Kanzleiprofil
EREN Strafverteidigung
Rechtsanwaltskanzlei in Bochum. Schwerpunkte: Strafrecht. 4,9 von 5 bei 68 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Massenbergstraße 12, 44787 Bochum
Schwerpunkte
Strafrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,9 von 5 · 68 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
EREN Strafverteidigung ist eine auf Strafverteidigung ausgerichtete Kanzlei mit Sitz in Bochum. Rechtsanwalt Halil Eren vertritt Mandanten im Ruhrgebiet und bundesweit in allen Phasen des Strafverfahrens. Die genannten Schwerpunkte umfassen allgemeines Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Eigentumsdelikte, Sexualstrafrecht, Kapitalstrafrecht und Jugendstrafrecht. Die Verteidigung reicht von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung und umfasst die Begleitung durch alle Instanzen. Zur Arbeitsweise gehören Akteneinsicht, die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie sowie die Prüfung von Beweisen und Gutachten. Bei Betäubungsmittelvorwürfen werden Durchsuchung, Beschlagnahme, Haftfragen und Auflagen thematisiert. Im Wirtschaftsstrafrecht nennt die Kanzlei Betrug, Untreue und Steuerdelikte sowie die Kommunikation mit Behörden. Im Jugendstrafrecht stehen Erziehung, Entwicklung und Perspektive im Fokus; Eltern und Jugendliche werden begleitet. Die Kanzlei übernimmt sowohl kleinere als auch große und komplexe Verfahren. Sie bietet ein vertrauliches Erstgespräch, telefonische Beratung und einen Rückruf an.
EREN Strafverteidigung ist eine auf Strafverteidigung ausgerichtete Kanzlei mit Sitz in Bochum. Rechtsanwalt Halil Eren vertritt Mandanten im Ruhrgebiet und bundesweit in allen Phasen des Strafverfahrens. Die Tätigkeitsbereiche umfassen das allgemeine Strafrecht, das Verkehrs- und Betäubungsmittelstrafrecht sowie das Wirtschaftsstrafrecht. Hinzu kommen die Verteidigung bei Eigentumsdelikten, im Sexualstrafrecht und im Kapitalstrafrecht sowie die Vertretung im Jugendstrafrecht. Die Kanzlei beschreibt ihre Tätigkeit als Begleitung von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung und durch alle Instanzen. Zu den behandelten Anliegen gehören Vorwürfe der Unfallflucht, fahrlässige Straftaten sowie Fragen im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr und der Fahrerlaubnis. Im Betäubungsmittelstrafrecht geht es unter anderem um Besitz, Handel und Einfuhr. Weitere genannte Tatvorwürfe sind Betrug, Untreue, Steuerdelikte, Diebstahl, Raub und Unterschlagung. Das Angebot richtet sich an Beschuldigte mit unterschiedlichen Tatvorwürfen und Verfahren verschiedenen Umfangs. Im Jugendstrafrecht werden Jugendliche und ihre Eltern begleitet; dabei gehören auch Gespräche mit der Jugendgerichtshilfe zum beschriebenen Tätigkeitsumfang. Die Internetseite behandelt zudem Pflichtverteidigung, Vernehmungen als Beschuldigter oder Zeuge, Untersuchungshaft und Strafbefehlsverfahren. Zur Arbeitsweise zählen Akteneinsicht, die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie und die Prüfung von Beweisen und Gutachten. Bei Betäubungsmittelvorwürfen nennt die Kanzlei insbesondere die Prüfung von Durchsuchungen, Beschlagnahmen sowie Mengen- und Wirkstoffgutachten. Im Sexualstrafrecht gehört die Analyse von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen dazu. Die Zusammenarbeit kann mit einem vertraulichen Erstgespräch beginnen. Für telefonische Beratung lässt sich ein Rückruf anfordern und das Anliegen vorab übermitteln. Als Grundlagen ihrer Mandatsarbeit benennt die Kanzlei Verantwortung und Vertrauen sowie die Berücksichtigung emotionaler, sozialer und wirtschaftlicher Belastungen durch ein Strafverfahren. Die Kanzlei befindet sich in der Massenbergstraße 12, 44787 Bochum. Telefonisch ist sie unter 0234-9521 4970 erreichbar. Weitere Kontaktmöglichkeiten bestehen über das Kontaktformular auf der Internetseite und über WhatsApp. Für Notfälle wird eine Erreichbarkeit rund um die Uhr angegeben. Zum regionalen Tätigkeitsgebiet zählen neben Bochum auch Duisburg, Essen und Dortmund.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: eren-strafverteidigung.de, eren-strafverteidigung.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
