Kanzleiprofil
VVV-Recht
Rechtsanwaltskanzlei in Regensburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 101 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Krebsgasse 9a, 93047 Regensburg
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 101 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
VVV-Recht in Regensburg ist die Kanzlei von Rechtsanwalt Thomas Krziminski. Er ist seit 2005 anwaltlich tätig und seit 2010 Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Fachanwalt für Versicherungsrecht. Außerdem ist er ADAC-Vertragsanwalt. Die Tätigkeit richtet sich insbesondere an Mandanten mit Anliegen zu Verkehrsunfällen, Bußgeldern, Verkehrsstraftaten und zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Verkehrsunfällen gehören Fahrzeugschäden, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und die Regulierung zu den genannten Themen. Im Versicherungsrecht werden unter anderem Leistungsanträge, Verzögerungen, Ablehnungen und die Einstellung der BU-Rente sowie Anliegen zur privaten Unfallversicherung behandelt. Die Webseite nennt außerdem Vertriebsrecht und Versicherungsvermittlerrecht. Krziminski übernimmt die Kommunikation mit Versicherungen, Polizei, Bußgeldstellen und Gegnern und vertritt Mandanten gegenüber Behörden und Gerichten. Als Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei einen festen Ansprechpartner, verständliche Kommunikation und eine realistische Einschätzung. Nach Übermittlung des Anliegens werden Zuständigkeit, Interessenkollision und der nächste Schritt geprüft. Anschließend werden Ablauf, Strategie und mögliche Kosten besprochen. Termine können online gebucht werden und finden im Büro in der Regensburger Altstadt, telefonisch oder per Videokonferenz statt.
VVV-Recht ist die Kanzlei von Rechtsanwalt Thomas Krziminski in Regensburg. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Verkehrsrecht und im Versicherungsrecht, insbesondere bei Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren, Verkehrsstraftaten und Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Thomas Krziminski ist seit 2005 anwaltlich tätig und führt seit 2010 die Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Zudem ist er ADAC-Vertragsanwalt. Die Vertretung umfasst Auseinandersetzungen mit Versicherungen, Unfallgegnern und Behörden sowie Verfahren vor Gerichten. Zu den typischen Anliegen im Verkehrsrecht zählen Fahrzeugschäden, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und die Regulierung nach einem Verkehrsunfall. Daneben bearbeitet die Kanzlei Angelegenheiten im Zusammenhang mit Vorladungen, Strafbefehlen, Bußgeldbescheiden, Fahrverboten und Punkten. Im Versicherungsrecht stehen unter anderem Leistungsanträge bei Berufsunfähigkeit, verzögerte Entscheidungen des Versicherers, Leistungsablehnungen und die Einstellung einer Berufsunfähigkeitsrente im Mittelpunkt. Auch Anliegen zur privaten Unfallversicherung werden genannt. Das Angebot richtet sich damit insbesondere an Unfallbeteiligte, Betroffene verkehrsrechtlicher Vorwürfe und Versicherte mit Fragen oder Streitigkeiten zu ihren Versicherungsleistungen. Für den Beginn der Zusammenarbeit stehen auf der Internetseite nach Anliegen gegliederte Formulare zur Verfügung. Darüber können Interessierte ihren Fall schildern und die wichtigsten Unterlagen als PDF übermitteln. Anschließend prüft der Rechtsanwalt die Zuständigkeit, mögliche Interessenkollisionen und den nächsten Schritt. Im weiteren Austausch werden Ablauf, Strategie und mögliche Kosten besprochen. Alternativ lässt sich unmittelbar ein Termin online auswählen. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise mit einem festen Ansprechpartner, verständlicher Kommunikation und einer realistischen Einschätzung. Thomas Krziminski übernimmt dabei die Kommunikation mit Versicherungen, Polizei, Bußgeldstellen und der Gegenseite. Die Kanzlei befindet sich in der Krebsgasse 9a, 93047 Regensburg, in der Regensburger Altstadt. Besprechungen sind vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz möglich. Als nahegelegene Parkmöglichkeit nennt die Kanzlei das Parkhaus am Bismarckplatz mit etwa zwei Minuten Fußweg. Erreichbar ist VVV-Recht unter der Telefonnummer 0941 788 311-0 und per E-Mail an anwalt@vvv-recht.de. Die Online-Terminbuchung ermöglicht die Auswahl zwischen einem Kanzleitermin, einem Telefontermin und einer Videokonferenz.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: vvv-recht.de, vvv-recht.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
