Veröffentlichtes Profil

Marco Bennek

Marco Bennek – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Hamburg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Kanzlei Bennek

Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg

Telefon: +49 40 3501 6360

Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Bennek

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Marco Bennek ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Hamburg. Er berät im Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Sein Fokus liegt auf Markenanmeldungen, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, der rechtlichen Absicherung von Onlineshops und der juristischen Beratung von Onlinehändlern. Er betreut nationale und internationale Markenanmeldungen, prüft die Schutzfähigkeit und führt Ähnlichkeits-Markenrecherchen sowie Risikobewertungen durch. Für Internetshops erstellt er Widerrufsbelehrungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärungen und Impressum. Weitere Tätigkeiten umfassen die Abwehr unberechtigter Abmahnungen, die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen und die rechtliche Gestaltung von Werbe- und Marketingmaßnahmen. In Verfügungs- und Klageverfahren vertritt er Mandanten bundesweit. Seine Arbeitsweise umfasst persönliche Betreuung, digitale Aktenführung und eine für Nichtjuristen verständliche Erläuterung der rechtlichen Situation und Schritte. Beratung ist auf Deutsch, Englisch und Spanisch möglich. Beratungstermine vergibt er innerhalb von 24 Stunden; telefonisch ist er auch am Wochenende erreichbar. Über den erwarteten Kostenrahmen informiert er bei Mandatsübernahme. Die Abrechnung erfolgt auf minutengenauer Stundenbasis oder als Pauschalvergütung, bei gerichtlichen Verfahren nach gesetzlichen Gebühren.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-bennek.de, kanzlei-bennek.de

Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion

Marco Bennek ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Kanzlei befindet sich an der Bleichenbrücke 11 in 20354 Hamburg. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Wettbewerbsrecht; hinzu kommen Markenrecht, Urheberrecht und Datenschutzrecht. Die Tätigkeit richtet sich insbesondere auf rechtliche Fragen des Onlinehandels und der geschäftlichen Außendarstellung. Mandantinnen und Mandanten können dahinter beispielsweise die Prüfung von Werbung, den Umgang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und die Gestaltung rechtlicher Informationen für Internetshops verstehen. Auch das Designrecht gehört zu den in der Kanzleibeschreibung genannten Beratungsfeldern. Im Wettbewerbsrecht bearbeitet Marco Bennek sowohl die Abwehr unberechtigter Abmahnungen als auch die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Typische Anliegen betreffen die Zulässigkeit geschäftlicher Aussagen, die Darstellung von Angeboten und gesetzliche Informationspflichten. Für Onlineshops erstellt er Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen, Datenschutzerklärungen und Impressumsangaben. Dabei berühren sich Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht häufig: Ein Internetauftritt muss nicht nur seine Angebote nachvollziehbar darstellen, sondern auch über die Verarbeitung personenbezogener Daten informieren. Die rechtliche Gestaltung von Werbe- und Marketingmaßnahmen ist ebenfalls Bestandteil seiner Arbeit. Im Markenrecht begleitet Marco Bennek nationale und internationale Markenanmeldungen. Dazu gehören die Prüfung der Schutzfähigkeit, Ähnlichkeitsrecherchen und die Bewertung möglicher Konfliktrisiken. Für Unternehmen kann es dabei um Namen, Logos oder andere Kennzeichen ihrer Waren und Dienstleistungen gehen. Urheberrechtliche Fragen entstehen dagegen etwa bei der Verwendung von Fotos, Texten oder grafischen Gestaltungen. Hier stehen häufig Nutzungsrechte und die Grenzen einer erlaubten Verwendung im Mittelpunkt. In Verfügungs- und Klageverfahren vertritt Marco Bennek Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Die Adresse an der Bleichenbrücke liegt im zentralen Hamburger Stadtgebiet im Bezirk Hamburg-Mitte. Damit besteht ein örtlicher Bezug auch für Ratsuchende aus Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek. Für gerichtliche Streitigkeiten in den genannten Schwerpunkten sind insbesondere das Landgericht Hamburg und, im Rechtsmittelzug, das Hanseatische Oberlandesgericht von Bedeutung. Die konkrete Zuständigkeit hängt vom Gegenstand des Verfahrens ab. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst knapp beschreiben und um eine Terminabstimmung bitten. Hilfreich sind Hinweise auf vorhandene Schreiben und laufende Fristen. Marco Bennek erläutert rechtliche Situationen und mögliche Schritte verständlich, führt Akten digital und bietet Beratung auf Deutsch, Englisch und Spanisch an.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hamburg

  • Amtsgericht Hamburg
  • Landgericht Hamburg
  • Arbeitsgericht Hamburg
  • Hanseatisches Oberlandesgericht

