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- Rechtsanwältin Kira-Fee Krause M.M.
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Kira-Fee Krause M.M. ist seit 2009 als Rechtsanwältin tätig. Ihre Kanzlei befindet sich am Ernst-Bader-Ring 40 in Norderstedt. Auf ihrer Webseite bietet sie zivilrechtliche Beratung insbesondere im Familienrecht und Erbrecht für Norderstedt und Hamburg an. Im Familienrecht vertritt sie Mandanten im Scheidungsverfahren und setzt Unterhaltsansprüche sowie Sorgerechtsansprüche durch. Außerdem berät sie bei der Erstellung von Eheverträgen. Im Erbrecht unterstützt sie Menschen bei der Erstellung von Testamenten und bei der Erbauseinandersetzung und setzt deren Ansprüche durch. Nach dem Abschluss ihres weiterbildenden Mediationsstudiums zum Master of Mediation bietet sie auch die Begleitung in Mediationsverfahren an. Dabei ist sie im Bereich der Wirtschafts- und Familienmediation tätig. Als Merkmale ihrer Arbeitsweise nennt sie Transparenz und zuverlässige Erreichbarkeit. Beratungsmöglichkeiten bestehen per Telefon, E-Mail und Videokonferenz. Für ein erstes Beratungsgespräch können Interessierte einen Termin vereinbaren.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: krause-legal.de
Beratung in Norderstedt – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Fee Krause ist seit 2009 anwaltlich tätig. Ihre Kanzlei Rechtsanwältin Kira-Fee Krause M.M. befindet sich am Ernst-Bader-Ring 40 in 22850 Norderstedt. Der Hauptschwerpunkt ihres Profils liegt im Familienrecht. Nach ihrer Kanzleibeschreibung bietet sie zivilrechtliche Beratung insbesondere im Familienrecht und Erbrecht für Norderstedt und Hamburg an. Für Ratsuchende stehen dabei häufig Veränderungen der familiären Lebenssituation im Mittelpunkt: eine bevorstehende Trennung, die rechtliche Gestaltung einer Ehe oder Fragen zur Vermögensnachfolge innerhalb der Familie. Im Familienrecht vertritt Fee Krause Mandantinnen und Mandanten in Scheidungsverfahren und bei der Durchsetzung von Unterhalts- und Sorgerechtsansprüchen. Außerdem berät sie zur Erstellung von Eheverträgen. Hinter diesen Tätigkeiten stehen unterschiedliche Anliegen: Nach einer Trennung können die finanzielle Absicherung und die Verantwortung für gemeinsame Kinder zu klären sein. Bei einem Ehevertrag geht es hingegen um die Gestaltung rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Ehe. Welche Fragen zusammengehören und welche gesondert betrachtet werden müssen, hängt von der jeweiligen familiären Situation ab. Das ergänzende erbrechtliche Angebot umfasst die Unterstützung bei Testamenten, Erbauseinandersetzungen und der Durchsetzung von Ansprüchen. Typische Themen sind die Regelung des eigenen Nachlasses sowie die Verteilung eines Erbes unter mehreren Beteiligten. Nach Abschluss ihres weiterbildenden Studiums zum Master of Mediation bietet Fee Krause zudem Begleitung in Wirtschafts- und Familienmediationen an. Mediation ist ein Verfahren zur eigenverantwortlichen Konfliktklärung und unterscheidet sich von der gerichtlichen Entscheidung eines Streits. Ob dieser Weg in Betracht kommt, richtet sich unter anderem nach der Bereitschaft der Beteiligten zur Verständigung. Der örtliche Bezug liegt in Norderstedt und dem benachbarten Hamburg. Für Ratsuchende aus Garstedt, Friedrichsgabe oder Harksheide ist die Anschrift am Ernst-Bader-Ring der Bezugspunkt für die Anfahrt; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Norderstedt, das bei entsprechender Zuständigkeit familiengerichtliche Verfahren und Nachlasssachen bearbeitet. Eine Anfrage kann ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de über die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Dabei lassen sich das Anliegen knapp schildern und ein erstes Beratungsgespräch anfragen. Als Beratungsformen nennt die Kanzlei Telefon, E-Mail und Videokonferenz. Angaben zu Beteiligten und bereits bestehenden Terminen oder Fristen erleichtern die erste Einordnung der Anfrage.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Norderstedt
