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- RA Juliane Keßler
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Juliane Keßler ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Siegen. Ihre Kanzlei bietet umfassende individuelle Beratung und anwaltliche Vertretung in allen Bereichen des Ehe- und Familienrechts. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Pferderecht. Das familienrechtliche Angebot richtet sich an Personen, die Unterstützung und Beratung anlässlich einer Trennung oder Ehescheidung sowie in anderen familienrechtlichen Angelegenheiten suchen. Angesprochen werden auch Personen, die zeitnah anwaltliche Vertretung benötigen oder sich einen umfassenden Überblick über ihre persönliche und wirtschaftliche Position bei Trennung und Ehescheidung verschaffen möchten. Als Merkmale ihrer Arbeitsweise nennt die Anwältin Kompetenz und Einfühlungsvermögen. Persönliche Besprechungstermine werden während der Öffnungszeiten vereinbart. Die Kanzlei befindet sich in der Koblenzer Straße 24 in Siegen und ist telefonisch sowie per E-Mail erreichbar. Auf der Kontaktseite steht außerdem ein Nachrichtenformular zur Verfügung. Freitags bleibt die Kanzlei ganztägig geschlossen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-juliane-kessler.de, ra-juliane-kessler.de
Beratung in Siegen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Juliane Keßler ist mit ihrer Kanzlei in der Koblenzer Str. 24, 57072 Siegen, ansässig. Als Hauptschwerpunkt nennt ihr Profil das Familienrecht. Dieses Rechtsgebiet betrifft rechtliche Fragen innerhalb von Partnerschaften und Familien, insbesondere im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, persönliche Veränderungen rechtlich einzuordnen und die damit verbundenen Themen voneinander abzugrenzen. Neben der Auflösung einer Ehe können finanzielle Verhältnisse, die Betreuung gemeinsamer Kinder und die künftige Nutzung der Ehewohnung eine Rolle spielen. Typische Anliegen im Familienrecht sind Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Beim Unterhalt können sowohl Ansprüche von Kindern als auch Fragen zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten relevant sein. Sorge- und Umgangsfragen betreffen dagegen vor allem die Verantwortung für ein Kind und dessen Kontakt zu den Eltern. Hinzu kommen vermögensrechtliche Themen wie der Zugewinnausgleich sowie der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte. Welche dieser Fragen zusammenhängen und welche gesondert behandelt werden, richtet sich nach der jeweiligen Ausgangslage. Der Standort in Siegen bietet einen örtlichen Bezug für Menschen, die ihre familienrechtliche Situation in dieser Stadt klären möchten. Ein bestimmter Stadtteil oder Einzelheiten zur Verkehrsanbindung sind in den Profilangaben nicht ausgewiesen. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient deshalb die vollständige Kanzleianschrift als Ausgangspunkt der Planung. Familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt jedoch vom Verfahrensgegenstand und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab; allein der Sitz der Kanzlei bestimmt dies nicht. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Für eine erste Anfrage ist eine kurze Beschreibung des Anliegens hilfreich, etwa ob es um eine bevorstehende Trennung, eine Scheidung oder eine Frage zum gemeinsamen Kind geht. Bereits bekannte Termine oder gerichtliche Schreiben sollten dabei erwähnt werden, ohne die gesamte Familiengeschichte vorab auszuführen. Im anschließenden Austausch lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein erstes Gespräch organisiert werden kann. Eine Kontaktanfrage allein bedeutet noch keine Übernahme des Mandats.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Siegen
Die Kanzlei von Rechtsanwältin Juliane Keßler befindet sich in der Koblenzer Str. 24 in 57072 Siegen. Damit ist der Kanzleistandort innerhalb des Siegener Stadtgebiets konkret benannt. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil oder eine ausdrücklich belegte Innenstadtlage enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Auch zur Barrierefreiheit, zu eigenen Stellplätzen oder zu unmittelbar gelegenen Haltestellen liegen keine Informationen vor. