Kanzleiprofil
Schneider Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei in Dortmund. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht. 4,9 von 5 bei 43 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Ruhrallee 9, 44139 Dortmund
Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,9 von 5 · 43 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Schneider Rechtsanwälte ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und bietet Beratung und Vertretung in Dortmund sowie bundesweit an. Adam Schneider wird als Rechtsanwalt und Inhaber genannt. Die Kanzlei betreut Mandanten bei Bußgeldverfahren, Fahrverboten, Führerscheinangelegenheiten und Verkehrsunfällen. Zum Leistungsspektrum gehören außerdem die Verteidigung bei Vorwürfen wie Fahrerflucht, Alkohol am Steuer oder Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie die Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz. Weitere Anliegen betreffen Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- und Handyverstöße. Die Bearbeitung beginnt mit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung. Anschließend werden Unterlagen, Akteninhalte und Beweismittel geprüft, darunter Gutachten, Messprotokolle und Zeugenaussagen. Auf dieser Grundlage entwickelt die Kanzlei eine individuelle Strategie unter Berücksichtigung rechtlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Aspekte. Sie übernimmt die Kommunikation mit Gericht und Gegenseite und begleitet Mandanten während des Verfahrens. Angeboten werden persönliche Betreuung, Beratung in 14 Sprachen und ergänzende Online-Rechtsberatung. Für Zwischentermine kann Videotelefonie vereinbart werden. Kostenauslösende Maßnahmen werden mit den Mandanten besprochen.
Schneider Rechtsanwälte ist in Dortmund auf Verkehrsrecht ausgerichtet. Die Kanzlei berät und vertritt in Bußgeldverfahren, bei verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen, in Führerscheinangelegenheiten und bei der Regulierung von Verkehrsunfällen. Zum genannten Leistungsspektrum gehören Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- und Handyverstöße sowie Alkohol am Steuer, Fahrerflucht und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch Fragen zu Punkten, Fahrverboten und dem Entzug der Fahrerlaubnis werden bearbeitet. Als Rechtsanwalt und Inhaber wird Adam Schneider genannt. Das Angebot richtet sich an Personen, die mit einem Verkehrsverstoß, einem Strafverfahren oder den rechtlichen Folgen eines Verkehrsunfalls konfrontiert sind. Typische Anliegen sind die Prüfung eines Bußgeldbescheids, die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Verkehrsstraftat und die Klärung von Führerscheinfragen. Nach Unfällen übernimmt die Kanzlei die Bearbeitung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit Fragen der Schadensregulierung und mit Versicherungen. Die Vertretung erfolgt in Dortmund und bundesweit. Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Anfrage und einer ersten Einschätzung des Sachverhalts. Das Kanzleiteam informiert darüber, welche Angaben und Unterlagen benötigt werden. Anschließend werden die Situation, mögliche Vorgehensweisen sowie Chancen und Risiken des Einzelfalls besprochen. Zur weiteren Bearbeitung gehören die Anforderung und Auswertung von Ermittlungs- oder Verfahrensakten sowie die Prüfung von Gutachten, Messprotokollen und Zeugenaussagen. Auf dieser Grundlage wird eine Vorgehensweise entwickelt, die rechtliche, persönliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Bei einem gerichtlichen Verfahren übernimmt die Kanzlei die Vorbereitung und die Kommunikation mit Gericht und Gegenseite. Für Dortmund werden persönliche Beratung und ergänzende Online-Beratung angeboten. Zwischentermine können nach Vereinbarung auch per Videotelefonie stattfinden. Die Kanzlei nennt zudem eine Beratung in mehreren Sprachen. Kontakt ist über das Online-Formular, per E-Mail an info@schneiderrechtsanwaelte.de oder telefonisch unter 0800 55 66 22 7 möglich. Die Telefonnummer wird auf der Kontaktseite dem Hauptstandort Düsseldorf zugeordnet. Als Kontaktzeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr angegeben; samstags und sonntags ist geschlossen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: schneiderrechtsanwaelte.de, schneiderrechtsanwaelte.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
43 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag08:00-18:00
- Dienstag08:00-18:00
- Mittwoch08:00-18:00
