Veröffentlichtes Profil

Consultatio Strafverteidiger

Consultatio Strafverteidiger: Strafrecht und Strafverteidigung in Hamburg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwälte · Consultatio Strafverteidiger

Johnsallee 2, 20148 Hamburg

Telefon: +49 40 600 550 700

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Consultatio Strafverteidiger
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Consultatio Strafverteidiger ist eine ausschließlich auf Strafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit einem Standort in der Johnsallee 2 in Hamburg. Die Kanzlei verteidigt bundesweit in allen Verfahrensstadien, vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören allgemeines Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Medizinstrafrecht, Internetstrafrecht und Jugendstrafrecht. Das Angebot richtet sich unter anderem an Menschen, die eine polizeiliche Vorladung oder eine Anklageschrift erhalten haben oder von einer Hausdurchsuchung beziehungsweise Festnahme betroffen sind. Dr. Mathias Schult und Alina Niedergassel werden als Fachanwälte für Strafrecht genannt. Die Zusammenarbeit beginnt mit einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch. Anschließend beantragt die Kanzlei Akteneinsicht, analysiert die Ermittlungsakte und entwickelt gemeinsam mit den Mandanten eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie. Ein Anwalt steht als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Beratungen sind telefonisch, per Video-Call, per E-Mail oder persönlich möglich. Bei Notfällen wie Hausdurchsuchungen, Festnahmen oder anderen Zwangsmaßnahmen ist die Kanzlei rund um die Uhr erreichbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: consultatio-strafrecht.de, consultatio-strafrecht.de

Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion

Consultatio Strafverteidiger ist eine ausschließlich auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Standort in der Johnsallee 2, 20148 Hamburg. Das Profil nennt Strafrecht als Hauptschwerpunkt sowie Wirtschaftsstrafrecht und Verkehrsrecht. Der verkehrsrechtliche Bezug liegt nach der Kanzleibeschreibung im Verkehrsstrafrecht. Die bundesweite Verteidigung umfasst sämtliche Verfahrensstadien: vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Dr. Mathias Schult und Alina Niedergassel werden als Fachanwälte für Strafrecht genannt. Für Ratsuchende bedeutet diese Ausrichtung, dass strafrechtliche Vorwürfe und die damit verbundenen Verfahrensfragen im Mittelpunkt stehen. Anlässe für eine Anfrage können eine polizeiliche Vorladung, eine Anklageschrift, eine Hausdurchsuchung oder eine Festnahme sein. Zum allgemeinen Strafrecht kommen laut Kanzleibeschreibung Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Medizinstrafrecht, Internetstrafrecht und Jugendstrafrecht hinzu. Je nach Vorwurf geht es dabei um unterschiedliche Beweismittel, persönliche Lebenssituationen und Verfahrensregeln. Im Jugendstrafrecht spielen beispielsweise Alter und Entwicklungsstand eine besondere Rolle. Eine erste rechtliche Einordnung setzt regelmäßig voraus, dass der konkrete Vorwurf und der bisherige Verfahrensstand bekannt sind. Im Wirtschaftsstrafrecht betreffen typische Anliegen etwa den Verdacht auf Betrug, Untreue oder Insolvenzstraftaten. Häufig müssen geschäftliche Abläufe, Verantwortlichkeiten und umfangreiche Unterlagen nachvollzogen werden. Im Verkehrsstrafrecht können unter anderem Vorwürfe wegen Trunkenheit im Verkehr, unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder fahrlässiger Körperverletzung nach einem Unfall relevant sein. Neben dem Strafverfahren können Fragen zur Fahrerlaubnis entstehen. Das im Profil aufgeführte Verkehrsrecht ist deshalb im Zusammenhang mit der ausdrücklich strafrechtlichen Spezialisierung der Kanzlei zu verstehen; eine allgemeine zivilrechtliche Unfallregulierung ist aus den Angaben nicht belegt. Der Hamburger Standort in der Johnsallee bildet den örtlichen Bezug für Anfragen aus dem Stadtgebiet, darunter Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek. Je nach Zuständigkeit können Strafverfahren vor dem Amtsgericht Hamburg, dem Landgericht Hamburg oder dem Hanseatischen Oberlandesgericht geführt werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst Anliegen sowie Verfahrensstand schildern. Laut Kanzleibeschreibung beginnt die Zusammenarbeit mit einem unverbindlichen Erstgespräch. Anschließend folgen Akteneinsicht, Analyse und die gemeinsame Entwicklung einer Verteidigungsstrategie. Ein Anwalt bleibt persönlicher Ansprechpartner. Gespräche sind telefonisch, per Video, per E-Mail oder persönlich möglich; für Notfälle mit Zwangsmaßnahmen wird eine Erreichbarkeit rund um die Uhr angegeben.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hamburg

  • Amtsgericht Hamburg
  • Landgericht Hamburg
  • Arbeitsgericht Hamburg
  • Hanseatisches Oberlandesgericht

