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- RA Hommel
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Harald Hommel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt vorwiegend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Zu den genannten Schwerpunkten gehören Kündigungsschutz und Abfindungsverhandlungen, Aufhebungsverträge und Abmahnungen sowie Schwerbehinderung und Gleichstellung. Auch im Sozialrecht unterstützt er Mandanten, wenn arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Fragen eng miteinander verbunden sind. Genannt werden Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Streitigkeiten mit Krankenkassen sowie die Erwerbsminderungsrente. Hommel verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt und war mehr als 25 Jahre als Personalleiter in Industrieunternehmen tätig. Hinzu kommen über 15 Jahre als ehrenamtlicher Richter am Arbeits- und Sozialgericht sowie fünf Jahre als Richter am Landesarbeitsgericht Hamm. Seine Arbeitsweise beschreibt er als rechtlich fundiert, strategisch durchdacht und praxisnah, mit Blick auf den Menschen hinter dem Fall. Dabei bezieht er seine Erfahrungen als Anwalt, Personalleiter und Richter sowie aus der Praxis der Sozialversicherung ein.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-hommel.de, ra-hommel.de
Beratung in Siegen – Einordnung der Redaktion
Harald Hommel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Siegen. Seine Kanzlei RA Hommel befindet sich in der Koblenzer Str. 24, 57072 Siegen. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stehen die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Betriebsräten. Neben dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht führt sein Profil Familienrecht auf. Hommel verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt und war mehr als 25 Jahre als Personalleiter in Industrieunternehmen tätig. Hinzu kommen über 15 Jahre als ehrenamtlicher Richter am Arbeits- und Sozialgericht sowie fünf Jahre als Richter am Landesarbeitsgericht Hamm. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungsschutz und Abfindungsverhandlungen, Aufhebungsverträge und Abmahnungen zu den genannten Schwerpunkten. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um den Fortbestand des Arbeitsplatzes, die Bedingungen einer möglichen Beendigung oder die Bewertung arbeitsvertraglicher Pflichten. Eine Abfindung folgt nicht automatisch aus jeder Kündigung; ihre Bedeutung hängt vom jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang ab. Betriebsräte beschäftigen sich dagegen beispielsweise mit Beteiligungsrechten und betrieblichen Veränderungen. Auch Schwerbehinderung und Gleichstellung zählen zu Hommels ausdrücklich benannten Themen. Ein weiterer Bezugspunkt sind sozialrechtliche Fragen, die eng mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen. Die Kanzleibeschreibung nennt Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Streitigkeiten mit Krankenkassen und Erwerbsminderungsrenten. Solche Anliegen betreffen häufig sowohl die berufliche Situation als auch die soziale Absicherung. Im ebenfalls aufgeführten Familienrecht sind Trennung, Scheidung, Unterhalt und Fragen der elterlichen Sorge typische Themen. Welche dieser familienrechtlichen Angelegenheiten im Einzelfall übernommen werden, lässt sich bei der Anfrage klären; eine nähere Spezialisierung innerhalb des Familienrechts ist im Profil nicht angegeben. Der örtliche Bezug liegt in Siegen mit den Stadtteilen Innenstadt, Weidenau und Geisweid. Für die Anfahrt zur Kanzlei ist die Adresse in der Koblenzer Straße maßgeblich; konkrete Verkehrsverbindungen sind anhand des Ausgangspunkts zu prüfen. Am Standort befinden sich Amtsgericht und Landgericht Siegen. Familienrechtliche Verfahren werden regelmäßig beim Familiengericht des Amtsgerichts geführt, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Eine Kontaktaufnahme kann über die auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktangaben angestoßen werden. Dafür sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben und bekannte Termine hilfreich. Anschließend können Zuständigkeit, benötigte Unterlagen und die Möglichkeit einer Mandatsübernahme geklärt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Siegen
