Kanzleiprofil

Gieren Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Karlsruhe. Schwerpunkte: Strafrecht. 5,0 von 5 bei 64 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

1

Standort

Akademiestraße 38, 76133 Karlsruhe

Schwerpunkte

Strafrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 64 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Rechtsanwältin Jana Gieren bietet Strafverteidigung in Karlsruhe, Ulm und bundesweit an. Ihre Schwerpunkte umfassen Sexualstrafrecht, allgemeines Strafrecht und Jugendstrafrecht sowie Untersuchungshaft und Haftfragen. Sie begleitet Mandanten außerdem in der Strafvollstreckung, im Strafvollzug und im Maßregelvollzug, einschließlich der Unterbringung nach §§ 63 und 64 StGB. Das Leistungsangebot nennt zudem Geschädigtenvertretung und Nebenklage, Gewaltschutzverfahren sowie Umgangs- und Sorgerechtsverfahren. Sie vertritt Beschuldigte vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und unterstützt junge Menschen im Jugendstrafrecht. Zur Arbeitsweise gehören persönliche Beratung, die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, die Beantragung von Akteneinsicht und die Prüfung der Ermittlungsakte. Auf dieser Grundlage entwickelt sie eine auf den jeweiligen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie. Erstberatungen sind telefonisch, online oder persönlich möglich. Bei der Mandatierung werden die nächsten Schritte und Kosten besprochen. Die Abrechnung erfolgt je nach Fall nach RVG, Stundenhonorar oder Pauschalhonorar. Jana Gieren übernimmt auch die Vertretung im Berufungsverfahren; für Revisionsverfahren empfiehlt sie spezialisierte Kolleginnen oder Kollegen.

Gieren Strafrecht ist die Kanzlei der Rechtsanwältin Jana Gieren in Karlsruhe. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst die Strafverteidigung im Sexualstrafrecht, im allgemeinen Strafrecht und im Jugendstrafrecht. Hinzu kommen Untersuchungshaft und Haftfragen, Strafvollstreckung, Strafvollzug sowie Maßregelvollzug. Zum aufgeführten Leistungsspektrum gehören außerdem Geschädigtenvertretung und Nebenklage, Gewaltschutzverfahren sowie Umgangs- und Sorgerechtsverfahren. Die strafrechtliche Vertretung reicht von der ersten Vorladung über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und schließt auch Fragen nach einer Verurteilung ein. Die Kanzlei richtet sich unter anderem an Menschen, gegen die eine Strafanzeige vorliegt, die eine Vorladung oder Anklage erhalten haben oder bei denen eine Durchsuchung stattgefunden hat. Weitere typische Anliegen betreffen Festnahmen, Haftbefehle und Untersuchungshaft. Im Jugendstrafrecht unterstützt Jana Gieren junge Menschen. Im Bereich des Maßregelvollzugs begleitet sie Personen während einer Unterbringung nach den §§ 63 und 64 StGB. Auch Geschädigte können sich wegen einer Vertretung oder Nebenklage an die Kanzlei wenden. Zu Beginn der Zusammenarbeit steht eine Erstberatung, bei der das Anliegen telefonisch, online oder persönlich geschildert werden kann. Bei einer Beauftragung werden das Mandat und die nächsten Schritte besprochen. Jana Gieren übernimmt die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, beantragt Akteneinsicht und prüft die Ermittlungsakte. Auf dieser Grundlage entwickelt sie gemeinsam mit den Mandanten eine auf den jeweiligen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie. Die Begleitung umfasst auch das Zwischenverfahren und die Vertretung in der Hauptverhandlung. Nach einem Urteil ist eine Vertretung im Berufungsverfahren möglich; für Revisionsverfahren verweist sie auf spezialisierte Kolleginnen oder Kollegen. Der Karlsruher Standort befindet sich in der Akademiestraße 38, 76133 Karlsruhe. Jana Gieren ist außerdem in Ulm, Stuttgart und bundesweit tätig. Erstgespräche können vor Ort oder online stattfinden. Zur Kontaktaufnahme stehen das Kontaktformular der Website, die Telefonnummer +49 7212 7661055 und die E-Mail-Adresse post@gieren-strafrecht.de zur Verfügung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: gieren-strafrecht.de, gieren-strafrecht.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

