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- Anwaltskanzlei Peter Stautenberg
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Peter Stautenberg führt seine Anwaltskanzlei in der Schillerstr. 116 in Marl. Die Kanzlei bietet Beratung bei rechtlichen Fachfragen aller Art an. Einzelne Rechtsgebiete oder bestimmte Mandantengruppen werden auf der Webseite nicht benannt. Als Grundlage seiner Tätigkeit nennt Peter Stautenberg jahrelange Erfahrung als Rechtsanwalt. Zugleich betont die Kanzlei die Bedeutung von Fort- und Weiterbildungen, um angesichts der zunehmenden Komplexität des Rechtssystems auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtsprechung zu bleiben. Für Fragen und Auskünfte steht das Team telefonisch zur Verfügung; die Kontaktseite bietet außerdem ein Formular für Nachrichten an die Kanzlei. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 08:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei über die Haltestellen Bonifatiusstraße und Sickingmühler Straße erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-stautenberg.de, ra-stautenberg.de
Beratung in Marl – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Peter Stautenberg führt die Anwaltskanzlei Peter Stautenberg in der Schillerstr. 116 in 45768 Marl. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Die eigene Kanzleibeschreibung ist allgemeiner gehalten und beschreibt Beratung bei rechtlichen Fachfragen, ohne einzelne Rechtsgebiete oder Mandantengruppen ausdrücklich aufzuführen. Als Grundlage seiner Tätigkeit nennt Peter Stautenberg jahrelange anwaltliche Erfahrung. Zudem hebt die Kanzlei Fort- und Weiterbildungen hervor, um Entwicklungen in der Rechtsprechung und der zunehmenden Komplexität rechtlicher Fragestellungen Rechnung zu tragen. Im Arbeitsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütungsfragen, Arbeitszeiten, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Auch Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Ratsuchende erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, der vorhandenen Unterlagen und des bisherigen Geschehens. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze Fristen eine Rolle spielen. Deshalb ist bei einer Anfrage eine zeitlich nachvollziehbare Darstellung des Anliegens besonders hilfreich. Das Familienrecht umfasst unter anderem Fragen zu Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge und Umgang. Hinter solchen Anliegen stehen häufig Veränderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse. Für eine erste rechtliche Einordnung können deshalb sowohl familiäre Absprachen als auch Angaben zu Einkommen und bestehenden Verpflichtungen bedeutsam sein. Nicht jede familienrechtliche Frage führt unmittelbar zu einem gerichtlichen Verfahren. Je nach Gegenstand können zunächst Informationen über rechtliche Rahmenbedingungen, die Klärung offener Punkte oder eine außergerichtliche Verständigung im Vordergrund stehen. Der örtliche Anlaufpunkt ist die Kanzlei in der Schillerstraße in Marl. Als Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr nennt die Kanzlei die Haltestellen Bonifatiusstraße und Sickingmühler Straße. Die angegebenen Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 08:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte, familienrechtliche Verfahren vor die Familiengerichte bei den Amtsgerichten; die örtliche Zuständigkeit hängt vom Einzelfall ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Die Kanzlei selbst nennt telefonische Auskünfte durch das Team und ein Nachrichtenformular auf ihrer Kontaktseite. Eine erste Nachricht kann das Rechtsgebiet, den Anlass und bereits bekannte Fristen knapp benennen. Ob und in welchem Umfang eine Bearbeitung übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marl
Die Anwaltskanzlei Peter Stautenberg befindet sich in der Schillerstr. 116 in 45768 Marl. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil oder eine Einordnung als Innenstadtlage ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nennt die Kanzlei die Haltestellen Bonifatiusstraße und Sickingmühler Straße. Welche Verbindung für den jeweiligen Ausgangspunkt geeignet ist, lässt sich anhand der aktuellen Fahrpläne prüfen. Für eine Anfahrt mit dem Pkw dient die Kanzleianschrift als Zieladresse; konkrete Angaben zu Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Die Öffnungszeiten umfassen an Werktagen von Montag bis Freitag jeweils einen Vormittags- und einen Nachmittagszeitraum. Ein persönlicher Besprechungstermin sollte unabhängig davon vorab abgestimmt werden. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse geführt. Im Familienrecht bearbeiten die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte unter anderem Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangssachen. In den vorliegenden Kanzleiangaben werden keine konkreten Gerichte genannt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, lässt sich daher nicht allein aus dem Kanzleisitz in Marl ableiten. Im Arbeitsrecht können etwa der Arbeitsort und der Sitz der beklagten Partei eine Rolle spielen; im Familienrecht richtet sich die Zuständigkeit nach der Verfahrensart und den gesetzlich maßgeblichen persönlichen Verhältnissen. Kanzleistandort und zuständiger Gerichtsort müssen somit nicht übereinstimmen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und die zum Anliegen gehörende Korrespondenz hilfreich. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen wichtig sein, bei einer Abmahnung oder Kündigung das betreffende Schreiben einschließlich Angaben zum Zugang. Eine kurze Übersicht mit den wesentlichen Ereignissen und Daten erleichtert das Verständnis. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Thema ab und kann bei der Kontaktaufnahme geklärt werden. Sensible Dokumente sollten erst über einen mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
- Warum spielt der Zeitpunkt bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen eine Rolle?
- Bei einer Kündigung können gesetzliche Klagefristen entscheidend sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Auch vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen können bei arbeitsrechtlichen Ansprüchen Bedeutung haben. Ein Aufhebungsvertrag unterscheidet sich von einer Kündigung, weil er auf einer Vereinbarung beider Seiten beruht und verschiedene rechtliche sowie sozialrechtliche Folgen haben kann. Bei einer Anfrage sind deshalb der Zeitpunkt des Zugangs, gesetzte Rückmeldefristen und die Frage, ob bereits etwas unterschrieben wurde, wichtige Informationen für die Einordnung.
- Welche Themen können vor einer Scheidung rechtlich zu klären sein?
- Eine Trennung kann Fragen zur Wohnsituation, zum Unterhalt, zum Vermögen und zur Betreuung gemeinsamer Kinder aufwerfen. Das Scheidungsverfahren und die Regelung einzelner Trennungsfolgen sind dabei nicht vollständig deckungsgleich. Manche Punkte können Gegenstand außergerichtlicher Vereinbarungen sein, andere benötigen eine gerichtliche Entscheidung oder eine bestimmte Form. Für eine erste Anfrage hilft eine Übersicht darüber, seit wann die Trennung besteht, ob gemeinsame Kinder vorhanden sind und welche Absprachen bereits getroffen wurden. Welche Nachweise erforderlich sind, richtet sich nach den konkreten offenen Fragen.
- Was unterscheidet Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt?
- Diese Themen betreffen unterschiedliche Bereiche der Elternverantwortung. Das Sorgerecht umfasst insbesondere Entscheidungen für das Kind und dessen rechtliche Vertretung. Beim Umgang geht es um den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft die finanzielle Versorgung beziehungsweise den Beitrag durch Betreuung und Erziehung. Obwohl die Fragen im Alltag zusammenhängen, werden sie rechtlich nach unterschiedlichen Maßstäben beurteilt. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen zu benennen und die aktuell ungeklärten Punkte getrennt darzustellen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Peter Stautenberg
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4,6 von 5 · 67 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-stautenberg.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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