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- Kanzlei Alexander Reitmeier
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Alexander Reitmeier ist seit 2009 selbständiger Rechtsanwalt. Seine Kanzlei in Siegen nennt Insolvenzrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht als Tätigkeitsgebiete. Im Insolvenzrecht richtet sich das Angebot an Unternehmer und Privatpersonen sowie an Schuldner und Gläubiger. Zu den behandelten Themen gehören Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung. Im Strafrecht befasst sich die Kanzlei mit Fragen zum Ermittlungsverfahren, zur Akteneinsicht, zu Strafbefehlen und zur Hauptverhandlung. Dabei betont sie die persönliche Betreuung und das gemeinsame Erarbeiten von Lösungswegen. Im Arbeitsrecht werden unter anderem Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Betriebsratsgründung, Arbeitsunfälle und Home-Office genannt. Die verkehrsrechtliche Beratung umfasst Unfälle, Bußgelder, Alkohol am Steuer, Führerscheinentzug und Fragen zum Umgang mit Versicherungen. Sie spricht Autofahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger an. Als Merkmale ihrer Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei klare Kommunikation auf Augenhöhe, sorgfältiges Arbeiten und ständige Weiterbildung. Für insolvenzrechtliche Fälle hebt sie Diskretion hervor. Neben den angegebenen Bürozeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwaelte-reitmeier.de, rechtsanwaelte-reitmeier.de
Beratung in Siegen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Alexander Reitmeier ist seit 2009 selbständig tätig. Seine Kanzlei befindet sich in der Sandstraße 9 in 57072 Siegen. Im Profil bildet das Arbeitsrecht den Hauptschwerpunkt; daneben nennt die Kanzlei Insolvenzrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht als Tätigkeitsgebiete. Als Merkmale ihrer Arbeitsweise beschreibt sie klare Kommunikation auf Augenhöhe, sorgfältiges Arbeiten und ständige Weiterbildung. Für Ratsuchende bedeutet die Verbindung dieser Rechtsgebiete, dass auch unterschiedliche rechtliche Aspekte einer Lebenssituation thematisch angesprochen werden können, etwa finanzielle Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis. Im Arbeitsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Kanzlei nennt ausdrücklich deren Rechte und Pflichten, die Gründung eines Betriebsrats, Arbeitsunfälle und Home-Office. Typische Anliegen in diesem Rechtsgebiet betreffen außerdem Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Mandantinnen und Mandanten können bei einer arbeitsrechtlichen Anfrage den konkreten Vorgang, vorhandene Vereinbarungen und den bisherigen Schriftwechsel zum Ausgangspunkt machen. Welche rechtlichen Fragen tatsächlich berührt sind, hängt von den Umständen des einzelnen Beschäftigungsverhältnisses ab. Im Insolvenzrecht richtet sich das Angebot an Unternehmer und Privatpersonen sowie an Schuldner und Gläubiger. Genannt werden Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung; für diese Angelegenheiten hebt die Kanzlei Diskretion hervor. Der strafrechtliche Tätigkeitsbereich umfasst Fragen zum Ermittlungsverfahren, zur Akteneinsicht, zu Strafbefehlen und zur Hauptverhandlung. Hier betont die Kanzlei persönliche Betreuung und das gemeinsame Erarbeiten von Lösungswegen. Im Verkehrsrecht gehören Unfälle, Bußgelder, Alkohol am Steuer, Führerscheinentzug und der Umgang mit Versicherungen zu den aufgeführten Themen. Angesprochen sind Autofahrer ebenso wie Fahrradfahrer und Fußgänger. Der örtliche Bezug liegt in Siegen mit den Stadtteilen Innenstadt, Weidenau und Geisweid. Die Anschrift in der Sandstraße ist der Ausgangspunkt für die individuelle Anfahrtsplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Am Standort bestehen das Amtsgericht Siegen und das Landgericht Siegen; arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gehören allerdings grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu bereits erhaltenen Schreiben und zu möglichen Fristen. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Neben den angegebenen Bürozeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Siegen
Die Kanzlei Alexander Reitmeier hat ihre Anschrift in der Sandstraße 9 in 57072 Siegen. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Weidenau und Geisweid bietet diese Adresse einen konkreten Bezugspunkt im Stadtgebiet. Eine ausdrückliche Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Ebenso liegen keine näheren Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreien Zugängen vor. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Anschrift planen; Einzelheiten zum Zugang und zur Terminorganisation können vor einem Besuch direkt erfragt werden. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wesentlich: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütungsansprüche, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten verhandelt, nicht vor dem Amtsgericht Siegen oder dem Landgericht Siegen. Die beiden genannten Gerichte gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das Amtsgericht bearbeitet unter anderem Strafsachen im Rahmen seiner Zuständigkeit und gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Insolvenzverfahren werden bei dem jeweils zuständigen Amtsgericht als Insolvenzgericht geführt; hierfür können besondere örtliche Zuständigkeitsregelungen gelten. Bei zivilrechtlichen Ansprüchen nach Verkehrsunfällen kann je nach Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig sein. Das Landgericht verhandelt außerdem bestimmte schwerere Strafsachen sowie Rechtsmittel gegen bestimmte amtsgerichtliche Entscheidungen. Welches Gericht im konkreten Fall zuständig ist, richtet sich nach Verfahrensart, Sachverhalt und gesetzlichen Vorgaben.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste arbeitsrechtliche Anfrage hilfreich?