68 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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- Eren Strafverteidigung
Rechtsanwalt I Strafverteidiger
Strafrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Beratung in Bochum – Einordnung der Redaktion
EREN Strafverteidigung hat ihren Sitz in der Massenbergstraße 12 in 44787 Bochum. Rechtsanwalt Halil Eren ist im Ruhrgebiet und bundesweit tätig und begleitet Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens. Der Hauptschwerpunkt Strafrecht umfasst allgemeines Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Eigentumsdelikte, Sexualstrafrecht, Kapitalstrafrecht und Jugendstrafrecht. Die Verteidigung kann bei einer ersten Vorladung beginnen und sich über die Hauptverhandlung bis zu weiteren Instanzen erstrecken. Die Kanzlei übernimmt kleinere ebenso wie große und komplexe Verfahren. Hinter diesen Schwerpunkten stehen unterschiedliche Situationen: Im Verkehrsstrafrecht geht es beispielsweise um strafrechtliche Vorwürfe nach einem Unfall oder im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Eigentumsdelikte betreffen unter anderem Diebstahl, während im Wirtschaftsstrafrecht Betrug, Untreue und Steuerdelikte zu den von der Kanzlei genannten Themen zählen. Bei Betäubungsmittelvorwürfen können neben dem Tatvorwurf auch Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Haftfragen und Auflagen eine Rolle spielen. Im Sexualstrafrecht und Kapitalstrafrecht kommt der sorgfältigen Prüfung von Beweisen und Gutachten besondere Bedeutung zu. Zur beschriebenen Arbeitsweise von Halil Eren gehören Akteneinsicht, die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie sowie die Prüfung der Beweislage. Diese Schritte dienen dazu, den konkreten Vorwurf und den Verfahrensstand einzuordnen. Im Wirtschaftsstrafrecht gehört auch die Kommunikation mit Behörden zum genannten Tätigkeitsumfang. Einen eigenen Schwerpunkt bildet das Jugendstrafrecht: Hier stehen neben dem Verfahren die Erziehung, Entwicklung und Perspektive junger Menschen im Fokus. Die Kanzlei begleitet dabei Jugendliche und Eltern. Welche Fragen im Vordergrund stehen, hängt unter anderem vom Alter, vom Vorwurf und vom bisherigen Verlauf ab. Der Kanzleistandort liegt in der Bochumer Innenstadt im Stadtbezirk Mitte. Für Ratsuchende aus Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg bietet er einen innerstädtischen Anlaufpunkt. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Für Strafverfahren kommen am Standort insbesondere das Amtsgericht Bochum und das Landgericht Bochum in Betracht. Ihre Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, nicht allein nach dem Sitz der Kanzlei. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, des Verfahrensstands und etwaiger Termine ermöglicht eine erste Zuordnung. Die Kanzlei nennt ein vertrauliches Erstgespräch, telefonische Beratung und einen Rückruf als Kontaktmöglichkeiten. Im anschließenden Austausch lässt sich klären, welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme in Betracht kommt. Eine bloße Anfrage ist noch keine Bestätigung der Übernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Bochum
- Amtsgericht Bochum
- Landgericht Bochum
- Arbeitsgericht Bochum
Die Massenbergstraße 12 liegt in der Bochumer Innenstadt im Stadtbezirk Mitte. Damit befindet sich EREN Strafverteidigung in einem zentralen Bereich des Stadtgebiets. Zum örtlichen Umfeld gehören außerdem die genannten Stadtteile Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg, aus denen eine Anfahrt in die Innenstadt grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw möglich ist. Welche Verbindung geeignet ist, hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zum barrierefreien Zugang sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Für einen persönlichen Besuch empfiehlt sich daher eine vorherige Abstimmung der organisatorischen Einzelheiten. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Bochum und das Landgericht Bochum relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Auch Jugendstrafsachen können dort vor dem Jugendrichter oder dem Jugendschöffengericht geführt werden. Das Landgericht ist insbesondere für bestimmte schwerwiegende Strafvorwürfe erstinstanzlich zuständig und entscheidet außerdem über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Dazu gehören je nach Fallkonstellation Verfahren aus den genannten Bereichen, etwa Wirtschafts-, Betäubungsmittel- oder Kapitalstrafrecht. Die örtliche Zuständigkeit hängt unter anderem vom Tatort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Bochum entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die Strafverteidigung als solche nicht zuständig.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
