Kanzleiprofil

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

Rechtsanwaltskanzlei in München. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 95 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Widenmayerstraße 43, 80538 München

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 95 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner in München berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Zu ihren Schwerpunkten gehören Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge sowie Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Darüber hinaus führt die Kanzlei Schulungen für Betriebsräte durch und verhandelt Betriebsvereinbarungen. Eine eigene Abteilung übernimmt die Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen. Die Kanzlei verweist auf Erfahrung aus über 1.000 Kündigungsschutzverfahren und regelmäßige Fortbildungen. Als Ansprechpartner werden Tim Fink, Sarah-Carina Leu, Alexander Dupp (geb. Tews) und Latifah Ogidan genannt. Termine sind kurzfristig persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz möglich, auch samstags. Bei einer erhaltenen Kündigung, einem noch nicht unterschriebenen Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte wird eine kostenlose Erstberatung angeboten. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet die Erstberatung 357 Euro. Die Kanzlei beschreibt die individuelle Betreuung ihrer Mandanten und die Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung als Bestandteile ihrer Arbeitsweise. Der Münchner Standort befindet sich in der Widenmayerstraße 43.

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB in München ist auf Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Kündigungsschutz ausgerichtet. Sie berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Zu ihren Tätigkeiten gehören Kündigungsschutzverfahren, die Prüfung von Aufhebungsverträgen sowie Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Für Betriebsräte übernimmt die Kanzlei außerdem Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen und bietet Schulungen an. Eine eigene Abteilung befasst sich mit der Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind eine erhaltene Kündigung oder ein angebotener, noch nicht unterschriebener Aufhebungsvertrag. Daneben wenden sich Betriebsräte wegen kollektiver arbeitsrechtlicher Fragen an die Kanzlei. Als Ansprechpartner am Standort München nennt die Kanzlei Tim Fink, Sarah-Carina Leu, Alexander Dupp, geborener Tews, und Latifah Ogidan. Gründer und Partner Tim Fink leitete zuvor bei der IG Metall eine Rechtsabteilung für Sozial- und Arbeitsrecht und war über mehrere Jahre als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht tätig. Die Zusammenarbeit kann mit einer Anfrage per Telefon oder über das Online-Formular beginnen. Bei Anfragen zu Kündigungen, angebotenen Aufhebungsverträgen oder Anliegen von Betriebsräten meldet sich nach Angaben der Kanzlei in der Regel der zuständige Anwalt persönlich. In der Kündigungsschutzberatung werden rechtliche Möglichkeiten und das weitere Vorgehen besprochen. Die Tätigkeit umfasst sowohl Verhandlungen im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung als auch die Vertretung im Kündigungsschutzverfahren. Beratungstermine können persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Die Kanzlei gibt an, kurzfristige Termine auch samstags anzubieten. Eine Anfrage über das Kontaktformular begründet noch kein Mandatsverhältnis; die übermittelten Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Der Münchner Standort befindet sich in der Widenmayerstraße 43, 80538 München. Telefonisch ist die Kanzlei unter 089 / 896 749 880 erreichbar. Als Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr angegeben. Das Online-Kontaktformular ermöglicht die Übermittlung des Anliegens und der Kontaktdaten sowie die Auswahl des gewünschten Standorts.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: die-kuendigungsschutzkanzlei.de, die-kuendigungsschutzkanzlei.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

95 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB: 5,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Widenmayerstraße 43, 80538 München

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag07:00-20:00
  • Dienstag07:00-20:00
  • Mittwoch07:00-20:00
  • Donnerstag07:00-20:00
  • Freitag07:00-20:00

Beratung in München – Einordnung der Redaktion

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB ist in München auf Arbeitsrecht ausgerichtet und berät sowie vertritt ausschließlich Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Der Standort befindet sich in der Widenmayerstraße 43 im Stadtbezirk Altstadt-Lehel. Als Ansprechpartner werden Tim Fink, Sarah-Carina Leu, Alexander Dupp (geb. Tews) und Latifah Ogidan genannt. Inhaltlich stehen Konflikte rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen und die betriebliche Mitbestimmung im Mittelpunkt. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehört auch, Lösungen vor einer Gerichtsverhandlung zu suchen. Ein Schwerpunkt sind Kündigungsschutzverfahren. Dabei geht es allgemein um die Frage, ob eine arbeitgeberseitige Kündigung das Arbeitsverhältnis wirksam beendet hat. Für Beschäftigte können neben dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auch offene Vergütung, Freistellung und Zeugnisfragen eine Rolle spielen. Bei Aufhebungsverträgen stehen dagegen die Bedingungen einer einvernehmlichen Beendigung im Vordergrund. Solche Vereinbarungen können unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für die Einordnung sind deshalb der Vertragsinhalt, die persönliche Ausgangssituation und der zeitliche Ablauf bedeutsam. Betriebsräte unterstützt die Kanzlei bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen sowie bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen. Typische Anlässe sind betriebliche Umstrukturierungen und die Regelung von Arbeitsbedingungen auf betrieblicher Ebene. Ein Interessenausgleich betrifft grundsätzlich die Gestaltung einer geplanten Betriebsänderung, während ein Sozialplan wirtschaftliche Nachteile für Beschäftigte ausgleichen oder mildern soll. Ergänzend führt die Kanzlei Betriebsratsschulungen durch. Eine eigene Abteilung widmet sich der Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen; hier können insbesondere Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbewertung und Vollständigkeit Anlass für Fragen geben. Der Standort im Lehel bietet einen innerstädtischen Bezug für Ratsuchende aus München, etwa aus der Maxvorstadt, Schwabing, Sendling oder Bogenhausen. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht München relevant. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens und der Angabe wichtiger Termine beginnen. Bei Kündigungen ist insbesondere der Zugangstag relevant. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden und welcher Termin verfügbar ist, lässt sich im direkten Austausch klären. Laut Kanzleibeschreibung sind kurzfristige Gespräche persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz möglich, auch samstags.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in München

  • Amtsgericht München
  • Landgericht München I
  • Arbeitsgericht München
  • Oberlandesgericht München

Die Kanzlei Fink & Partner befindet sich in der Widenmayerstraße 43 in München, im Stadtbezirk Altstadt-Lehel. Die Lage gehört zum innerstädtischen Umfeld und liegt im Bereich der Isar. Für Ratsuchende aus anderen Münchner Stadtteilen wie Maxvorstadt, Schwabing, Sendling und Bogenhausen hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich infrage; aktuelle Verbindungen, Verkehrsbedingungen und verfügbare Parkmöglichkeiten sollten vor einem persönlichen Termin gesondert geprüft werden. Wer nicht vor Ort erscheinen möchte, kann nach den beschriebenen Terminmöglichkeiten auch ein telefonisches Gespräch oder eine Videokonferenz anfragen. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist von den aufgeführten Gerichten typischerweise das Arbeitsgericht München maßgeblich. Dort werden unter anderem Kündigungsschutzklagen sowie Streitigkeiten über Vergütung oder Arbeitszeugnisse im Urteilsverfahren behandelt. Betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen, etwa über Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats, werden regelmäßig im Beschlussverfahren geführt. Bei bestimmten Regelungsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kann außerdem eine Einigungsstelle eine Rolle spielen. Ob das Arbeitsgericht München im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und nicht allein nach der Kanzleiadresse. Das Amtsgericht München, das Landgericht München I und das Oberlandesgericht München gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für die hier beschriebenen typischen Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern oder zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber sind sie grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte; auch der arbeitsgerichtliche Rechtsmittelweg führt nicht über diese Gerichte.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Angaben und Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?

Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und das Datum des Zugangs der Kündigung relevant. Je nach Sachverhalt können Nachträge zum Vertrag, vorherige Abmahnungen, Entgeltabrechnungen oder ein anwendbarer Tarifvertrag hinzukommen. Hilfreich ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht über das Geschehen. Bei Kündigungsschutzklagen gilt grundsätzlich eine Dreiwochenfrist ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine Klage und wahrt diese Frist nicht. Die konkrete Prüfung hängt von den Umständen des einzelnen Arbeitsverhältnisses ab.

Worin unterscheidet sich ein Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen die Zustimmung beider Seiten voraus. Er kann beispielsweise den Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung, eine mögliche Abfindung und Zeugnisfragen regeln. Eine Abfindung gehört nicht automatisch zu jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Zudem können Vereinbarungen Auswirkungen auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben. Vor einer Mandatsanfrage ist deshalb vor allem wichtig, ob bereits unterschrieben wurde, welche Fassung vorliegt und ob eine Frist zur Annahme genannt wurde.

Was sollten Betriebsräte bei einer Anfrage zu Interessenausgleich, Sozialplan oder Betriebsvereinbarung schildern?

Eine Anfrage lässt sich besser einordnen, wenn der betriebliche Anlass, der Stand der Gespräche und bereits angekündigte Maßnahmen beschrieben werden. Bei Umstrukturierungen sind etwa vorhandene Arbeitgeberinformationen, Zeitpläne und Entwürfe relevant. Interessenausgleich und Sozialplan erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Der eine betrifft die geplante Betriebsänderung, der andere den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile. Betriebsvereinbarungen können zahlreiche weitere betriebliche Themen regeln. Für eine mögliche Beauftragung spielen außerdem die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats und die gesetzlichen Voraussetzungen der Kostentragung eine Rolle.

Welche Fragen lassen sich bei der Prüfung eines Arbeitszeugnisses klären?

Bei einem Arbeitszeugnis können die Vollständigkeit der Tätigkeitsbeschreibung, die Bewertung von Leistung und Verhalten sowie die Verständlichkeit der Formulierungen geprüft werden. Maßgeblich ist nicht nur ein einzelner Ausdruck, sondern auch der Zusammenhang des gesamten Textes. Als Grundlage für eine Anfrage eignen sich das vorliegende Zeugnis, Angaben zur Beschäftigungsdauer und eine Übersicht über Aufgaben und Verantwortungsbereiche. Frühere Zwischenzeugnisse können ebenfalls zur Einordnung beitragen. Ob eine Korrektur verlangt werden kann, hängt vom Inhalt und den tatsächlichen Umständen ab; auch mögliche Ausschlussfristen können relevant sein.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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