Kanzleiprofil
Weidner Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei in Regensburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 113 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Prüfeninger Str. 52, 93049 Regensburg
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 113 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Rechtsanwalt Sebastian Weidner leitet seit 2021 eine eigene Kanzlei in Regensburg und ist seit September 2023 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Die Kanzlei nennt Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Vertragsrecht als Bereiche langjähriger Erfahrung. Zu ihren Leistungsschwerpunkten gehören außerdem IT-Recht, Kaufrecht, Immobilienrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht und WEG-Recht sowie Energierecht. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Forderungsmanagement und Inkasso, Forderungsabwehr und Anlagebetrug. Die Tätigkeit richtet sich vorwiegend an Unternehmer. Die Kanzlei vertritt dauerhaft auch Konzerne, nicht nur in Regensburg, sondern bundesweit und teilweise europaweit. Rechtsanwalt Weidner bearbeitet ausschließlich Rechtsgebiete, die in seinem Schwerpunktbereich liegen. Als Ziel der Beratung nennt die Kanzlei pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen, bei denen die Interessen der Mandanten im Mittelpunkt stehen. Der Regensburger Standort befindet sich in der Prüfeninger Str. 52. Persönliche Termine finden nach vorheriger Vereinbarung statt. In dringenden Fällen ist die Kanzlei auch außerhalb der Bürozeiten per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichbar.
Die Kanzlei Weidner Rechtsanwalt in Regensburg wird von Rechtsanwalt Sebastian Weidner geleitet. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten zählen der gewerbliche Rechtsschutz sowie das Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Weitere angebotene Rechtsgebiete sind Vertragsrecht, Kaufrecht, Immobilienrecht, Werkvertragsrecht, Miet- und WEG-Recht sowie Energierecht. Hinzu kommen Forderungsmanagement und Inkasso, die Abwehr von Forderungen sowie Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anlagebetrug. Sebastian Weidner führt seit September 2023 den Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und leitet seit 2021 seine eigene Kanzlei in Regensburg. Die Tätigkeit richtet sich vorwiegend an Unternehmer. Nach Angaben der Kanzlei gehören auch Konzerne zu den dauerhaft vertretenen Mandanten. Die Vertretung erfolgt nicht nur in Regensburg, sondern bundesweit und teilweise europaweit. Zu den auf der Website beschriebenen Anliegen gehören marken- und urheberrechtliche Fragen sowie Verträge für Unternehmen. Ein veröffentlichter Mandantenbericht nennt die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Individualverträgen im E-Commerce. Daneben umfasst das ausgewiesene Angebot sowohl die Bearbeitung offener Forderungen als auch die Abwehr geltend gemachter Ansprüche. Als Grundlage ihrer Arbeitsweise nennt die Kanzlei die Beschränkung auf Rechtsgebiete, die im Schwerpunktbereich des Rechtsanwalts liegen. Die Beratung soll sich an den Interessen der Mandanten orientieren und pragmatische, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen verfolgen. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Über das Formular können Interessierte eine Anfrage stellen oder einen Wunschtermin angeben. Persönliche Besprechungen finden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Der Regensburger Standort befindet sich in der Prüfeninger Str. 52, 93049 Regensburg. Er ist telefonisch unter 0941-78843151 und per E-Mail an kanzlei@ra-weidner.com erreichbar. Die Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:30 Uhr sowie Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr. In dringenden Fällen ist eine Kontaktaufnahme außerhalb dieser Zeiten per E-Mail oder Kontaktformular möglich. Weitere Standorte nennt die Kanzlei in Amberg, Nürnberg, Fürth und Landshut.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-weidner.com, ra-weidner.com
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
113 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
Alle Bewertungen bei Google ansehenRechtsgebiete und Leistungen