- Donnerstag08:00-18:00
- Freitag08:00-18:00
- SamstagGeschlossen
- SonntagGeschlossen
Beratung in Dortmund – Einordnung der Redaktion
Unter dem Profilnamen „Verkehrsrecht Dortmund“ ist die Kanzlei Schneider Rechtsanwälte mit Sitz an der Ruhrallee 9, 44139 Dortmund, verzeichnet. Als Rechtsanwalt und Inhaber wird Adam Schneider genannt. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht, Strafrecht und Familienrecht auf. Die vorliegende Kanzleibeschreibung legt den inhaltlichen Fokus auf die Spezialisierung im Verkehrsrecht und die Beratung und Vertretung in Dortmund sowie bundesweit. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung bedeutsam: Die aufgeführten Rechtsgebiete beschreiben das Profil, während die konkret erläuterten Leistungen vor allem Anliegen rund um Straßenverkehr, Fahrerlaubnis und Unfallfolgen betreffen. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen zu Kündigungen, Arbeitsverträgen, Vergütung oder Arbeitszeugnissen im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten benötigen dabei häufig eine Einordnung von Schriftstücken, zeitlichen Abläufen und möglichen Verfahrenswegen. Familienrechtliche Anliegen können beispielsweise Trennung, Scheidung, Unterhalt oder die elterliche Sorge betreffen. Für beide Rechtsgebiete enthält die Kanzleibeschreibung keine näheren Angaben zur konkreten Bearbeitung. Bei einer Anfrage lässt sich deshalb zunächst klären, ob das jeweilige Anliegen übernommen werden kann und welche Unterlagen für eine erste Prüfung benötigt werden. Ausführlicher beschrieben ist die Betreuung bei Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren, Fahrverboten und Führerscheinangelegenheiten. Dazu gehören Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- und Handyverstöße sowie die Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Verbindung zum Strafrecht zeigt sich insbesondere bei Vorwürfen wie Fahrerflucht, Alkohol am Steuer oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nach der ersten Einschätzung prüft die Kanzlei Unterlagen, Akteninhalte und Beweismittel, etwa Gutachten, Messprotokolle und Zeugenaussagen. Auf dieser Grundlage wird das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung rechtlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Aspekte entwickelt. Auch die Kommunikation mit Gericht und Gegenseite gehört zum beschriebenen Leistungsumfang. Der örtliche Bezug reicht über die Kanzleianschrift hinaus zu Ratsuchenden aus Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Hörde, Aplerbeck und Hombruch. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Dortmund, das Landgericht Dortmund und das Arbeitsgericht Dortmund; welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach dem einzelnen Verfahren. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet sich eine kurze Schilderung des Anliegens mit Hinweisen auf vorhandene Schreiben und anstehende Termine an. Anschließend können die Übernahme und die passende Beratungsform geklärt werden. Neben persönlicher Betreuung nennt die Kanzlei Online-Rechtsberatung und vereinbarte Videotelefonie für Zwischentermine. Beratung wird in 14 Sprachen angeboten; welche Sprache im Einzelfall verfügbar ist, sollte vorab abgestimmt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Dortmund
- Amtsgericht Dortmund
- Landgericht Dortmund
- Arbeitsgericht Dortmund
Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den aufgeführten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Dortmund relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit etwa Streitigkeiten über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt. Im Verkehrsrecht kommen das Amtsgericht Dortmund und das Landgericht Dortmund für zivilrechtliche Auseinandersetzungen über Unfallfolgen, Schadensersatz oder Schmerzensgeld in Betracht. Die sachliche Zuständigkeit hängt unter anderem vom Streitwert und von gesetzlichen Sonderregelungen ab. Gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid werden grundsätzlich vor dem Amtsgericht geführt. Verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe können ebenfalls dort verhandelt werden; je nach Tatvorwurf und Verfahrensstand kann auch das Landgericht zuständig sein. Familienrechtliche Verfahren wie Scheidungen, Unterhalts- oder Sorgerechtsangelegenheiten gehören grundsätzlich vor das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts. Nicht jedes Anliegen zu einem Führerschein fällt hingegen in die Zuständigkeit der drei genannten Gerichte: Bei verwaltungsrechtlichen Fahrerlaubnisfragen kann die Verwaltungsgerichtsbarkeit maßgeblich sein. Der Wohnort, der Ort eines Geschehens oder weitere gesetzliche Anknüpfungspunkte können beeinflussen, ob tatsächlich ein Dortmunder Gericht zuständig ist. Die Kanzlei befindet sich an der Ruhrallee 9 im innenstadtnahen Bereich von Dortmund. Eine genaue Stadtteilzuordnung der Anschrift ist in den Angaben nicht enthalten. Als räumliches Umfeld des Profils werden Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Hörde, Aplerbeck und Hombruch genannt. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung anhand der Kanzleianschrift. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Fahrzeiten sind nicht belegt. Ergänzend stehen laut Kanzleibeschreibung Online-Rechtsberatung und nach Vereinbarung Videotermine für Zwischentermine zur Verfügung.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder ausstehender Vergütung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, vorhandene Ergänzungen, das Kündigungsschreiben und einschlägige Korrespondenz hilfreich. Bei Vergütungsfragen können zusätzlich Abrechnungen und Aufzeichnungen zu Arbeitszeiten Bedeutung haben. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert es, den Sachverhalt nachzuvollziehen. Wichtig ist auch die Angabe, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist, weil im Arbeitsrecht kurze Fristen relevant sein können. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden und ob die Angelegenheit übernommen werden kann, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Originalunterlagen sollten nicht ohne vorherige Abstimmung versandt werden.
Worin unterscheiden sich Bußgeldverfahren, Fahrverbot und Fahrerlaubnisangelegenheiten?
Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, beispielsweise einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes. Ein Fahrverbot kann eine Folge bestimmter Verkehrsverstöße sein und untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für einen begrenzten Zeitraum. Davon zu unterscheiden sind die Entziehung der Fahrerlaubnis und Fragen ihrer erneuten Erteilung. Hier können strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Verfahren eine Rolle spielen. Für eine erste Anfrage sind deshalb die genaue Bezeichnung des erhaltenen Schreibens, die ausstellende Stelle sowie Zustellungsdatum und genannte Termine wichtig. Aus dem umgangssprachlichen Begriff „Führerscheinproblem“ allein lässt sich der Verfahrensweg nicht ableiten.
Welche Informationen werden nach einem Verkehrsunfall oder bei einem verkehrsstrafrechtlichen Vorwurf benötigt?
Nach einem Unfall helfen eine sachliche Schilderung des Ablaufs, Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen sowie vorhandene Gutachten und Schreiben von Versicherungen. Bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen für die Einordnung möglicher Ansprüche bedeutsam sein. Geht es zugleich um einen strafrechtlichen Vorwurf, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Fahren ohne Fahrerlaubnis, sind behördliche Schreiben und Aktenzeichen besonders relevant. Zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliche Vorwürfe werden nach unterschiedlichen Regeln geprüft. Eine Anfrage sollte daher erkennen lassen, ob es um Unfallregulierung, ein Ermittlungsverfahren oder beide Bereiche geht, ohne ungeklärte Vermutungen als Tatsachen darzustellen.
Was sollte eine erste Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt enthalten?
Hilfreich ist zunächst eine knappe Beschreibung, welches Thema geklärt werden soll: etwa die Voraussetzungen einer Scheidung, Unterhaltsfragen oder Regelungen für gemeinsame Kinder. Je nach Anliegen können Angaben zum Trennungszeitpunkt, zur familiären Situation und zu bereits laufenden Verfahren erforderlich sein. Vorhandene gerichtliche Schreiben oder Vereinbarungen sollten erwähnt werden. Einkommensunterlagen können insbesondere bei Unterhaltsfragen Bedeutung haben, müssen aber nicht ungefragt vollständig mitgeschickt werden. Welche Informationen für die Prüfung tatsächlich erforderlich sind und auf welchem Weg sensible Dokumente übermittelt werden sollen, lässt sich vorab abstimmen. Familienrechtliche Verfahren sind grundsätzlich dem Familiengericht zugeordnet.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Schneider Rechtsanwälte schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