Die Kanzlei RA Hommel hat ihren Sitz in der Koblenzer Str. 24 in 57072 Siegen. Das räumliche Umfeld umfasst die Siegener Innenstadt sowie die ebenfalls genannten Stadtteile Weidenau und Geisweid. Eine ausdrückliche Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Für einen persönlichen Termin bietet die vollständige Adresse die Grundlage der Routenplanung. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich abhängig vom Ausgangspunkt prüfen; konkrete Linien, Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Entsprechende Fragen sollten deshalb vor einem Besuch geklärt werden. Von den genannten Gerichten ist für den Profilschwerpunkt Familienrecht vor allem das Amtsgericht Siegen relevant: Familiengerichte sind bei den Amtsgerichten eingerichtet und führen unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Ob das Amtsgericht Siegen örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Verfahrens. Das Landgericht Siegen ist dagegen weder die reguläre erste Anlaufstelle für Familiensachen noch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Kündigungsschutzverfahren und andere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt; auch betriebsverfassungsrechtliche Verfahren gehören dorthin. Bei den im Profil genannten sozialrechtlichen Schnittstellen, etwa Streitigkeiten über Erwerbsminderungsrenten oder Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, kommt regelmäßig die Sozialgerichtsbarkeit in Betracht. Die konkrete gerichtliche Zuständigkeit ist daher vom Gegenstand des Anliegens zu unterscheiden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und Angaben zum bisherigen Verlauf wichtig. Bei einer Kündigung spielt insbesondere eine Rolle, wann das Schreiben zugegangen ist, weil für gerichtliche Schritte kurze gesetzliche Fristen gelten können. Hilfreich sind außerdem Informationen zur Beschäftigungsdauer, zum Betrieb und zu einem möglichen besonderen Schutzstatus. Bei einer Abmahnung geht es vor allem um den beschriebenen Vorwurf und den tatsächlichen Ablauf. Eine Anfrage sollte deshalb das Anliegen und bekannte Termine möglichst klar benennen.
- Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Abfindungsverhandlung?
- Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit der Arbeitgeber und beschäftigte Person das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Eine Abfindung kann Bestandteil einer solchen Vereinbarung sein, ist aber nicht zwingend vorgesehen. Über eine Abfindung kann auch im Zusammenhang mit einer Kündigung verhandelt werden. Allgemein sind neben einer möglichen Zahlung weitere Punkte bedeutsam, etwa das Beendigungsdatum, eine Freistellung, Resturlaub und das Arbeitszeugnis. Zudem können sozialrechtliche Folgen entstehen. Für eine Anfrage sind deshalb der Vertragsentwurf und Informationen zur aktuellen Beschäftigungssituation hilfreich.
- Warum können Schwerbehinderung, Arbeitsunfall oder Erwerbsminderung mehrere Rechtsgebiete betreffen?
- Gesundheitliche Einschränkungen können sowohl das Arbeitsverhältnis als auch Ansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern berühren. Im Arbeitsrecht geht es beispielsweise um Beschäftigungsmöglichkeiten, Anpassungen am Arbeitsplatz oder besonderen Kündigungsschutz. Sozialrechtlich können die Anerkennung einer Schwerbehinderung, eine Gleichstellung, Leistungen nach einem Arbeitsunfall oder eine Erwerbsminderungsrente relevant sein. Die jeweiligen Voraussetzungen sind nicht identisch: Eine anerkannte Schwerbehinderung bedeutet beispielsweise nicht automatisch Erwerbsminderung. Für die erste Anfrage hilft daher eine Trennung zwischen dem betrieblichen Geschehen und bereits laufenden Antrags- oder Widerspruchsverfahren bei Behörden und Versicherungsträgern.
- Was sollte eine erste Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt enthalten?
- Eine erste Anfrage kann knapp erläutern, ob es um die Trennung selbst, ein bereits beabsichtigtes Scheidungsverfahren, Unterhalt oder gemeinsame Kinder geht. Wichtig sind auch Hinweise auf bestehende Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und anstehende Termine. Je nach Thema können Angaben zu Einkommen, Familienstand und bisheriger Betreuung der Kinder für die weitere Einordnung erforderlich werden. Umfangreiche persönliche Unterlagen müssen nicht ungefragt vollständig übermittelt werden; zunächst lässt sich der benötigte Umfang klären. Die Aufnahme von Familienrecht im Profil ersetzt dabei nicht die Prüfung, ob das konkrete Mandat übernommen werden kann.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Harald Hommel
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,9 von 5 · 65 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-hommel.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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