Veröffentlichtes Profil

Gordon Neumann

Gordon Neumann – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht · WNS Will + Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB

Mönckebergstraße 27, 20095 Hamburg

Telefon: +49 40 32809780

Qualifikation
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
WNS Will + Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Gordon Neumann ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht in Hamburg. Er ist Partner der Kanzlei WNS Will + Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB in der Mönckebergstraße 27. Seine arbeitsrechtliche Beratung richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Als Schwerpunkte nennt die Webseite Kündigung, Abmahnung und Aufhebungsvertrag. Weitere Leistungen betreffen Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Vergütung, Abfindungen und Kündigungsschutzklagen. Zum dargestellten Tätigkeitsbereich gehören außerdem Individualarbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Dabei werden unter anderem Teilzeitarbeit, Elternzeit, Mutterschutz, befristete Arbeitsverträge, Mitbestimmungsrechte und Betriebsvereinbarungen genannt. Neumann begleitet Kündigungsschutzverfahren von der Klageeinreichung bis zur Vertretung vor Gericht und vertritt Arbeitnehmer regelmäßig vor dem Arbeitsgericht Hamburg. Die Unterstützung wird vor Ort und bundesweit angeboten. Die Kanzlei beschreibt ihre Beratung als persönlich und ohne juristischen Fachjargon. Angeboten werden eine kostenlose telefonische Erstberatung und kurzfristige Termine. Vor einer Beauftragung informiert Neumann über die voraussichtlichen Kosten. Auf Wunsch beantragt er bei der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: fachanwalt-arbeitsrecht-hamburg.eu, fachanwalt-arbeitsrecht-hamburg.eu

Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion

Gordon Neumann ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht in Hamburg. Als Partner der Kanzlei WNS Will + Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB ist er in der Mönckebergstraße 27 tätig. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Arbeitsrecht. Seine Beratung richtet sich sowohl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber. Im Mittelpunkt stehen Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträge. Dahinter stehen häufig Fragen zum Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses, zu beanstandetem Verhalten oder zu den Bedingungen einer einvernehmlichen Beendigung. Je nach Ausgangslage sind dabei unterschiedliche Unterlagen, Interessen und zeitliche Vorgaben zu berücksichtigen. Weitere genannte Tätigkeitsfelder sind Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Vergütung und Abfindungen. Bei Arbeitsverträgen geht es beispielsweise um die Ausgestaltung der gegenseitigen Rechte und Pflichten, bei Zeugnissen um Inhalt und Bewertung der Beschäftigung. Auch Teilzeitarbeit, Elternzeit, Mutterschutz und befristete Arbeitsverhältnisse gehören zum dargestellten Beratungsbereich. Neumann begleitet Kündigungsschutzverfahren von der Klageeinreichung bis zur gerichtlichen Vertretung und vertritt Arbeitnehmer regelmäßig vor dem Arbeitsgericht Hamburg. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch die Folge jeder Kündigung; ihre Bedeutung hängt vom jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang ab. Neben dem Individualarbeitsrecht umfasst sein Tätigkeitsbereich das Betriebsverfassungsrecht und den Beschäftigtendatenschutz. Mitbestimmungsrechte und Betriebsvereinbarungen betreffen das Zusammenwirken von Arbeitgeber und Betriebsrat, etwa bei betrieblichen Regelungen. Beim Beschäftigtendatenschutz steht der Umgang mit personenbezogenen Daten im Arbeitsverhältnis im Vordergrund. Die zusätzliche Fachanwaltsbezeichnung für Medizinrecht gehört zu Neumanns Qualifikation; konkrete medizinrechtliche Leistungen werden in den vorliegenden Angaben jedoch nicht näher beschrieben. Seine Kanzleizugehörigkeit und die Mitgliedschaft in der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg verorten seine berufliche Tätigkeit in der Hansestadt. Die Kanzleiadresse liegt in der Hamburger Innenstadt im Bezirk Hamburg-Mitte. Für Ratsuchende aus Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord oder Wandsbek kommt damit ein zentraler Standort innerhalb Hamburgs in Betracht. Die Anreise lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Unterstützung wird vor Ort und bundesweit angeboten. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum Arbeitsverhältnis, zu vorhandenen Schreiben und zu möglichen Fristen. Nach den Kanzleiangaben sind telefonische Erstgespräche und kurzfristige Termine vorgesehen. Vor einer Beauftragung informiert Neumann über die voraussichtlichen Kosten und fragt auf Wunsch eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung an.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hamburg

  • Amtsgericht Hamburg
  • Landgericht Hamburg
  • Arbeitsgericht Hamburg
  • Hanseatisches Oberlandesgericht

Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Gordon Neumann ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Hamburg relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt, etwa Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten oder Verfahren über Arbeitszeugnisse. Betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen, beispielsweise über Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, werden vor den Arbeitsgerichten im Beschlussverfahren behandelt. Die Zuständigkeit richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern nach den gesetzlichen Vorgaben zum jeweiligen Fall. Amtsgericht Hamburg und Landgericht Hamburg sind demgegenüber für allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig. Bei medizinrechtlichen Zivilsachen, etwa Haftungsstreitigkeiten wegen einer ärztlichen Behandlung, kann ihre Zuständigkeit je nach Streitgegenstand und gesetzlicher Zuweisung in Betracht kommen. Das Hanseatische Oberlandesgericht befasst sich unter anderem mit Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Landgerichts; es gehört nicht zum arbeitsgerichtlichen Instanzenzug. Die Kanzlei WNS Will + Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB befindet sich in der Mönckebergstraße 27, 20095 Hamburg, und damit in zentraler Innenstadtlage im Bezirk Hamburg-Mitte. Der Standort lässt sich auch für Anfragen aus den weiteren genannten Bezirken Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek räumlich einordnen. Für die Anreise bietet die Innenstadt grundsätzlich eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Bei einer Fahrt mit dem Pkw sollten die innerstädtische Verkehrslage und die jeweils verfügbaren Parkmöglichkeiten berücksichtigt werden. Konkrete Angaben zum Gebäudeeingang, zur Barrierefreiheit oder zu geeigneten Verbindungen sind den vorliegenden Informationen nicht zu entnehmen und sollten bei Bedarf vor dem Termin erfragt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Online-Service „Kündigung“ werden das gewünschte Ziel, der Erhalt und Zeitpunkt einer Kündigung sowie eine Schilderung der Umstände abgefragt. Als sehr hilfreich wird das Hochladen der Kündigung als PDF, JPG, JPEG oder PNG (max. 2 MB) bezeichnet. Für die Rückmeldung können Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angegeben werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Es wird eine kostenlose telefonische Erstberatung angeboten. Beim kostenlosen Online-Service „Kündigung“ wird nach Ausfüllen des Formulars der Fall geprüft und eine fundierte Empfehlung ausgesprochen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Es wird eine kostenlose telefonische Erstberatung angeboten. Beim kostenlosen Online-Service „Kündigung“ wird nach Ausfüllen des Formulars der Fall geprüft und eine fundierte Empfehlung ausgesprochen.

Für den Erstkontakt: Im Online-Service „Kündigung“ werden das gewünschte Ziel, der Erhalt und Zeitpunkt einer Kündigung sowie eine Schilderung der Umstände abgefragt. Als sehr hilfreich wird das Hochladen der Kündigung als PDF, JPG, JPEG oder PNG (max. 2 MB) bezeichnet. Für die Rückmeldung können Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angegeben werden.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können relevante Korrespondenz, eine kurze zeitliche Übersicht und gegebenenfalls anwendbare betriebliche Regelungen. Wichtig ist insbesondere, wann ein Schreiben zugegangen ist, weil im Arbeitsrecht kurze Fristen eine Rolle spielen können. Bei einer Abmahnung erleichtert eine sachliche Darstellung des beanstandeten Vorgangs die Orientierung. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts klären.
Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung, und welche Rolle spielt eine Abfindung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Er kann neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis und eine mögliche Abfindung regeln. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht bei jeder Beendigung. Außerdem können Vereinbarungen Auswirkungen auf sozialrechtliche Leistungen haben. Für eine anwaltliche Anfrage sind deshalb der Vertragsentwurf, der Arbeitsvertrag und Informationen zum Anlass der geplanten Beendigung von Bedeutung. Eine individuelle Bewertung kann diese allgemeine Einordnung nicht ersetzen.
Welche Fragen lassen sich zu Arbeitsvertrag, Teilzeit, Elternzeit oder Vergütung vorab strukturieren?
Hilfreich ist zunächst eine klare Beschreibung, ob es um eine bestehende Vertragsregelung, eine gewünschte Änderung oder eine bereits entstandene Meinungsverschiedenheit geht. Bei Teilzeit und Elternzeit können gewünschte Zeiträume, bisherige Anträge und Reaktionen des Arbeitgebers wichtig sein. Bei Vergütungsfragen stehen häufig Abrechnungen, vereinbarte Entgeltbestandteile und geleistete Arbeitszeiten im Mittelpunkt. Auch tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen können eine Rolle spielen. Eine geordnete Zusammenstellung erleichtert die erste Besprechung, ohne dass Ratsuchende die rechtliche Einordnung bereits selbst vornehmen müssen. Mögliche Fristen sollten dabei ausdrücklich angesprochen werden.
Wie unterscheiden sich individuelle arbeitsrechtliche Anliegen von Fragen der Mitbestimmung und des Beschäftigtendatenschutzes?
Individuelle Anliegen betreffen vor allem Rechte und Pflichten aus dem einzelnen Arbeitsverhältnis, etwa Vergütung, Arbeitszeit oder Zeugnis. Bei der betrieblichen Mitbestimmung geht es dagegen um gesetzliche Beteiligungsrechte des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber. Beschäftigtendatenschutz kann beide Ebenen berühren, beispielsweise wenn personenbezogene Daten durch betriebliche Systeme verarbeitet werden. Für eine Anfrage ist daher hilfreich anzugeben, ob sie aus Sicht einer beschäftigten Person, eines Arbeitgebers oder eines Betriebsrats erfolgt. Ebenso relevant sind der betroffene Vorgang und vorhandene Regelungen, etwa Betriebsvereinbarungen oder Informationen zur Datenverarbeitung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Gordon Neumann

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: fachanwalt-arbeitsrecht-hamburg.eu

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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