Veröffentlichtes Profil

Jan Gatermann

Jan Gatermann – Erbrecht, Testamentsvollstreckung und Vermögensnachfolge

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt und Notar · Gatermann Weller Klingebiel Jüngst GbR

Badstraße 1, 57072 Siegen

Telefon: +49 271 40570010

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Gatermann Weller Klingebiel Jüngst GbR
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Jan Gatermann ist seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2010 Fachanwalt für Erbrecht. 2017 wurde er zum Notar mit Amtssitz in Freudenberg bestellt. Seine Kanzlei Gatermann Weller Klingebiel Jüngst GbR unterhält einen Standort in der Badstraße 1 in Siegen. Neben seiner notariellen Tätigkeit widmet er sich ausschließlich dem Erbrecht einschließlich Testamentsvollstreckung sowie der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Er berät Privatpersonen und Unternehmer zu Fragen der Nachfolge, etwa zur lebzeitigen Übertragung von Immobilien und Firmenbeteiligungen. Zu seiner anwaltlichen Tätigkeit gehören die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und die Beratung bei Testamenten und Erbverträgen. Seit 2022 ist er zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Für die interdisziplinäre Beratung steht sein Kooperationspartner Raimond Janssen, Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht, zur Verfügung. Gatermann nimmt an Fort- und Weiterbildungen teil und hält regelmäßig Vorträge zur Erbfolge und Vermögensnachfolge. Die Kanzlei ermöglicht Beratungen und Besprechungen telefonisch, per E-Mail, per Videokonferenz sowie nach Vereinbarung persönlich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: recht-siegerland.de, recht-siegerland.de

Beratung in Siegen – Einordnung der Redaktion

Jan Gatermann ist Rechtsanwalt und Notar und gehört der Kanzlei Gatermann Weller Klingebiel Jüngst GbR an, die einen Standort in der Badstraße 1, 57072 Siegen, unterhält. Seit 2003 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2010 führt er den Fachanwaltstitel für Erbrecht. Bei der fachlichen Zuordnung ist eine Abweichung zu beachten: Die Profilrubriken nennen Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Nach der vorliegenden Kanzleibeschreibung widmet sich Gatermann neben seiner notariellen Tätigkeit jedoch ausschließlich dem Erbrecht, der Testamentsvollstreckung sowie der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Eine Übernahme arbeitsrechtlicher oder familienrechtlicher Mandate lässt sich daraus nicht ableiten und sollte vor einer Anfrage geklärt werden. Seine beschriebene anwaltliche Tätigkeit umfasst die Beratung zu Testamenten und Erbverträgen, die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Dahinter stehen beispielsweise Fragen nach der Gestaltung einer Erbfolge, der Beteiligung naher Angehöriger am Nachlass oder dem Umgang mit gemeinsam geerbtem Vermögen. Privatpersonen und Unternehmer berät er auch zur lebzeitigen Übertragung von Immobilien und Firmenbeteiligungen. Seit 2022 ist Gatermann zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Für interdisziplinäre Beratung steht als Kooperationspartner Raimond Janssen zur Verfügung, Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die ebenfalls im Profil aufgeführten Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Familienrecht betreffen andere typische Anliegen: Im Arbeitsrecht geht es etwa um Arbeitsverträge, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse, im Familienrecht um Trennung, Scheidung, Unterhalt und elterliche Sorge. Berührungspunkte mit der belegten Nachfolgetätigkeit können entstehen, wenn familiäre Veränderungen die Vermögensplanung beeinflussen oder Unternehmensanteile übertragen werden sollen. Solche Überschneidungen ersetzen allerdings nicht die Klärung, welches konkrete Anliegen Gatermann selbst bearbeitet. Anwaltliche Interessenvertretung und notarielle Tätigkeit sind zudem unterschiedliche Aufgaben; ein Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet. Der Siegener Kanzleistandort ist vom notariellen Amtssitz in Freudenberg zu unterscheiden, für den Gatermann 2017 bestellt wurde. Ein bestimmter Stadtteil, konkrete Verkehrsverbindungen oder zuständige Gerichte sind in den Angaben nicht benannt. Je nach Gegenstand kommen allgemein Arbeitsgerichte, Familiengerichte oder Nachlassgerichte beziehungsweise Zivilgerichte in Betracht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Anliegen zunächst knapp beschrieben und der gewünschte Beratungsbereich genannt werden. Dabei lässt sich klären, ob die Anfrage fachlich passt und welche Unterlagen benötigt werden. Laut Kanzleibeschreibung sind Besprechungen telefonisch, per E-Mail, per Videokonferenz sowie nach Vereinbarung persönlich möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Siegen