Die Kanzlei Bennek an der Bleichenbrücke 11 in 20354 Hamburg befindet sich in zentraler Lage im Bezirk Hamburg-Mitte. Der Standort bietet einen innerstädtischen Bezug für Unternehmen und Privatpersonen aus Hamburg-Mitte ebenso wie aus Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek. Für einen persönlichen Termin kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, sollte anhand der aktuellen Verkehrs- und Zugangssituation geprüft werden. Aus der zentralen Adresse allein lassen sich keine bestimmten Fahrzeiten oder verfügbaren Stellplätze ableiten. Für wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Zivilstreitigkeiten ist unter den genannten Gerichten vor allem das Landgericht Hamburg relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Dort werden etwa Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche verhandelt; bei besonderer Dringlichkeit kommen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hinzu. Auch urheberrechtliche Auseinandersetzungen können vor dem Landgericht geführt werden. Je nach Zuständigkeitsregeln kommt bei zivilrechtlichen Urheberrechts- oder Datenschutzstreitigkeiten auch das Amtsgericht Hamburg in Betracht. Das Hanseatische Oberlandesgericht befasst sich insbesondere mit Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Landgerichts. Das Arbeitsgericht Hamburg ist für die hier beschriebenen Schwerpunkte nicht das typische Eingangsgericht. Berührt eine Datenschutzfrage jedoch ein Arbeitsverhältnis, kann die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig sein. Markenanmeldungen selbst sind keine Klageverfahren vor diesen Gerichten, sondern werden bei den zuständigen Markenämtern beziehungsweise über die vorgesehenen Anmeldewege bearbeitet.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für den Rückrufservice bei einer urheber- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung soll der Fall kurz geschildert werden. Das Kontaktformular enthält Felder für Vorname, Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Nachricht.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bei einer urheber- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung bietet die Kanzlei einen kostenlosen Rückrufservice für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an. Nach einer kurzen Fallschilderung meldet sich die Kanzlei umgehend zurück.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Bei einer urheber- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung bietet die Kanzlei einen kostenlosen Rückrufservice für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an. Nach einer kurzen Fallschilderung meldet sich die Kanzlei umgehend zurück.

Für den Erstkontakt: Für den Rückrufservice bei einer urheber- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung soll der Fall kurz geschildert werden. Das Kontaktformular enthält Felder für Vorname, Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Nachricht.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Abmahnung der Wettbewerbszentrale - So reagieren Sie richtig!
  • Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Tipps vom Anwalt!
  • Rechtssicherer Onlineshop in 9 Schritten: Keine Chance für Abmahner!

Mitgliedschaften

  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind vor allem das vollständige Abmahnschreiben, beigefügte Erklärungsentwürfe und die genannten Fristen relevant. Hinzu kommen Informationen zum beanstandeten Angebot oder zur Werbung, etwa Bildschirmaufnahmen, Internetadressen und der bisherige Schriftwechsel. Allgemein wird geprüft, welcher Verstoß behauptet wird, wer Ansprüche erhebt und welche Forderungen damit verbunden sind. Eine Abmahnung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Forderungen berechtigt sind. Weil Erklärungen und Fristabläufe rechtliche Folgen haben können, sollte die Anfrage erkennen lassen, ob bereits eine Reaktion erfolgt ist oder ein gerichtliches Schreiben vorliegt.
Was wird vor einer Markenanmeldung geprüft?
Vor einer Markenanmeldung stellen sich zwei unterschiedliche Fragen: Kann das gewünschte Zeichen grundsätzlich als Marke geschützt werden, und bestehen möglicherweise entgegenstehende ältere Rechte? Bei der Schutzfähigkeit spielen beispielsweise die Unterscheidungskraft und ein rein beschreibender Inhalt eine Rolle. Eine Recherche kann Hinweise auf identische oder ähnliche ältere Marken liefern. Wichtig sind außerdem die Waren und Dienstleistungen, für die Schutz angestrebt wird, sowie die gewünschten Schutzgebiete. Eine deutsche Anmeldung, eine Unionsmarke und internationale Schutzwege haben unterschiedliche räumliche Wirkungen. Auch eine Recherche kann nicht jedes spätere Konfliktrisiko ausschließen.
Welche rechtlichen Themen sollten Onlinehändler vor einer Mandatsanfrage zusammenstellen?
Für eine Anfrage ist eine Übersicht über das Geschäftsmodell hilfreich: Welche Waren oder Dienstleistungen werden angeboten, an wen richtet sich der Shop und in welche Länder wird verkauft? Typische Prüfungsthemen sind Pflichtinformationen, Preisangaben, Bestellabläufe, Widerrufsbelehrungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Beim Datenschutz sind insbesondere die eingesetzten Dienste und tatsächlichen Datenverarbeitungen relevant, beispielsweise Zahlungsabwicklung, Newsletter oder Analysewerkzeuge. Auch vorhandene Datenschutzerklärungen und Impressumsangaben gehören zum Gesamtbild. Allgemeine Vorlagen bilden individuelle Abläufe nicht immer ab. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt daher vom konkreten Prüfauftrag und der technischen Gestaltung des Shops ab.
Welche Unterlagen helfen bei urheberrechtlichen Fragen zu Bildern, Texten oder Grafiken?
Entscheidend ist häufig, woher ein Inhalt stammt und welche Nutzung vereinbart wurde. Hilfreich sind deshalb Lizenzverträge, Rechnungen, Angaben zur Quelle und der Schriftwechsel mit Urheberinnen, Urhebern oder Rechteanbietern. Zusätzlich sollte nachvollziehbar sein, wo und wie der Inhalt verwendet wurde, beispielsweise auf einer Shopseite, in sozialen Medien oder in einer Werbeanzeige. Die bloße Verfügbarkeit im Internet erlaubt grundsätzlich keine beliebige Übernahme. Auch eine Quellenangabe ersetzt nicht automatisch eine erforderliche Erlaubnis. Ob eine Nutzung durch eine Lizenz oder eine gesetzliche Ausnahme gedeckt ist, erfordert eine Prüfung der jeweiligen Umstände.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Marco Bennek

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-bennek.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 39 %

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