnet. Eine Rückmeldung erfolgt nach Angaben der Kanzlei in der Regel innerhalb eines Werktags. Beratungen sind persönlich, telefonisch oder per Video möglich. Bei der strafrechtlichen Bearbeitung werden Akteneinsicht und die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie beschrieben; dabei berücksichtigt die Kanzlei auch mögliche Auswirkungen auf Beruf, Aufenthalt, Familie und Führungszeugnis. Die Kanzleianschrift lautet Leipziger Platz 9, 10117 Berlin-Mitte. Telefonisch ist die Kanzlei unter 030 / 200 590 770 montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr erreichbar. Anfragen können außerdem per E-Mail an info@rueden.de gerichtet werden. Für strafrechtliche Notfälle ist die Telefonnummer 0177 805 70 16 rund um die Uhr angegeben, auch nachts und am Wochenende.
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
164 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Mo–Fr8–19 Uhr
Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion
VON RUEDEN Rechtsanwälte ist am Leipziger Platz 9 in 10117 Berlin ansässig. Den Hauptschwerpunkt dieses Profils bildet das Strafrecht; Ansprechpartner hierfür ist Johannes von Rüden. Die Kanzlei berät und verteidigt Mandantinnen und Mandanten in Berlin und bundesweit. Strafrechtliche Anliegen können bereits im Ermittlungsverfahren entstehen, etwa nach einer Vorladung, einer Durchsuchung oder der Mitteilung eines Tatvorwurfs. Auch eine Anklage oder ein laufendes gerichtliches Verfahren kann Anlass für eine Kontaktaufnahme sein. Im Mittelpunkt stehen dann die Einordnung des Verfahrensstands und die anwaltliche Begleitung gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten. Als Schwerpunkte der Strafverteidigung nennt die Kanzlei Sexualstrafrecht, Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Im Sexualstrafrecht können sensible persönliche Sachverhalte und Fragen der Beweiswürdigung eine wesentliche Rolle spielen. Medizinstrafrechtliche Verfahren betreffen unter anderem Vorwürfe im Zusammenhang mit Behandlungen oder beruflichen Pflichten. VON RUEDEN unterstützt dabei ausdrücklich Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte. Im Wirtschaftsstrafrecht stehen häufig geschäftliche Vorgänge, betriebliche Verantwortlichkeiten und umfangreiche Unterlagen im Zusammenhang mit einem strafrechtlichen Vorwurf zur Prüfung. Welche Fragestellungen tatsächlich maßgeblich sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Weitere genannte Themen sind Verkehrsstrafrecht und Untersuchungshaft. Verkehrsstrafrechtliche Verfahren können beispielsweise Vorwürfe wegen Unfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr betreffen. Bei Untersuchungshaft ergeben sich neben Fragen zur Verteidigung häufig organisatorische Anliegen für das persönliche Umfeld; auch Angehörige von Inhaftierten können sich an die Kanzlei wenden. Darüber hinaus vertritt das Team Opfer von Straftaten als Nebenklagevertreter. Die Nebenklage ermöglicht unter gesetzlichen Voraussetzungen eine eigene Beteiligung am Strafverfahren. Neben dem Strafrecht nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht, Verbraucherrecht und Migrationsrecht als Tätigkeitsbereiche. Der Kanzleistandort am Leipziger Platz liegt zentral in Berlin-Mitte. Er ist damit auch für Anfragen aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf ein innerstädtischer Anlaufpunkt. Für Strafverfahren kommen abhängig von Tatvorwurf und Verfahrensstadium die Berliner Amtsgerichte, das für Strafsachen zuständige Landgericht und das Kammergericht in Betracht. Eine Kontaktanfrage über Anwalt-Seiten.de kann das Anliegen, den bisherigen Verfahrensstand und erkennbare Fristen kurz beschreiben. Eingehende Anfragen werden nach Kanzleiangaben zentral geprüft und der zuständigen anwaltlichen Person zugeordnet; eine Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb eines Werktags. Beratungen sind persönlich, telefonisch oder per Video möglich. Die allgemeine telefonische Erreichbarkeit ist montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr angegeben. Für strafrechtliche Notfälle besteht eine gesonderte, rund um die Uhr erreichbare Rufnummer.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 21. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Berlin
- Amtsgerichte in Berlin
- Landgericht Berlin
- Arbeitsgericht Berlin
- Kammergericht
Der Leipziger Platz 9 liegt im Berliner Ortsteil Mitte und damit in zentraler Innenstadtlage. VON RUEDEN Rechtsanwälte hat hier seinen Kanzleisitz. Für Ratsuchende aus Mitte sowie aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow oder Steglitz-Zehlendorf hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Das Umfeld lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw erreichen. Bei einer Autofahrt sind die innerstädtische Verkehrslage und die örtlichen Parkregelungen zu berücksichtigen; konkrete Stellplätze sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Persönliche Gespräche lassen sich durch die ebenfalls angebotenen Telefon- oder Videoberatungen ergänzen beziehungsweise ersetzen, wenn eine Anreise nicht vorgesehen ist. Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt sind unter den genannten Gerichten vor allem die Amtsgerichte in Berlin, das Landgericht und das Kammergericht relevant. Innerhalb der Berliner Amtsgerichte nimmt das Amtsgericht Tiergarten eine zentrale Rolle in Strafsachen ein. Dort werden insbesondere Verfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt. Schwerwiegendere Strafvorwürfe können in erster Instanz vor einer Strafkammer des zuständigen Landgerichts verhandelt werden; außerdem entscheidet das Landgericht über Berufungen gegen amtsgerichtliche Strafurteile. In der heutigen Berliner Gerichtsstruktur ist hierfür das Landgericht Berlin I zuständig. Das Kammergericht befasst sich unter anderem mit Revisionen und bestimmten Beschwerden in Strafsachen. Welches Gericht konkret zuständig ist, richtet sich nicht allein nach der Kanzleianschrift, sondern nach gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Berlin ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten relevant, nicht für die strafrechtliche Beurteilung eines Vorwurfs.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu einem Strafverfahren hilfreich?
