Veröffentlichtes Profil

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

Fink & Partner: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte in Hamburg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

Poststraße 51 | 3. OG, 20354 Hamburg

Telefon: +49 40 555 573 690

Qualifikation
Hanseatische Rechtsanwaltskammer
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner in Hamburg berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge, Abmahnungen, Abfindungen und Arbeitszeugnisse sowie Tarifrecht und kollektives Arbeitsrecht. Betriebsräte werden bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen sowie bei Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen begleitet. Darüber hinaus bietet die Kanzlei Schulungen für Betriebsräte an. Eine eigene Abteilung übernimmt die Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen. Der Standort in der Poststraße 51 ist die Zentrale der Kanzlei und organisiert die deutschlandweite Zusammenarbeit. Als Ansprechpartner werden Tim Fink, Christopher Henkelmann, Robin Ernst und Aljona Fink genannt. Beratungstermine sind persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz möglich; kurzfristige Termine werden auch samstags angeboten. Bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte ist die Erstberatung kostenlos. Die Kanzlei beschreibt Verhandlungen im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung als Teil ihrer Arbeitsweise und vertritt Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht in Hamburg.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: die-kuendigungsschutzkanzlei.de, die-kuendigungsschutzkanzlei.de

Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion

Das arbeitsrechtliche Profil der Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB in Hamburg richtet sich ausschließlich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie an Betriebsräte. Im Mittelpunkt stehen Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge, Abmahnungen, Abfindungen und Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um den Fortbestand ihres Arbeitsplatzes, die Bedingungen einer möglichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder die Bewertung ihrer beruflichen Tätigkeit. Die Kanzlei nennt Tim Fink, Christopher Henkelmann, Robin Ernst und Aljona Fink als Ansprechpartner. Als Rechtsanwaltskammer ist im Profil die Hanseatische Rechtsanwaltskammer angegeben. Bei einer Kündigung stehen typischerweise der Inhalt des Schreibens, der Zeitpunkt seines Zugangs und die Umstände des Arbeitsverhältnisses im Vordergrund. Bei Aufhebungsverträgen können neben dem Beendigungsdatum etwa Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und mögliche sozialrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Abmahnungen betreffen häufig die Frage, welches Verhalten beanstandet wird und welche Bedeutung dies für das weitere Arbeitsverhältnis hat. Für die Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen unterhält die Kanzlei eine eigene Abteilung. Verhandlungen im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung gehören nach der Kanzleibeschreibung ebenfalls zur Arbeitsweise; Arbeitnehmer werden auch vor dem Arbeitsgericht Hamburg vertreten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Tarifrecht und im kollektiven Arbeitsrecht. Betriebsräte werden bei Verhandlungen über Interessenausgleiche, Sozialpläne und Betriebsvereinbarungen begleitet. Solche Anliegen entstehen beispielsweise bei betrieblichen Umstrukturierungen oder bei der Gestaltung betrieblicher Regelungen. Dabei unterscheiden sich die Beteiligungsrechte des Betriebsrats von den individuellen Ansprüchen einzelner Beschäftigter. Die Kanzlei bietet außerdem Schulungen für Betriebsräte an. Das Profil verbindet damit die Bearbeitung persönlicher Arbeitsplatzkonflikte mit der Unterstützung betrieblicher Interessenvertretungen. Die Hamburger Zentrale befindet sich in der Poststraße 51, 3. Obergeschoss, 20354 Hamburg, in der Innenstadt im Bezirk Hamburg-Mitte. Von hier aus wird die deutschlandweite Zusammenarbeit organisiert. Der Standort ist auch für Ratsuchende aus Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek ein örtlicher Bezugspunkt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Hamburg relevant. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die dort verfügbaren Kontaktangaben des Profils genutzt werden. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Beratungstermine sind nach den Kanzleiangaben persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz möglich; kurzfristige Termine werden auch samstags angeboten.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hamburg

  • Amtsgericht Hamburg
  • Landgericht Hamburg
  • Arbeitsgericht Hamburg
  • Hanseatisches Oberlandesgericht

Die Kanzleizentrale in der Poststraße 51 liegt in der Hamburger Innenstadt im Bezirk Hamburg-Mitte. Die Büroräume befinden sich im 3. Obergeschoss. Der Standort dient zugleich der Organisation der deutschlandweiten Zusammenarbeit der Kanzlei. Für Beschäftigte und Betriebsräte aus Hamburg-Mitte sowie aus Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek bietet die Innenstadt einen gemeinsamen räumlichen Anlaufpunkt. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich grundsätzlich über die innerstädtische Verkehrsanbindung planen. Konkrete Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und die Zugänglichkeit der Räume sollten vor einem persönlichen Termin geklärt werden. Alternativ sind laut Kanzleibeschreibung telefonische Beratungen und Videokonferenzen möglich. Von den am Standort genannten Gerichten ist für diesen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt vor allem das Arbeitsgericht Hamburg einschlägig, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Dort werden etwa Kündigungsschutzklagen sowie Streitigkeiten über Vergütung oder Arbeitszeugnisse im Urteilsverfahren behandelt. Auseinandersetzungen über betriebsverfassungsrechtliche Fragen, beispielsweise Beteiligungsrechte eines Betriebsrats, werden typischerweise im Beschlussverfahren geführt. Das Amtsgericht Hamburg, das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für die üblichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht zuständig. Auch der Rechtsmittelweg arbeitsgerichtlicher Verfahren führt nicht zum Hanseatischen Oberlandesgericht. Welches Gericht im konkreten Fall angerufen werden kann, hängt unter anderem vom Streitgegenstand und den gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Ort und Nachricht als Pflichtfelder angegeben; zusätzlich kann eine Telefonnummer angegeben werden. Erforderlich ist außerdem das Einverständnis zur Datenverarbeitung.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung ist bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte kostenlos; bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet sie 357 €. In den kostenlosen Fällen meldet sich in der Regel der zuständige Anwalt unmittelbar persönlich. Termine sind persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz möglich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Erstberatung ist bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte kostenlos; bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet sie 357 €. In den kostenlosen Fällen meldet sich in der Regel der zuständige Anwalt unmittelbar persönlich. Termine sind persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz möglich.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Ort und Nachricht als Pflichtfelder angegeben; zusätzlich kann eine Telefonnummer angegeben werden. Erforderlich ist außerdem das Einverständnis zur Datenverarbeitung.

Bevorzugter Kontaktweg: form

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage nach einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag von Bedeutung. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zum Betrieb und zu einem möglicherweise bestehenden besonderen Kündigungsschutz können relevant sein. Vorangegangene Abmahnungen oder ergänzende Vereinbarungen helfen, den Hintergrund zu verstehen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine Anfrage allein wahrt diese nicht. In einer ersten Kontaktaufnahme lässt sich zunächst knapp beschreiben, wann welches Schreiben eingegangen ist und ob es bereits Gespräche oder weitere Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber gab.
Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Abfindung?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Eine Abfindung ist dagegen eine Geldleistung, die im Zusammenhang mit einer Beendigung vereinbart werden oder auf einer besonderen rechtlichen Grundlage beruhen kann. Sie ist nicht automatisch Bestandteil jeder Kündigung oder jedes Aufhebungsvertrags. Bei der Einordnung eines Vertragsentwurfs werden häufig auch Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Urlaub, Zeugnis und mögliche Auswirkungen auf Sozialleistungen betrachtet. Für eine Anfrage ist deshalb der vollständige Entwurf einschließlich Anlagen aussagekräftiger als die isolierte Angabe einer vorgesehenen Abfindung.
Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu einer Abmahnung oder einem Arbeitszeugnis?
Bei einer Abmahnung sind der genaue Wortlaut, der geschilderte Vorfall und der dazugehörige Schriftwechsel wichtig. Eine sachliche Darstellung des Ablaufs kann helfen, unterschiedliche Sichtweisen zu erkennen. Bei einem Arbeitszeugnis stehen neben dem Zeugnistext insbesondere die tatsächlich ausgeübten Aufgaben, der Verantwortungsbereich und die Beschäftigungsdauer im Vordergrund. Vorhandene Zwischenzeugnisse oder Tätigkeitsbeschreibungen können zusätzliche Anhaltspunkte liefern. Abmahnungen und Zeugnisse haben unterschiedliche rechtliche Funktionen: Die Abmahnung beanstandet ein Verhalten, während das Zeugnis die Beschäftigung und gegebenenfalls Leistung und Verhalten dokumentiert. Welche Fragen sich daraus ergeben, hängt vom jeweiligen Inhalt ab.
Wann geht es für einen Betriebsrat um Interessenausgleich, Sozialplan oder Betriebsvereinbarung?
Ein Interessenausgleich betrifft bei geplanten Betriebsänderungen die Verständigung darüber, ob, wann und wie die Maßnahme umgesetzt werden soll. Ein Sozialplan dient dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile für die betroffenen Beschäftigten. Betriebsvereinbarungen regeln dagegen unterschiedliche betriebliche Themen im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten, etwa mitbestimmungspflichtige Fragen der Arbeitszeitgestaltung. Für eine erste Anfrage sind die Beschreibung des Vorhabens, der aktuelle Verhandlungsstand und vorhandene Entwürfe hilfreich. Auch die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats und Fragen zur Beauftragung anwaltlicher Unterstützung können dabei eine Rolle spielen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: die-kuendigungsschutzkanzlei.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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