Kanzleiprofil

NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle

Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 4,9 von 5 bei 103 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Unterländer Straße 57, 70435 Stuttgart

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,9 von 5 · 103 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Tilo C.L. Neuner-Jehle ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle in Stuttgart. Er berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich sowie vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Zu den genannten Schwerpunkten gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen und Arbeitszeugnisse. Arbeitnehmer unterstützt er außerdem bei Lohnrückständen, Versetzungen, Mobbing und Konflikten mit dem Arbeitgeber. Für Unternehmen, Geschäftsführer und Personalverantwortliche umfasst die Tätigkeit die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Trennungsverhandlungen und arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen. Die Beratung beruht auf einer einzelfallbezogenen Einschätzung der rechtlichen Lage, der wirtschaftlichen Risiken und der möglichen Vorgehensweise. Die Webseite nennt über 25 Jahre Berufserfahrung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Die Kanzlei ist bundesweit tätig und betreut Mandanten aus Stuttgart und der Region. Bei Bedarf werden kurzfristige Besprechungstermine auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten angeboten. Zur Kontaktaufnahme stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung; außerdem bietet die Kanzlei eine kostenfreie telefonische Kurzauskunft im Arbeitsrecht an.

Die NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle in Stuttgart berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst außergerichtliche Angelegenheiten sowie Verfahren vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Als Ansprechpartner für diesen Bereich nennt die Kanzlei Rechtsanwalt Tilo C.L. Neuner-Jehle, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt stehen Konflikte während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses und Fragen rund um dessen Beendigung. Die Kanzlei ist nach eigenen Angaben bundesweit tätig. Typische Anliegen von Arbeitnehmern betreffen Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse. Hinzu kommen ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen, Überstunden, Urlaubsabgeltung, Versetzungen sowie Mobbing und weitere Konflikte mit dem Arbeitgeber. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Abfindungen, Freistellungen, Resturlaub und Zeugnisformulierungen. Auf Arbeitgeberseite richtet sich die Beratung an Unternehmen, Geschäftsführer und Personalverantwortliche. Zu den genannten Aufgaben zählen die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, die Vorbereitung von Abmahnungen und Kündigungen sowie Verhandlungen über Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen. Die Zusammenarbeit beruht laut Kanzleidarstellung auf einer einzelfallbezogenen Einschätzung der rechtlichen Lage, der wirtschaftlichen Risiken und des weiteren Vorgehens. Zur Vorbereitung eines Beratungsgesprächs werden regelmäßig der Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und vorhandene Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben benötigt. Angaben zu einer bestehenden Rechtsschutzversicherung können ebenfalls einbezogen werden. Die Unterlagen sollen in Papierform zum Termin mitgebracht oder vorab per E-Mail übermittelt werden. Die Kanzlei bietet telefonische Kurzauskünfte und die Möglichkeit, einen Rückruf anzufragen. Bei Bedarf sind kurzfristige Besprechungstermine auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten vorgesehen. Der Kanzleisitz befindet sich in der Unterländer Straße 57, 70435 Stuttgart. Zum regionalen Einzugsgebiet gehören unter anderem Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach, Kornwestheim und Ludwigsburg. Kontakt ist telefonisch unter 0711-820340-0 und per E-Mail an kanzlei@neuner-jehle.de möglich. Die veröffentlichten Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie Freitag von 9 bis 15 Uhr. Weitere Termine erfolgen nach Vereinbarung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: arbeitsrechtler-stuttgart.de, arbeitsrechtler-stuttgart.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,9

103 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle: 4,9 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Unterländer Straße 57, 70435 Stuttgart

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag09:00-12:00, 14:00-17:00
  • Dienstag09:00-12:00, 14:00-17:00
  • Mittwoch09:00-12:00, 14:00-17:00
  • Donnerstag09:00-12:00, 14:00-17:00
  • Freitag09:00-15:00

Beratung in Stuttgart – Einordnung der Redaktion

Unter dem Profil „Arbeitsrechtler Stuttgart“ wird Tilo C.L. Neuner-Jehle vorgestellt. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle. Die Kanzlei befindet sich in der Unterländer Straße 57, 70435 Stuttgart. Neuner-Jehle berät und vertritt Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Nach der Kanzleibeschreibung verfügt er über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung vor diesem Gericht. Seine Beratung umfasst eine einzelfallbezogene Einschätzung der rechtlichen Lage, wirtschaftlicher Risiken und möglicher Vorgehensweisen. Als zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer Stuttgart angegeben. Ein Schwerpunkt liegt auf Konflikten rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dazu zählen Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge und Abfindungen. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um die Frage, welche Bedeutung ein erhaltenes Schreiben hat, welche Fristen eine Rolle spielen und welche Punkte vor einer Vereinbarung geklärt werden müssen. Auch Abmahnungen und Arbeitszeugnisse gehören zu den genannten Tätigkeitsfeldern. Dahinter stehen beispielsweise Auseinandersetzungen über vorgeworfenes Fehlverhalten oder über die Beschreibung und Bewertung einer beruflichen Tätigkeit. Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses unterstützt Neuner-Jehle Arbeitnehmer außerdem bei Lohnrückständen, Versetzungen, Mobbing und anderen Konflikten mit dem Arbeitgeber. Unternehmen, Geschäftsführer und Personalverantwortliche können sich wegen der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, wegen Trennungsverhandlungen sowie arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen an ihn wenden. Je nach Anliegen sind unterschiedliche Unterlagen und Abläufe relevant. Arbeitsverträge, ergänzende Vereinbarungen und die bisherige Korrespondenz können helfen, den Sachverhalt nachvollziehbar einzuordnen. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Fall ab. Der örtliche Bezug liegt in Stuttgart und der umliegenden Region; zugleich ist die Kanzlei bundesweit tätig. Für Interessierte aus Stuttgart-Mitte, Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach oder Degerloch ist die Kanzleianschrift der Ausgangspunkt für die individuelle Anfahrtsplanung. Die Kontaktaufnahme lässt sich über das Profil auf Anwalt-Seiten.de vorbereiten: Ratsuchende können die dortigen Angaben nutzen und sich telefonisch oder per E-Mail an die Kanzlei wenden. Für eine erste Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, erkennbare Fristen und eine Rückrufmöglichkeit hilfreich. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären. Bei Bedarf werden nach Kanzleiangaben kurzfristige Besprechungstermine auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten angeboten.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Stuttgart

