Veröffentlichtes Profil

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

Fink & Partner: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte in Stuttgart

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

Christophstraße 3, 70178 Stuttgart

Telefon: +49 711 975 735 030

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner in Stuttgart berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Ihre Tätigkeit umfasst Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge sowie Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Hinzu kommen Schulungen von Betriebsräten und Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen. Für die Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen besteht eine eigene Abteilung. Die Kanzlei verweist auf Erfahrung aus über 1.000 Kündigungsschutzverfahren, regelmäßige Fortbildungen und die Kenntnis der Arbeitsgerichte im Großraum Stuttgart. Termine werden kurzfristig persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz angeboten; eine Terminvergabe ist auch samstags möglich. Bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte ist die Erstberatung kostenlos. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet sie 357 Euro. Als Ansprechpartner werden Tim Fink, Sarah-Carina Leu, Anne Ziegler und Eva Schübelin genannt. Der Standort befindet sich in der Christophstraße 3. Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: die-kuendigungsschutzkanzlei.de, die-kuendigungsschutzkanzlei.de

Beratung in Stuttgart – Einordnung der Redaktion

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB in Stuttgart ist auf Arbeitsrecht ausgerichtet und berät sowie vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Der Standort liegt in der Christophstraße 3, 70178 Stuttgart. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören Kündigungsschutzverfahren und Aufhebungsverträge. Für Beschäftigte stehen dabei häufig Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zu vertraglichen Regelungen und zu den Folgen eines Arbeitsplatzverlustes im Vordergrund. Die rechtliche Einordnung hängt unter anderem von den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, der Beschäftigungsdauer und den Umständen des jeweiligen Vorgangs ab. Ein weiterer Bereich ist die Begleitung von Betriebsräten bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Solche Verhandlungen betreffen typischerweise betriebliche Veränderungen, etwa Umstrukturierungen oder den Abbau von Arbeitsplätzen. Während ein Interessenausgleich die geplante Betriebsänderung und deren Umsetzung zum Gegenstand hat, behandelt ein Sozialplan den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile für Beschäftigte. Darüber hinaus umfasst die Tätigkeit der Kanzlei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen und Schulungen von Betriebsräten. Dabei geht es allgemein um die Ausgestaltung betrieblicher Regeln und um die rechtlichen Grundlagen der Betriebsratsarbeit. Für die Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen besteht nach der Kanzleibeschreibung eine eigene Abteilung. Typische Anliegen sind die Vollständigkeit der Tätigkeitsbeschreibung, die Bewertung von Leistung und Verhalten sowie die Verständlichkeit einzelner Formulierungen. Ein Zeugnis kann sowohl während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Ende Bedeutung haben. Als Ansprechpartner nennt die Kanzlei Tim Fink, Sarah-Carina Leu, Anne Ziegler und Eva Schübelin. Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr; Termine werden persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz angeboten. Eine Terminvergabe ist auch samstags möglich. Der innerstädtische Standort ist ein Anlaufpunkt für Ratsuchende aus Stuttgart-Mitte sowie aus Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach und Degerloch. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Stuttgart in Betracht; die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort bereitgestellten Kontaktinformationen für eine Anfrage nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Bei einer Kündigung ist das Zugangsdatum wegen möglicher Fristen besonders relevant. Ob und in welcher Form ein Mandat übernommen wird, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Stuttgart

  • Amtsgericht Stuttgart
  • Landgericht Stuttgart
  • Arbeitsgericht Stuttgart
  • Oberlandesgericht Stuttgart

