Veröffentlichtes Profil

Aljona Fink

Rechtsanwältin Aljona Fink: Scheidungsberatung und Vertretung in Hamburg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · Die Scheidungskanzlei Rechtsanwältin Aljona Fink

Poststraße 51, 20354 Hamburg

Telefon: +49 40 555 573 172

Qualifikation
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Sprachen
Deutsch, Englisch, Russisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Die Scheidungskanzlei Rechtsanwältin Aljona Fink
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwältin Aljona Fink berät in ihrer Kanzlei in der Poststraße 51 in Hamburg zu Angelegenheiten des Scheidungsrechts. Sie betreut Mandanten aus dem gesamten Hamburger Stadtgebiet sowie aus ganz Deutschland. Zu ihren Leistungen gehören die Scheidungsberatung und die außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung bei der Scheidung. Die Beratung und Vertretung umfasst außerdem Fragen des Ehegattenunterhalts, Kindesunterhalts, Zugewinn- und Versorgungsausgleichs sowie des Sorge- und Umgangsrechts. Die Webseite nennt auch einvernehmliche und internationale Scheidungen, Online-Scheidungen und eingetragene Lebenspartnerschaften als Themenfelder. In einem vertraulichen Gespräch können Mandanten zunächst ihre individuelle Situation schildern. Anschließend erläutert Aljona Fink Rechte und Pflichten und reicht auf Wunsch den Scheidungsantrag ein. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Vor Einleitung eines Scheidungsverfahrens prüft sie unverbindlich einen möglichen Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Die Kanzlei bietet mehrsprachige Beratung auf Deutsch, Englisch und Russisch an. Nach den Angaben der Webseite werden nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren berechnet und keine zusätzlichen Kosten für Porto oder Telefon erhoben.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: die-scheidungskanzlei.hamburg, die-scheidungskanzlei.hamburg

Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Aljona Fink ist mit der Kanzlei „Die Scheidungskanzlei Rechtsanwältin Aljona Fink“ in der Poststraße 51, 20354 Hamburg, tätig. Ihr Hauptschwerpunkt ist das Familienrecht, insbesondere die Beratung und Vertretung bei Scheidungen. Sie begleitet Mandantinnen und Mandanten außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren. Das Angebot richtet sich nach der Kanzleibeschreibung an Ratsuchende aus dem gesamten Hamburger Stadtgebiet sowie aus ganz Deutschland. Beratung ist auf Deutsch, Englisch und Russisch möglich. Als zuständige Berufskammer ist die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg angegeben. Im Mittelpunkt einer Scheidungsberatung stehen häufig nicht nur die Voraussetzungen der Auflösung einer Ehe, sondern auch deren persönliche und wirtschaftliche Folgen. Zum beschriebenen Tätigkeitsumfang von Aljona Fink gehören Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt ebenso wie Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Dahinter stehen unterschiedliche Fragen: Wie werden Unterhaltsansprüche eingeordnet, welche Bedeutung hat die Vermögensentwicklung während der Ehe, und wie werden in dieser Zeit erworbene Versorgungsanrechte behandelt? Bei gemeinsamen Kindern kommen Anliegen zum Sorgerecht und Umgangsrecht hinzu. Diese Themen können miteinander zusammenhängen, müssen aber jeweils eigenständig betrachtet werden. Die Kanzlei nennt außerdem einvernehmliche und internationale Scheidungen, Online-Scheidungen sowie eingetragene Lebenspartnerschaften als Themenfelder. Bei einer einvernehmlichen Trennung kann die Klärung offener Folgesachen im Vordergrund stehen. Internationale Bezüge können zusätzliche Fragen zur gerichtlichen Zuständigkeit und zum anwendbaren Recht aufwerfen. Die Bezeichnung Online-Scheidung beschreibt allgemein eine digital unterstützte Kommunikation und Vorbereitung; sie ersetzt nicht das gerichtliche Scheidungsverfahren. Nach der Kanzleibeschreibung beginnt die Beratung mit einem vertraulichen Gespräch über die individuelle Situation. Anschließend erläutert Aljona Fink Rechte und Pflichten und reicht auf Wunsch den Scheidungsantrag ein. Die Poststraße liegt zentral in der Hamburger Innenstadt im Bezirk Hamburg-Mitte. Damit hat die Kanzlei einen innerstädtischen Standort für Ratsuchende aus Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek. Die Anreise kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für familienrechtliche Verfahren sind regelmäßig die Familiengerichte bei den Amtsgerichten zuständig. Das Amtsgericht Hamburg und bei Beschwerden das Hanseatische Oberlandesgericht sind daher unter den genannten Gerichten besonders relevant. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, richtet sich jedoch nicht allein nach der Kanzleianschrift. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind Hinweise zum Trennungsstand, zu gemeinsamen Kindern und zu bereits laufenden Verfahren oder Fristen. Welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Beratungsgespräch stattfinden kann, lässt sich anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abstimmen. Eine Anfrage dient zunächst der Kontaktanbahnung; die Übernahme eines Mandats bedarf einer gesonderten Klärung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hamburg

  • Amtsgericht Hamburg
  • Landgericht Hamburg
  • Arbeitsgericht Hamburg
  • Hanseatisches Oberlandesgericht