Die Kanzlei Gatermann Weller Klingebiel Jüngst GbR unterhält ihren Siegener Standort in der Badstraße 1, 57072 Siegen. Davon getrennt liegt Jan Gatermanns notarieller Amtssitz in Freudenberg. Für eine Terminplanung ist deshalb die Abstimmung des tatsächlichen Besprechungsortes sinnvoll. Eine Zuordnung der Siegener Adresse zu einem bestimmten Stadtteil oder eine gesicherte Beschreibung als Innenstadtlage enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Auch konkrete Haltestellen, Verkehrsverbindungen und Parkmöglichkeiten sind nicht dokumentiert. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Adresse planen; aktuelle Verbindungen und die örtlichen Parkmöglichkeiten sollten vor einem persönlichen Besuch geprüft werden. Telefonische Besprechungen und Videokonferenzen sind laut Kanzleibeschreibung ebenfalls möglich. Konkrete Gerichte werden in den Profilangaben nicht genannt. Für die belegte erbrechtliche Tätigkeit sind allgemein die Nachlassgerichte bei den Amtsgerichten relevant, beispielsweise für Erbscheinsverfahren und die Eröffnung von Testamenten. Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche oder zwischen Erben werden dagegen regelmäßig vor den zuständigen Zivilgerichten geführt. Für die zusätzlich aufgeführten Rubriken Arbeitsrecht und Familienrecht gelten andere Zuständigkeiten: Arbeitsgerichte behandeln insbesondere Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, während Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte etwa Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren führen. Welches Gericht örtlich zuständig ist, ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleistandort Siegen, sondern aus dem jeweiligen Verfahrensgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Die Übernahme arbeitsrechtlicher oder familienrechtlicher Anliegen durch Gatermann ist anhand der abweichenden Tätigkeitsbeschreibung vorab zu klären.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung des Termins zu. Im Kontaktformular sind Vorname, Name, Rückrufnummer, E-Mail und Ihre Nachricht Pflichtfelder.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung des Termins zu. Im Kontaktformular sind Vorname, Name, Rückrufnummer, E-Mail und Ihre Nachricht Pflichtfelder.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Anwalt Erbrecht Siegen, Focus-online

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Siegener Anwaltverein
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
  • Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V. (DIGEV)
  • Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT)
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Rechtsausschuss des Deutschen Fundraising Verbandes

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Passt eine Anfrage wegen Kündigung oder Scheidung zu diesem Profil?
Die Profilrubriken nennen Arbeitsrecht und Familienrecht. Die ausführliche Kanzleibeschreibung beschreibt Jan Gatermanns anwaltliche Tätigkeit dagegen als ausschließlich erbrechtlich, einschließlich Testamentsvollstreckung und Nachfolgeplanung. Deshalb sollte vor der Übersendung umfangreicher Unterlagen geklärt werden, ob eine Anfrage wegen Kündigung, Unterhalt oder Scheidung angenommen werden kann. Für diese erste Einordnung genügen üblicherweise das Thema, eine kurze Beschreibung der Situation und Hinweise auf bereits laufende Verfahren oder bekannte Fristen. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen.
Welche Unterlagen sind für eine erste Besprechung zu einer Erbschaft hilfreich?
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Häufig sind vorhandene Testamente oder Erbverträge, gerichtliche Schreiben und Informationen zu den familiären Verhältnissen relevant. Bei Pflichtteilsfragen oder einer Erbengemeinschaft können außerdem Übersichten über Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und bekannte Schenkungen helfen. Nicht jede Unterlage muss bereits bei der ersten Kontaktaufnahme vorliegen. Eine kurze Darstellung, wer beteiligt ist, ob ein Erbfall eingetreten ist und welche Fragen offen sind, erleichtert die fachliche Einordnung. Sensible Dokumente sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
Wie unterscheiden sich anwaltliche Beratung und notarielle Tätigkeit bei der Nachfolgeplanung?
Anwaltliche Beratung dient grundsätzlich der Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Mandantschaft. Notarinnen und Notare sind dagegen zur unabhängigen und unparteiischen Betreuung der Beteiligten verpflichtet. Bei der Nachfolgeplanung können notarielle Aufgaben beispielsweise die Beurkundung eines Erbvertrags oder einer Immobilienübertragung umfassen. Ein Testament kann je nach Form auch ohne notarielle Beurkundung errichtet werden. Welche Tätigkeit angefragt wird, sollte bereits bei der Kontaktaufnahme deutlich werden. Für dieselbe Angelegenheit bestehen zudem gesetzliche Grenzen für einen Wechsel zwischen anwaltlicher Interessenvertretung und notarieller Mitwirkung.
Welche Rolle spielen Trennung, neue Partnerschaft oder Unternehmensvermögen bei der Erbfolge?
Familiäre und wirtschaftliche Veränderungen können Anlass sein, eine bestehende Nachfolgeplanung überprüfen zu lassen. Familienstand, Verwandtschaftsverhältnisse und vorhandene Verfügungen können für gesetzliche Erbrechte und Pflichtteilsrechte Bedeutung haben. Bei Unternehmensvermögen kommen häufig gesellschaftsrechtliche Regelungen hinzu, etwa zur Nachfolge in eine Beteiligung. Auch steuerliche Fragen können eine gesonderte Betrachtung erfordern. Erbrechtliche Planung und familienrechtliche Beratung sind dabei zu unterscheiden. Für eine erste Anfrage ist hilfreich, die familiäre Ausgangslage, vorhandene Testamente oder Verträge und die betroffenen Vermögensarten knapp zu benennen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jan Gatermann

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Badstraße 1, 57072 Siegen

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09.00 – 12.00 Uhr; 14.00 – 17.00 Uhr
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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: recht-siegerland.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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