Veröffentlichtes Profil

Hans Jürgen Kotz

Hans Jürgen Kotz – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kreuztal bei Siegen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht · Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Straße 104 – 106, 57223 Siegen

Telefon: +49 2732 791079

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Hamm
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Hans Jürgen Kotz ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen. Er ist seit 1983 als Rechtsanwalt tätig und arbeitet im Großraum Siegen sowie bundesweit. Die Kanzlei befindet sich in Familienbesitz; zu ihr gehört auch sein Sohn, Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz. Das arbeitsrechtliche Angebot richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zu den genannten Schwerpunkten zählen Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Betriebsvereinbarungen, Abfindungen und Arbeitszeugnisse. Weitere Beratungsthemen sind Mobbing, Lohn und Gehalt, Überstunden, Urlaub, Leiharbeit und Mindestlohn. Unternehmen werden bei der Erstellung von Arbeitsverträgen beraten. Hans Jürgen Kotz bietet Beratung und Vertretung vor Arbeitsgerichten an. Die Kanzlei prüft Kündigungen, klärt Abfindungsansprüche und reicht Kündigungsschutzklagen ein. Im Rahmen der Beratung werden die individuelle Rechtslage und das weitere Vorgehen erörtert sowie Möglichkeiten zur Konfliktbeilegung oder für Kompromisse aufgezeigt. Neben telefonischer Kontaktaufnahme steht eine Online-Beratung zur Verfügung. Individuelle Termine sind montags bis donnerstags nach 18 Uhr und samstags möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: arbeitsrechtsiegen.de, arbeitsrechtsiegen.de

Beratung in Siegen – Einordnung der Redaktion

Hans Jürgen Kotz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen. Seit 1983 ist er als Rechtsanwalt tätig. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst den Großraum Siegen und bundesweite Mandate. Das arbeitsrechtliche Angebot richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie an Arbeitgeber. Die Rechtsanwälte Kotz GbR befindet sich in Familienbesitz; auch sein Sohn, Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz, gehört zur Kanzlei. Als zuständige Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Hamm angegeben. Im Mittelpunkt stehen Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge. Für Beschäftigte geht es dabei beispielsweise um die Einordnung einer Kündigung, den Inhalt einer Abmahnung oder die Folgen einer vertraglich vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auf Arbeitgeberseite gehört die Erstellung von Arbeitsverträgen zu den genannten Beratungsthemen. Auch Betriebsvereinbarungen, Abfindungen und Arbeitszeugnisse zählen zum Angebot. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Fragen: Welche Regelungen enthält ein Vertrag, wie wird eine berufliche Tätigkeit im Zeugnis beschrieben und welche Möglichkeiten bestehen, einen Konflikt einvernehmlich zu beenden? Weitere Schwerpunkte betreffen Mobbing, Lohn und Gehalt, Überstunden, Urlaub, Leiharbeit und Mindestlohn. Typische Anliegen sind ausstehende Vergütungen, Meinungsverschiedenheiten über geleistete Arbeitszeit oder Belastungen im betrieblichen Miteinander. Nach der Kanzleibeschreibung werden die individuelle Rechtslage und das weitere Vorgehen erörtert. Dazu gehören auch Möglichkeiten der Konfliktbeilegung und Kompromisse. Hans Jürgen Kotz berät und vertritt vor Arbeitsgerichten, prüft Kündigungen, klärt mögliche Abfindungsansprüche und reicht Kündigungsschutzklagen ein. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Der örtliche Bezug liegt im Raum Siegen und Kreuztal. Die Profilangaben nennen die Siegener Straße 104–106, 57223 Siegen, während die Kanzleibeschreibung den Sitz in Kreuztal bei Siegen verortet. Vor einem Besuch sollte deshalb die genaue Besuchsanschrift bestätigt werden; eine Zuordnung zur Siegener Innenstadt, zu Weidenau oder Geisweid ist anhand der Angaben nicht gesichert. Amtsgericht und Landgericht Siegen sind örtliche Gerichte, für gewöhnliche Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen jedoch nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen, wichtige Termine und vorhandene Unterlagen knapp zusammenfassen und die im Profil bereitgestellten Kontaktinformationen nutzen. Telefonische Kontaktaufnahme und Online-Beratung sind genannt. Individuelle Termine sind montags bis donnerstags nach 18 Uhr sowie samstags möglich; die konkrete Vereinbarung erfolgt mit der Kanzlei.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Siegen

Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt von Hans Jürgen Kotz ist die Unterscheidung zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit wesentlich. Die am Standort genannten Gerichte, Amtsgericht Siegen und Landgericht Siegen, sind für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht zuständig. Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Arbeitszeugnisse werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Auch betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten, etwa zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Beteiligungsrechte, gehören zur Arbeitsgerichtsbarkeit und werden dort grundsätzlich im Beschlussverfahren behandelt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und dem konkreten Sachverhalt. Amtsgericht und Landgericht Siegen behandeln dagegen unter anderem Zivilsachen außerhalb der besonderen arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit; die sachliche Zuordnung hängt von gesetzlichen Vorgaben ab. Räumlich ist das Profil dem Großraum Siegen mit Bezug zu Kreuztal zugeordnet. Bei der Besuchsanschrift besteht eine Unklarheit: Genannt wird die Siegener Straße 104–106, 57223 Siegen, die Kanzleibeschreibung bezeichnet den Kanzleisitz jedoch als Kreuztal bei Siegen. Eine belegte Lage in den aufgeführten Siegener Stadtteilen Innenstadt, Weidenau oder Geisweid lässt sich daraus nicht ableiten. Auch eine Innenstadtlage oder eine bestimmte Verkehrsanbindung ist nicht dokumentiert. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte daher zunächst die Besuchsadresse bestätigt und anschließend die Verbindung geprüft werden. Als Alternativen zum persönlichen Besuch sind telefonische Kontaktaufnahme und Online-Beratung angegeben.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Abmahnung anfechten: Diese drei Wege haben Sie als Arbeitnehmer
  • Handyverbot am Arbeitsplatz: Diese Rechte haben Sie als Arbeitnehmer
  • Massenentlassung: Welche Fehler des Arbeitgebers Ihre Kündigung kippen und welche nicht
  • Altersteilzeit: 7 Nachteile, mit denen Sie nicht gerechnet haben
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Ihre Rechte als Arbeitnehmer
  • Altersteilzeit im öffentlichen Dienst: Der Tarifvertrag ist weg, Ihre Möglichkeiten nicht
  • Kündigungsschutz im Minijob: Welche Rechte Sie als Minijobber bei einer Kündigung haben
  • Sabbatical vs. unbezahlter Urlaub: Die 7 wichtigsten Unterschiede
  • Aufhebungsvertrag in der Altersteilzeit: Das sollten Sie vor der Unterschrift wissen
  • Arbeitgeber zahlt nicht? Kann der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung einstellen?
  • Betriebliche Altersvorsorge – Anspruch und Höhe
  • Verbeamtung abgelehnt: Die 5 zulässigen Gründe und wie Sie wirksam Widerspruch einlegen

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hilfreich sind außerdem Angaben dazu, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, sowie eine kurze zeitliche Darstellung des Geschehens. Je nach Anliegen können auch Schriftwechsel, Entgeltabrechnungen oder Hinweise auf geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eine Rolle spielen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine fristwahrende Handlung; die Übernahme und der Umfang einer anwaltlichen Tätigkeit müssen geklärt werden.
Besteht bei einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung?
Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einem Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Auch im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung können sich die Beteiligten auf eine Zahlung verständigen. Ob eine solche Lösung in Betracht kommt, hängt von der rechtlichen Ausgangslage und den Interessen beider Seiten ab. Eine Kündigungsschutzklage zielt grundsätzlich auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die angegriffene Kündigung nicht beendet wurde, und nicht unmittelbar auf eine Abfindung.
Welche Themen sollten vor einem Aufhebungsvertrag geklärt werden?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Typische Regelungspunkte sind das Beendigungsdatum, eine mögliche Abfindung, offene Vergütung, Resturlaub, Freistellung und das Arbeitszeugnis. Auch die Rückgabe von Arbeitsmitteln und Klauseln zur Erledigung gegenseitiger Ansprüche können enthalten sein. Daneben können sozialversicherungsrechtliche Folgen entstehen, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Für eine rechtliche Einordnung sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf und die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses wichtig. Anders als eine Kündigung setzt ein Aufhebungsvertrag die Zustimmung beider Vertragsparteien voraus; seine Folgen sollten vor Abschluss verstanden sein.
Welche Informationen sind bei Streit über Lohn, Überstunden oder Urlaub wichtig?
Ausgangspunkt sind die arbeitsvertraglichen Regelungen sowie gegebenenfalls Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Bei Lohnfragen helfen Abrechnungen und eine Übersicht darüber, welche Zahlungen für welche Zeiträume fehlen. Bei Überstunden sind Aufzeichnungen zu Arbeitszeiten und Informationen zur Anordnung, Billigung oder betrieblichen Notwendigkeit zusätzlicher Arbeit relevant. Für Urlaubsfragen können Anträge, Genehmigungen und Angaben zu bereits genommenen Tagen wichtig sein. Ob Ansprüche bestehen, hängt von weiteren Umständen ab. Zudem können gesetzliche Verjährung und vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen eine Rolle spielen, weshalb eine zeitlich geordnete Darstellung hilfreich ist.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Hans Jürgen Kotz

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: arbeitsrechtsiegen.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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