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Aljona Fink befindet sich in der Poststraße 51 in der Hamburger Innenstadt und damit im Bezirk Hamburg-Mitte. Ihr familienrechtliches Angebot richtet sich laut Kanzleibeschreibung nicht nur an Menschen aus dem unmittelbaren Umfeld, sondern an Ratsuchende aus ganz Hamburg und Deutschland. Zum örtlichen Einzugsbereich zählen damit auch Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek. Die zentrale Lage bietet grundsätzlich einen Ausgangspunkt für eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Welche Verbindung zweckmäßig ist und welche Parkmöglichkeiten verfügbar sind, sollte anhand der aktuellen Verkehrslage geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder einer barrierefreien Zugänglichkeit liegen nicht vor. Für den Schwerpunkt Scheidungs- und Familienrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Hamburg relevant, soweit dessen Familiengericht örtlich zuständig ist. Familiengerichte führen unter anderem Scheidungsverfahren und entscheiden über Versorgungsausgleich, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Auch vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten können dort als Familiensachen behandelt werden. Die örtliche Zuständigkeit hängt von den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, etwa vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten und gemeinsamer minderjähriger Kinder. Aus dem Sitz der Kanzlei ergibt sich deshalb keine automatische Zuständigkeit für sämtliche Mandate. Das Hanseatische Oberlandesgericht ist in Familiensachen regelmäßig die Beschwerdeinstanz für Entscheidungen der Hamburger Familiengerichte. Das ebenfalls genannte Landgericht Hamburg ist dagegen nicht die übliche Rechtsmittelinstanz in Scheidungsverfahren. Das Arbeitsgericht Hamburg befasst sich vor allem mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und gehört nicht zu den typischen Gerichten für die hier beschriebenen familienrechtlichen Anliegen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung bei Rechtsanwältin Aljona Fink ist kostenlos und unverbindlich. Sie können Ihre individuelle Situation in einem vertraulichen Gespräch schildern; Rechtsanwältin Fink erläutert Ihnen Ihre Rechte und Pflichten.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Erstberatung bei Rechtsanwältin Aljona Fink ist kostenlos und unverbindlich. Sie können Ihre individuelle Situation in einem vertraulichen Gespräch schildern; Rechtsanwältin Fink erläutert Ihnen Ihre Rechte und Pflichten.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Versorgungsausgleich berechnen – mit Beispielen und Tabellen
  • Scheidung mit Haus? Scheidungskosten bei Immobilienbesitz
  • Trennung – was nun? Warum eine Trennungsvereinbarung jetzt wichtig ist

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage genügt meist eine kurze Darstellung der familiären Situation. Hilfreich sind Angaben dazu, ob und seit wann die Eheleute getrennt leben, ob gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Auch offene Fragen zu Unterhalt, Vermögen oder Rentenanrechten können benannt werden. Gerichtliche Schreiben und darin enthaltene Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden. Welche Unterlagen anschließend erforderlich sind, wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt. Umfangreiche persönliche Dokumente müssen nicht ungefragt mit der ersten Nachricht übersandt werden.
Bedeutet eine einvernehmliche Scheidung, dass eine anwaltliche Vertretung für beide Ehepartner ausreicht?
Auch eine einvernehmliche Scheidung wird durch ein Gericht ausgesprochen. Für die Einreichung des Scheidungsantrags besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Die andere Person kann der Scheidung regelmäßig ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen, sofern sie keine eigenen Anträge stellt, für die ebenfalls Anwaltszwang gilt. Die beauftragte Anwältin vertritt dabei ausschließlich die Interessen ihrer Mandantin oder ihres Mandanten, nicht beide Eheleute gemeinsam. Ob zusätzliche Vereinbarungen oder eine eigene Vertretung sinnvoll sind, hängt von den offenen Fragen ab. Einvernehmen über die Scheidung bedeutet nicht automatisch Einigkeit über sämtliche Scheidungsfolgen.
Wie unterscheiden sich Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich?
Diese Bereiche betreffen unterschiedliche wirtschaftliche Folgen einer Trennung oder Scheidung. Unterhalt dient unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen der Sicherung des Lebensbedarfs, etwa von Kindern oder eines Ehegatten. Der Zugewinnausgleich betrifft grundsätzlich den Vergleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand leben. Beim Versorgungsausgleich geht es hingegen um während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte, insbesondere für das Alter. Für die Prüfung werden daher unterschiedliche Informationen benötigt, beispielsweise zu Einkommen, Vermögenswerten oder Rentenanwartschaften. Vereinbarungen und besondere Lebensumstände können die rechtliche Einordnung beeinflussen.
Was ist bei Fragen zum Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung wichtig?
Sorgerecht und Umgangsrecht sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Die elterliche Sorge umfasst unter anderem wesentliche Entscheidungen für das Kind. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Im Mittelpunkt steht bei beiden Themen das Kindeswohl. Häufig besteht Klärungsbedarf zum gewöhnlichen Aufenthalt, zu Ferienzeiten oder zur Abstimmung wichtiger Entscheidungen. Neben anwaltlicher Beratung können auch Beratungsstellen und das Jugendamt Orientierung bieten. Ob eine gerichtliche Regelung erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Situation ab.
Was bedeutet Online-Scheidung, und was kommt bei einem internationalen Bezug hinzu?
Mit Online-Scheidung ist üblicherweise gemeint, dass Informationen und Unterlagen digital übermittelt und Teile der Vorbereitung auf diesem Weg erledigt werden. Die Ehe wird dennoch durch ein Familiengericht geschieden; eine persönliche Anhörung bleibt grundsätzlich vorgesehen. Bei internationalen Scheidungen können Staatsangehörigkeiten, gewöhnliche Aufenthaltsorte und ausländische Entscheidungen eine Rolle spielen. Dabei sind die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht und gegebenenfalls die Anerkennung einer Scheidung im Ausland gesondert zu prüfen. Mehrsprachige Kommunikation kann die Verständigung erleichtern, ersetzt aber keine möglicherweise erforderlichen Übersetzungen oder Nachweise.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Aljona Fink

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Die Scheidungskanzlei Rechtsanwältin Aljona Fink insgesamt und nicht auf Aljona Fink persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: die-scheidungskanzlei.hamburg

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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