- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Hamm
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- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Marc Schäfer
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Marc Schäfer hat ihren Sitz in der Koblenzer Straße 29 in 57072 Siegen. Auf der Kanzleiwebseite werden Sozialrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht als Rechtsgebiete genannt. Marc Schäfer führt die in der Bundesrepublik Deutschland verliehene Berufsbezeichnung Rechtsanwalt und gehört der Rechtsanwaltskammer Hamm an. Diese ist im Impressum auch als zuständige Aufsichtsbehörde aufgeführt. Die Kanzlei nennt eine Telefonnummer und die E-Mail-Adresse info@rechtsanwaltschaefer.com als Kontaktdaten. Die Webseite enthält zudem den Menüpunkt „Anfrage stellen“. Konkrete Angaben zum Mandantenkreis und zur Arbeitsweise enthält der vorliegende Quelltext nicht. Als berufsrechtliche Regelungen nennt das Impressum unter anderem die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung für Rechtsanwälte, die Fachanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht laut Impressum bei der Allianz Versicherungs AG in Berlin. Zur Teilnahme an einem Verfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle erklärt sich die Kanzlei weder bereit noch verpflichtet.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Siegen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Marc Schäfer ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Marc Schäfer in der Koblenzer Straße 29 in 57072 Siegen ansässig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Auf der Kanzleiwebseite werden daneben Sozialrecht und Verkehrsrecht aufgeführt. Marc Schäfer gehört der Rechtsanwaltskammer Hamm an, die zugleich als zuständige Aufsichtsbehörde genannt ist. Für Ratsuchende aus Siegen ergibt sich damit ein fachlicher Bezug zu Fragen rund um Beschäftigung, soziale Absicherung und die Teilnahme am Straßenverkehr. Im Arbeitsrecht geht es häufig um den Beginn, die Durchführung oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen und Arbeitszeugnisse. Auch Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei solchen Themen grundsätzlich eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher Fristen. Welche Unterstützung Marc Schäfer im einzelnen Fall übernimmt, ist Gegenstand der individuellen Mandatsanfrage; konkrete Angaben zur Arbeitsweise liegen nicht vor. Das ebenfalls auf der Kanzleiwebseite genannte Sozialrecht betrifft unter anderem Ansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern und den Umgang mit deren Bescheiden. Berührungspunkte zum Arbeitsrecht können etwa entstehen, wenn nach dem Ende einer Beschäftigung Fragen zur sozialen Absicherung auftreten. Im Verkehrsrecht stehen häufig die Folgen eines Verkehrsunfalls, die Regulierung von Schäden oder Vorwürfe wegen Verkehrsverstößen im Mittelpunkt. Je nach Anliegen können deshalb sehr unterschiedliche Unterlagen relevant sein: etwa ein Arbeitsvertrag, ein behördlicher Bescheid oder Schriftverkehr mit einer Versicherung. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Siegen. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Weidenau und Geisweid ist die Anschrift in der Koblenzer Straße der Ausgangspunkt für die Planung eines persönlichen Termins. Eine konkrete Stadtteilzuordnung der Kanzlei und Einzelheiten zur Verkehrsanbindung sind aus den vorliegenden Angaben nicht gesichert. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Siegen und das Landgericht Siegen. Diese können insbesondere bei zivilrechtlichen Verkehrsunfallsachen eine Rolle spielen; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet sich eine kurze Schilderung des Anliegens unter Bezug auf das Profil von Marc Schäfer an. Wichtig sind das betroffene Rechtsgebiet, wesentliche Daten und gegebenenfalls bereits laufende Fristen. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, muss anschließend mit der Kanzlei geklärt werden. Als direkte Kontaktwege nennt die Kanzlei eine Telefonnummer sowie info@rechtsanwaltschaefer.com; die Kanzleiwebseite enthält außerdem den Menüpunkt „Anfrage stellen“. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Siegen
