Kanzleiprofil

Dr. v. Blittersdorff & Kollegen

Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 4,8 von 5 bei 82 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

1

Standort

Hermann-Balk-Str. 131, 22147 Hamburg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,8 von 5 · 82 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Kai-Erik Peters ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozius der Hamburger Fachanwaltskanzlei Dr. v. Blittersdorff & Kollegen. Seit 1999 vertritt er Arbeitnehmer und mittelständische Unternehmen in Hamburg und im gesamten Bundesgebiet vor Arbeitsgerichten. Die Kanzlei befindet sich in Hamburg-Rahlstedt, direkt am U-Bahnhof Berne. Zu den genannten Schwerpunkten gehören Kündigung und Kündigungsschutz, darunter fristlose und fristgerechte Kündigungen, Änderungskündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abfindungen und Weiterbeschäftigung. Weitere Tätigkeitsbereiche sind ausstehender Lohn und die Geltendmachung von Lohnansprüchen, Abmahnungen mit Gegendarstellung oder Entfernung aus der Personalakte sowie ausstehende Zeugnisse, Zeugnisberichtigung und Zeugnisprüfung. Auch ausstehender Urlaub und Urlaubsabgeltung werden aufgeführt. Die Kanzlei führt bundesweit Prozesse vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Die Mandantschaft kommt aus dem gesamten Hamburger Stadtgebiet, vornehmlich aus Rahlstedt, Volksdorf, Sasel und Meiendorf. Für Fragen und Terminwünsche stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung. Die Webseite kündigt einen schnellen Besprechungstermin an.

Dr. v. Blittersdorff & Kollegen ist eine Fachanwaltskanzlei in Hamburg-Rahlstedt. Zu ihren Sozien gehört Kai-Erik Peters, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er vertritt seit 1999 Arbeitnehmer und mittelständische Unternehmen in Hamburg und im gesamten Bundesgebiet. Die auf seiner Internetseite beschriebenen Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeits- und Kündigungsrecht. Die dort dargestellte arbeitsrechtliche Tätigkeit umfasst die Vertretung vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Ein Schwerpunkt sind Kündigungen und der Kündigungsschutz. Dazu zählen fristlose und fristgerechte Kündigungen sowie Änderungskündigungen. Als weitere Themen werden Kündigungsschutzklagen, Änderungsschutzklagen, Abfindungen und die Weiterbeschäftigung genannt. Daneben befasst sich die arbeitsrechtliche Tätigkeit mit ausstehendem Lohn und der Geltendmachung von Lohnansprüchen, einschließlich Lohnklagen. Bei Abmahnungen gehören Gegendarstellungen und die Entfernung aus der Personalakte zu den aufgeführten Anliegen. Auch ausstehende Arbeitszeugnisse, deren Prüfung und Berichtigung sowie Fragen zu ausstehendem Urlaub und zur Urlaubsabgeltung werden als Tätigkeitsbereiche beschrieben. Der genannte Mandantenkreis umfasst sowohl Beschäftigte als auch mittelständische Unternehmen. Die Mandantschaft kommt aus dem gesamten Hamburger Stadtgebiet, insbesondere aus Rahlstedt, Volksdorf, Sasel und Meiendorf. Zugleich ist die gerichtliche Vertretung nicht auf Hamburg beschränkt: Prozesse werden bundesweit vor den genannten Arbeitsgerichten geführt. Die dargestellten Anliegen reichen damit von einzelnen Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis, etwa auf Lohn, Urlaub oder ein Zeugnis, bis zu Streitigkeiten über eine Kündigung oder die Weiterbeschäftigung. Für Fragen und Terminwünsche stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Über diese Wege kann ein Besprechungstermin vereinbart werden. Das Formular sieht Angaben zu Namen, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und zum Anliegen vor. Die angegebene Anschrift lautet Hermann-Balk-Str. 131, 22147 Hamburg. Der Standort befindet sich direkt am U-Bahnhof Berne in Hamburg-Rahlstedt. Telefonisch ist der Kontakt unter +49 40 64428088 erreichbar, per E-Mail unter info@fae-vblittersdorff.de. Als Telefaxnummer ist 040 64428090 angegeben.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: arbeitsrecht-peters.de, arbeitsrecht-peters.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,8

82 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Hermann-Balk-Str. 131, 22147 Hamburg

