Veröffentlichtes Profil

Jörg Schmidt

Jörg Schmidt in Siegen – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt / FA für Arbeitsrecht u. Familienrecht · Kanzlei Jörg Schmidt

Dr.-Ernst-Str. 1, 57074 Siegen

Telefon: +49 271 334443

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Hamm
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Jörg Schmidt

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Jörg Schmidt ist seit 1995 als Rechtsanwalt in der Kanzlei in Siegen tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht. Zu den weiteren genannten Rechtsgebieten gehören Miet- und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Allgemeines Zivilrecht, Sozialrecht und Strafrecht. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten in Rechtsangelegenheiten verschiedener Disziplinen und legt dabei Wert auf individuelle Betreuung. Jörg Schmidt steht als Ansprechpartner zur Verfügung; das Team unterstützt bei Fragen und anderen Anliegen. Nach dem Tod seines Kollegen Dr. Mencke im Jahr 2014 führt er die Kanzlei als Einzelanwalt fort. Gegründet wurde sie 1965 von Rechtsanwalt Ullrich Mencke. Seit 1988 befindet sich ihr Sitz in der Dr.-Ernst-Str. 1 in Siegen. Schmidt studierte Rechtswissenschaften in Marburg und absolvierte sein Rechtsreferendariat in Marburg und Darmstadt. Er ist Mitglied im Siegener Anwaltverein e.V. und im VDA – Verband deutscher Anwälte e. V. Termine erfolgen nach Vereinbarung; Parkplätze sind am Haus vorhanden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-men-sch.de, kanzlei-men-sch.de

Beratung in Siegen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Jörg Schmidt ist seit 1995 in der Kanzlei in Siegen tätig und führt sie seit dem Tod seines Kollegen Dr. Mencke im Jahr 2014 als Einzelanwalt fort. Die 1965 von Rechtsanwalt Ullrich Mencke gegründete Kanzlei befindet sich seit 1988 in der Dr.-Ernst-Str. 1. Schmidt ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht. Sein Studium absolvierte er in Marburg, das Rechtsreferendariat in Marburg und Darmstadt. Er gehört der Rechtsanwaltskammer Hamm an und ist Mitglied im Siegener Anwaltverein e. V. sowie im VDA – Verband deutscher Anwälte e. V. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Arbeitsrecht. In diesem Bereich geht es häufig um Arbeitsverträge, Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten suchen dabei typischerweise eine Einordnung ihrer beruflichen Situation und der rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Für die anwaltliche Prüfung können Vertragsunterlagen, Schriftwechsel und der zeitliche Ablauf eines Konflikts entscheidend sein. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen können außergerichtliche Verhandlungen ebenso wie ein Verfahren vor der Arbeitsgerichtsbarkeit betreffen. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses spielen gesetzliche Fristen eine wichtige Rolle. Der zweite Schwerpunkt, das Familienrecht, umfasst typische Anliegen rund um Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge und Umgang. Hier treffen persönliche Veränderungen auf rechtliche und wirtschaftliche Fragen. Eine anwaltliche Befassung dient unter anderem dazu, die einzelnen Themen voneinander abzugrenzen und den erforderlichen Klärungsbedarf zu erfassen. Als weitere Tätigkeitsfelder sind Miet- und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Allgemeines Zivilrecht, Sozialrecht und Strafrecht genannt. Die Kanzleibeschreibung betont individuelle Betreuung; Jörg Schmidt ist Ansprechpartner, während das Team bei Fragen und weiteren Anliegen unterstützt. Der Kanzleisitz in der Dr.-Ernst-Str. 1, 57074 Siegen, bildet den örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Siegen, etwa aus Innenstadt, Weidenau oder Geisweid. Eine Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Siegen und das Landgericht Siegen; familiengerichtliche Verfahren werden bei entsprechender Zuständigkeit am Amtsgericht geführt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Termine finden nach Vereinbarung statt, Parkplätze sind am Haus vorhanden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, das betroffene Rechtsgebiet und Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben oder laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Anschließend lassen sich Termin, benötigte Unterlagen und die Frage einer Mandatsübernahme mit der Kanzlei klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Siegen

