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- Rechtsanwaltskanzlei Sonja Schönfeld-Meyer
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Sonja Schönfeld-Meyer ist als Rechtsanwältin und Mediatorin in Norderstedt tätig. Ihre Kanzlei befindet sich in der Ochsenzoller Str. 147 direkt am Herold-Center. Als Schwerpunkte ihrer Arbeit nennt sie die außergerichtliche Konfliktlösung sowie die ausführliche Beratung. Ihre Mandanten berät sie nach eigener Darstellung interessengerecht, kompetent und kostenbewusst. Im Gerichtsverfahren informiert sie ihre Mandanten engmaschig. Für Fragen und Terminwünsche ist die Kanzlei telefonisch erreichbar. Für alle Besprechungen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Die Sprechzeiten sind montags bis donnerstags von 10:00 bis 19:00 Uhr. Freitags finden ausschließlich Haus- und Krankenhausbesuche statt. Am Wochenende ist ein Kontakt nur in Notfällen und nach vorheriger Vereinbarung vorgesehen. Auf ihrer Homepage stellt Sonja Schönfeld-Meyer Informationen über sich und ihre Kanzlei bereit. Einzelne Rechtsgebiete oder bestimmte Mandantengruppen werden in den vorliegenden Seiteninhalten nicht genannt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwaeltin-sonja-schoenfeld-meyer.de, rechtsanwaeltin-sonja-schoenfeld-meyer.de
Beratung in Norderstedt – Einordnung der Redaktion
Sonja Schönfeld ist als Rechtsanwältin und Mediatorin in Norderstedt tätig. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Sonja Schönfeld-Meyer befindet sich in der Ochsenzoller Str. 147 direkt am Herold-Center. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft rechtliche Fragen innerhalb familiärer Beziehungen, insbesondere bei Trennung und Scheidung sowie beim Unterhalt, Sorgerecht und Umgang. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, persönliche Veränderungen rechtlich einzuordnen und die damit verbundenen organisatorischen und wirtschaftlichen Fragen zu überblicken. Welche Themen die Kanzlei im konkreten Fall übernimmt, lässt sich bei der ersten Anfrage klären. In ihrer Kanzleibeschreibung hebt Sonja Schönfeld-Meyer die ausführliche Beratung und die außergerichtliche Konfliktlösung hervor. Gerade im Familienrecht können neben rechtlichen Positionen auch unterschiedliche Vorstellungen über Betreuung, Kommunikation und finanzielle Verantwortung eine Rolle spielen. Eine Beratung kann dazu dienen, die Ausgangslage zu strukturieren und mögliche Vorgehensweisen verständlich zu machen. Mediation bietet demgegenüber einen Rahmen, in dem Beteiligte mit neutraler Unterstützung eigenverantwortlich nach einer Verständigung suchen. Die Rolle einer Mediatorin unterscheidet sich dabei von der anwaltlichen Vertretung einer einzelnen Partei. Nicht jeder familiäre Konflikt eignet sich gleichermaßen für eine gemeinsame Klärung. Typische familienrechtliche Anliegen sind die Vorbereitung einer Scheidung, die Einordnung von Unterhaltsfragen oder die Gestaltung des Kontakts zwischen Kindern und getrennt lebenden Eltern. Auch vermögensrechtliche Folgen einer Ehe können Beratungsbedarf auslösen. Ob eine außergerichtliche Verständigung möglich ist oder ein gerichtliches Verfahren erforderlich wird, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Für Gerichtsverfahren beschreibt die Kanzlei eine engmaschige Information ihrer Mandantinnen und Mandanten. Am Standort kommt das Amtsgericht Norderstedt als Familiengericht in Betracht, soweit die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Die Lage am Herold-Center stellt einen örtlichen Bezug zu Garstedt her; auch für Ratsuchende aus Friedrichsgabe und Harksheide ist die Norderstedter Anschrift ein konkreter Orientierungspunkt. Über Anwalt-Seiten.de können Interessierte die Profilangaben zur Vorbereitung ihrer Anfrage nutzen und anschließend telefonisch Kontakt aufnehmen. Sinnvoll sind eine kurze Beschreibung des Anliegens und ein Hinweis auf bereits bekannte Termine oder Fristen. Für sämtliche Besprechungen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Die Sprechzeiten sind montags bis donnerstags von 10:00 bis 19:00 Uhr. Freitags sind ausschließlich Haus- und Krankenhausbesuche vorgesehen; am Wochenende ist Kontakt nur in Notfällen und nach vorheriger Vereinbarung vorgesehen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Norderstedt
Die Rechtsanwaltskanzlei Sonja Schönfeld-Meyer liegt in der Ochsenzoller Str. 147 in Norderstedt, direkt am Herold-Center und damit im Umfeld von Garstedt. Der Standort lässt sich anhand dieses örtlichen Bezugspunkts einordnen, ohne ihn mit der Innenstadt gleichzusetzen. Zum räumlichen Umfeld des Profils gehören außerdem die Norderstedter Stadtteile Friedrichsgabe und Harksheide. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungs- beziehungsweise Routenplanung zur Kanzleianschrift. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zu einem barrierefreien Zugang sind in den vorliegenden Informationen nicht belegt. Da Besprechungen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung stattfinden, sollte der Besuch vor der Anreise abgestimmt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Norderstedt relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhaltssachen, Sorge- und Umgangsverfahren sowie bestimmten vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Eheleuten. Auch der Versorgungsausgleich gehört zu den familiengerichtlichen Themen. Ob ein konkretes Verfahren tatsächlich in Norderstedt zu führen ist, ergibt sich jedoch nicht allein aus dem Kanzleisitz: Maßgeblich sind die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, die je nach Verfahrensart insbesondere an den gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder anknüpfen. Außergerichtliche Verhandlungen und eine Mediation sind von einem gerichtlichen Verfahren zu unterscheiden; ihr Ort bestimmt nicht automatisch die spätere gerichtliche Zuständigkeit.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für alle Besprechungen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für alle Besprechungen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für die erste Anfrage genügt häufig eine kurze Übersicht über die familiäre Situation und die Fragen, die geklärt werden sollen. Für eine anschließende Beratung können beispielsweise Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und Angaben zum Zeitpunkt der Trennung relevant sein. Geht es um finanzielle Folgen, kommen Einkommensnachweise und Informationen über laufende Verpflichtungen hinzu. Bei gemeinsamen Kindern können bestehende Betreuungsregelungen wichtig sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Beratungsgegenstand ab und sollte vor dem Termin erfragt werden. Bereits laufende Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden.
- Worin unterscheiden sich familienrechtliche Beratung und Mediation?
- Bei einer anwaltlichen Beratung stehen die rechtliche Einordnung und die Interessen der beratenen Person im Mittelpunkt. Mediation ist dagegen ein freiwilliges Verfahren, in dem eine neutrale Person die Beteiligten dabei unterstützt, selbst eine Verständigung zu entwickeln. Die Mediatorin entscheidet den Konflikt nicht und vertritt nicht einseitig eine Partei. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Beteiligten eigenverantwortlich mitwirken können. Bei erheblichen Machtungleichgewichten oder Gewalt kann die Eignung eingeschränkt sein. Eine unabhängige rechtliche Prüfung möglicher Vereinbarungen kann zusätzlich bedeutsam sein. Beratung und Mediation sind deshalb unterschiedliche Rollen, die vorab geklärt werden sollten.
- Welche Themen werden bei Unterhaltsfragen typischerweise geprüft?
- Unterhalt kann unterschiedliche familiäre Beziehungen betreffen, etwa den Unterhalt für Kinder oder zwischen getrennt lebenden beziehungsweise geschiedenen Eheleuten. Die rechtlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Anspruch. Typischerweise sind Einkommen, Bedarf, Leistungsfähigkeit und bereits bestehende Verpflichtungen relevant. Bei Kindern spielen unter anderem Alter und Betreuungssituation eine Rolle. Für eine verlässliche Einordnung werden regelmäßig nachvollziehbare finanzielle Angaben benötigt; einzelne Zahlen ohne Zusammenhang reichen meist nicht aus. Vorhandene Unterhaltstitel oder Vereinbarungen sollten bei einer Anfrage genannt werden, weil sie für die weitere Prüfung wichtig sein können.
- Sind Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung dasselbe?
- Sorgerecht und Umgang betreffen unterschiedliche Aspekte der Eltern-Kind-Beziehung. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Verantwortung für persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten des Kindes. Das Umgangsrecht betrifft den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und kann auch bei weiteren Bezugspersonen eine Rolle spielen. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Im Mittelpunkt der rechtlichen Bewertung steht das Kindeswohl. Typische Klärungspunkte sind Alltagsorganisation, Ferien, Übergaben oder Entscheidungen von erheblicher Bedeutung. Ob eine Verständigung, Unterstützung durch das Jugendamt oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt von der jeweiligen Situation ab.
- Ist bei einer Scheidung immer das Amtsgericht am Kanzleisitz zuständig?
- Nein. Der Kanzleisitz legt nicht fest, welches Familiengericht ein Scheidungsverfahren führt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Regeln, bei denen unter anderem der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten und gemeinsamer minderjähriger Kinder bedeutsam sein kann. Das Amtsgericht Norderstedt kommt daher nur dann als zuständiges Familiengericht in Betracht, wenn diese Regeln dorthin führen. Für eine erste Einordnung sind Angaben zu den Wohnorten und zur familiären Situation hilfreich. Eine Scheidung selbst erfordert eine gerichtliche Entscheidung; eine außergerichtliche Vereinbarung oder Mediation kann sie nicht ersetzen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sonja Schönfeld
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaeltin-sonja-schoenfeld-meyer.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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