Für die erste Einordnung sind vor allem der genannte Tatvorwurf, die beteiligte Behörde und der aktuelle Verfahrensstand hilfreich. Vorhandene Schreiben wie eine Vorladung, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl geben darüber häufig Auskunft. Auch mitgeteilte Termine und Fristen sind relevant. Eine erste Anfrage muss noch keine ausführliche Darstellung des Geschehens enthalten. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden und auf welchem Weg sensible Informationen übermittelt werden können, lässt sich im Kontakt klären. Die Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
Welche Rolle spielt die Akteneinsicht bei der Strafverteidigung?
Die Ermittlungsakte enthält die von den Behörden zusammengetragenen Informationen zum Tatvorwurf, beispielsweise Zeugenaussagen, Protokolle und Gutachten. Akteneinsicht ermöglicht es der Verteidigung, diese Grundlage kennenzulernen und belastende wie entlastende Gesichtspunkte einzuordnen. Darauf kann die weitere Planung der Verteidigung aufbauen. Umfang und Zeitpunkt der Einsicht richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Verfahrensstand. Gerade bei Eigentumsdelikten, wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen oder umfangreichen Ermittlungen kann die Akte Informationen enthalten, die aus einem einzelnen behördlichen Schreiben nicht hervorgehen.
Warum spielen bei Betäubungsmittelvorwürfen auch Durchsuchung, Beschlagnahme und Haftfragen eine Rolle?
Ermittlungen wegen Betäubungsmitteldelikten können mit Maßnahmen verbunden sein, die der Beweissicherung oder der Sicherung des Verfahrens dienen. Dazu zählen unter gesetzlichen Voraussetzungen Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Haftfragen betreffen wiederum eigene Voraussetzungen und gerichtliche Entscheidungen; Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe. Für die strafrechtliche Einordnung sind deshalb nicht nur der Tatvorwurf, sondern auch die bereits angeordneten Maßnahmen und vorhandenen Beschlüsse relevant. Ob eine Maßnahme zulässig ist und welche Überprüfungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich nur anhand des konkreten Verfahrens beurteilen.
Was unterscheidet Jugendstrafrecht vom Strafrecht für Erwachsene?
Das Jugendstrafrecht berücksichtigt die Entwicklung junger Menschen und ist besonders am Erziehungsgedanken ausgerichtet. Es gilt für Jugendliche, die zur Tatzeit 14 bis 17 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren kann es unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls angewendet werden. Neben dem Tatvorwurf können die persönliche Entwicklung und die Lebensumstände bedeutsam sein. Auch die möglichen gerichtlichen Reaktionen unterscheiden sich vom Erwachsenenstrafrecht. Welche Rolle Eltern im Verfahren einnehmen, hängt insbesondere vom Alter und ihrer rechtlichen Stellung ab.
Welche Bedeutung kann ein Verkehrsstrafverfahren für die Fahrerlaubnis haben?
Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft die strafrechtliche Bewertung eines Verhaltens im Straßenverkehr. Je nach Vorwurf können neben einer Strafe auch ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommen. Diese Folgen sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Außerdem können Fragen der Fahreignung in einem gesonderten fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren geprüft werden. Nicht jeder Verkehrsverstoß ist jedoch eine Straftat; viele Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt. Für eine erste Einordnung sind daher der genaue Vorwurf, vorhandene Bescheide oder gerichtliche Schreiben und der Verfahrensstand maßgeblich.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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