64 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

Alle Bewertungen bei Google ansehen
Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Gieren Strafrecht: 5,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Karlsruhe

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Akademiestraße 38, 76133 Karlsruhe

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Karlsruhe – Einordnung der Redaktion

Gieren Strafrecht ist die Kanzlei von Rechtsanwältin Jana Gieren in der Akademiestraße 38, 76133 Karlsruhe. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht die Strafverteidigung, die sie in Karlsruhe, Ulm und bundesweit anbietet. Zu den genannten Schwerpunkten gehören das allgemeine Strafrecht, das Sexualstrafrecht und das Jugendstrafrecht. Ratsuchende können sich in diesen Bereichen etwa mit einem Ermittlungsverfahren, einer Anklage oder einer bevorstehenden Hauptverhandlung konfrontiert sehen. Bei jungen Beschuldigten spielen neben dem Tatvorwurf die persönliche Entwicklung und der erzieherische Ansatz des Jugendstrafrechts eine besondere Rolle. Sexualstrafrechtliche Verfahren betreffen häufig sensible persönliche Lebensbereiche und erfordern eine sorgfältige Auseinandersetzung mit Aussagen und weiteren Beweismitteln. Ein weiterer Tätigkeitsbereich umfasst Untersuchungshaft und andere Haftfragen. Davon zu unterscheiden ist die Begleitung nach einer strafgerichtlichen Entscheidung: Jana Gieren ist auch in der Strafvollstreckung, im Strafvollzug und im Maßregelvollzug tätig. Ausdrücklich genannt ist die Unterbringung nach §§ 63 und 64 StGB. Typische Anliegen dieser Bereiche betreffen die Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen, Bedingungen einer Unterbringung oder die gerichtliche Überprüfung ihrer Fortdauer. Welche Fragestellungen im Vordergrund stehen, hängt insbesondere von der Verfahrensphase und der jeweiligen Entscheidung ab. Das Angebot umfasst außerdem Geschädigtenvertretung und Nebenklage sowie Gewaltschutzverfahren und Umgangs- und Sorgerechtsverfahren. Damit werden neben der Verteidigung auch Anliegen von Menschen erfasst, die durch eine Straftat betroffen sind oder Schutz vor Gewalt suchen. Familienrechtliche Fragen zu Kindern können daneben eine eigenständige Bedeutung haben. Die beschriebenen Arbeitsabläufe umfassen persönliche Beratung, Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft sowie die Beantragung und Auswertung der Ermittlungsakte. Auf dieser Grundlage entwickelt Jana Gieren eine fallbezogene Verteidigungsstrategie. Sie übernimmt auch Berufungsverfahren; für Revisionen empfiehlt sie spezialisierte Kolleginnen oder Kollegen. Die Anschrift in der Akademiestraße liegt im Karlsruher Innenstadtbereich. Sie bietet damit einen örtlichen Bezug auch für Ratsuchende aus der Oststadt, der Südstadt, Mühlburg und Durlach. Für Strafverfahren sind vor Ort insbesondere das Amtsgericht Karlsruhe und das Landgericht Karlsruhe von Bedeutung; die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann damit beginnen, den Anlass der Anfrage, den bisherigen Verfahrensstand und bekannte Termine knapp darzustellen. Ob eine Übernahme möglich ist, wird anschließend geklärt. Erstberatungen sind laut Kanzleibeschreibung telefonisch, online oder persönlich möglich. Bei einer Mandatierung werden die nächsten Schritte und die Kosten besprochen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Standort von Gieren Strafrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Karlsruhe

  • Amtsgericht Karlsruhe
  • Landgericht Karlsruhe
  • Arbeitsgericht Karlsruhe
  • Bundesgerichtshof
  • Bundesverfassungsgericht

