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- Rechtsanwaltskanzlei Ulrike Ludolf
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Ulrike Ludolf ist Rechtsanwältin in Marl im Kreis Recklinghausen. Als Fachanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht sowie als Rechtsanwältin für Verkehrsrecht berät und vertritt sie Mandantinnen und Mandanten aus Marl, dem Kreis Recklinghausen und darüber hinaus. Zu den genannten Themen gehören Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich und Zugewinn. Im Arbeitsrecht befasst sie sich unter anderem mit Kündigung, Abmahnung, Lohn und Gehalt sowie Zeugnis und Mobbing. Im Verkehrsrecht nennt die Kanzlei Verkehrsunfälle, Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht. Ludolf vertritt ihre Mandantschaft persönlich vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Arbeits- und Landesarbeitsgerichten in Nordrhein-Westfalen. Für Gespräche steht neben den barrierefreien und rollstuhlgerechten Besprechungsräumen ein separates Beratungs-LOFT zur Verfügung, das eine diskrete Beratung ohne telefonische Unterbrechungen ermöglichen soll. Die Kanzlei rechnet ausschließlich nach gesetzlichen Gebühren ab. Auch Mandanten mit Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskosten- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe werden vertreten. Als Merkmale ihrer Arbeitsweise nennt Ludolf persönliche Betreuung, Transparenz und eine lösungsorientierte Vermittlung juristischer Sachverhalte.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: mandantundanwalt.de, mandantundanwalt.de
Beratung in Marl – Einordnung der Redaktion
Ulrike Ludolf ist Rechtsanwältin in Marl im Kreis Recklinghausen und führt die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und Familienrecht. Der Hauptschwerpunkt ihres Profils liegt im Arbeitsrecht. In der Rechtsanwaltskanzlei Ulrike Ludolf an der Friedrichstr. 7 stehen dabei unter anderem Kündigungen, Abmahnungen, Lohn- und Gehaltsfragen sowie Arbeitszeugnisse und Mobbing im Mittelpunkt. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen zum Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses, zu gegenseitigen Pflichten oder zur Bewertung von Vorgängen am Arbeitsplatz. Eine anwaltliche Prüfung kann dabei helfen, den Sachverhalt rechtlich einzuordnen und mögliche weitere Schritte zu besprechen. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Familienrecht befasst sich Ulrike Ludolf mit Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie mit Versorgungsausgleich und Zugewinn. Ratsuchende beschäftigen hier häufig die wirtschaftlichen und persönlichen Folgen einer Trennung. Dazu gehören die finanzielle Absicherung, die Aufteilung ehelicher Vermögenszuwächse und die Gestaltung der Verantwortung für gemeinsame Kinder. Diese Fragen können zusammenhängen, werden rechtlich jedoch nach unterschiedlichen Maßstäben beurteilt. Ergänzend nennt die Kanzlei das Verkehrsrecht mit Verkehrsunfällen, Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht als Tätigkeitsbereich. Die Kanzlei richtet sich an Mandantinnen und Mandanten aus Marl, dem Kreis Recklinghausen und darüber hinaus. Ludolf vertritt ihre Mandantschaft persönlich vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor Arbeits- und Landesarbeitsgerichten in Nordrhein-Westfalen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig; familienrechtliche Verfahren werden regelmäßig bei den Familiengerichten der Amtsgerichte geführt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Fall ab. Für Besprechungen verfügt die Kanzlei über barrierefreie und rollstuhlgerechte Räume. Daneben steht ein separates Beratungs-LOFT zur Verfügung, das diskrete Gespräche ohne telefonische Unterbrechungen ermöglichen soll. Eine nähere Einordnung der Adresse in einen Stadtteil oder konkrete Angaben zur Verkehrsanbindung liegen nicht vor. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellte Kontaktmöglichkeit nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind die Benennung des Rechtsgebiets, wichtige Daten und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben oder laufende Fristen. Anschließend lassen sich die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, ein Gesprächstermin und die benötigten Unterlagen mit der Kanzlei klären. Als Merkmale ihrer Arbeitsweise nennt Ludolf persönliche Betreuung, Transparenz und eine lösungsorientierte Vermittlung juristischer Sachverhalte. Die Kanzlei vertritt auch Menschen mit Anspruch auf Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marl
Die Rechtsanwaltskanzlei Ulrike Ludolf befindet sich an der Friedrichstr. 7 in 45772 Marl und damit im Kreis Recklinghausen. Ihr räumlicher Tätigkeitsbezug umfasst Marl, den Kreis und darüber hinausgehende Mandate. Eine bestimmte Stadtteilzuordnung oder eine Innenstadtlage ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Konkrete Haltestellen, Linien und Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Belegt sind hingegen barrierefreie und rollstuhlgerechte Besprechungsräume. Fragen zum Zugang und zu individuellen Anforderungen können vor einem Besuch direkt mit der Kanzlei geklärt werden. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt sind von den genannten Gerichtstypen insbesondere die Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen relevant. Vor Arbeitsgerichten werden beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse geführt. Landesarbeitsgerichte befassen sich insbesondere mit Berufungen gegen arbeitsgerichtliche Urteile. Im Familienrecht sind die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte die regelmäßige erste Anlaufstelle für gerichtliche Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren. Auch Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich gehören in diesen Bereich. Über Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen entscheiden regelmäßig die Oberlandesgerichte. Landgerichte können dagegen etwa bei zivilrechtlichen Schadensersatzstreitigkeiten nach Verkehrsunfällen zuständig sein. Aus dem Kanzleisitz allein ergibt sich noch keine Zuständigkeit für ein konkretes Verfahren; maßgeblich sind unter anderem Verfahrensart, Wohnsitz oder Arbeitsort und die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen hilfreich. Wichtig sind außerdem das Datum des Zugangs und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Je nach Anliegen können Gehaltsabrechnungen, Schriftwechsel oder vorhandene Arbeitszeugnisse hinzukommen. Bei Kündigungen bestehen häufig kurze gesetzliche Fristen, weshalb eine zeitnahe Kontaktaufnahme sinnvoll ist. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich vor dem Gespräch klären. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass die Vertretung bereits übernommen wurde.
- Was sollte ich bei einer Anfrage zu ausstehendem Gehalt, einem Arbeitszeugnis oder Mobbing schildern?
- Hilfreich ist eine sachliche Beschreibung des konkreten Problems: Welche Zahlung fehlt, welche Zeugnispassage ist unklar oder welche Vorgänge am Arbeitsplatz werden als belastend erlebt? Bei Vergütungsfragen sind Zeitraum, vertragliche Grundlage und bisheriger Schriftwechsel von Bedeutung. Für Zeugnisfragen ist der vollständige Text wichtig. Bei einem Mobbingvorwurf können eine chronologische Übersicht und Angaben zu einzelnen Vorfällen die Einordnung erleichtern. Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz ist rechtlich als Mobbing zu bewerten. Welche Ansprüche oder Handlungsmöglichkeiten bestehen, hängt von den nachweisbaren Umständen und den einschlägigen Regelungen ab.
- Welche Themen werden bei einer Trennung neben der Scheidung häufig relevant?
- Neben der Auflösung der Ehe können Unterhalt, die Nutzung der bisherigen Ehewohnung und vermögensrechtliche Fragen eine Rolle spielen. Beim Zugewinnausgleich geht es grundsätzlich um den Ausgleich unterschiedlicher Vermögenszuwächse während der Ehe; der Versorgungsausgleich betrifft insbesondere während der Ehe erworbene Altersversorgungsanrechte. Bei gemeinsamen Kindern kommen häufig Sorge- und Umgangsfragen hinzu. Nicht alle Themen müssen zwingend gleichzeitig gerichtlich geklärt werden. Für ein erstes Gespräch ist eine Übersicht über die familiäre Situation, den Trennungszeitpunkt und bereits bestehende Vereinbarungen hilfreich. Die benötigten Nachweise richten sich nach den angesprochenen Fragen.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind und wesentliche Entscheidungen, etwa zu Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern. Beide Bereiche sind rechtlich voneinander zu unterscheiden; eine Trennung beendet ein gemeinsames Sorgerecht nicht automatisch. Maßgeblich ist in entsprechenden Verfahren das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage können Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Absprachen und zu konkreten Streitpunkten hilfreich sein. Ob eine einvernehmliche Regelung möglich ist oder eine familiengerichtliche Klärung erforderlich wird, lässt sich nur anhand der jeweiligen Situation beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ulrike Ludolf
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4,6 von 5 · 112 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: mandantundanwalt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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