Veröffentlichtes Profil

Kanzlei Berndt

Kanzlei Berndt: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte in Stuttgart

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht · Kanzlei Berndt

Johannesstr. 36, 70176 Stuttgart

Telefon: +49 711 60147500

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Berndt
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei Berndt ist eine Kanzlei für Arbeitnehmer und Betriebsräte mit Standorten in Böblingen, Stuttgart und Rottweil. Der Stuttgarter Standort befindet sich in der Johannesstr. 36. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht das Arbeitsrecht. Als besonderes Spezialgebiet nennt die Kanzlei das Kündigungsrecht und das Aushandeln von Abfindungen. Zum Anwaltsteam gehören Kanzleiinhaber RA Berndt sowie die angestellten Anwälte RA Schuler, RA Beck und RA Dr. Oguz. Berndt, Schuler und Beck werden als Fachanwälte für Arbeitsrecht vorgestellt, Dr. Oguz als Anwalt mit Fachgebiet Arbeitsrecht. Die Webseite bietet Informationen zu arbeitsrechtlichen Themen wie Abmahnung, Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Befristung, Lohn, Urlaub und Zeugnis sowie zu Aufgaben und Rechten des Betriebsrats. Nach Erhalt einer Kündigung ist eine Online-Beauftragung über ein Kündigungsschutz-Formular möglich. Das telefonische Orientierungsgespräch bei Kündigung ist kostenfrei. Besprechungstermine werden mit dem Sekretariat vereinbart und können im Bedarfsfall auch außerhalb der üblichen Bürozeiten stattfinden. Das Sekretariat ist an allen Standorten montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr erreichbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: arbeitnehmer-mit-recht.de, arbeitnehmer-mit-recht.de

Beratung in Stuttgart – Einordnung der Redaktion

Das Profil „für Arbeitnehmer“ verweist auf die arbeitsrechtliche Ausrichtung der Kanzlei Berndt. Ihr Stuttgarter Standort befindet sich in der Johannesstr. 36, 70176 Stuttgart; weitere Standorte bestehen in Böblingen und Rottweil. Die Kanzlei richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie an Betriebsräte. Zum genannten Anwaltsteam gehören Kanzleiinhaber RA Berndt und die angestellten Rechtsanwälte Schuler, Beck und Dr. Oguz. Berndt, Schuler und Beck werden als Fachanwälte für Arbeitsrecht vorgestellt, Dr. Oguz als Rechtsanwalt mit Fachgebiet Arbeitsrecht. Eine Zuordnung einzelner Teammitglieder ausschließlich zum Stuttgarter Büro ergibt sich aus den Angaben nicht. Im Mittelpunkt steht das Arbeitsrecht, insbesondere das Kündigungsrecht und das Aushandeln von Abfindungen. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, zu den Folgen einer Kündigung oder zu einer einvernehmlichen Trennung durch Aufhebungsvertrag. Für Ratsuchende können dabei neben dem Beendigungszeitpunkt auch offene Vergütung, Urlaub und Arbeitszeugnis eine Rolle spielen. Eine Abfindung ist nicht automatisch mit jeder Kündigung verbunden. Ob sie rechtlich vorgesehen ist oder Gegenstand einer Vereinbarung werden kann, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Weitere auf der Kanzleiwebseite behandelte Themen sind Abmahnung, Arbeitsvertrag, Befristung, Lohn und Urlaub. Typische Anliegen betreffen etwa den Inhalt vertraglicher Regelungen, ausstehende Zahlungen oder Meinungsverschiedenheiten über ein Zeugnis. Bei Betriebsräten geht es dagegen insbesondere um Aufgaben, Beteiligungsrechte und die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Damit umfasst das dargestellte Tätigkeitsfeld sowohl individuelle Arbeitsverhältnisse als auch betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen. Die dafür benötigten Unterlagen und die möglichen Verfahrenswege unterscheiden sich je nach Anliegen. Der Standort in Stuttgart bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus Stuttgart-Mitte, Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach oder Degerloch. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Stuttgart in Betracht, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei der Anfahrt zur Johannesstraße mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollten aktuelle Verbindungen und die örtlichen Gegebenheiten geprüft werden. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens und dem Hinweis auf bereits erhaltene Schreiben beginnen. Die anschließende Terminabstimmung erfolgt nach den Kanzleiangaben mit dem Sekretariat. Dieses ist montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr erreichbar; bei Bedarf sind auch Besprechungen außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Stuttgart

  • Amtsgericht Stuttgart
  • Landgericht Stuttgart
  • Arbeitsgericht Stuttgart
  • Oberlandesgericht Stuttgart

Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt der Kanzlei Berndt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Stuttgart relevant. Arbeitsgerichte befassen sich insbesondere mit Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse oder die Befristung von Arbeitsverhältnissen. In solchen Urteilsverfahren steht regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung an, die einer einvernehmlichen Lösung dienen soll. Streitigkeiten über betriebsverfassungsrechtliche Fragen, etwa Beteiligungsrechte eines Betriebsrats, werden demgegenüber typischerweise im Beschlussverfahren behandelt. Ob gerade das Arbeitsgericht Stuttgart örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, nicht allein von der Kanzleiadresse. Amtsgericht Stuttgart, Landgericht Stuttgart und Oberlandesgericht Stuttgart gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für die üblichen Kündigungsschutzklagen und Lohnstreitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis sind sie grundsätzlich nicht die zuständigen Gerichte. Auch der Rechtsmittelweg arbeitsgerichtlicher Verfahren führt nicht zum Oberlandesgericht, sondern innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den dafür vorgesehenen höheren Instanzen. Die Stuttgarter Kanzleiadresse lautet Johannesstr. 36, 70176 Stuttgart. Eine ausdrückliche Zuordnung dieser Adresse zu einem Stadtteil enthalten die Profilangaben nicht. Stuttgart-Mitte, Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach und Degerloch bilden weitere örtliche Bezugspunkte im Stadtgebiet. Für die Anfahrt aus diesen Stadtteilen kommen je nach Ausgangspunkt öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Die Verbindung und den Zugang zum Büro können Ratsuchende deshalb vor einem vereinbarten Termin gesondert klären.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Das telefonische Orientierungsgespräch bei Kündigung ist kostenfrei. Besprechungstermine sind mit dem Sekretariat zu vereinbaren; im Bedarfsfall sind auch Termine außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Das telefonische Orientierungsgespräch bei Kündigung ist kostenfrei. Besprechungstermine sind mit dem Sekretariat zu vereinbaren; im Bedarfsfall sind auch Termine außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind bei einer Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind vor allem das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag von Bedeutung. Auch die Beschäftigungsdauer, der Arbeitsort sowie vorausgegangene Abmahnungen oder Gespräche können eine Rolle spielen. Bei einer Kündigung gelten kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Frist grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. In einer Anfrage ist deshalb ein klarer Hinweis auf das Zugangsdatum und bereits anstehende Termine hilfreich.
Besteht nach einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf Abfindung?
Eine Kündigung führt nicht generell zu einem Abfindungsanspruch. Abfindungen können sich beispielsweise aus bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, einem Sozialplan oder einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Häufig werden sie im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung oder eines gerichtlichen Vergleichs verhandelt. Ob eine solche Lösung in Betracht kommt, hängt unter anderem von der rechtlichen Ausgangslage und den Interessen der Beteiligten ab. Neben dem Geldbetrag können auch das Beendigungsdatum, eine Freistellung, offene Vergütung und das Zeugnis Bestandteil einer Gesamtregelung sein.
Worin unterscheidet sich ein Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen die Zustimmung beider Seiten voraus. Er kann neben dem Ende der Beschäftigung weitere Punkte regeln, etwa eine Abfindung, Freistellung oder die Abwicklung noch offener Ansprüche. Zudem können sozialrechtliche Folgen entstehen, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Für eine anwaltliche Einordnung sind der vollständige Vertragsentwurf, der bisherige Arbeitsvertrag und die Begleitumstände wichtig. Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Aufhebungsverträgen regelmäßig nicht.
Was unterscheidet ein Anliegen des Betriebsrats von einem persönlichen arbeitsrechtlichen Anliegen?
Bei persönlichen Anliegen geht es um Rechte und Pflichten aus dem einzelnen Arbeitsverhältnis, beispielsweise Lohn, Urlaub, eine Abmahnung oder ein Arbeitszeugnis. Der Betriebsrat nimmt dagegen gesetzlich geregelte Aufgaben und Beteiligungsrechte für die Belegschaft wahr. Dazu zählen je nach Thema Informations-, Beratungs- oder Mitbestimmungsrechte. Für eine Anfrage sollte erkennbar sein, ob eine Person eigene Ansprüche klären möchte oder das Gremium eine betriebsverfassungsrechtliche Frage hat. Bei einer Beauftragung durch den Betriebsrat können außerdem eine ordnungsgemäße Beschlussfassung und die gesetzlichen Voraussetzungen der Kostentragung relevant sein.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Kanzlei Berndt

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,9 von 5 · 50 Bewertungen

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: arbeitnehmer-mit-recht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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