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- Familien- und Erbrechtskanzlei Tobias Rösemeier
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Tobias Rösemeier arbeitet seit 1995 als Anwalt und hat den Titel Fachanwalt für Familienrecht 2006 durch besondere Kenntnisse und eine entsprechende Anzahl praktischer Fälle nachgewiesen. Seine Familien- und Erbrechtskanzlei befindet sich in der Ernst-Reuter-Allee 16 im Zentrum von Magdeburg. Die Kanzlei richtet sich an Mandanten mit Anliegen zu Ehescheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnsausgleich. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Sorge-, Aufenthalts- und Umgangsangelegenheiten, Hausratsaufteilung, Versorgungsausgleich, Eheverträge und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen. Auch erbrechtliche Angelegenheiten gehören zum Angebot. Die Kanzlei legt Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu ihren Mandanten und berücksichtigt, dass Emotionen bei den an sie herangetragenen Anliegen eine große Rolle spielen. Rösemeier bietet Unterstützung als Ratgeber sowie als Verfahrens- und Prozessbevollmächtigter an. Beratungstermine sind wochentags zwischen 9.00 und 18.00 Uhr nach Vereinbarung und individuell möglich. Außerhalb der Telefonzeiten ist die Kanzlei per E-Mail erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Magdeburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier ist seit 1995 anwaltlich tätig und führt seit 2006 den Titel Fachanwalt für Familienrecht. Seine Familien- und Erbrechtskanzlei befindet sich in der Ernst-Reuter-Allee 16 im Zentrum von Magdeburg. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt; daneben wird Familienrecht genannt. Die belegte Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere die familienrechtliche Tätigkeit. Der Fachanwaltstitel bezieht sich auf dieses Rechtsgebiet und beruht auf dem Nachweis besonderer Kenntnisse und entsprechender praktischer Fälle. Auch erbrechtliche Angelegenheiten gehören zum angegebenen Angebot der Kanzlei. Im Arbeitsrecht suchen Ratsuchende häufig Orientierung zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnissen. Auch Fragen zu einer Abmahnung oder zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag können Anlass für eine Anfrage sein. Hinter diesem Rechtsgebiet stehen sowohl die laufenden Rechte und Pflichten im Beschäftigungsverhältnis als auch Konflikte bei dessen Beendigung. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, relevante Schreiben und eine nachvollziehbare zeitliche Darstellung wichtig. Welche Unterstützung Tobias Rösemeier bei einem konkreten arbeitsrechtlichen Anliegen übernehmen kann, lässt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme klären. Im Familienrecht umfasst die beschriebene Tätigkeit Ehescheidungen, Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Vermögensauseinandersetzungen und Zugewinnausgleich. Hinzu kommen Sorge-, Aufenthalts- und Umgangsangelegenheiten, Hausratsaufteilung und Versorgungsausgleich. Eheverträge und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen betreffen die vertragliche Gestaltung familiärer und wirtschaftlicher Beziehungen. Mandantinnen und Mandanten können dabei vor miteinander verbundenen Fragen stehen: Wie werden gemeinsame Vermögenswerte eingeordnet, welche Unterlagen werden für Unterhalt benötigt und wie lassen sich Belange gemeinsamer Kinder besprechen? Die Kanzleibeschreibung betont eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Berücksichtigung der emotionalen Bedeutung solcher Anliegen. Rösemeier unterstützt als Ratgeber sowie als Verfahrens- und Prozessbevollmächtigter. Die zentrale Anschrift in Magdeburg bietet einen innerstädtischen Bezug für persönliche Termine. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte, familienrechtliche Verfahren vor das Familiengericht beim Amtsgericht; die örtliche Zuständigkeit hängt vom Einzelfall ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Sinnvoll sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu bereits vorliegenden Schreiben und zu bekannten Fristen. Anschließend können Termin und benötigte Unterlagen abgestimmt werden. Beratungstermine sind wochentags zwischen 9.00 und 18.00 Uhr nach Vereinbarung sowie individuell möglich. Außerhalb der Telefonzeiten ist die Kanzlei per E-Mail erreichbar.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Magdeburg
Die Familien- und Erbrechtskanzlei Tobias Rösemeier liegt in der Ernst-Reuter-Allee 16, 39104 Magdeburg, im Zentrum der Stadt. Damit ist sie dem innerstädtischen Umfeld zuzuordnen. Für einen persönlichen Besprechungstermin kommt grundsätzlich eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw in Betracht. Konkrete Haltestellen, Linien oder Parkmöglichkeiten sind in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Die passende Verbindung und die Parkbedingungen sollten deshalb anhand aktueller Informationen zur Kanzleianschrift geprüft werden. Aus der zentralen Lage allein lassen sich weder bestimmte Fahrzeiten noch Aussagen zur Barrierefreiheit ableiten. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind bei Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden beispielsweise Verfahren über die Wirksamkeit von Kündigungen, ausstehendes Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse geführt. Häufig steht zunächst eine Güteverhandlung an, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem Arbeitsort oder dem Sitz der beklagten Partei, nicht allein nach dem Kanzleistandort. Familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Dazu zählen insbesondere Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Vermögensrechtliche Fragen zwischen Ehegatten können ebenfalls Gegenstand familiengerichtlicher Verfahren sein. Für die örtliche Zuständigkeit können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder maßgeblich sein. Die Angaben zum Profil benennen keine konkreten Gerichte; eine bestimmte gerichtliche Zuständigkeit in Magdeburg lässt sich daraus daher nicht pauschal feststellen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Besprechung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, die Kündigung oder Abmahnung und der dazugehörige Schriftwechsel hilfreich. Je nach Streitpunkt können Entgeltabrechnungen, ergänzende Vereinbarungen oder Angaben zur Beschäftigungsdauer hinzukommen. Wichtig ist außerdem eine zeitliche Übersicht, insbesondere dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab und sollte bei der Terminabstimmung geklärt werden.
- Was unterscheidet eine Kündigung von einem Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt etwa Freistellung, Zeugnis oder offene Vergütungsfragen geregelt werden. Beide Wege können unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für eine allgemeine Einordnung sind deshalb der Wortlaut der Unterlagen und die persönlichen Rahmenbedingungen wichtig. Eine Abfindung ist weder bei jeder Kündigung noch bei jedem Aufhebungsvertrag automatisch vorgesehen.
- Werden bei einer Scheidung Unterhalt und Vermögen automatisch vollständig geregelt?
- Eine Scheidung beendet die Ehe, klärt aber nicht automatisch sämtliche finanziellen Beziehungen. Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverfahren grundsätzlich von Amts wegen behandelt, wobei gesetzliche Ausnahmen bestehen. Unterhalt, Zugewinnausgleich oder die Aufteilung bestimmter Vermögenswerte können zusätzliche Anträge oder gesonderte Vereinbarungen erfordern. Welche Themen zusammen behandelt werden, hängt von der Verfahrenslage ab. Für ein erstes Gespräch ist es daher hilfreich, offene Fragen zu Einkommen, Vermögen, Schulden und bestehenden Vereinbarungen getrennt zu erfassen. So lässt sich der Umfang des Klärungsbedarfs beschreiben.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für die persönlichen und vermögensbezogenen Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil der Personensorge und betrifft die Bestimmung seines Aufenthalts. Das Umgangsrecht bezieht sich dagegen auf den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern sowie unter bestimmten Voraussetzungen weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch zum Ende der gemeinsamen Sorge. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage helfen Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Regelungen und zum konkreten Streitpunkt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Tobias Rösemeier
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 22 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Ernst-Reuter-Allee 16, 39104 Magdeburg
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-familienrecht-magdeburg.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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