Für den strafrechtlichen Schwerpunkt von Gieren Strafrecht sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Karlsruhe und das Landgericht Karlsruhe relevant. Am Amtsgericht werden unter anderem Strafsachen vor dem Strafrichter oder Schöffengericht sowie Jugendstrafsachen verhandelt. Das Landgericht befasst sich insbesondere mit gewichtigeren Strafvorwürfen in erster Instanz und mit Berufungen gegen strafgerichtliche Urteile des Amtsgerichts. Auch Fragen der Strafvollstreckung können dort vor die zuständige Strafvollstreckungskammer gelangen. Für Gewaltschutz-, Umgangs- und Sorgerechtsverfahren ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig. Ob jeweils ein Karlsruher Gericht zuständig ist, hängt vom Einzelfall und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Der ebenfalls in Karlsruhe ansässige Bundesgerichtshof ist in Strafsachen insbesondere als Revisionsgericht tätig, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Jana Gieren verweist für Revisionsverfahren auf spezialisierte Kolleginnen oder Kollegen. Das Bundesverfassungsgericht ist hingegen keine weitere strafgerichtliche Berufungsinstanz; es prüft im Rahmen seiner Zuständigkeit verfassungsrechtliche Fragen. Das Arbeitsgericht Karlsruhe ist für die hier beschriebenen strafrechtlichen und familienrechtlichen Anliegen typischerweise nicht zuständig. Die Kanzleianschrift Akademiestraße 38 befindet sich im Innenstadtbereich von Karlsruhe. Für die Anfahrt aus Durlach, Mühlburg, der Oststadt oder der Südstadt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung und die örtlichen Parkmöglichkeiten sollten vor einem persönlichen Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Telefonische und Online-Erstberatungen sind ebenfalls als Kontaktmöglichkeiten genannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind vor allem der Tatvorwurf, die ermittelnde Behörde und der bisherige Verfahrensstand relevant. Vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht enthalten häufig ein Aktenzeichen sowie Termine oder Fristen. Auch die Information, ob bereits eine Vernehmung, Durchsuchung oder andere Maßnahme stattgefunden hat, kann wichtig sein. Bei der Kontaktaufnahme genügt zunächst eine übersichtliche Schilderung des Anlasses. Wie sensible Unterlagen übermittelt werden sollen und welche weiteren Angaben benötigt werden, lässt sich anschließend mit der angefragten Kanzlei abstimmen.

Was unterscheidet die Verteidigung im Jugendstrafrecht vom allgemeinen Strafrecht?

Das Jugendstrafrecht richtet sich grundsätzlich an Jugendliche, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann es unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls angewendet werden. Anders als im allgemeinen Strafrecht steht der Erziehungsgedanke besonders im Vordergrund. Deshalb erhalten die Entwicklung, das soziale Umfeld und die Lebenssituation des jungen Menschen besonderes Gewicht. Neben der Klärung des Tatvorwurfs geht es im Verfahren auch um diese persönlichen Umstände. Die möglichen Reaktionen reichen von erzieherischen Maßnahmen bis zur Jugendstrafe.

Worin unterscheiden sich Untersuchungshaft, Strafvollzug und Maßregelvollzug?

Untersuchungshaft dient der Sicherung eines Strafverfahrens und ist keine vorweggenommene Strafe. Sie setzt eine richterliche Entscheidung und gesetzlich geregelte Voraussetzungen voraus. Strafvollzug bezeichnet dagegen die Durchführung einer verhängten Freiheitsstrafe. Im Maßregelvollzug werden gerichtlich angeordnete Unterbringungen durchgeführt, insbesondere in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB oder einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB. Diese Bereiche unterscheiden sich in ihren Zielen, Voraussetzungen und Überprüfungsverfahren. Für eine anwaltliche Anfrage ist deshalb bedeutsam, welche Entscheidung vorliegt und ob es um die Anordnung, die Durchführung oder die weitere Dauer der Freiheitsentziehung geht.

Welche Rolle haben Geschädigtenvertretung und Nebenklage bei sexualstrafrechtlichen Vorwürfen?

Geschädigtenvertretung bezeichnet die anwaltliche Wahrnehmung der Interessen einer durch eine mögliche Straftat betroffenen Person. Dazu können die Erläuterung des Verfahrensablaufs, die Begleitung bei Vernehmungen und die Wahrnehmung gesetzlicher Informations- und Beteiligungsrechte gehören. Die Nebenklage ermöglicht bei bestimmten Straftaten eine eigene Beteiligung am gerichtlichen Strafverfahren mit zusätzlichen Rechten. Sie kommt bei zahlreichen Sexualdelikten in Betracht, ist aber an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Ob daneben ein Gewaltschutzverfahren relevant sein kann, ist eine gesonderte Frage. Ein solches Verfahren verfolgt andere Ziele als die strafgerichtliche Klärung eines Vorwurfs.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Anliegen an Gieren Strafrecht schildern

Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden