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- Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB unterhält in Kiel ein Beratungsbüro in der Hopfenstraße. Die Kanzlei berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Zu den genannten Schwerpunkten gehören Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge sowie Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Hinzu kommen Schulungen von Betriebsräten und Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen. Eine eigene Abteilung übernimmt die Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen. Persönliche Beratungsgespräche in Kiel werden wöchentlich nach vorheriger Terminabsprache in einem Besprechungsraum eines externen Büroservice-Centers angeboten. Eine ständige Präsenz von Rechtsanwälten oder eigenem Personal besteht dort nicht. Die Sachbearbeitung erfolgt am Standort Lübeck, an dem die Rechtsanwälte auch erreichbar sind. Termine sind persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz möglich. Als Ansprechpartner nennt die Seite Tim Fink, Christopher Henkelmann, Philip Jelen und Robin Ernst. Bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte wird eine kostenlose Erstberatung angeboten. Für andere arbeitsrechtliche Anliegen nennt die Kanzlei einen Erstberatungspreis von 357 Euro.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: die-kuendigungsschutzkanzlei.de, die-kuendigungsschutzkanzlei.de
Beratung in Kiel – Einordnung der Redaktion
Das arbeitsrechtliche Profil der Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB richtet sich in Kiel ausschließlich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Das Beratungsbüro befindet sich in der Hopfenstraße 1d im vierten Obergeschoss. Inhaltlich stehen Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge und Fragen der betrieblichen Mitbestimmung im Mittelpunkt. Als Ansprechpartner werden Tim Fink, Christopher Henkelmann, Philip Jelen und Robin Ernst genannt. Für Ratsuchende ist dabei die organisatorische Aufteilung wichtig: Persönliche Gespräche sind in Kiel möglich, während die Sachbearbeitung am Standort Lübeck erfolgt und die Rechtsanwälte dort erreichbar sind. Bei einer Kündigung geht es im Arbeitsrecht typischerweise um die Wirksamkeit der Beendigung und die damit verbundenen Folgen für das Arbeitsverhältnis. Aufhebungsverträge betreffen dagegen eine einvernehmliche Beendigung, deren Regelungen etwa den Austrittszeitpunkt, Freistellungen oder ein Arbeitszeugnis umfassen können. Die Kanzlei nennt diese beiden Themen ausdrücklich als Schwerpunkte. Eine eigene Abteilung übernimmt außerdem die Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen. Dahinter stehen häufig Fragen zur Beschreibung der ausgeübten Aufgaben, zur Leistungsbeurteilung und zur Verständlichkeit einzelner Formulierungen. Für Betriebsräte umfasst das angegebene Tätigkeitsfeld Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen sowie die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen. Solche Anliegen entstehen beispielsweise bei geplanten betrieblichen Veränderungen oder bei der Gestaltung mitbestimmungspflichtiger Arbeitsbedingungen. Während ein Interessenausgleich die geplante Betriebsänderung betrifft, dient ein Sozialplan dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile für Beschäftigte. Ergänzend gehören Betriebsratsschulungen zum beschriebenen Angebot. Damit erfasst das Profil sowohl individuelle Konflikte im Arbeitsverhältnis als auch kollektivrechtliche Aufgaben der Arbeitnehmervertretung. Die Hopfenstraße liegt im innenstadtnahen Kieler Stadtgebiet. Das Beratungsbüro bildet damit einen örtlichen Bezugspunkt auch für Anfragen aus Mitte, Gaarden, Wik, Holtenau und Elmschenhagen. Persönliche Beratungen werden wöchentlich nach vorheriger Terminabsprache in einem Besprechungsraum eines externen Büroservice-Centers angeboten. Eine ständige Präsenz von Rechtsanwälten oder eigenem Personal besteht dort nicht. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Kiel in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst knapp beschreiben: etwa als Kündigung, vorgelegter Aufhebungsvertrag, Zeugnisfrage oder Beratungsbedarf eines Betriebsrats. Angaben zu bereits bekannten Terminen und zum gewünschten Gesprächsformat erleichtern die anschließende Abstimmung. Die Kanzlei nennt persönliche, telefonische und videobasierte Termine. Vor einer Anfahrt nach Kiel ist eine Terminvereinbarung erforderlich; die Anfrage allein bestätigt noch keinen Beratungstermin oder die Übernahme eines Mandats.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kiel
- Amtsgericht Kiel
- Landgericht Kiel
- Arbeitsgericht Kiel
- Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (Bezirk)
Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt dieses Kieler Profils ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Kiel relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Arbeitsentgelt oder Ansprüche auf ein Arbeitszeugnis verhandelt. Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über betriebsverfassungsrechtliche Fragen werden regelmäßig im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren behandelt. Nicht jede Meinungsverschiedenheit über Interessenausgleich, Sozialplan oder Betriebsvereinbarungen führt allerdings unmittelbar vor Gericht; je nach Gegenstand kann auch eine Einigungsstelle eine Rolle spielen. Amtsgericht Kiel und Landgericht Kiel sind für typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und ist insbesondere nicht mit einem Arbeitsgericht gleichzusetzen; beamtenrechtliche Auseinandersetzungen folgen beispielsweise einem anderen Rechtsweg. Das Beratungsbüro in der Hopfenstraße 1d liegt innenstadtnah in Kiel und befindet sich im vierten Obergeschoss. Für Ratsuchende aus Mitte sowie aus Gaarden, Wik, Holtenau oder Elmschenhagen hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Die Anreise kann allgemein mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw geplant werden; konkrete Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und Parkbedingungen sollten vor dem Termin geprüft werden. Entscheidend für die Besuchsplanung ist, dass die Kanzlei dort keine dauerhaft besetzte Niederlassung mit eigenem Personal unterhält. Die wöchentlich angebotenen persönlichen Gespräche finden nach Vereinbarung in einem externen Büroservice-Center statt. Alternativ nennt die Kanzlei Telefon- und Videotermine; die Bearbeitung der Angelegenheiten erfolgt in Lübeck.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Ort und Nachricht als Pflichtfelder angegeben. Ein Feld für die Telefonnummer ist ebenfalls vorhanden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung ist bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte kostenlos. In diesen Fällen meldet sich in der Regel der zuständige Anwalt unmittelbar persönlich bei Ihnen. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet die Erstberatung 357 €.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Erstberatung ist bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte kostenlos. In diesen Fällen meldet sich in der Regel der zuständige Anwalt unmittelbar persönlich bei Ihnen. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet die Erstberatung 357 €.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Ort und Nachricht als Pflichtfelder angegeben. Ein Feld für die Telefonnummer ist ebenfalls vorhanden.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls spätere Vertragsänderungen hilfreich. Wichtig ist außerdem, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Je nach Sachverhalt können Abmahnungen, relevante Korrespondenz oder Angaben zur Beschäftigungsdauer hinzukommen. Bei Kündigungsschutzklagen gilt grundsätzlich eine dreiwöchige Klagefrist ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Deshalb sollten zeitliche Angaben bereits bei der Anfrage deutlich werden. Eine Kontaktanfrage allein wahrt keine gerichtliche Frist; welche Schritte erforderlich sind, bedarf einer individuellen Prüfung.
- Worin unterscheidet sich ein Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Häufig enthält er Regelungen zum Beendigungsdatum, zu einer möglichen Abfindung, zur Freistellung und zum Zeugnis. Auch offene Vergütungsansprüche oder Rückgabepflichten können darin behandelt werden. Zusätzlich können sozialrechtliche Folgen, insbesondere beim Arbeitslosengeld, eine Rolle spielen. Für eine Beratungsanfrage ist deshalb bedeutsam, ob bislang nur ein Entwurf vorliegt oder die Vereinbarung bereits unterschrieben wurde. Eine Abfindung ist nicht automatisch Bestandteil jeder Beendigung.
- Mit welchen Fragen können sich Betriebsräte zu Sozialplan und Betriebsvereinbarung an eine Kanzlei wenden?
- Typische Fragen betreffen den Gegenstand geplanter Verhandlungen, bestehende Mitbestimmungsrechte und die Abgrenzung verschiedener Vereinbarungen. Ein Interessenausgleich behandelt das Ob, Wann und Wie einer geplanten Betriebsänderung. Ein Sozialplan soll wirtschaftliche Nachteile für Beschäftigte ausgleichen oder mildern. Betriebsvereinbarungen können dagegen zahlreiche betriebliche Themen regeln, soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Für eine erste Anfrage sind eine Beschreibung der geplanten Maßnahme, vorhandene Entwürfe und der aktuelle Verhandlungsstand hilfreich. Auch bereits gesetzte Termine und bestehende Beschlüsse des Betriebsrats können für die organisatorische Abstimmung relevant sein.
- Was wird bei der Prüfung eines Arbeitszeugnisses betrachtet?
- Bei einem Arbeitszeugnis geht es nicht nur um einzelne Bewertungsformeln. Betrachtet werden auch die Vollständigkeit der Tätigkeitsbeschreibung, die Darstellung von Leistung und Verhalten sowie mögliche Widersprüche im Gesamttext. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält neben Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit eine Beurteilung von Leistung und Verhalten. Für eine Anfrage können das vorliegende Zeugnis, eine Übersicht der tatsächlich ausgeübten Aufgaben und gegebenenfalls frühere Zwischenzeugnisse hilfreich sein. Ob eine bestimmte Formulierung einen Korrekturanspruch begründet, lässt sich nur anhand des konkreten Textes und der Umstände beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB
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Kanzlei und Anfahrt
Hopfenstraße 1d / 4. OG, 24114 Kiel
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: die-kuendigungsschutzkanzlei.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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