Kanzleiprofil

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

Rechtsanwaltskanzlei in Kiel. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 4,9 von 5 bei 41 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Hopfenstraße 1d / 4. OG, 24114 Kiel

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,9 von 5 · 41 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB unterhält in Kiel ein Beratungsbüro in der Hopfenstraße. Die Kanzlei berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Zu den genannten Schwerpunkten gehören Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge sowie Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Hinzu kommen Schulungen von Betriebsräten und Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen. Eine eigene Abteilung übernimmt die Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen. Persönliche Beratungsgespräche in Kiel werden wöchentlich nach vorheriger Terminabsprache in einem Besprechungsraum eines externen Büroservice-Centers angeboten. Eine ständige Präsenz von Rechtsanwälten oder eigenem Personal besteht dort nicht. Die Sachbearbeitung erfolgt am Standort Lübeck, an dem die Rechtsanwälte auch erreichbar sind. Termine sind persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz möglich. Als Ansprechpartner nennt die Seite Tim Fink, Christopher Henkelmann, Philip Jelen und Robin Ernst. Bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte wird eine kostenlose Erstberatung angeboten. Für andere arbeitsrechtliche Anliegen nennt die Kanzlei einen Erstberatungspreis von 357 Euro.

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB unterhält in Kiel ein Beratungsbüro für arbeitsrechtliche Anliegen. Die Kanzlei berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Im Mittelpunkt stehen Kündigungsschutzverfahren und Aufhebungsverträge sowie Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan. Für Betriebsräte gehören außerdem Schulungen und die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zum Tätigkeitsbereich. Die Kanzlei verfügt zudem über eine eigene Abteilung für die Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind eine erhaltene Kündigung oder ein vorgelegter, noch nicht unterschriebener Aufhebungsvertrag. Betriebsräte können sich wegen der genannten Verhandlungen und Schulungen an die Kanzlei wenden. Als Ansprechpartner für Kiel werden die Rechtsanwälte Tim Fink, Christopher Henkelmann, Philip Jelen und Robin Ernst genannt. Tim Fink ist Gründer und Partner der Kanzlei. Er leitete zuvor bei der IG Metall eine Rechtsabteilung für Sozial- und Arbeitsrecht und war als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht tätig. Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Kontaktaufnahme per Telefon oder über das Online-Formular. Bei Anfragen wegen einer Kündigung, eines angebotenen Aufhebungsvertrags oder von Betriebsräten meldet sich nach Angaben der Kanzlei in der Regel der zuständige Anwalt persönlich. Eine Anfrage allein begründet noch kein Mandatsverhältnis. Beratungsgespräche sind persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz möglich. Im Rahmen der Kündigungsschutzberatung werden rechtliche Möglichkeiten und das weitere Vorgehen besprochen. Die Tätigkeit umfasst auch Verhandlungen zur außergerichtlichen Klärung arbeitsrechtlicher Konflikte. Das Kieler Beratungsbüro befindet sich in der Hopfenstraße 1d, im vierten Obergeschoss, 24114 Kiel. Es handelt sich um einen Besprechungsraum in einem externen Büroservice-Center. Persönliche Gespräche werden dort wöchentlich nach vorheriger Terminabsprache angeboten; eine ständige Präsenz von Rechtsanwälten oder eigenem Personal besteht nicht. Die Sachbearbeitung erfolgt am Standort Lübeck, an dem auch die Rechtsanwälte erreichbar sind. Für Kiel ist die Telefonnummer 0431 659 530 020 angegeben. Als Bürozeiten nennt die Kanzlei Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: die-kuendigungsschutzkanzlei.de, die-kuendigungsschutzkanzlei.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,9

41 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB: 4,9 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Hopfenstraße 1d / 4. OG, 24114 Kiel

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag07:00-20:00
  • Dienstag07:00-20:00
  • Mittwoch07:00-20:00
  • Donnerstag07:00-20:00
  • Freitag07:00-20:00