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag08:30-12:00 und 13:00-17:30
- Dienstag08:30-12:00 und 13:00-17:30
- Mittwoch08:30-12:00 und 13:00-17:30
- Donnerstag08:30-12:00 und 13:00-17:30
- Freitag08:30-12:00
Beratung in Regensburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Sebastian Weidner führt seit 2021 eine eigene Kanzlei in Regensburg. Der Standort von Weidner Rechtsanwalt liegt in der Prüfeninger Str. 52, 93049 Regensburg. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt angegeben. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt daneben insbesondere wirtschaftsrechtliche Tätigkeitsfelder und eine vorwiegend unternehmerische Mandantschaft. Seit September 2023 ist Sebastian Weidner Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Diese Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf den gewerblichen Rechtsschutz und ist von der Angabe des arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkts zu unterscheiden. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die Gestaltung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen sowie um Konflikte bei deren Beendigung. Dazu zählen Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Einordnung vertraglicher Vereinbarungen, betrieblicher Abläufe und gesetzlicher Vorgaben. Für Unternehmen können zudem die Abstimmung interner Regelungen und der Umgang mit arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen eine Rolle spielen. Welche Anliegen die Kanzlei konkret übernimmt, sollte bei der Anfrage geklärt werden, da sie nach eigener Beschreibung ausschließlich innerhalb ihrer Schwerpunktbereiche tätig wird. Als Bereiche langjähriger Erfahrung nennt die Kanzlei Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Vertragsrecht. Hier betreffen typische Anliegen beispielsweise die Nutzung von Kennzeichen, die Verwendung geschützter Inhalte, geschäftliche Werbung oder die Auslegung von Verträgen. Weitere genannte Schwerpunkte sind IT-Recht, Kaufrecht, Immobilienrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht und WEG-Recht sowie Energierecht. Hinzu kommen Forderungsmanagement und Inkasso, Forderungsabwehr und Anlagebetrug. Die Kanzlei vertritt auch Konzerne dauerhaft; ihre Tätigkeit reicht über Regensburg hinaus ins Bundesgebiet und teilweise nach Europa. Für Ratsuchende aus Regensburg, etwa aus der Altstadt, Stadtamhof oder Kumpfmühl, bildet die Adresse in der Prüfeninger Straße den örtlichen Anlaufpunkt. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den Angaben nicht. Am Standort bestehen das Amtsgericht Regensburg und das Landgericht Regensburg, die je nach Streitgegenstand für zivilrechtliche Verfahren in Betracht kommen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Persönliche Termine in der Kanzlei finden nach vorheriger Vereinbarung statt. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens beginnen. Hilfreich sind das betroffene Rechtsgebiet, die beteiligten Parteien und Hinweise auf laufende Fristen. Anschließend lassen sich die mögliche Mandatsübernahme und ein Termin abstimmen; eine Anfrage allein bedeutet noch keine Übernahme. In dringenden Fällen ist die Kanzlei laut Beschreibung auch außerhalb der Bürozeiten per E-Mail oder Kontaktformular erreichbar. Daraus folgt keine Zusage einer sofortigen Rückmeldung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Regensburg
- Amtsgericht Regensburg
- Landgericht Regensburg
Die Kanzlei Weidner Rechtsanwalt befindet sich in der Prüfeninger Str. 52 in 93049 Regensburg. Als Stadtteile am Standort sind Altstadt, Stadtamhof und Kumpfmühl genannt; die vorliegenden Angaben ordnen die Kanzlei jedoch keinem dieser Stadtteile zu. Für die Anfahrt aus dem Stadtgebiet oder dem Umland lässt sich die genaue Adresse als Ausgangspunkt der Routenplanung nutzen. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Anfahrt mit dem Pkw sollten anhand aktueller Verkehrs- und Fahrplaninformationen geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder eine unmittelbare Innenstadtlage sind nicht belegt. Persönliche Besprechungen setzen eine vorherige Terminvereinbarung voraus. Für zahlreiche zivilrechtliche Anliegen aus den genannten Tätigkeitsfeldern kommen das Amtsgericht Regensburg oder das Landgericht Regensburg in Betracht. Welches Gericht zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, vom Streitwert und von besonderen Zuständigkeitsregeln ab. Wohnraummietsachen und bestimmte Wohnungseigentumssachen werden grundsätzlich am Amtsgericht verhandelt. Bei kaufrechtlichen, werkvertraglichen oder sonstigen vertraglichen Streitigkeiten kann die Zuständigkeit zwischen Amtsgericht und Landgericht variieren. Wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Verfahren sind grundsätzlich landgerichtlich zu behandeln; besondere Konzentrationsregelungen können jedoch zu einem anderen Gerichtsstand führen. Der im Profil genannte Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist gerichtssystematisch davon zu trennen. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder ausstehende Vergütung, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht oder Landgericht Regensburg. Auch bei bundesweiten oder grenzüberschreitenden Mandaten bestimmt sich der zuständige Gerichtsort nicht allein nach dem Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung, Abmahnung oder Arbeitsvertrag hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, die betreffende Kündigung oder Abmahnung und der dazugehörige Schriftverkehr hilfreich. Je nach Anliegen können auch Vergütungsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder betriebliche Vereinbarungen relevant sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis des Sachverhalts. Bei Kündigungen und anderen arbeitsrechtlichen Konflikten können kurze Fristen gelten; deshalb sollten das Zugangsdatum von Schreiben und bekannte Termine bereits in der Anfrage genannt werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Prüfungsauftrag ab.
Was unterscheidet Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht bei einem geschäftlichen Konflikt?
Das Markenrecht betrifft insbesondere den Schutz von Kennzeichen, etwa Namen oder Logos für Waren und Dienstleistungen. Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen, beispielsweise Texte, Fotografien oder Software, sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Wettbewerbsrecht regelt unter anderem die Lauterkeit geschäftlicher Handlungen, etwa bei Werbung oder Kundenansprache. Ein einzelner Vorgang kann mehrere dieser Rechtsgebiete berühren. Für eine Anfrage sind daher die beanstandete Verwendung, vorhandene Rechte oder Vereinbarungen und etwaige Abmahnschreiben wichtig. Eine Fachanwaltsbezeichnung für gewerblichen Rechtsschutz ist nicht mit einer Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht gleichzusetzen.
Welche Informationen werden bei offenen Forderungen oder der Abwehr einer Zahlungsforderung benötigt?
Ausgangspunkt ist regelmäßig die Frage, worauf die behauptete Zahlungspflicht beruht. Dafür sind Verträge, Bestellungen, Rechnungen und Nachweise über erbrachte Leistungen oder Lieferungen hilfreich. Hinzu kommen Zahlungsbelege, Mahnungen und Schriftwechsel über mögliche Mängel oder Einwendungen. Sowohl beim Forderungsmanagement als auch bei der Forderungsabwehr sind Fälligkeit, Verjährung und der bisherige Verfahrensstand wichtige Themen. Gerichtliche Schreiben sollten als solche kenntlich gemacht und mit ihrem Zustellungsdatum erfasst werden. Eine geordnete Darstellung ermöglicht es, den Prüfungsbedarf zu bestimmen, ohne das Ergebnis einer rechtlichen Bewertung vorwegzunehmen.
Wie unterscheiden sich Anliegen im Mietrecht, WEG-Recht und Werkvertragsrecht?
Im Mietrecht stehen häufig die Nutzung von Räumen, Mietzahlungen, Betriebskosten, Mängel oder die Beendigung eines Mietverhältnisses im Mittelpunkt. Das WEG-Recht betrifft dagegen das Verhältnis innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft, etwa Beschlüsse, Kostenverteilung und Verwaltung. Werkvertragsrechtliche Fragen entstehen bei vereinbarten Arbeitsergebnissen, beispielsweise im Zusammenhang mit Bau- oder Reparaturleistungen. Dabei können Abnahme, Vergütung und Mängel streitig sein. Bei Immobilien können sich diese Bereiche überschneiden. Für die erste Anfrage sollte deshalb deutlich werden, ob die ratsuchende Person als Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer oder Vertragspartner eines ausführenden Unternehmens beteiligt ist.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