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich daher eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der Anschrift; bei einer Anfahrt mit dem Pkw können die aktuelle Verkehrslage und die örtlichen Parkmöglichkeiten in die Planung einbezogen werden. Organisatorische Fragen zum Zugang lassen sich vor einem Besuch klären. Für den ausgewiesenen Schwerpunkt Familienrecht ist vor allem die Familiengerichtsbarkeit relevant. Konkrete Gerichte werden in den Profilangaben nicht genannt. Grundsätzlich bearbeiten die Familiengerichte bei den Amtsgerichten unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Auch der Versorgungsausgleich und bestimmte vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten gehören in diesen Bereich. Die örtliche Zuständigkeit folgt gesetzlichen Regeln und kann beispielsweise an den gewöhnlichen Aufenthalt eines Kindes oder an die Wohnverhältnisse der Ehegatten anknüpfen. Ein Kanzleisitz in Siegen bedeutet deshalb nicht automatisch, dass jedes Mandat vor einem Gericht am selben Ort geführt wird. Über Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen entscheidet regelmäßig das zuständige Oberlandesgericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail und Ihre Nachricht erforderlich.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren Sie bitte während der Öffnungszeiten der Kanzlei.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren Sie bitte während der Öffnungszeiten der Kanzlei.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail und Ihre Nachricht erforderlich.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung genügt meist eine übersichtliche Beschreibung der familiären Situation. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame minderjährige Kinder und die Frage gehören, ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Auch vorhandene Vereinbarungen oder Schreiben der anderen Seite können relevant sein. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, hängt vom Anliegen ab; denkbar sind etwa Einkommensnachweise, Heiratsurkunde oder gerichtliche Schriftstücke. Sensible Dokumente sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden. Bereits gesetzte Fristen sind wichtige Informationen für die Anfrage.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa bei wesentlichen Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind miteinander verbunden, rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass sich die bestehende Sorgeberechtigung ändert. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine Anfrage hilft es, konkret zu benennen, ob eine wichtige Entscheidung oder die Gestaltung der Kontakte Anlass des Konflikts ist.
- Welche Unterhaltsfragen können nach einer Trennung entstehen?
- Nach einer Trennung können insbesondere Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt eine Rolle spielen. Nach einer Scheidung kommt unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt in Betracht. Diese Unterhaltsarten haben unterschiedliche rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen. Für ihre Einordnung sind unter anderem Einkommen, Bedarf, Betreuungsverhältnisse und weitere Unterhaltspflichten von Bedeutung. Tabellen und Leitlinien bieten Orientierung, ersetzen jedoch keine Betrachtung der konkreten Verhältnisse. Für ein erstes Gespräch ist deshalb hilfreich, die betroffenen Personen und bereits bestehende Zahlungen oder Vereinbarungen zu benennen.
- Werden bei einer Scheidung auch Vermögen und Altersvorsorge automatisch aufgeteilt?
- Vermögensfragen und Altersvorsorge werden bei einer Scheidung rechtlich unterschiedlich behandelt. Der Versorgungsausgleich betrifft bestimmte während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte und wird im Scheidungsverfahren grundsätzlich von Amts wegen geprüft; dabei bestehen gesetzliche Ausnahmen. Ein Zugewinnausgleich betrifft dagegen den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs im gesetzlichen Güterstand und erfolgt nicht automatisch durch eine hälftige Teilung aller Gegenstände. Gemeinsame Immobilien, Konten oder Verbindlichkeiten können zusätzliche Fragen aufwerfen. Ehevertragliche Regelungen können ebenfalls relevant sein und sollten bei einer Mandatsanfrage erwähnt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Juliane Keßler
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Kanzlei und Anfahrt
Koblenzer Straße 24, 57072 Siegen
- Montag
- 09.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr
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- 09.00 – 12.00 Uhr
- Mittwoch
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- Jan Gatermann · Arbeitsrecht, Familienrecht
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-juliane-kessler.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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