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion

Kai-Erik Peters, im Profil unter „Arbeitsrecht Kai“ geführt, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozius der Kanzlei Dr. v. Blittersdorff & Kollegen in Hamburg. Seit 1999 vertritt er Arbeitnehmer und mittelständische Unternehmen in Hamburg und im gesamten Bundesgebiet vor Arbeitsgerichten. Sein Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Dabei geht es um Fragen, die während eines Arbeitsverhältnisses entstehen, ebenso wie um dessen Beendigung. Die Tätigkeit auf Arbeitnehmer- und Unternehmensseite umfasst damit unterschiedliche Perspektiven auf arbeitsrechtliche Konflikte und deren außergerichtliche oder gerichtliche Klärung. Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich sind Kündigungen und Kündigungsschutz. Aufgeführt werden fristlose und fristgerechte Kündigungen, Änderungskündigungen sowie Kündigungsschutzklagen. Für Ratsuchende stehen dabei häufig der Fortbestand des Arbeitsplatzes, veränderte Beschäftigungsbedingungen, eine mögliche Weiterbeschäftigung oder Fragen zu einer Abfindung im Mittelpunkt. Allgemein hängt die rechtliche Einordnung unter anderem vom Arbeitsvertrag, dem Kündigungsschreiben und den Umständen des Arbeitsverhältnisses ab. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen Bedeutung haben. Eine anwaltliche Prüfung dient dazu, die Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen einzuordnen, ohne dass damit ein bestimmtes Ergebnis feststeht. Weitere genannte Schwerpunkte betreffen ausstehenden Lohn, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse und Urlaub. Hinter diesen Themen stehen beispielsweise nicht gezahlte Vergütungsbestandteile, beanstandetes Verhalten am Arbeitsplatz oder unterschiedliche Auffassungen über die Formulierung eines Zeugnisses. Bei Abmahnungen gehören die Gegendarstellung und die Entfernung aus der Personalakte zu den aufgeführten Tätigkeitsbereichen. Bei Zeugnissen werden ausstehende Dokumente, Zeugnisprüfung und Zeugnisberichtigung genannt. Hinzu kommen Fragen zu noch offenem Urlaub und zur Urlaubsabgeltung. Je nach Anliegen können Verträge, Abrechnungen, Schriftwechsel oder bereits erteilte Zeugnisse wichtige Grundlagen für eine Besprechung bilden. Die Kanzlei liegt in der Hermann-Balk-Str. 131 in 22147 Hamburg-Rahlstedt, im Bezirk Wandsbek, direkt am U-Bahnhof Berne. Die Mandantschaft kommt aus dem gesamten Hamburger Stadtgebiet, vornehmlich aus Rahlstedt, Volksdorf, Sasel und Meiendorf. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Hamburg relevant; die konkrete örtliche Zuständigkeit hängt vom Einzelfall ab. Die Kanzlei führt auch bundesweit Prozesse vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Telefon und E-Mail stehen für Fragen und Terminwünsche zur Verfügung. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung; die weitere Abstimmung erfolgt mit der Kanzlei.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Dr. v. Blittersdorff & Kollegen. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Hamburg

  • Amtsgericht Hamburg
  • Landgericht Hamburg
  • Arbeitsgericht Hamburg
  • Hanseatisches Oberlandesgericht

Der Kanzleistandort von Kai-Erik Peters befindet sich in Hamburg-Rahlstedt im Bezirk Wandsbek. Die Anschrift lautet Hermann-Balk-Str. 131, 22147 Hamburg. Damit liegt die Kanzlei nicht in der Hamburger Innenstadt, sondern im nordöstlichen Stadtgebiet. Nach der Kanzleibeschreibung befindet sie sich direkt am U-Bahnhof Berne, was einen konkreten Anknüpfungspunkt für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln bietet. Für eine Anreise mit dem Pkw kann die Kanzleianschrift zur individuellen Routenplanung genutzt werden; Angaben zu Stellplätzen liegen nicht vor. Als Herkunftsgebiete der Mandantschaft werden insbesondere Rahlstedt, Volksdorf, Sasel und Meiendorf genannt, daneben das gesamte Hamburger Stadtgebiet. Von den aufgeführten Gerichten ist für den Schwerpunkt Arbeitsrecht vor allem das Arbeitsgericht Hamburg von Bedeutung. Arbeitsgerichte behandeln typischerweise Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über die Wirksamkeit einer Kündigung, Vergütungsansprüche, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Auch Streitigkeiten über Urlaub und Urlaubsabgeltung können dort verhandelt werden. Ob gerade das Arbeitsgericht Hamburg örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des jeweiligen Falls. Amtsgericht Hamburg, Landgericht Hamburg und Hanseatisches Oberlandesgericht gehören hingegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für die hier beschriebenen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten regelmäßig nicht zuständig. Rechtsmittel in arbeitsgerichtlichen Verfahren führen unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen zu den Landesarbeitsgerichten und zum Bundesarbeitsgericht, nicht zum Hanseatischen Oberlandesgericht. Die Kanzlei beschreibt eine bundesweite Prozessvertretung vor diesen arbeitsgerichtlichen Instanzen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Änderungskündigung wichtig?

Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen relevant. Bei einer Änderungskündigung kommt es außerdem auf die angebotenen neuen Arbeitsbedingungen an. Angaben zur Beschäftigungsdauer und zum bisherigen Verlauf des Konflikts können ebenfalls helfen. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine Klageerhebung und wahrt diese Frist nicht. Welche Schritte im konkreten Fall in Betracht kommen, ist Gegenstand einer individuellen rechtlichen Prüfung.

Besteht bei einer Kündigung grundsätzlich ein Anspruch auf eine Abfindung?

Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Abfindung. Eine solche Zahlung kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Regelungen ergeben. Auch im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs kann eine Abfindung vereinbart werden. Eine Kündigungsschutzklage richtet sich grundsätzlich auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde, nicht unmittelbar auf eine Zahlung. Ob eine Abfindung überhaupt zur Diskussion steht, hängt daher von der rechtlichen Ausgangslage und möglichen Verhandlungen ab. Ein bestimmtes Ergebnis lässt sich daraus nicht ableiten.

Welche Unterlagen helfen bei ausstehendem Lohn oder Streit über Urlaub?

Bei offenen Lohnforderungen sind Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnungen, Zahlungsnachweise und gegebenenfalls Arbeitszeitaufzeichnungen wichtige Grundlagen. Hilfreich ist auch eine Übersicht, welche Beträge für welche Zeiträume fehlen. Bei Urlaubsfragen können Urlaubsanträge, Genehmigungen und Angaben zu bereits genommenen Urlaubstagen relevant sein. Urlaubsabgeltung bezeichnet grundsätzlich den finanziellen Ausgleich für Urlaub, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann. Für Ansprüche können unterschiedliche Fristen gelten, darunter wirksame vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen. Die Unterlagen ermöglichen eine Prüfung, welche Regeln auf das jeweilige Arbeitsverhältnis anwendbar sind.

Worin unterscheiden sich Gegendarstellung und Entfernung einer Abmahnung?

Eine Gegendarstellung hält die eigene Sicht auf den in einer Abmahnung beschriebenen Sachverhalt fest und kann zur Personalakte genommen werden. Die Entfernung einer Abmahnung zielt dagegen darauf, dass das beanstandete Dokument nicht in der Personalakte verbleibt. Ob dafür rechtliche Gründe bestehen, hängt unter anderem vom Inhalt, der tatsächlichen Grundlage und der rechtlichen Bewertung des Vorwurfs ab. Für eine anwaltliche Besprechung sind das vollständige Abmahnungsschreiben, eine nachvollziehbare Schilderung des Geschehens und vorhandene Belege hilfreich. Nicht jede als ungerecht empfundene Abmahnung ist allein deshalb rechtlich unwirksam.

Was wird bei einem Arbeitszeugnis geprüft und was ist bei einem fehlenden Zeugnis relevant?

Bei einer Zeugnisprüfung geht es unter anderem um Vollständigkeit, sachliche Richtigkeit und die Bewertung von Leistung und Verhalten. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält neben Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit auch entsprechende Beurteilungen. Einzelne Formulierungen sollten im Zusammenhang des gesamten Textes betrachtet werden; nicht jede ungewöhnliche Wendung ist automatisch eine versteckte Abwertung. Fehlt das Zeugnis, sind insbesondere die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und bisherige Anfragen von Bedeutung. Für eine Prüfung oder Berichtigung können das vorhandene Zeugnis, eine Tätigkeitsbeschreibung und frühere Beurteilungen als Vergleichsgrundlage dienen.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

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