101 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
Alle Bewertungen bei Google ansehenRechtsgebiete und Leistungen
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Beratung in Regensburg – Einordnung der Redaktion
VVV-Recht ist die Kanzlei von Rechtsanwalt Thomas Krziminski in der Krebsgasse 9a in 93047 Regensburg. Krziminski ist seit 2005 anwaltlich tätig und seit 2010 Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Fachanwalt für Versicherungsrecht. Außerdem ist er ADAC-Vertragsanwalt. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf; die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert hingegen vor allem Tätigkeiten im Verkehrs- und Versicherungsrecht. Diese unterschiedlichen Angaben sollten bei einer Anfrage berücksichtigt werden. Wer Unterstützung zu einem Arbeitsverhältnis sucht, kann zunächst klären lassen, ob das konkrete Anliegen übernommen wird. Typische arbeitsrechtliche Themen sind Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse und Fragen zum Arbeitsvertrag. Im Verkehrsrecht richtet sich die Tätigkeit insbesondere an Menschen mit Anliegen nach Verkehrsunfällen sowie zu Bußgeldern und Verkehrsstraftaten. Bei einem Unfall können neben Fahrzeugschäden auch Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und die Abwicklung mit Versicherungen eine Rolle spielen. Bußgeldverfahren und strafrechtliche Vorwürfe im Straßenverkehr folgen dagegen eigenen Verfahrensregeln. Die Kanzleibeschreibung nennt die Übernahme der Kommunikation mit Versicherungen, Polizei, Bußgeldstellen und der Gegenseite sowie die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten. Welche dieser Aufgaben im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Sachverhalt und Verfahrensstand ab. Ein weiterer konkret beschriebener Bereich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Dazu gehören Leistungsanträge, verzögerte Entscheidungen, Leistungsablehnungen und die Einstellung einer bereits gezahlten BU-Rente. Auch Anliegen zur privaten Unfallversicherung werden genannt. Allgemein stehen bei solchen Versicherungsfragen die Vertragsbedingungen, medizinische Unterlagen und die bisherige Korrespondenz im Mittelpunkt. Daneben führt die Kanzlei Vertriebsrecht und Versicherungsvermittlerrecht auf. Als Arbeitsweise beschreibt sie einen festen Ansprechpartner, verständliche Kommunikation und eine realistische Einschätzung des jeweiligen Anliegens. Der Kanzleisitz liegt in der Regensburger Altstadt; Stadtamhof und Kumpfmühl gehören ebenfalls zum örtlichen Umfeld. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Regensburg und das Landgericht Regensburg, die je nach Streitgegenstand und Zuständigkeit für zivilrechtliche Verkehrs- und Versicherungsstreitigkeiten infrage kommen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Anliegen zunächst knapp mit Thema, Verfahrensstand und etwaigen Fristen geschildert werden. Nach Übermittlung prüft die Kanzlei Zuständigkeit, mögliche Interessenkollisionen und den nächsten Schritt. Anschließend werden Ablauf, Strategie und mögliche Kosten besprochen. Laut Kanzleibeschreibung sind Termine online buchbar und können im Altstadtbüro, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Regensburg
- Amtsgericht Regensburg
- Landgericht Regensburg