Für das arbeitsrechtliche Profil der Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner ist vor allem das Arbeitsgericht Stuttgart von Bedeutung. Arbeitsgerichte führen im Urteilsverfahren insbesondere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Auseinandersetzungen über betriebsverfassungsrechtliche Fragen, beispielsweise Beteiligungsrechte eines Betriebsrats, werden regelmäßig im Beschlussverfahren behandelt. Die örtliche Zuständigkeit kann unter anderem vom Arbeitsort oder vom Sitz des Arbeitgebers abhängen; die Kanzleianschrift allein legt sie nicht fest. Amtsgericht Stuttgart, Landgericht Stuttgart und Oberlandesgericht Stuttgart gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie sind für die hier beschriebenen arbeitsrechtlichen Kernanliegen üblicherweise nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Auch Rechtsmittel gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen führen grundsätzlich nicht zum Landgericht oder Oberlandesgericht, sondern innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit weiter. Die Kanzlei befindet sich in der Christophstraße 3 in innerstädtischer Lage in Stuttgart. Damit bildet sie einen örtlichen Bezugspunkt für Ratsuchende aus dem zentralen Stadtgebiet und aus den genannten Stadtteilen Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach und Degerloch. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, sollte anhand der konkreten Startadresse und des Termins geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Linien oder Stellplätzen liegen nicht vor. Als Alternative zur Anfahrt nennt die Kanzlei telefonische Termine und Videokonferenzen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Ort und Nachricht als Pflichtfelder ausgewiesen; außerdem wird eine Telefonnummer abgefragt. Das Einverständnis zur Datenverarbeitung ist ebenfalls erforderlich.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Kostenlose Erstberatung bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte. In diesen Fällen meldet sich in der Regel der zuständige Anwalt unmittelbar persönlich bei Ihnen. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet die Erstberatung 357 €.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Kostenlose Erstberatung bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte. In diesen Fällen meldet sich in der Regel der zuständige Anwalt unmittelbar persönlich bei Ihnen. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet die Erstberatung 357 €.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Ort und Nachricht als Pflichtfelder ausgewiesen; außerdem wird eine Telefonnummer abgefragt. Das Einverständnis zur Datenverarbeitung ist ebenfalls erforderlich.

Bevorzugter Kontaktweg: form

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage nach einer Kündigung wichtig?
Für die erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen relevant. Auch Beschäftigungsbeginn, Tätigkeit und besondere Umstände können eine Rolle spielen. Bei Kündigungen gelten kurze gesetzliche Fristen: Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Ob Kündigungsschutz besteht und welche weiteren Fragen zu prüfen sind, lässt sich nur anhand der konkreten Beschäftigungssituation beurteilen.
Worin unterscheidet sich ein Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Er kann neben dem Beendigungsdatum beispielsweise Freistellung, Abfindung, Resturlaub und Zeugnis betreffen. Solche Regelungen können miteinander zusammenhängen und auch sozialrechtliche Folgen haben, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Für eine rechtliche Prüfung sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf und die Umstände des angebotenen Ausscheidens von Bedeutung.
Was unterscheidet Interessenausgleich, Sozialplan und Betriebsvereinbarung?
Ein Interessenausgleich behandelt bei einer geplanten Betriebsänderung vor allem die Frage, ob, wann und wie sie umgesetzt werden soll. Ein Sozialplan dient dazu, wirtschaftliche Nachteile für die betroffenen Beschäftigten auszugleichen oder zu mildern. Betriebsvereinbarungen regeln betriebliche Angelegenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, etwa bestimmte Fragen der Arbeitszeitgestaltung. Ein Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung. Welche Beteiligungsrechte bestehen und welche Regelungen durchsetzbar sind, hängt vom Gegenstand, den gesetzlichen Voraussetzungen und möglichen tariflichen Vorgaben ab.
Was wird bei der Prüfung eines Arbeitszeugnisses betrachtet?
Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis werden neben Art und Dauer der Tätigkeit auch die Aussagen zu Leistung und Verhalten betrachtet. Wichtig sind eine zutreffende Aufgabenbeschreibung, die Vollständigkeit wesentlicher Angaben und eine klare, widerspruchsfreie Gesamtbewertung. Einzelne Formulierungen lassen sich häufig erst im Zusammenhang mit dem übrigen Text einordnen. Für eine Prüfung können deshalb neben dem Zeugnis auch Angaben zu Aufgaben, Verantwortung und Beschäftigungszeit hilfreich sein. Ob eine Änderung verlangt werden kann, hängt vom konkreten Inhalt und den tatsächlichen Umständen ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: die-kuendigungsschutzkanzlei.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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