Kanzleiprofil
Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB
Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 4,9 von 5 bei 200 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Poststraße 51 | 3. OG, 20354 Hamburg
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,9 von 5 · 200 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner in Hamburg berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge, Abmahnungen, Abfindungen und Arbeitszeugnisse sowie Tarifrecht und kollektives Arbeitsrecht. Betriebsräte werden bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen sowie bei Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen begleitet. Darüber hinaus bietet die Kanzlei Schulungen für Betriebsräte an. Eine eigene Abteilung übernimmt die Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen. Der Standort in der Poststraße 51 ist die Zentrale der Kanzlei und organisiert die deutschlandweite Zusammenarbeit. Als Ansprechpartner werden Tim Fink, Christopher Henkelmann, Robin Ernst und Aljona Fink genannt. Beratungstermine sind persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz möglich; kurzfristige Termine werden auch samstags angeboten. Bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte ist die Erstberatung kostenlos. Die Kanzlei beschreibt Verhandlungen im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung als Teil ihrer Arbeitsweise und vertritt Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht in Hamburg.
Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB in Hamburg ist im Arbeitsrecht tätig und berät sowie vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Zu den Schwerpunkten gehören Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Abmahnungen und Arbeitszeugnisse. Daneben befasst sich die Kanzlei mit Tarifrecht und kollektivem Arbeitsrecht. Für Betriebsräte umfasst das Angebot insbesondere Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie Schulungen zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen. Typische Anliegen von Arbeitnehmern sind die Prüfung einer erhaltenen Kündigung oder eines angebotenen Aufhebungsvertrags sowie Auseinandersetzungen über Abmahnungen und Zeugnisse. Bei Kündigungen untersucht die Kanzlei unter anderem formelle Anforderungen, Kündigungsgründe, die Sozialauswahl und die Beteiligung des Betriebsrats. Auch Änderungskündigungen und Fragen des Sonderkündigungsschutzes gehören zu den beschriebenen Beratungsfeldern. Im Bereich Arbeitszeugnisse übernimmt eine eigene Abteilung die Erstellung, Prüfung und Korrektur. Betriebsräte werden unter anderem zu Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten, Informations- und Beratungsansprüchen sowie Anhörungen vor Kündigungen begleitet. Die Zusammenarbeit kann mit einer persönlichen, telefonischen oder per Videokonferenz durchgeführten Beratung beginnen. Dabei werden die rechtlichen Möglichkeiten und das weitere Vorgehen erläutert. Die Tätigkeit umfasst außergerichtliche Verhandlungen ebenso wie die Vertretung vor dem Arbeitsgericht in Hamburg. Als Ansprechpartner nennt die Kanzlei Tim Fink, Christopher Henkelmann, Robin Ernst und Aljona Fink. Anfragen sind telefonisch und über ein Online-Kontaktformular möglich; durch eine Anfrage allein entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Nach Angaben der Kanzlei werden auch kurzfristige Termine und Termine an Samstagen angeboten. Der Hamburger Standort befindet sich in der Poststraße 51 im dritten Obergeschoss, 20354 Hamburg, in der Innenstadt. Er dient zugleich als Zentrale für die deutschlandweite Zusammenarbeit der Kanzlei. Neue Rechtsanwälte verbringen dort ihre erste Einarbeitungswoche, in der Arbeitsweise und Qualitätsstandards vermittelt werden. Die angegebenen Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr. Telefonisch ist der Standort unter 040 555 573 690 erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: die-kuendigungsschutzkanzlei.de, die-kuendigungsschutzkanzlei.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
200 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Rechtsanwalt
Arbeitsrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag07:00-20:00
- Dienstag07:00-20:00
- Mittwoch07:00-20:00
- Donnerstag07:00-20:00
- Freitag07:00-20:00
Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion
Das arbeitsrechtliche Profil der Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB in Hamburg richtet sich ausschließlich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie an Betriebsräte. Im Mittelpunkt stehen Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge, Abmahnungen, Abfindungen und Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um den Fortbestand ihres Arbeitsplatzes, die Bedingungen einer möglichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder die Bewertung ihrer beruflichen Tätigkeit. Die Kanzlei nennt Tim Fink, Christopher Henkelmann, Robin Ernst und Aljona Fink als Ansprechpartner. Als Rechtsanwaltskammer ist im Profil die Hanseatische Rechtsanwaltskammer angegeben. Bei einer Kündigung stehen typischerweise der Inhalt des Schreibens, der Zeitpunkt seines Zugangs und die Umstände des Arbeitsverhältnisses im Vordergrund. Bei Aufhebungsverträgen können neben dem Beendigungsdatum etwa Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und mögliche sozialrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Abmahnungen betreffen häufig die Frage, welches Verhalten beanstandet wird und welche Bedeutung dies für das weitere Arbeitsverhältnis hat. Für die Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen unterhält die Kanzlei eine eigene Abteilung. Verhandlungen im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung gehören nach der Kanzleibeschreibung ebenfalls zur Arbeitsweise; Arbeitnehmer werden auch vor dem Arbeitsgericht Hamburg vertreten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Tarifrecht und im kollektiven Arbeitsrecht. Betriebsräte werden bei Verhandlungen über Interessenausgleiche, Sozialpläne und Betriebsvereinbarungen begleitet. Solche Anliegen entstehen beispielsweise bei betrieblichen Umstrukturierungen oder bei der Gestaltung betrieblicher Regelungen. Dabei unterscheiden sich die Beteiligungsrechte des Betriebsrats von den individuellen Ansprüchen einzelner Beschäftigter. Die Kanzlei bietet außerdem Schulungen für Betriebsräte an. Das Profil verbindet damit die Bearbeitung persönlicher Arbeitsplatzkonflikte mit der Unterstützung betrieblicher Interessenvertretungen. Die Hamburger Zentrale befindet sich in der Poststraße 51, 3. Obergeschoss, 20354 Hamburg, in der Innenstadt im Bezirk Hamburg-Mitte. Von hier aus wird die deutschlandweite Zusammenarbeit organisiert. Der Standort ist auch für Ratsuchende aus Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek ein örtlicher Bezugspunkt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Hamburg relevant. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die dort verfügbaren Kontaktangaben des Profils genutzt werden. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Beratungstermine sind nach den Kanzleiangaben persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz möglich; kurzfristige Termine werden auch samstags angeboten.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Hamburg
- Amtsgericht Hamburg
- Landgericht Hamburg
- Arbeitsgericht Hamburg
- Hanseatisches Oberlandesgericht
Die Kanzleizentrale in der Poststraße 51 liegt in der Hamburger Innenstadt im Bezirk Hamburg-Mitte. Die Büroräume befinden sich im 3. Obergeschoss. Der Standort dient zugleich der Organisation der deutschlandweiten Zusammenarbeit der Kanzlei. Für Beschäftigte und Betriebsräte aus Hamburg-Mitte sowie aus Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek bietet die Innenstadt einen gemeinsamen räumlichen Anlaufpunkt. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich grundsätzlich über die innerstädtische Verkehrsanbindung planen. Konkrete Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und die Zugänglichkeit der Räume sollten vor einem persönlichen Termin geklärt werden. Alternativ sind laut Kanzleibeschreibung telefonische Beratungen und Videokonferenzen möglich. Von den am Standort genannten Gerichten ist für diesen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt vor allem das Arbeitsgericht Hamburg einschlägig, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Dort werden etwa Kündigungsschutzklagen sowie Streitigkeiten über Vergütung oder Arbeitszeugnisse im Urteilsverfahren behandelt. Auseinandersetzungen über betriebsverfassungsrechtliche Fragen, beispielsweise Beteiligungsrechte eines Betriebsrats, werden typischerweise im Beschlussverfahren geführt. Das Amtsgericht Hamburg, das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für die üblichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht zuständig. Auch der Rechtsmittelweg arbeitsgerichtlicher Verfahren führt nicht zum Hanseatischen Oberlandesgericht. Welches Gericht im konkreten Fall angerufen werden kann, hängt unter anderem vom Streitgegenstand und den gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage nach einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag von Bedeutung. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zum Betrieb und zu einem möglicherweise bestehenden besonderen Kündigungsschutz können relevant sein. Vorangegangene Abmahnungen oder ergänzende Vereinbarungen helfen, den Hintergrund zu verstehen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine Anfrage allein wahrt diese nicht. In einer ersten Kontaktaufnahme lässt sich zunächst knapp beschreiben, wann welches Schreiben eingegangen ist und ob es bereits Gespräche oder weitere Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber gab.
Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Abfindung?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Eine Abfindung ist dagegen eine Geldleistung, die im Zusammenhang mit einer Beendigung vereinbart werden oder auf einer besonderen rechtlichen Grundlage beruhen kann. Sie ist nicht automatisch Bestandteil jeder Kündigung oder jedes Aufhebungsvertrags. Bei der Einordnung eines Vertragsentwurfs werden häufig auch Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Urlaub, Zeugnis und mögliche Auswirkungen auf Sozialleistungen betrachtet. Für eine Anfrage ist deshalb der vollständige Entwurf einschließlich Anlagen aussagekräftiger als die isolierte Angabe einer vorgesehenen Abfindung.
Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu einer Abmahnung oder einem Arbeitszeugnis?
Bei einer Abmahnung sind der genaue Wortlaut, der geschilderte Vorfall und der dazugehörige Schriftwechsel wichtig. Eine sachliche Darstellung des Ablaufs kann helfen, unterschiedliche Sichtweisen zu erkennen. Bei einem Arbeitszeugnis stehen neben dem Zeugnistext insbesondere die tatsächlich ausgeübten Aufgaben, der Verantwortungsbereich und die Beschäftigungsdauer im Vordergrund. Vorhandene Zwischenzeugnisse oder Tätigkeitsbeschreibungen können zusätzliche Anhaltspunkte liefern. Abmahnungen und Zeugnisse haben unterschiedliche rechtliche Funktionen: Die Abmahnung beanstandet ein Verhalten, während das Zeugnis die Beschäftigung und gegebenenfalls Leistung und Verhalten dokumentiert. Welche Fragen sich daraus ergeben, hängt vom jeweiligen Inhalt ab.
Wann geht es für einen Betriebsrat um Interessenausgleich, Sozialplan oder Betriebsvereinbarung?
Ein Interessenausgleich betrifft bei geplanten Betriebsänderungen die Verständigung darüber, ob, wann und wie die Maßnahme umgesetzt werden soll. Ein Sozialplan dient dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile für die betroffenen Beschäftigten. Betriebsvereinbarungen regeln dagegen unterschiedliche betriebliche Themen im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten, etwa mitbestimmungspflichtige Fragen der Arbeitszeitgestaltung. Für eine erste Anfrage sind die Beschreibung des Vorhabens, der aktuelle Verhandlungsstand und vorhandene Entwürfe hilfreich. Auch die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats und Fragen zur Beauftragung anwaltlicher Unterstützung können dabei eine Rolle spielen.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