VVV-Recht hat seinen Sitz in der Krebsgasse 9a in der Regensburger Altstadt. Damit befindet sich die Kanzlei im innerstädtischen Umfeld; auch Stadtamhof und Kumpfmühl sind als Stadtteile am Standort genannt. Für einen Besuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrssituation und der Zufahrtsmöglichkeiten in der Altstadt. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Neben einem Termin im Büro nennt die Kanzlei telefonische Besprechungen und Videokonferenzen, sodass für ein Gespräch nicht in jedem Fall eine Anfahrt erforderlich ist. Für die beschriebenen verkehrs- und versicherungsrechtlichen Anliegen können das Amtsgericht Regensburg und das Landgericht Regensburg zuständig sein. Zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallschäden oder Versicherungsleistungen werden abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, insbesondere dem Streitwert und dem Gerichtsstand, vor Amts- oder Landgerichten geführt. Das Landgericht bearbeitet außerdem bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid werden grundsätzlich vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt. Auch Verkehrsstraftaten können dort zur Verhandlung kommen; maßgeblich sind Art und Gewicht des Vorwurfs. Für das im Profil als Hauptschwerpunkt aufgeführte Arbeitsrecht gilt eine andere Einordnung: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht oder Landgericht. Der Kanzleisitz allein bestimmt die gerichtliche Zuständigkeit nicht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Angaben sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder anderen arbeitsrechtlichen Frage hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind das Thema, der zeitliche Ablauf und der aktuelle Stand des Konflikts wichtig. Zu den häufig relevanten Unterlagen gehören Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, Lohnabrechnungen und Schriftwechsel. Bei einer Kündigung ist insbesondere von Bedeutung, wann sie zugegangen ist, weil arbeitsrechtliche Verfahren an kurze Fristen gebunden sein können. Eine Anfrage sollte bekannte Termine und Fristen deshalb ausdrücklich nennen. Vor einer Übersendung umfangreicher oder sensibler Unterlagen lässt sich klären, ob das Anliegen übernommen werden kann und welcher Übermittlungsweg vorgesehen ist.
Welche Themen können nach einem Verkehrsunfall rechtlich zu klären sein?
Nach einem Verkehrsunfall geht es häufig um die Haftungsverteilung und die Frage, welche Schäden erfasst werden. Neben Reparaturkosten können beispielsweise Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder bei Verletzungen Schmerzensgeld eine Rolle spielen. Nicht jede Position ist in jeder Situation ersatzfähig; die Einordnung hängt unter anderem vom Unfallhergang und den Nachweisen ab. Für eine Anfrage sind deshalb Angaben zu den Beteiligten, zum Unfallablauf und zum bisherigen Kontakt mit Versicherungen hilfreich. Fotos, vorhandene Gutachten und Schriftwechsel können die Sachverhaltsdarstellung ergänzen.
Worin unterscheiden sich ein Bußgeldverfahren und ein Strafverfahren im Straßenverkehr?
Ein Bußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, etwa bestimmte Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Ein Strafverfahren setzt dagegen den Verdacht einer Straftat voraus, beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Verfahrensablauf und mögliche Folgen unterscheiden sich; je nach Vorwurf können auch Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis eine Rolle spielen. Für eine erste Anfrage sind die genaue Bezeichnung des Schreibens, die ausstellende Stelle, das Zustellungsdatum und genannte Fristen wichtig. Eine allgemeine Beschreibung des Vorwurfs ersetzt noch keine Prüfung der Unterlagen oder gegebenenfalls der Verfahrensakte.
Was ist bei einer Anfrage wegen abgelehnter oder eingestellter Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig?
Bei Streitigkeiten über eine Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es regelmäßig auf die Versicherungsbedingungen, die konkrete berufliche Tätigkeit und die gesundheitlichen Einschränkungen an. Hilfreich für die Einordnung sind der Versicherungsschein, die Bedingungen, der Leistungsantrag und die bisherige Korrespondenz. Bei einer Ablehnung oder Einstellung laufender Leistungen ist außerdem die Begründung des Versicherers wesentlich. Verzögerung, erstmalige Ablehnung und spätere Leistungseinstellung sind unterschiedliche Ausgangssituationen. Medizinische Unterlagen enthalten besonders sensible Informationen; vor ihrer Übermittlung sollte der dafür vorgesehene Kommunikationsweg geklärt werden. Eine Leistungszusage lässt sich aus der bloßen Diagnose nicht ableiten.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an VVV-Recht schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