Die Rechtsanwaltskanzlei Marc Schäfer befindet sich in der Koblenzer Straße 29 in 57072 Siegen. Zum städtischen Umfeld gehören die Innenstadt sowie die Stadtteile Weidenau und Geisweid. Aus den verfügbaren Angaben lässt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ableiten. Für einen Besuch ist deshalb die vollständige Anschrift maßgeblich. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und der örtlichen Verkehrssituation geplant werden. Belegte Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor; entsprechende Fragen lassen sich vor einem Termin direkt mit der Kanzlei klären. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind das genannte Amtsgericht Siegen und das Landgericht Siegen regelmäßig nicht die zuständigen Gerichte. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Auch sozialrechtliche Verfahren gehören überwiegend in eine eigene Gerichtsbarkeit: Über viele Streitigkeiten zu Sozialleistungen entscheiden die Sozialgerichte. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Ein Bezug zum Amtsgericht Siegen oder Landgericht Siegen kann insbesondere im Verkehrsrecht bestehen. Zivilrechtliche Ansprüche nach Verkehrsunfällen, etwa auf Schadensersatz, fallen je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit in deren Aufgabenbereich. Das Amtsgericht befasst sich außerdem mit bestimmten Verkehrsstrafsachen und Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide. Das Landgericht kann auch als Rechtsmittelgericht tätig werden. Allein der Kanzleisitz in Siegen legt den Gerichtsstand eines konkreten Falls allerdings nicht fest.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können Gehaltsabrechnungen, einschlägiger Schriftverkehr und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, weil arbeitsrechtliche Fristen kurz sein können. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt grundsätzlich keine gerichtlichen Fristen; die Übernahme einer fristgebundenen Angelegenheit muss ausdrücklich geklärt werden.
- Können arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Fragen zusammenhängen?
- Ja, das Ende oder eine längere Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses kann zugleich Fragen der sozialen Absicherung auslösen. Typische Berührungspunkte bestehen beim Arbeitslosengeld, beim Krankengeld oder bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dabei gelten unterschiedliche rechtliche Grundlagen und Verfahrenswege. Während ein Streit mit dem Arbeitgeber regelmäßig der Arbeitsgerichtsbarkeit zugeordnet ist, werden viele Auseinandersetzungen mit Sozialleistungsträgern vor den Sozialgerichten geführt. Für eine Mandatsanfrage ist es daher hilfreich, sowohl die arbeitsbezogenen Ereignisse als auch vorhandene Bescheide und laufende Verfahren zu benennen.
- Was sollte eine erste Anfrage zu einem sozialrechtlichen Bescheid enthalten?
- Hilfreich sind die Bezeichnung des Leistungsträgers, die betroffene Leistung und eine kurze Erklärung, welcher Punkt des Bescheids unklar oder streitig ist. Auch das Datum des Bescheids und der Zeitpunkt seines Erhalts sind wichtig. Der vollständige Bescheid einschließlich einer vorhandenen Rechtsbehelfsbelehrung ermöglicht eine bessere Einordnung des Verfahrensstands. Falls bereits Widerspruch eingelegt wurde, sollte auch dies mitgeteilt werden. Sozialrechtliche Verfahren können an Fristen gebunden sein. Ob und welcher Rechtsbehelf im Einzelfall in Betracht kommt, bedarf einer individuellen Prüfung und lässt sich nicht allein aus der Art der Leistung ableiten.
- Welche Informationen helfen bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall?
- Für die erste Orientierung sind Unfalltag, Unfallort, beteiligte Personen und Fahrzeuge sowie eine sachliche Beschreibung des Ablaufs nützlich. Vorhandene Fotos, Angaben zu Zeuginnen und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen und Schreiben der Versicherungen können ebenfalls relevant sein. Bei Sachschäden kommen Kostenvoranschläge oder Gutachten hinzu, bei Verletzungen gegebenenfalls medizinische Unterlagen. Dabei sollten Tatsachen und eigene Vermutungen erkennbar getrennt werden. Ob zivilrechtliche Ansprüche, ein Bußgeldverfahren oder strafrechtliche Fragen betroffen sind, bestimmt den weiteren Prüfungsbedarf. Nicht jeder Verkehrsunfall führt zu einem gerichtlichen Verfahren.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Marc Schäfer
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,6 von 5 · 18 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaltschaefer.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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