Veröffentlichtes Profil

NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle

Tilo C.L. Neuner-Jehle – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht · NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle

Unterländer Straße 57, 70435 Stuttgart

Telefon: +49 711 8203400

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Tilo C.L. Neuner-Jehle ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle in Stuttgart. Er berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich sowie vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Zu den genannten Schwerpunkten gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen und Arbeitszeugnisse. Arbeitnehmer unterstützt er außerdem bei Lohnrückständen, Versetzungen, Mobbing und Konflikten mit dem Arbeitgeber. Für Unternehmen, Geschäftsführer und Personalverantwortliche umfasst die Tätigkeit die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Trennungsverhandlungen und arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen. Die Beratung beruht auf einer einzelfallbezogenen Einschätzung der rechtlichen Lage, der wirtschaftlichen Risiken und der möglichen Vorgehensweise. Die Webseite nennt über 25 Jahre Berufserfahrung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Die Kanzlei ist bundesweit tätig und betreut Mandanten aus Stuttgart und der Region. Bei Bedarf werden kurzfristige Besprechungstermine auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten angeboten. Zur Kontaktaufnahme stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung; außerdem bietet die Kanzlei eine kostenfreie telefonische Kurzauskunft im Arbeitsrecht an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: arbeitsrechtler-stuttgart.de, arbeitsrechtler-stuttgart.de

Beratung in Stuttgart – Einordnung der Redaktion

Unter dem Profil „Arbeitsrechtler Stuttgart“ wird Tilo C.L. Neuner-Jehle vorgestellt. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle. Die Kanzlei befindet sich in der Unterländer Straße 57, 70435 Stuttgart. Neuner-Jehle berät und vertritt Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Nach der Kanzleibeschreibung verfügt er über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung vor diesem Gericht. Seine Beratung umfasst eine einzelfallbezogene Einschätzung der rechtlichen Lage, wirtschaftlicher Risiken und möglicher Vorgehensweisen. Als zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer Stuttgart angegeben. Ein Schwerpunkt liegt auf Konflikten rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dazu zählen Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge und Abfindungen. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um die Frage, welche Bedeutung ein erhaltenes Schreiben hat, welche Fristen eine Rolle spielen und welche Punkte vor einer Vereinbarung geklärt werden müssen. Auch Abmahnungen und Arbeitszeugnisse gehören zu den genannten Tätigkeitsfeldern. Dahinter stehen beispielsweise Auseinandersetzungen über vorgeworfenes Fehlverhalten oder über die Beschreibung und Bewertung einer beruflichen Tätigkeit. Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses unterstützt Neuner-Jehle Arbeitnehmer außerdem bei Lohnrückständen, Versetzungen, Mobbing und anderen Konflikten mit dem Arbeitgeber. Unternehmen, Geschäftsführer und Personalverantwortliche können sich wegen der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, wegen Trennungsverhandlungen sowie arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen an ihn wenden. Je nach Anliegen sind unterschiedliche Unterlagen und Abläufe relevant. Arbeitsverträge, ergänzende Vereinbarungen und die bisherige Korrespondenz können helfen, den Sachverhalt nachvollziehbar einzuordnen. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Fall ab. Der örtliche Bezug liegt in Stuttgart und der umliegenden Region; zugleich ist die Kanzlei bundesweit tätig. Für Interessierte aus Stuttgart-Mitte, Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach oder Degerloch ist die Kanzleianschrift der Ausgangspunkt für die individuelle Anfahrtsplanung. Die Kontaktaufnahme lässt sich über das Profil auf Anwalt-Seiten.de vorbereiten: Ratsuchende können die dortigen Angaben nutzen und sich telefonisch oder per E-Mail an die Kanzlei wenden. Für eine erste Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, erkennbare Fristen und eine Rückrufmöglichkeit hilfreich. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären. Bei Bedarf werden nach Kanzleiangaben kurzfristige Besprechungstermine auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten angeboten.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Stuttgart

  • Amtsgericht Stuttgart
  • Landgericht Stuttgart
  • Arbeitsgericht Stuttgart
  • Oberlandesgericht Stuttgart

Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt von Tilo C.L. Neuner-Jehle ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Stuttgart relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Arbeitsentgelt, Arbeitszeugnisse oder Abmahnungen geführt. Auch betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten gehören grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit. In arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, in der eine einvernehmliche Beilegung erörtert wird. Die Kanzleibeschreibung nennt ausdrücklich die Vertretung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Amtsgericht Stuttgart, Landgericht Stuttgart und Oberlandesgericht Stuttgart gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für typische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis sind sie regelmäßig nicht die zuständigen Gerichte. Bei Streitigkeiten um Geschäftsführer-Dienstverhältnisse kann die Abgrenzung anders ausfallen, weil Organstellung und Vertragsverhältnis gesondert zu betrachten sind. Das Oberlandesgericht ist keine Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Arbeitsgerichts. Die Kanzlei liegt an der Unterländer Straße 57 im Stuttgarter Stadtgebiet. Für die Anfahrt aus Stuttgart-Mitte, Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach oder Degerloch empfiehlt sich eine Planung anhand dieser vollständigen Adresse. Ob öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw zweckmäßiger sind, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor und können vor einem persönlichen Termin erfragt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für einen vereinbarten Beratungstermin benötigt die Kanzlei im Regelfall den Arbeitsvertrag, soweit vorhanden, eine Gehaltsabrechnung beziehungsweise bei unterschiedlichen Gehältern die letzten drei Gehaltsabrechnungen, Kündigungsschreiben, Abmahnung sowie Rechtsschutzversicherungsdaten, soweit vorhanden. Die Unterlagen sollen in Papierform mitgebracht oder vor dem Besprechungstermin per E-Mail übersandt werden, da eine Bearbeitung per Handy, Stick oder auf dem Laptop nicht möglich ist.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine Erstberatung kostet 248,71 €; die Kosten werden bei weiterer Tätigkeit angerechnet. Bei Bedarf sind kurzfristige Besprechungstermine auch über die üblichen Geschäftszeiten hinaus möglich. Die Kanzlei bietet außerdem eine kostenfreie telefonische Kurzauskunft vom Fachanwalt für Arbeitsrecht an.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Eine Erstberatung kostet 248,71 €; die Kosten werden bei weiterer Tätigkeit angerechnet. Bei Bedarf sind kurzfristige Besprechungstermine auch über die üblichen Geschäftszeiten hinaus möglich. Die Kanzlei bietet außerdem eine kostenfreie telefonische Kurzauskunft vom Fachanwalt für Arbeitsrecht an.

Für den Erstkontakt: Für einen vereinbarten Beratungstermin benötigt die Kanzlei im Regelfall den Arbeitsvertrag, soweit vorhanden, eine Gehaltsabrechnung beziehungsweise bei unterschiedlichen Gehältern die letzten drei Gehaltsabrechnungen, Kündigungsschreiben, Abmahnung sowie Rechtsschutzversicherungsdaten, soweit vorhanden. Die Unterlagen sollen in Papierform mitgebracht oder vor dem Besprechungstermin per E-Mail übersandt werden, da eine Bearbeitung per Handy, Stick oder auf dem Laptop nicht möglich ist.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Wichtig sind außerdem Angaben dazu, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Ergänzend können einschlägige Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse den Sachverhalt verständlicher machen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine zeitnahe Klärung ist deshalb allgemein bedeutsam. Welche weiteren Informationen erforderlich sind, etwa zur Beschäftigungsdauer oder zur betrieblichen Situation, ergibt sich aus dem konkreten Anliegen.
Wie unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung, und welche Rolle spielt eine Abfindung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er kann neben dem Beendigungsdatum beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und eine Abfindung regeln. Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht bei einer Kündigung nicht automatisch; er kann sich unter anderem aus besonderen gesetzlichen Regelungen oder Vereinbarungen ergeben. Aufhebungsverträge können zudem sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Für ihre Einordnung sind daher nicht nur einzelne Zahlungsbeträge, sondern sämtliche Vertragsbedingungen und die persönliche Ausgangssituation relevant.
Was ist bei Lohnrückständen, Versetzungen oder Mobbing für eine erste Sachverhaltsschilderung wichtig?
Hilfreich ist eine sachliche, zeitlich geordnete Beschreibung mit konkreten Daten und vorhandenen Belegen. Bei Lohnrückständen stehen die betroffenen Abrechnungszeiträume, vereinbarte Vergütung und tatsächlich eingegangene Zahlungen im Vordergrund. Bei Versetzungen sind die bisherige Tätigkeit, der neue Einsatzbereich und die vertraglichen Regelungen von Bedeutung. Bei als Mobbing empfundenen Vorgängen erleichtern konkrete Vorfälle, beteiligte Personen und mögliche Zeugen die Einordnung. Nicht jeder Konflikt erfüllt bereits die rechtlichen Voraussetzungen eines Anspruchs. Zudem können vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Forderungen relevant sein.
Welche Themen sollten Arbeitgeber bei einer Anfrage zur Vertragsgestaltung oder zu einer geplanten Trennung benennen?
Bei Arbeitsverträgen sind insbesondere Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Befristung und gegebenenfalls geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen für die Prüfung relevant. Bei einer geplanten Trennung kommen der Anlass, die Beschäftigungsdauer, die betriebliche Situation und ein möglicher besonderer Kündigungsschutz hinzu. Auch die Frage, ob ein Betriebsrat besteht, kann für den Ablauf bedeutsam sein. Eine Anfrage sollte erkennen lassen, ob ein Vertragsentwurf geprüft, eine Verhandlung vorbereitet oder ein bereits laufender Rechtsstreit begleitet werden soll. Bei Geschäftsführern ist zusätzlich die Abgrenzung zwischen Organstellung und Dienstverhältnis wichtig.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,9 von 5 · 103 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

Unterländer Straße 57, 70435 Stuttgart

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: arbeitsrechtler-stuttgart.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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