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- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Alexandra Maniura-Wagner
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Alexandra Maniura-Wagner ist Rechtsanwältin und seit 2003 Fachanwältin für Familienrecht. Ihre Kanzlei befindet sich in der Porschestraße 98 in Wolfsburg und ist auf das Familienrecht spezialisiert. Sie begleitet Mandanten bei Trennung und Scheidung sowie in Fragen des Unterhalts, der elterlichen Sorge, des Umgangs und des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Zum Leistungsspektrum gehören auch Scheidungsverfahren mit Auslandsbezug oder Härtefällen. Bei der Vermögensauseinandersetzung befasst sie sich mit Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich sowie gemeinsamen Immobilien und Konten. Weitere Schwerpunkte sind Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Die Betreuung reicht von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Unterhaltsansprüche werden geprüft und durchgesetzt oder überzogene Forderungen abgewehrt. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als vertraulich, lösungsorientiert und im direkten persönlichen Austausch. Gemeinsam mit den Mandanten wird auf Grundlage aktueller Rechtsprechung eine Strategie entwickelt. Wo möglich, wird eine einvernehmliche Lösung gesucht; Beratung und Mediation werden ebenfalls angeboten. Termine erfolgen nach Vereinbarung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Wolfsburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Alexandra Maniura ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Alexandra Maniura-Wagner in der Porschestraße 98 in Wolfsburg ansässig. Seit 2003 ist sie Fachanwältin für Familienrecht. Der Hauptschwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf den rechtlichen Fragen, die mit einer Trennung, einer Scheidung und der Neuordnung familiärer Beziehungen verbunden sind. Die Begleitung reicht nach der Kanzleibeschreibung von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Dabei gehören der vertrauliche persönliche Austausch und die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung, soweit diese möglich ist, zur beschriebenen Arbeitsweise. Auch Beratung und Mediation werden angeboten. Bei Trennung und Scheidung geht es häufig um mehrere miteinander verbundene Anliegen: den Unterhalt, die Betreuung gemeinsamer Kinder und die künftige wirtschaftliche Situation. Alexandra Maniura befasst sich mit der elterlichen Sorge, dem Umgang und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dahinter stehen beispielsweise Fragen dazu, wie Eltern wichtige Entscheidungen für ihre Kinder treffen und wie Kontakte nach einer Trennung gestaltet werden können. Im Unterhaltsrecht umfasst ihre Tätigkeit sowohl die Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen als auch die Abwehr überhöhter Forderungen. Scheidungsverfahren mit Auslandsbezug oder Härtefällen gehören ebenfalls zum angegebenen Leistungsspektrum. Ein weiterer Bereich betrifft die finanziellen Folgen einer Ehe und ihrer Auflösung. Dazu zählen Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich sowie die Auseinandersetzung über gemeinsame Immobilien und Konten. Während der Zugewinnausgleich grundsätzlich die Vermögensentwicklung während der Ehe betrifft, geht es beim Versorgungsausgleich um während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte. Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen können dazu dienen, rechtliche und wirtschaftliche Fragen vertraglich zu ordnen. Welche Themen dabei zusammenhängen und welche Unterlagen benötigt werden, lässt sich im persönlichen Beratungsgespräch klären. Die Kanzlei liegt an der Porschestraße im zentralen Wolfsburger Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus Stadtmitte sowie aus Vorsfelde und Fallersleben ist damit eine innerstädtische Kanzleiadresse benannt. Für familiengerichtliche Verfahren kommt am Standort das Amtsgericht Wolfsburg in Betracht; die konkrete örtliche Zuständigkeit richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Verfahren und den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Adresse geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und zunächst ihr familienrechtliches Anliegen knapp schildern. Hinweise auf laufende Verfahren oder Fristen helfen bei der Einordnung der Anfrage. Termine erfolgen nach Vereinbarung; die Kontaktanfrage allein ersetzt noch keine Mandatsvereinbarung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wolfsburg
Die Rechtsanwaltskanzlei Alexandra Maniura-Wagner befindet sich in der Porschestraße 98, 38440 Wolfsburg, im zentralen Stadtgebiet. Der örtliche Bezug umfasst damit insbesondere Stadtmitte; auch für Ratsuchende aus den Wolfsburger Stadtteilen Vorsfelde und Fallersleben ist die Kanzlei eine Adresse innerhalb der eigenen Stadt. Die zentrale Lage bietet einen Ausgangspunkt für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Konkrete Verbindungen, Fahrtzeiten und Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der Anschrift allein lassen sich keine Aussagen über unmittelbar verfügbare Stellplätze oder einen barrierefreien Zugang ableiten. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Wolfsburg maßgeblich: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit insbesondere Scheidungen, Verfahren zum Versorgungsausgleich sowie Unterhalts- und Kindschaftssachen geführt. Zu den Kindschaftssachen gehören etwa Streitigkeiten über die elterliche Sorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder den Umgang. Auch vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten, beispielsweise zum Zugewinnausgleich, können vor das Familiengericht gehören. Nicht jede Streitigkeit über eine gemeinsame Immobilie oder ein Konto ist allerdings automatisch eine Familiensache. Ob das Amtsgericht Wolfsburg im konkreten Fall örtlich zuständig ist, hängt von gesetzlichen Anknüpfungspunkten wie dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder ab. Bei einem Auslandsbezug kann zusätzlich die internationale Zuständigkeit zu klären sein; der Kanzleisitz allein bestimmt das zuständige Gericht nicht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine erste Beratung schafft Übersicht. Wo möglich, wird der einvernehmliche Weg gesucht – schnell, würdevoll und kostenschonend.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Eine erste Beratung schafft Übersicht. Wo möglich, wird der einvernehmliche Weg gesucht – schnell, würdevoll und kostenschonend.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind meist eine kurze Darstellung der familiären Situation, das ungefähre Trennungsdatum und Angaben zu gemeinsamen Kindern hilfreich. Je nach Anliegen können außerdem vorhandene Eheverträge, gerichtliche Schreiben, Einkommensnachweise oder Unterlagen zu Vermögen und Altersversorgung relevant sein. Nicht alles muss bereits bei der ersten Kontaktaufnahme vollständig vorliegen. Sinnvoll ist es, laufende Fristen und bereits angesetzte Gerichtstermine ausdrücklich zu erwähnen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sensible Unterlagen übermittelt werden sollen, sollte vorab mit der angefragten Kanzlei abgestimmt werden.
- Wie unterscheiden sich elterliche Sorge, Umgang und Aufenthaltsbestimmungsrecht?
- Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für die persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil der Personensorge und betrifft die Entscheidung über den Aufenthalt des Kindes. Beim Umgang geht es dagegen um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Diese Bereiche hängen zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame Sorge nicht automatisch. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt; die konkrete Betreuungssituation und die Belange des Kindes sind deshalb wichtige Grundlagen der Prüfung.
- Was wird bei Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich jeweils betrachtet?
- Unterhalt betrifft die finanzielle Versorgung, etwa eines Kindes oder eines Ehegatten. Dabei können insbesondere Einkommen, Bedarf und Leistungsfähigkeit eine Rolle spielen. Der Zugewinnausgleich betrifft hingegen grundsätzlich den Vergleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und keine abweichenden wirksamen Vereinbarungen bestehen. Der Versorgungsausgleich erfasst während der Ehezeit erworbene Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Gemeinsame Immobilien oder Konten können zusätzliche Fragen zu Eigentum, Nutzung und Verbindlichkeiten aufwerfen. Die verschiedenen Bereiche sollten daher getrennt erfasst, zugleich aber in ihrem wirtschaftlichen Zusammenhang betrachtet werden.
- Was ist vor einer Mandatsanfrage bei einer Scheidung mit Auslandsbezug wichtig?
- Ein Auslandsbezug kann beispielsweise durch unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, einen Wohnsitz im Ausland oder ausländische Versorgungsanrechte entstehen. Dann können neben dem eigentlichen Scheidungsverfahren Fragen der internationalen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts und der Anerkennung einer Entscheidung in einem anderen Staat auftreten. Für eine erste Anfrage sind deshalb Angaben zu Staatsangehörigkeiten, bisherigen und aktuellen Aufenthaltsorten sowie zu bereits laufenden Verfahren hilfreich. Auch vorhandene ausländische Urkunden oder Entscheidungen sollten erwähnt werden. Ob Übersetzungen oder weitere Nachweise erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Verfahren ab und lässt sich nicht allein aus dem Ort der Eheschließung ableiten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Alexandra Maniura
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Porschestraße 98, 38440 Wolfsburg
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-maniura.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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