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- Kanzlei Sibel Yüksel
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Die Kanzlei Sibel Yüksel nennt nationales und internationales Familienrecht als Tätigkeitsfelder. Ihr Standort liegt in der Stuttgarter Innenstadt. Die Kanzlei ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem eigenen Pkw erreichbar. Die S-Bahn- und U-Bahnhaltestelle Rotebühlplatz/Das Gerber befindet sich nur wenige Meter entfernt; von dort beträgt der Fußweg zur Kanzlei zwei Minuten. Als Verbindungen nennt die Kontaktseite sämtliche S-Bahnlinien, die U-Bahnlinien 1, 14 und 24 sowie die Buslinien 92 und 43 an der Haltestelle Rotebühlplatz. Für die Anreise mit dem Auto verweist die Kanzlei auf die Parkgarage „Kronprinzstraße“ auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Auf der Kontaktseite steht außerdem ein Formular mit Feldern für Name, E-Mail und Nachricht bereit. Darüber können Interessierte Fragen stellen, weitere Informationen anfordern oder online einen Termin mit der Kanzlei vereinbaren.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-sy.de, kanzlei-sy.de
Beratung in Stuttgart – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Sibel Yüksel ist mit der Kanzlei Sibel Yüksel in der Kronprinzstraße 17, 70173 Stuttgart, ansässig. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt; die Kanzleibeschreibung umfasst nationales und internationales Familienrecht. Für Ratsuchende geht es in diesem Bereich häufig um Veränderungen persönlicher und wirtschaftlicher Beziehungen: eine bevorstehende Trennung, die rechtlichen Folgen einer Scheidung oder Fragen zur Verantwortung für gemeinsame Kinder. Eine familienrechtliche Beratung dient allgemein dazu, die jeweilige Ausgangslage einzuordnen und die damit verbundenen rechtlichen Themen voneinander abzugrenzen. Welche Unterstützung im Einzelfall möglich ist, lässt sich erst anhand des konkreten Anliegens klären. Typische Gegenstände des Familienrechts sind Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sowie die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe. Auch die Nutzung der Ehewohnung und der Versorgungsausgleich können bei einer Trennung oder Scheidung eine Rolle spielen. Mandantinnen und Mandanten erwartet deshalb häufig eine Auseinandersetzung sowohl mit persönlichen Lebensumständen als auch mit wirtschaftlichen Unterlagen. Dabei sind gerichtliche Verfahren nicht der einzige Bezugspunkt: Auch Vereinbarungen und die außergerichtliche Klärung unterschiedlicher Vorstellungen gehören allgemein zum familienrechtlichen Tätigkeitsfeld. Bei Fragen, die Kinder betreffen, ist deren Wohl ein zentraler rechtlicher Maßstab. Der ausdrücklich genannte internationale Bezug betrifft beispielsweise Familien, deren Mitglieder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder in verschiedenen Ländern leben. Dann können neben den eigentlichen Familienfragen auch die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Entscheidungen relevant werden. Am Standort Stuttgart kommen für familiengerichtliche Angelegenheiten insbesondere das Amtsgericht Stuttgart und auf der Beschwerdeebene das Oberlandesgericht Stuttgart in Betracht. Ob ein bestimmtes Gericht zuständig ist, richtet sich jedoch nach den gesetzlichen Vorgaben und den Umständen des jeweiligen Falls, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Die Kanzlei liegt in der Stuttgarter Innenstadt im Bereich Stuttgart-Mitte. Damit besteht ein konkreter örtlicher Bezug auch für Ratsuchende aus Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach oder Degerloch. Nach den Kanzleiangaben ist die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Pkw möglich; genannt werden der nahe gelegene Verkehrsknoten Rotebühlplatz und die gegenüberliegende Parkgarage „Kronprinzstraße“. Als Einstieg in eine Kontaktaufnahme kann das Profil auf Anwalt-Seiten.de dienen: Ratsuchende können die dort bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und ihr familienrechtliches Anliegen kurz schildern. Auf der Kontaktseite der Kanzlei steht außerdem ein Formular für Name, E-Mail und Nachricht zur Verfügung, über das Fragen, Informationswünsche oder Terminanfragen übermittelt werden können.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Stuttgart
- Amtsgericht Stuttgart
- Landgericht Stuttgart
- Arbeitsgericht Stuttgart
- Oberlandesgericht Stuttgart
Die Kanzlei Sibel Yüksel befindet sich in der Kronprinzstraße 17 in der Stuttgarter Innenstadt und damit im Bereich Stuttgart-Mitte. Für den Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Stuttgart von Bedeutung: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und führen insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich. Die örtliche Zuständigkeit hängt von der jeweiligen Verfahrensart und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Der Kanzleistandort allein legt sie nicht fest. Gerade bei internationalen Familienangelegenheiten ist zusätzlich zu unterscheiden, ob deutsche Gerichte überhaupt zuständig sind und welches Recht anzuwenden ist. Das Oberlandesgericht Stuttgart ist im Familienrecht insbesondere als Beschwerdegericht für Entscheidungen der Familiengerichte relevant. Das Landgericht Stuttgart gehört dagegen nicht zum regulären Rechtsmittelzug in Familiensachen. Das Arbeitsgericht Stuttgart entscheidet über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier genannten familienrechtlichen Kernfragen typischerweise nicht zuständig. Die Nennung mehrerer Gerichte am Standort bedeutet somit nicht, dass sie für dasselbe Anliegen gleichermaßen infrage kommen. Die Innenstadtlage ermöglicht eine Anreise aus unterschiedlichen Teilen Stuttgarts, etwa aus Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach und Degerloch. Laut Kanzleibeschreibung besteht eine Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel über den nahe gelegenen Rotebühlplatz. Für die Anfahrt mit dem Pkw verweist die Kanzlei auf die Parkgarage „Kronprinzstraße“ auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Die passende Verbindung und die aktuelle Verkehrslage sollten vor einem Termin anhand aktueller Fahrplan- beziehungsweise Verkehrsinformationen geprüft werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail und Nachricht vor. Mit * gekennzeichnete Felder sind auszufüllen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail und Nachricht vor. Mit * gekennzeichnete Felder sind auszufüllen.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt meist eine übersichtliche Beschreibung der Situation: Geht es um eine geplante oder bereits erfolgte Trennung, gibt es gemeinsame Kinder und stehen Fragen zu Unterhalt oder Vermögen im Raum? Auch ein bereits laufendes Gerichtsverfahren oder eine mitgeteilte Frist sind wichtige Hinweise. Bei internationalen Bezügen können Wohnorte und Staatsangehörigkeiten relevant sein. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Eine erste Nachricht muss daher nicht die gesamte Familiengeschichte enthalten; sensible Dokumente sollten erst nach Abstimmung über einen geeigneten Übermittlungsweg versandt werden.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Die elterliche Sorge umfasst die rechtliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere für seine Person und sein Vermögen. Dazu gehören beispielsweise wichtige Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern; unter bestimmten Voraussetzungen können auch andere Bezugspersonen ein Umgangsrecht haben. Beide Themen sind rechtlich zu unterscheiden, können in einer Trennungssituation aber eng zusammenhängen. Maßgeblicher Orientierungspunkt ist das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage ist hilfreich zu benennen, ob es um grundlegende Entscheidungen oder um die konkrete Gestaltung der Kontakte geht.
- Welche Unterhaltsfragen können nach einer Trennung entstehen?
- Im Familienrecht wird insbesondere zwischen Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt unterschieden. Diese Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen und lassen sich nicht allein aus dem Bestehen einer Ehe oder einer Trennung ableiten. Häufig sind Einkommen, Betreuungssituation, Alter der Kinder und weitere Unterhaltspflichten für die Einordnung bedeutsam. Für eine spätere Prüfung können Einkommensnachweise sowie bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen benötigt werden. In einer ersten Anfrage ist vor allem hilfreich anzugeben, um wessen Unterhalt es geht und ob bereits Zahlungen, Auskunftsverlangen oder ein Verfahren bestehen.
- Wann hat eine familienrechtliche Angelegenheit einen internationalen Bezug?
- Ein internationaler Bezug kann bestehen, wenn Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, Familienmitglieder in verschiedenen Staaten leben oder eine ausländische Entscheidung berücksichtigt werden soll. Dann stellen sich häufig mehrere getrennte Fragen: Welcher Staat ist für ein Verfahren zuständig, welches Recht gilt und unter welchen Voraussetzungen wird eine Entscheidung im anderen Staat anerkannt? Eine Eheschließung im Ausland führt nicht automatisch dazu, dass ausschließlich ausländisches Recht maßgeblich ist. Für eine erste Anfrage sind deshalb Angaben zu den beteiligten Ländern, den gewöhnlichen Aufenthaltsorten und bereits vorhandenen Entscheidungen besonders hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sibel Yüksel
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-sy.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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