Beratung in Kiel – Einordnung der Redaktion

Das arbeitsrechtliche Profil der Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB richtet sich in Kiel ausschließlich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Das Beratungsbüro befindet sich in der Hopfenstraße 1d im vierten Obergeschoss. Inhaltlich stehen Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge und Fragen der betrieblichen Mitbestimmung im Mittelpunkt. Als Ansprechpartner werden Tim Fink, Christopher Henkelmann, Philip Jelen und Robin Ernst genannt. Für Ratsuchende ist dabei die organisatorische Aufteilung wichtig: Persönliche Gespräche sind in Kiel möglich, während die Sachbearbeitung am Standort Lübeck erfolgt und die Rechtsanwälte dort erreichbar sind. Bei einer Kündigung geht es im Arbeitsrecht typischerweise um die Wirksamkeit der Beendigung und die damit verbundenen Folgen für das Arbeitsverhältnis. Aufhebungsverträge betreffen dagegen eine einvernehmliche Beendigung, deren Regelungen etwa den Austrittszeitpunkt, Freistellungen oder ein Arbeitszeugnis umfassen können. Die Kanzlei nennt diese beiden Themen ausdrücklich als Schwerpunkte. Eine eigene Abteilung übernimmt außerdem die Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen. Dahinter stehen häufig Fragen zur Beschreibung der ausgeübten Aufgaben, zur Leistungsbeurteilung und zur Verständlichkeit einzelner Formulierungen. Für Betriebsräte umfasst das angegebene Tätigkeitsfeld Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen sowie die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen. Solche Anliegen entstehen beispielsweise bei geplanten betrieblichen Veränderungen oder bei der Gestaltung mitbestimmungspflichtiger Arbeitsbedingungen. Während ein Interessenausgleich die geplante Betriebsänderung betrifft, dient ein Sozialplan dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile für Beschäftigte. Ergänzend gehören Betriebsratsschulungen zum beschriebenen Angebot. Damit erfasst das Profil sowohl individuelle Konflikte im Arbeitsverhältnis als auch kollektivrechtliche Aufgaben der Arbeitnehmervertretung. Die Hopfenstraße liegt im innenstadtnahen Kieler Stadtgebiet. Das Beratungsbüro bildet damit einen örtlichen Bezugspunkt auch für Anfragen aus Mitte, Gaarden, Wik, Holtenau und Elmschenhagen. Persönliche Beratungen werden wöchentlich nach vorheriger Terminabsprache in einem Besprechungsraum eines externen Büroservice-Centers angeboten. Eine ständige Präsenz von Rechtsanwälten oder eigenem Personal besteht dort nicht. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Kiel in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst knapp beschreiben: etwa als Kündigung, vorgelegter Aufhebungsvertrag, Zeugnisfrage oder Beratungsbedarf eines Betriebsrats. Angaben zu bereits bekannten Terminen und zum gewünschten Gesprächsformat erleichtern die anschließende Abstimmung. Die Kanzlei nennt persönliche, telefonische und videobasierte Termine. Vor einer Anfahrt nach Kiel ist eine Terminvereinbarung erforderlich; die Anfrage allein bestätigt noch keinen Beratungstermin oder die Übernahme eines Mandats.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Kiel

  • Amtsgericht Kiel
  • Landgericht Kiel
  • Arbeitsgericht Kiel
  • Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (Bezirk)

Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt dieses Kieler Profils ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Kiel relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Arbeitsentgelt oder Ansprüche auf ein Arbeitszeugnis verhandelt. Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über betriebsverfassungsrechtliche Fragen werden regelmäßig im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren behandelt. Nicht jede Meinungsverschiedenheit über Interessenausgleich, Sozialplan oder Betriebsvereinbarungen führt allerdings unmittelbar vor Gericht; je nach Gegenstand kann auch eine Einigungsstelle eine Rolle spielen. Amtsgericht Kiel und Landgericht Kiel sind für typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und ist insbesondere nicht mit einem Arbeitsgericht gleichzusetzen; beamtenrechtliche Auseinandersetzungen folgen beispielsweise einem anderen Rechtsweg. Das Beratungsbüro in der Hopfenstraße 1d liegt innenstadtnah in Kiel und befindet sich im vierten Obergeschoss. Für Ratsuchende aus Mitte sowie aus Gaarden, Wik, Holtenau oder Elmschenhagen hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Die Anreise kann allgemein mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw geplant werden; konkrete Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und Parkbedingungen sollten vor dem Termin geprüft werden. Entscheidend für die Besuchsplanung ist, dass die Kanzlei dort keine dauerhaft besetzte Niederlassung mit eigenem Personal unterhält. Die wöchentlich angebotenen persönlichen Gespräche finden nach Vereinbarung in einem externen Büroservice-Center statt. Alternativ nennt die Kanzlei Telefon- und Videotermine; die Bearbeitung der Angelegenheiten erfolgt in Lübeck.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind regelmäßig das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls spätere Vertragsänderungen hilfreich. Wichtig ist außerdem, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Je nach Sachverhalt können Abmahnungen, relevante Korrespondenz oder Angaben zur Beschäftigungsdauer hinzukommen. Bei Kündigungsschutzklagen gilt grundsätzlich eine dreiwöchige Klagefrist ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Deshalb sollten zeitliche Angaben bereits bei der Anfrage deutlich werden. Eine Kontaktanfrage allein wahrt keine gerichtliche Frist; welche Schritte erforderlich sind, bedarf einer individuellen Prüfung.

Worin unterscheidet sich ein Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Häufig enthält er Regelungen zum Beendigungsdatum, zu einer möglichen Abfindung, zur Freistellung und zum Zeugnis. Auch offene Vergütungsansprüche oder Rückgabepflichten können darin behandelt werden. Zusätzlich können sozialrechtliche Folgen, insbesondere beim Arbeitslosengeld, eine Rolle spielen. Für eine Beratungsanfrage ist deshalb bedeutsam, ob bislang nur ein Entwurf vorliegt oder die Vereinbarung bereits unterschrieben wurde. Eine Abfindung ist nicht automatisch Bestandteil jeder Beendigung.

Mit welchen Fragen können sich Betriebsräte zu Sozialplan und Betriebsvereinbarung an eine Kanzlei wenden?

Typische Fragen betreffen den Gegenstand geplanter Verhandlungen, bestehende Mitbestimmungsrechte und die Abgrenzung verschiedener Vereinbarungen. Ein Interessenausgleich behandelt das Ob, Wann und Wie einer geplanten Betriebsänderung. Ein Sozialplan soll wirtschaftliche Nachteile für Beschäftigte ausgleichen oder mildern. Betriebsvereinbarungen können dagegen zahlreiche betriebliche Themen regeln, soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Für eine erste Anfrage sind eine Beschreibung der geplanten Maßnahme, vorhandene Entwürfe und der aktuelle Verhandlungsstand hilfreich. Auch bereits gesetzte Termine und bestehende Beschlüsse des Betriebsrats können für die organisatorische Abstimmung relevant sein.

Was wird bei der Prüfung eines Arbeitszeugnisses betrachtet?

Bei einem Arbeitszeugnis geht es nicht nur um einzelne Bewertungsformeln. Betrachtet werden auch die Vollständigkeit der Tätigkeitsbeschreibung, die Darstellung von Leistung und Verhalten sowie mögliche Widersprüche im Gesamttext. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält neben Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit eine Beurteilung von Leistung und Verhalten. Für eine Anfrage können das vorliegende Zeugnis, eine Übersicht der tatsächlich ausgeübten Aufgaben und gegebenenfalls frühere Zwischenzeugnisse hilfreich sein. Ob eine bestimmte Formulierung einen Korrekturanspruch begründet, lässt sich nur anhand des konkreten Textes und der Umstände beurteilen.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

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