Veröffentlichtes Profil

Clayston Rechtsanwälte

Clayston Rechtsanwälte: Arbeitsrecht in Hamburg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Clayston Rechtsanwälte

Lehmweg 17, 20251 Hamburg

Telefon: +49 40 480 639 0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Clayston Rechtsanwälte
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Clayston Rechtsanwälte in Hamburg beraten zu Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Die Schwerpunkte liegen auf Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag. Zu den vertretenen Mandanten zählen Arbeitnehmer und Führungskräfte. Die Beratung wird auch deutschlandweit angeboten. Zum Team gehören Pascal Nagorny und Christoph Bienwald als Anwälte für Arbeitsrecht sowie Mercedes Budziak als Fachanwältin für Arbeitsrecht. Bei Kündigungen prüft die Kanzlei individuell, ob diese sozial gerechtfertigt sind. Die Webseite nennt außerdem die Prüfung von Chancen auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung. Bei Aufhebungsverträgen geht es um Konditionen wie Abfindung, Freistellung und Zeugnis sowie mögliche Nachteile. Weitere Themen sind die Prüfung von Abmahnungen, Gegendarstellungen und die Entfernung aus der Personalakte. Die Kanzlei ist im Lehmweg 17 in Hamburg ansässig. Für Anfragen stehen ein Kontaktformular, Telefon und E-Mail zur Verfügung. Auf Kontaktanfragen bietet die Kanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: arbeitsrecht.clayston.com, arbeitsrecht.clayston.com

Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion

CLAYSTON Arbeitsrecht ist das arbeitsrechtliche Profil von Clayston Rechtsanwälte am Lehmweg 17 in 20251 Hamburg. Die Kanzlei berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Führungskräfte zu Fragen rund um das Arbeitsverhältnis; die Beratung wird auch deutschlandweit angeboten. Im Mittelpunkt stehen Kündigungen, Abmahnungen sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Zum Team gehören Pascal Nagorny und Christoph Bienwald als Anwälte für Arbeitsrecht sowie Mercedes Budziak als Fachanwältin für Arbeitsrecht. Für Ratsuchende geht es in diesen Bereichen häufig darum, die eigene berufliche Situation nach einer Erklärung des Arbeitgebers einzuordnen und die Bedeutung vorliegender Schreiben oder Vertragsentwürfe zu verstehen. Bei einer Kündigung prüft die Kanzlei individuell, ob diese sozial gerechtfertigt ist. Daneben nennt sie die Prüfung von Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung oder einer Abfindung. Allgemein spielen bei Kündigungsfragen unter anderem die Beschäftigungsdauer, der Kündigungsgrund und der Zugang des Schreibens eine Rolle. Ob Kündigungsschutz besteht und welche Handlungsmöglichkeiten in Betracht kommen, hängt vom Einzelfall ab. Eine Abfindung folgt nicht automatisch aus jeder Kündigung. Bei Abmahnungen stehen dagegen der erhobene Vorwurf, die Formulierung des Schreibens und dessen mögliche Bedeutung für das weitere Arbeitsverhältnis im Vordergrund. Die Kanzlei befasst sich hierzu auch mit Gegendarstellungen und der Entfernung aus der Personalakte. Aufhebungs- und Abwicklungsverträge betreffen unterschiedliche Wege, das Ende eines Arbeitsverhältnisses zu gestalten. Typische Anliegen sind die Bedingungen einer Trennung, eine mögliche Abfindung, die Freistellung und das Arbeitszeugnis. Auch mögliche Nachteile einer Vereinbarung gehören laut Kanzleibeschreibung zu den Beratungsthemen. Gerade für Führungskräfte kann zunächst zu klären sein, wie ihre konkrete vertragliche Stellung arbeitsrechtlich einzuordnen ist. Die Bezeichnung einer Position allein beantwortet diese Frage nicht. Der Kanzleisitz am Lehmweg liegt im Hamburger Stadtgebiet und bietet einen örtlichen Bezug für Anfragen etwa aus Hamburg-Nord, Eimsbüttel, Altona, Hamburg-Mitte oder Wandsbek. Für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist typischerweise das Arbeitsgericht Hamburg relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Über das Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die Kontaktaufnahme vorbereiten und die dort verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Als Anfragewege nennt die Kanzlei Kontaktformular, Telefon und E-Mail. Eine kurze Schilderung des Anliegens, das Datum eines erhaltenen Schreibens und Hinweise auf vorhandene Unterlagen erleichtern die erste Einordnung. Welche weiteren Informationen benötigt werden und ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hamburg

  • Amtsgericht Hamburg
  • Landgericht Hamburg
  • Arbeitsgericht Hamburg
  • Hanseatisches Oberlandesgericht