Die Kanzlei von Rechtsanwältin Fee Krause liegt am Ernst-Bader-Ring 40 in 22850 Norderstedt. Ihr beschriebenes Beratungsangebot richtet sich an Ratsuchende aus Norderstedt und Hamburg. Garstedt, Friedrichsgabe und Harksheide gehören zum örtlichen Umfeld des Profils; welchem dieser Stadtteile die Kanzleianschrift zuzuordnen ist, geht aus den Angaben nicht hervor. Auch eine Innenstadtlage oder bestimmte Verkehrsanbindungen sind nicht belegt. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der genauen Anschrift planen. Konkrete Verbindungen und die Parksituation sollten vorab geprüft werden. Daneben sind Telefon, E-Mail und Videokonferenz als Beratungsmöglichkeiten genannt, sodass eine Kontaktaufnahme nicht zwingend eine Anfahrt voraussetzt. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist das Amtsgericht Norderstedt von Bedeutung. Als Familiengericht befasst sich ein Amtsgericht insbesondere mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Im Zusammenhang mit einer Scheidung kann auch der Versorgungsausgleich Gegenstand des Verfahrens sein. Ob gerade Norderstedt örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen der Beteiligten, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für das ebenfalls angebotene Erbrecht kommt das Amtsgericht als Nachlassgericht in Betracht, etwa bei Testamentseröffnungen oder Erbscheinsverfahren. Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft sind davon zu unterscheiden: Sie können als Zivilverfahren vor dem jeweils zuständigen Gericht geführt werden. Die außergerichtliche Gestaltung von Eheverträgen oder Testamenten ist dagegen nicht schon als solche ein Gerichtsverfahren.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für ein erstes Beratungsgespräch wird um eine Terminvereinbarung gebeten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für ein erstes Beratungsgespräch wird um eine Terminvereinbarung gebeten.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Orientierung ist eine kurze Darstellung der familiären Situation hilfreich: Seit wann besteht die Ehe, gibt es gemeinsame Kinder und leben die Ehepartner bereits getrennt? Je nach Anliegen können vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und laufenden Verpflichtungen relevant werden. Nicht alles muss bereits bei der ersten Anfrage vollständig vorliegen. Sinnvoll ist zunächst die Klärung, welche Unterlagen für das Gespräch benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen. Bereits laufende Fristen oder anstehende Gerichtstermine sollten ausdrücklich erwähnt werden.
- Wie hängen Unterhalt, Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung zusammen?
- Unterhalt, Sorgerecht und Umgang betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen. Beim Unterhalt geht es um finanzielle Leistungen, etwa für Kinder oder einen Ehepartner. Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein Kind und wesentliche Entscheidungen seiner Lebensführung. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Bezugspersonen. Obwohl diese Themen im Alltag eng miteinander verbunden sein können, werden sie rechtlich nicht einfach gegeneinander aufgerechnet. Für eine erste Anfrage hilft es, finanzielle Fragen und Fragen zur Betreuung der Kinder getrennt zu beschreiben und vorhandene Regelungen zu benennen.
- Worin unterscheiden sich die Beratung zu einem Ehevertrag und eine Familienmediation?
- Die Beratung zu einem Ehevertrag betrifft die rechtliche Gestaltung ehelicher und wirtschaftlicher Verhältnisse. Dabei können beispielsweise Güterrecht, Unterhalt und Versorgungsausgleich eine Rolle spielen. Ein Ehevertrag bedarf grundsätzlich notarieller Beurkundung; anwaltliche Beratung und notarielle Tätigkeit haben unterschiedliche Aufgaben. Familienmediation dient dagegen dazu, Konflikte im Gespräch zu bearbeiten und eigenverantwortliche Lösungen zu entwickeln. Die mediierende Person entscheidet den Streit nicht und übernimmt in dieser Rolle keine einseitige Interessenvertretung. Rechtliche Beratung kann eine Mediation ergänzen. Ob eine erzielte Vereinbarung besondere Formanforderungen erfüllen muss, hängt von ihrem Inhalt ab.
- Was ist vor einer Anfrage zu Testament oder Erbauseinandersetzung zu klären?
- Zunächst ist zu unterscheiden, ob der eigene Nachlass vorausschauend geregelt werden soll oder bereits ein Erbfall eingetreten ist. Für eine Testamentserstellung sind unter anderem familiäre Beziehungen, vorhandene Verfügungen und die gewünschte Nachlassverteilung von Bedeutung. Bei einer Erbauseinandersetzung stehen dagegen häufig die Zusammensetzung des Nachlasses, die Beteiligten und bestehende Meinungsverschiedenheiten im Vordergrund. Vorhandene Testamente, Schreiben des Nachlassgerichts und eine vorläufige Übersicht über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten können die Einordnung erleichtern. Nicht jede Auseinandersetzung unter Erben wird durch das Nachlassgericht entschieden; streitige Ansprüche können gesonderte Zivilverfahren betreffen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Fee Krause
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: krause-legal.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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