- Als Ausgangspunkt dienen häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Je nach Anliegen können Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung oder ein Kündigungsschreiben hinzukommen. Bei Fragen zu Home-Office sind entsprechende Vereinbarungen und betriebliche Regelungen von Bedeutung. Hilfreich ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen eine Rolle spielen können, sind das Datum eines Schreibens und der Zeitpunkt seines Zugangs wichtige Informationen für die erste Einordnung.
- Worin unterscheiden sich Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung?
- Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein gesetzlich geregeltes Insolvenzverfahren für bestimmte natürliche Personen. Ob es einschlägig ist oder ein anderes Insolvenzverfahren in Betracht kommt, hängt unter anderem von einer gegenwärtigen oder früheren selbständigen Tätigkeit und weiteren Voraussetzungen ab. Die Restschuldbefreiung bezeichnet dagegen die mögliche Befreiung von verbleibenden Verbindlichkeiten nach den gesetzlichen Regeln. Sie tritt nicht allein durch finanzielle Schwierigkeiten ein und erfasst nicht jede Forderung. Für eine erste Besprechung sind Übersichten über Einkommen, Vermögen, Schulden und Gläubiger regelmäßig hilfreich.
- Was bedeuten Ermittlungsverfahren, Akteneinsicht und Strafbefehl?
- Im Ermittlungsverfahren prüfen Staatsanwaltschaft und Polizei einen strafrechtlichen Verdacht. Die Ermittlungsakte dokumentiert dabei wesentliche Verfahrensvorgänge und Beweismittel. Akteneinsicht ermöglicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen Kenntnis dieses Materials und ist häufig eine Grundlage für die weitere rechtliche Einordnung. Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die ohne vorherige Hauptverhandlung ergehen kann. Gegen ihn ist ein Einspruch innerhalb einer gesetzlichen Frist möglich. Für eine anwaltliche Anfrage sind daher das erhaltene Dokument, das Zustellungsdatum und die eigene Rolle im Verfahren wichtige Ausgangsinformationen.
- Welche Fragen können nach einem Verkehrsunfall oder einem Bußgeldbescheid entstehen?
- Nach einem Verkehrsunfall stehen häufig die Haftungsverteilung, die Dokumentation des Geschehens und Ansprüche gegenüber Beteiligten oder Versicherungen im Mittelpunkt. Betroffen sein können Autofahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger. Ein Bußgeldverfahren betrifft dagegen den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit und folgt eigenen Verfahrensregeln. Je nach Sachverhalt können zusätzlich strafrechtliche oder fahrerlaubnisrechtliche Fragen entstehen. Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis sind unterschiedliche Maßnahmen. Für eine erste Einordnung helfen behördliche Schreiben, Unfallunterlagen, Fotos und vorhandener Schriftwechsel; auch Zustellungsdaten und laufende Fristen sind relevant.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Alexander Reitmeier
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Kanzlei und Anfahrt
Sandstraße 9, 57072 Siegen
- Montag
- 08:00-12:30 (und nach Vereinbarung)
- Dienstag
- 08:00-12:30, 13:30-17:00 (und nach Vereinbarung)
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- 08:00-12:30, 13:30-17:00 (und nach Vereinbarung)
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaelte-reitmeier.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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