Die Kanzlei Jörg Schmidt hat ihren Sitz in der Dr.-Ernst-Str. 1, 57074 Siegen. Die Adresse wird seit 1988 als Kanzleisitz genutzt. Zum städtischen Umfeld gehören unter anderem Innenstadt, Weidenau und Geisweid; aus den vorliegenden Angaben ergibt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage oder eine bestimmte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist nicht belegt. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich daher eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der vollständigen Adresse. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw stehen nach den Kanzleiangaben Parkplätze am Haus zur Verfügung. Besprechungstermine werden vereinbart. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Siegen relevant: Dort werden als Familiengericht bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit etwa Scheidungsverfahren sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen geführt. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Landgericht Siegen ist für solche Verfahren grundsätzlich nicht die erste Instanz. Es kommt insbesondere bei bestimmten allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten sowie als Rechtsmittelgericht in Betracht und hat damit Bezug zu weiteren genannten Tätigkeitsfeldern der Kanzlei. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind Amtsgericht und Landgericht hingegen regelmäßig nicht zuständig. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden grundsätzlich vor den Gerichten für Arbeitssachen verhandelt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Siegener Anwaltverein e.V.
  • VDA - Verband deutscher Anwälte e. V.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags hilfreich?
Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag samt Ergänzungen, das Kündigungsschreiben oder der angebotene Aufhebungsvertrag sowie einschlägiger Schriftwechsel hilfreich. Auch Angaben dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist und ob bereits etwas unterschrieben wurde, können wesentlich sein. Je nach Streitpunkt kommen Gehaltsabrechnungen oder Abmahnungen hinzu. Da bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen gelten können, sollte eine Anfrage mögliche Zeitvorgaben deutlich benennen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
Muss ein Streit über Lohn oder ein Arbeitszeugnis vor Gericht geführt werden?
Nicht jede arbeitsrechtliche Auseinandersetzung führt zu einem Gerichtsverfahren. Streitpunkte über Vergütung oder den Inhalt eines Arbeitszeugnisses können auch durch einen außergerichtlichen Austausch geklärt werden. Ob dafür eine Grundlage besteht, hängt unter anderem von den Unterlagen, den unterschiedlichen Positionen und möglichen Fristen ab. Bei einem gerichtlichen Streit zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Ein Verfahren beginnt dort in der ersten Instanz regelmäßig mit einer Güteverhandlung, die auf eine einvernehmliche Lösung gerichtet ist.
Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage zu Trennung und Scheidung benannt werden?
Eine erste Anfrage kann unterscheiden, ob es um die Scheidung selbst oder zunächst um einzelne Folgen der Trennung geht. Häufig betreffen die Fragen Unterhalt, die gemeinsame Wohnung, Vermögen sowie die Betreuung gemeinsamer Kinder. Hilfreich sind eine knappe Darstellung der familiären Situation und Hinweise auf bereits laufende Verfahren oder bestehende Vereinbarungen. Unterlagen zu Einkommen und bisherigen gerichtlichen Entscheidungen können später relevant werden. Nicht alle Fragen müssen gleichzeitig geklärt werden; die erforderliche Reihenfolge hängt von der individuellen Situation und etwaigen Fristen ab.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt?
Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind und wesentliche Entscheidungen über seine Angelegenheiten. Umgang bezeichnet insbesondere die Kontakte des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft dagegen die Sicherung seines Lebensbedarfs. Diese Themen können im Zusammenhang mit einer Trennung gleichzeitig auftreten, sind rechtlich aber voneinander zu unterscheiden. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich, das jeweilige Anliegen gesondert zu beschreiben. In gerichtlichen Sorge- und Umgangsverfahren steht das Kindeswohl im Mittelpunkt; die Zuständigkeit liegt grundsätzlich beim Familiengericht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jörg Schmidt

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-men-sch.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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