Für die erste Einordnung sind insbesondere der Tatvorwurf, die eigene Rolle im Verfahren und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Hilfreich sind Angaben dazu, ob bereits eine Vorladung, ein Strafbefehl, eine Anklageschrift oder ein Gerichtstermin vorliegt. Aktenzeichen, zuständige Behörde und mitgeteilte Fristen erleichtern die Zuordnung. Eine kurze, sachliche Zusammenfassung genügt häufig als Ausgangspunkt. Ob und auf welchem Weg sensible Unterlagen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
Was unterscheidet Sexualstrafrecht, Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bei der anwaltlichen Bearbeitung?
Die drei Bereiche gehören zum Strafrecht, unterscheiden sich aber häufig in den tatsächlichen und fachlichen Fragen. Im Sexualstrafrecht können Aussagen, persönliche Beziehungen und der Schutz sensibler Informationen besonderes Gewicht haben. Im Medizinstrafrecht spielen beispielsweise Behandlungsabläufe, Dokumentationen und medizinische Standards eine Rolle; mitunter sind sachverständige Bewertungen erforderlich. Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren betreffen häufig geschäftliche Abläufe, Zahlungsströme oder Verantwortlichkeiten innerhalb von Unternehmen. Gemeinsam ist diesen Bereichen, dass sich eine belastbare Einordnung regelmäßig erst anhand des konkreten Vorwurfs und der verfügbaren Verfahrensunterlagen vornehmen lässt.
Können Angehörige bei Untersuchungshaft eine anwaltliche Kontaktaufnahme anstoßen?
Angehörige können grundsätzlich Kontakt zu einer Strafverteidigung aufnehmen und auf eine Inhaftierung aufmerksam machen. Für die organisatorische Einordnung sind etwa Name der betroffenen Person, bekannte Haftanstalt, Aktenzeichen und zuständige Behörde hilfreich, soweit diese Informationen vorliegen. Die anwaltliche Vertretung richtet sich jedoch nach dem Mandatsverhältnis und den Interessen der beschuldigten Person. Angehörige erhalten deshalb nicht automatisch Auskünfte über den Verfahrensinhalt. Auch gegenüber Familienmitgliedern ist die anwaltliche Verschwiegenheit zu beachten. Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern eine gesetzlich geregelte Maßnahme innerhalb eines noch laufenden Strafverfahrens.
Welche Rolle hat eine Nebenklagevertretung für Opfer von Straftaten?
Die Nebenklage eröffnet Verletzten bestimmter Straftaten die Möglichkeit, sich einem Strafverfahren mit eigenen Beteiligungsrechten anzuschließen. Sie ist nicht bei jedem Delikt und nicht für jede betroffene Person vorgesehen. Eine Nebenklagevertretung kann die verfahrensrechtlichen Interessen der verletzten Person wahrnehmen, etwa durch Teilnahme an der Hauptverhandlung, Fragen oder Anträge im gesetzlich vorgesehenen Rahmen. Davon zu unterscheiden sind Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Ob eine Nebenklage zulässig ist und welche weiteren Möglichkeiten bestehen, hängt von der Straftat und der persönlichen Betroffenheit ab.
Wie unterscheiden sich Verkehrsstrafverfahren von Bußgeldverfahren?
Nicht jeder Verstoß im Straßenverkehr ist eine Straftat. Viele Verkehrsverstöße werden als Ordnungswidrigkeiten im Bußgeldverfahren behandelt. Vorwürfe wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr können dagegen Gegenstand eines Strafverfahrens sein. Je nach Sachverhalt können neben strafrechtlichen Folgen auch fahrerlaubnisrechtliche Fragen entstehen. Ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis sind dabei unterschiedliche Maßnahmen. Für die erste Orientierung ist deshalb wichtig, welches Schreiben vorliegt, welche Behörde es versandt hat und welcher konkrete Vorwurf genannt wird. Die genaue Abgrenzung erfordert eine Betrachtung des Einzelfalls.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 21. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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