  • Amtsgericht Stuttgart
  • Landgericht Stuttgart
  • Arbeitsgericht Stuttgart
  • Oberlandesgericht Stuttgart

Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt von Tilo C.L. Neuner-Jehle ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Stuttgart relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Arbeitsentgelt, Arbeitszeugnisse oder Abmahnungen geführt. Auch betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten gehören grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit. In arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, in der eine einvernehmliche Beilegung erörtert wird. Die Kanzleibeschreibung nennt ausdrücklich die Vertretung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Amtsgericht Stuttgart, Landgericht Stuttgart und Oberlandesgericht Stuttgart gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für typische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis sind sie regelmäßig nicht die zuständigen Gerichte. Bei Streitigkeiten um Geschäftsführer-Dienstverhältnisse kann die Abgrenzung anders ausfallen, weil Organstellung und Vertragsverhältnis gesondert zu betrachten sind. Das Oberlandesgericht ist keine Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Arbeitsgerichts. Die Kanzlei liegt an der Unterländer Straße 57 im Stuttgarter Stadtgebiet. Für die Anfahrt aus Stuttgart-Mitte, Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach oder Degerloch empfiehlt sich eine Planung anhand dieser vollständigen Adresse. Ob öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw zweckmäßiger sind, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor und können vor einem persönlichen Termin erfragt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Wichtig sind außerdem Angaben dazu, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Ergänzend können einschlägige Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse den Sachverhalt verständlicher machen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine zeitnahe Klärung ist deshalb allgemein bedeutsam. Welche weiteren Informationen erforderlich sind, etwa zur Beschäftigungsdauer oder zur betrieblichen Situation, ergibt sich aus dem konkreten Anliegen.

Wie unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung, und welche Rolle spielt eine Abfindung?

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er kann neben dem Beendigungsdatum beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und eine Abfindung regeln. Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht bei einer Kündigung nicht automatisch; er kann sich unter anderem aus besonderen gesetzlichen Regelungen oder Vereinbarungen ergeben. Aufhebungsverträge können zudem sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Für ihre Einordnung sind daher nicht nur einzelne Zahlungsbeträge, sondern sämtliche Vertragsbedingungen und die persönliche Ausgangssituation relevant.

Was ist bei Lohnrückständen, Versetzungen oder Mobbing für eine erste Sachverhaltsschilderung wichtig?

Hilfreich ist eine sachliche, zeitlich geordnete Beschreibung mit konkreten Daten und vorhandenen Belegen. Bei Lohnrückständen stehen die betroffenen Abrechnungszeiträume, vereinbarte Vergütung und tatsächlich eingegangene Zahlungen im Vordergrund. Bei Versetzungen sind die bisherige Tätigkeit, der neue Einsatzbereich und die vertraglichen Regelungen von Bedeutung. Bei als Mobbing empfundenen Vorgängen erleichtern konkrete Vorfälle, beteiligte Personen und mögliche Zeugen die Einordnung. Nicht jeder Konflikt erfüllt bereits die rechtlichen Voraussetzungen eines Anspruchs. Zudem können vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Forderungen relevant sein.

Welche Themen sollten Arbeitgeber bei einer Anfrage zur Vertragsgestaltung oder zu einer geplanten Trennung benennen?

Bei Arbeitsverträgen sind insbesondere Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Befristung und gegebenenfalls geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen für die Prüfung relevant. Bei einer geplanten Trennung kommen der Anlass, die Beschäftigungsdauer, die betriebliche Situation und ein möglicher besonderer Kündigungsschutz hinzu. Auch die Frage, ob ein Betriebsrat besteht, kann für den Ablauf bedeutsam sein. Eine Anfrage sollte erkennen lassen, ob ein Vertragsentwurf geprüft, eine Verhandlung vorbereitet oder ein bereits laufender Rechtsstreit begleitet werden soll. Bei Geschäftsführern ist zusätzlich die Abgrenzung zwischen Organstellung und Dienstverhältnis wichtig.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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