Consultatio Strafverteidiger hat seinen Hamburger Standort in der Johnsallee 2, 20148 Hamburg. Die Adresse liegt im zentralen Hamburger Stadtgebiet; eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil enthält das vorliegende Profilmaterial nicht. Die genannten Stadtbereiche Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek bilden einen räumlichen Bezug für Ratsuchende, bezeichnen aber keine weiteren Kanzleistandorte. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Adresse planen. Konkrete Haltestellen, Verbindungen oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Die angebotenen telefonischen und digitalen Beratungswege ermöglichen auch eine Kontaktaufnahme ohne Anfahrt nach Hamburg. Für die strafrechtlichen Schwerpunkte kommen insbesondere das Amtsgericht Hamburg und das Landgericht Hamburg in Betracht. Amtsgerichte verhandeln zahlreiche Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht, darunter auch Verkehrsstraftaten. Welches Hamburger Amtsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und nicht allein nach der Kanzleiadresse. Das Landgericht bearbeitet unter anderem erstinstanzliche Strafsachen von höherem Gewicht sowie Berufungen gegen amtsgerichtliche Strafurteile. Bestimmte wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren werden dort vor Wirtschaftsstrafkammern geführt. Das Hanseatische Oberlandesgericht ist insbesondere für bestimmte Revisionen und Beschwerden in Strafsachen zuständig. Eine Revision prüft Rechtsfehler und ist keine vollständige neue Tatsachenverhandlung. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Hamburg entscheidet dagegen arbeitsrechtliche Streitigkeiten; für die Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe ist es grundsätzlich nicht das zuständige Gericht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Einer der spezialisierten Anwälte erörtert Ihr Anliegen, berät Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, gibt erste Hilfestellung und klärt Ihre Fragen. Die Beratung ist per Telefon, Video-Call, E-Mail oder persönlich möglich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Einer der spezialisierten Anwälte erörtert Ihr Anliegen, berät Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, gibt erste Hilfestellung und klärt Ihre Fragen. Die Beratung ist per Telefon, Video-Call, E-Mail oder persönlich möglich.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage nach einer Vorladung oder Anklageschrift hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem die Art des Schreibens, die ausstellende Behörde, das Aktenzeichen und der darin genannte Tatvorwurf hilfreich. Auch bereits angesetzte Termine oder mitgeteilte Fristen gehören zum Verfahrensstand. Wichtig ist außerdem, ob die betroffene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angesprochen wird. Eine vollständige Schilderung sämtlicher Einzelheiten ist für die bloße Kontaktanfrage meist noch nicht erforderlich. Wie Unterlagen und sensible Informationen übermittelt werden, lässt sich beim ersten Kontakt klären.
Welche Rolle spielt die Akteneinsicht bei einer Strafverteidigung?
Die Ermittlungsakte dokumentiert den bisherigen Stand der Ermittlungen und kann beispielsweise Aussagen, Gutachten, Protokolle und weitere Beweismittel enthalten. Akteneinsicht ermöglicht es der Verteidigung, den Vorwurf nicht nur anhand der Erinnerung der betroffenen Person, sondern auch anhand des behördlich zusammengetragenen Materials zu prüfen. Umfang und Zeitpunkt des Zugangs richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Verfahrensstand. Erst auf dieser Grundlage lassen sich viele Fragen zur Beweislage und zum weiteren Vorgehen fundiert besprechen. Akteneinsicht bedeutet allerdings nicht, dass die Ermittlungen bereits abgeschlossen sind.
Was unterscheidet Verkehrsstrafrecht von anderen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten?
Verkehrsstrafrecht betrifft den Verdacht einer Straftat im Straßenverkehr, etwa Trunkenheit im Verkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Davon zu unterscheiden sind Verkehrsordnungswidrigkeiten wie viele Geschwindigkeitsverstöße und zivilrechtliche Fragen, etwa Schadenersatz nach einem Unfall. Daneben können verwaltungsrechtliche Fragen zur Fahrerlaubnis entstehen. Ein einzelner Vorfall kann mehrere dieser Bereiche berühren. Vor einer Mandatsanfrage ist deshalb die Unterscheidung hilfreich, ob ein strafrechtlicher Vorwurf, ein Bußgeldbescheid, eine behördliche Fahrerlaubnisfrage oder eine Forderung eines Unfallbeteiligten im Raum steht.
Warum sind im Wirtschaftsstrafrecht die eigene Funktion und geschäftliche Unterlagen wichtig?
Wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungen betreffen häufig Entscheidungen und Abläufe innerhalb eines Unternehmens. Für die rechtliche Einordnung können deshalb die damalige Funktion, tatsächliche Zuständigkeiten, Entscheidungswege und der zeitliche Ablauf bedeutsam sein. Geschäftsunterlagen, Korrespondenz und Buchhaltungsdaten können zum Verständnis des Vorwurfs beitragen. Zugleich können sich die Interessen verschiedener Beteiligter unterscheiden, beispielsweise die einer Gesellschaft und die einzelner Beschäftigter oder Leitungsmitglieder. Bei einer ersten Anfrage hilft daher eine klare Angabe, wer Unterstützung sucht und gegen wen sich das Verfahren nach bisherigem Kenntnisstand richtet.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Consultatio Strafverteidiger

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Consultatio Strafverteidiger liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 139 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Consultatio Strafverteidiger insgesamt und nicht auf Consultatio Strafverteidiger persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,0139

Google veröffentlicht zu diesen 139 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Johnsallee 2, 20148 Hamburg

Montag
08:00-20:00
Dienstag
08:00-20:00
Mittwoch
08:00-20:00
Donnerstag
08:00-20:00
Freitag
08:00-20:00

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Consultatio Strafverteidiger. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Hamburg

Alle Profile in Hamburg vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: consultatio-strafrecht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen