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- Rechtsanwaltskanzlei Sarah Burkhardt
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Sarah Burkhardt ist Fachanwältin für Strafrecht. Ihre Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Christophstraße 3 in 70178 Stuttgart und tritt unter der Bezeichnung SB Strafrecht auf. Als Rechtsgebiet wird Strafrecht genannt; nähere Angaben zu einzelnen Tätigkeitsschwerpunkten oder zum Mandantenkreis enthält die Kontaktseite nicht. Für Termine und Beratungsgespräche bittet die Kanzlei um vorherige Terminvereinbarung. Nach Absprache sind Gesprächstermine auch außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich. Zur Kontaktaufnahme stehen eine Festnetznummer, eine Mobiltelefonnummer sowie ein Kontaktformular mit Feldern für Name, E-Mail und Nachricht zur Verfügung. Falls Sarah Burkhardt wegen eines Gerichtstermins nicht direkt im Büro erreichbar ist, verweist sie auf ihr Mobiltelefon. Dort kann eine Nachricht mit Telefonnummer hinterlassen werden. Alternativ kann das Anliegen per E-Mail mitgeteilt werden. Sie kündigt an, sich anschließend schnellstmöglich zu melden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: sb-strafrecht.de, sb-strafrecht.de
Beratung in Stuttgart – Einordnung der Redaktion
Sarah Burkhardt ist Fachanwältin für Strafrecht und führt die Rechtsanwaltskanzlei Sarah Burkhardt in der Christophstraße 3, 70178 Stuttgart. Die Kanzlei tritt unter der Bezeichnung SB Strafrecht auf. Strafrecht ist der im Profil genannte Hauptschwerpunkt. Weitere Spezialisierungen innerhalb dieses Rechtsgebiets oder Angaben zu einem bestimmten Mandantenkreis sind nicht ausgewiesen. Für Ratsuchende ist damit die strafrechtliche Ausrichtung erkennbar; ob ein konkretes Anliegen übernommen werden kann, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Strafrechtliche Anliegen entstehen häufig durch eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklageschrift oder eine bereits anberaumte Hauptverhandlung. Auch Durchsuchungen und Fragen zu einem laufenden Ermittlungsverfahren gehören allgemein zu diesem Rechtsgebiet. Strafrechtliche anwaltliche Arbeit umfasst typischerweise die Einordnung des Verfahrensstands, die Prüfung des Tatvorwurfs und die Auseinandersetzung mit den vorhandenen Beweismitteln. Welche Schritte im einzelnen Fall in Betracht kommen, hängt unter anderem von der Rolle der betroffenen Person und dem Inhalt der Ermittlungsakte ab. Diese Beispiele beschreiben das Rechtsgebiet und sind keine Aufzählung gesondert belegter Angebote der Kanzlei. Der örtliche Bezug liegt in Stuttgart. Die Kanzleianschrift in der Christophstraße bietet einen konkreten Anlaufpunkt im Stadtgebiet, auch für Anfragen aus Stuttgart-Mitte, Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach oder Degerloch. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem Stadtteil und Angaben zu einzelnen Verkehrsverbindungen liegen nicht vor. Für strafrechtliche Verfahren kommen insbesondere das Amtsgericht Stuttgart und das Landgericht Stuttgart in Betracht; auch das Oberlandesgericht Stuttgart hat strafrechtliche Zuständigkeiten. Welches Gericht ein Verfahren bearbeitet, richtet sich nach gesetzlichen Regeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls am Standort vorhandene Arbeitsgericht Stuttgart ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zum Verfahrensstand und der Hinweis auf bereits bekannte Termine erleichtern die erste Zuordnung. Die Kanzlei bittet um vorherige Terminvereinbarung; nach Absprache sind Gespräche auch außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich. Als Kontaktwege sind Festnetz, Mobiltelefon, E-Mail und ein Formular mit Feldern für Name, E-Mail und Nachricht genannt. Ist Sarah Burkhardt wegen eines Gerichtstermins nicht im Büro erreichbar, kann auf ihrem Mobiltelefon eine Nachricht mit Rückrufnummer hinterlassen werden. Alternativ ist eine Mitteilung per E-Mail möglich. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Stuttgart
- Amtsgericht Stuttgart
- Landgericht Stuttgart
- Arbeitsgericht Stuttgart
- Oberlandesgericht Stuttgart
Für den strafrechtlichen Schwerpunkt von Sarah Burkhardt sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Stuttgart und das Landgericht Stuttgart von Bedeutung. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; außerdem werden dort Strafbefehlsverfahren geführt. Das Landgericht behandelt insbesondere gewichtigere Strafsachen in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Oberlandesgericht Stuttgart ist unter anderem für bestimmte Revisionen und Beschwerden in Strafsachen zuständig und führt in gesetzlich bestimmten Fällen erstinstanzliche Staatsschutzverfahren. Das Arbeitsgericht Stuttgart entscheidet hingegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten, nicht über strafrechtliche Schuldfragen. Die konkrete Zuständigkeit hängt stets auch von sachlichen und örtlichen Voraussetzungen ab. Die Rechtsanwaltskanzlei Sarah Burkhardt befindet sich in der Christophstraße 3, 70178 Stuttgart. Die vorliegenden Angaben belegen die Adresse, enthalten aber keine ausdrückliche Stadtteilzuordnung oder nähere Beschreibung der unmittelbaren Umgebung. Stuttgart-Mitte, Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach und Degerloch bilden unterschiedliche Ausgangspunkte innerhalb des Stadtgebiets für eine Anfahrt zur Kanzlei. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich die Verbindung anhand der Anschrift und aktueller Fahrplanauskünfte planen. Für eine Anfahrt mit dem Pkw sind die aktuelle Verkehrslage und die örtlichen Parkregelungen zu berücksichtigen; bestimmte Stellplätze oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Da Gespräche nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden, sollte die Anfahrt zeitlich auf einen bestätigten Termin abgestimmt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Falls die Anwältin aufgrund eines Gerichtstermins nicht im Büro erreichbar ist, bittet sie um eine Nachricht auf ihrem Mobiltelefon mit Ihrer Telefonnummer oder um eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für ein Beratungsgespräch ist unbedingt vorab ein Termin zu vereinbaren. Termine sind nach Absprache auch außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für ein Beratungsgespräch ist unbedingt vorab ein Termin zu vereinbaren. Termine sind nach Absprache auch außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich.
Für den Erstkontakt: Falls die Anwältin aufgrund eines Gerichtstermins nicht im Büro erreichbar ist, bittet sie um eine Nachricht auf ihrem Mobiltelefon mit Ihrer Telefonnummer oder um eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Ist eine strafrechtliche Anfrage schon während eines Ermittlungsverfahrens möglich?
- Ein strafrechtliches Anliegen setzt keine Anklage oder Gerichtsverhandlung voraus. Bereits ein Ermittlungsverfahren kann Anlass für eine anwaltliche Kontaktaufnahme sein, etwa nach dem Erhalt einer Vorladung oder im Zusammenhang mit einer Durchsuchung. Für die erste Einordnung sind der konkrete Tatvorwurf, die angeschriebene Person und der bisherige Verfahrensstand wichtig. Welche Rechte und Pflichten bestehen, hängt auch davon ab, ob jemand als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge betroffen ist. Die individuelle Bewertung erfolgt anhand der jeweiligen Unterlagen.
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Mandatsanfrage im Strafrecht hilfreich?
- Hilfreich sind eine kurze, sachliche Beschreibung des Anlasses sowie vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Aktenzeichen, das Datum des Zugangs und bereits mitgeteilte Termine ermöglichen eine erste Zuordnung. Auch die Information, ob es schon anwaltliche Vertretung gibt, kann für die Abstimmung wichtig sein. Umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen müssen nicht ungefragt über ein allgemeines Kontaktformular versandt werden; der geeignete Übermittlungsweg lässt sich zunächst klären. Eine vollständige Bewertung ist häufig erst möglich, wenn der Akteninhalt bekannt ist.
- Was ist der Unterschied zwischen einem Strafbefehl und einer Anklageschrift?
- Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die zunächst ohne Hauptverhandlung ergeht und eine strafrechtliche Rechtsfolge festsetzt. Eine Anklageschrift enthält dagegen den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf und bildet die Grundlage für die gerichtliche Prüfung, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Beide Dokumente stehen somit für unterschiedliche Verfahrenssituationen. Bei einer Mandatsanfrage ist es hilfreich, die Art des erhaltenen Schriftstücks und das Zugangsdatum zu nennen. Gesetzliche Fristen können eine Rolle spielen; ihre Berechnung und Bedeutung sind anhand des konkreten Vorgangs zu prüfen.
- Findet ein Strafverfahren in Stuttgart immer vor dem Amtsgericht statt?
- Nein. Strafverfahren können je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor unterschiedlichen Gerichten beginnen. Das Amtsgericht verhandelt viele Strafsachen, während bestimmte gewichtigere Vorwürfe erstinstanzlich vor das Landgericht gehören. Für einzelne gesetzlich festgelegte Verfahren kommt auch das Oberlandesgericht als erste Instanz in Betracht. Daneben können Landgericht und Oberlandesgericht Aufgaben im Rechtsmittelverfahren übernehmen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem Tatort. Aus dem Sitz einer beauftragten Kanzlei in Stuttgart ergibt sich deshalb nicht automatisch, welches Gericht zuständig ist.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sarah Burkhardt
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 198 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: sb-strafrecht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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