Für das arbeitsrechtliche Profil von Clayston Rechtsanwälte ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Hamburg von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit insbesondere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geführt. Dazu gehören Kündigungsschutzverfahren, Vergütungsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse oder die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte. Auch Streit über die Wirksamkeit oder Durchführung einer Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann vor ein Arbeitsgericht gehören. Ob Hamburg der richtige Gerichtsort ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Beschäftigungsverhältnisses, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Amtsgericht Hamburg, Landgericht Hamburg und Hanseatisches Oberlandesgericht gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für gewöhnliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind sie nicht die typischen Anlaufstellen. Bedeutung können sie etwa bei zivilrechtlichen Vertragsstreitigkeiten erlangen, die nicht in die Arbeitsgerichtsbarkeit fallen. Bei Führungskräften kann hierfür die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsverhältnis und der Stellung als Organ einer Gesellschaft entscheidend sein. Das Hanseatische Oberlandesgericht ist keine Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Arbeitsgerichts. Die Kanzlei befindet sich am Lehmweg 17, 20251 Hamburg, und damit nicht an einer Adresse in der Hamburger Innenstadt. Für die Anreise aus Hamburg-Nord, Eimsbüttel oder anderen Stadtbereichen kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung, aktuelle Verkehrsbedingungen und Möglichkeiten zum Abstellen eines Fahrzeugs sollten vor einem Besuch geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer barrierefreien Zugänglichkeit liegen nicht vor.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei der Kontaktaufnahme über das Kontaktformular oder per Telefon soll das Anliegen geschildert werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei meldet sich umgehend auf die Anfrage zurück und gibt eine kostenlose Ersteinschätzung.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei meldet sich umgehend auf die Anfrage zurück und gibt eine kostenlose Ersteinschätzung.

Für den Erstkontakt: Bei der Kontaktaufnahme über das Kontaktformular oder per Telefon soll das Anliegen geschildert werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine Anfrage nach Erhalt einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind vor allem das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Ergänzend können Angaben zum Beginn der Beschäftigung, zur Tätigkeit und zu vorausgegangenen Gesprächen oder Abmahnungen hilfreich sein. Bei Kündigungen gelten häufig kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Frist grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Ob besondere Umstände zu berücksichtigen sind, erfordert eine individuelle Prüfung. Eine bloße Kontaktanfrage bei einer Kanzlei wahrt gerichtliche Fristen nicht.
Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Ein Abwicklungsvertrag regelt typischerweise die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung, etwa Freistellung, Zeugnis oder eine Abfindung. Entscheidend ist allerdings der konkrete Inhalt und nicht allein die Überschrift des Dokuments. Beide Vertragsarten können Auswirkungen auf Ansprüche und auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben. Für eine Anfrage sind deshalb der vollständige Entwurf, eine gegebenenfalls bereits erhaltene Kündigung und Informationen zum vorgesehenen Beendigungszeitpunkt hilfreich. Ob und welche Nachteile entstehen, lässt sich nur anhand der jeweiligen Vereinbarung beurteilen.
Welche Fragen stellen sich bei einer Abmahnung im Arbeitsverhältnis?
Bei einer Abmahnung ist zunächst wichtig, welches konkrete Verhalten beanstandet wird und ob die Darstellung des Geschehens zutrifft. Daneben geht es darum, ob das Schreiben seine arbeitsrechtliche Hinweis- und Warnfunktion erfüllt. Je nach Sachlage können eine Gegendarstellung oder die Frage nach einer Entfernung aus der Personalakte eine Rolle spielen. Nicht jede Kritik des Arbeitgebers ist bereits eine Abmahnung. Für die Vorbereitung einer Anfrage helfen das vollständige Schreiben, eine sachliche Schilderung des Vorgangs und vorhandene Unterlagen. Welche Reaktion sinnvoll ist, hängt von den Umständen ab.
Gelten für Führungskräfte beim Kündigungsschutz andere Regeln?
Auch Führungskräfte können Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sein und unter den allgemeinen Kündigungsschutz fallen. Eine leitende Positionsbezeichnung allein führt nicht dazu, dass dieser Schutz entfällt. Für bestimmte leitende Angestellte bestehen jedoch gesetzliche Besonderheiten. Bei Mitgliedern von Vertretungsorganen, etwa Geschäftsführern einer GmbH, können außerdem andere Regeln zur rechtlichen Stellung und zum zuständigen Gericht gelten. Für eine erste Einordnung sind daher nicht nur der Vertrag, sondern auch die tatsächlich ausgeübten Aufgaben, Entscheidungsbefugnisse und eine mögliche Organstellung relevant. Pauschale Aussagen allein anhand des Jobtitels sind nicht verlässlich.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Clayston Rechtsanwälte

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 78 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Clayston Rechtsanwälte insgesamt und nicht auf Clayston Rechtsanwälte persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: arbeitsrecht.clayston.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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