Veröffentlichtes Profil

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

Fink & Partner: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte in München

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

Widenmayerstraße 43, 80538 München

Telefon: +49 89 896 749 880

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner in München berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Zu ihren Schwerpunkten gehören Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge sowie Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Darüber hinaus führt die Kanzlei Schulungen für Betriebsräte durch und verhandelt Betriebsvereinbarungen. Eine eigene Abteilung übernimmt die Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen. Die Kanzlei verweist auf Erfahrung aus über 1.000 Kündigungsschutzverfahren und regelmäßige Fortbildungen. Als Ansprechpartner werden Tim Fink, Sarah-Carina Leu, Alexander Dupp (geb. Tews) und Latifah Ogidan genannt. Termine sind kurzfristig persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz möglich, auch samstags. Bei einer erhaltenen Kündigung, einem noch nicht unterschriebenen Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte wird eine kostenlose Erstberatung angeboten. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet die Erstberatung 357 Euro. Die Kanzlei beschreibt die individuelle Betreuung ihrer Mandanten und die Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung als Bestandteile ihrer Arbeitsweise. Der Münchner Standort befindet sich in der Widenmayerstraße 43.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: die-kuendigungsschutzkanzlei.de, die-kuendigungsschutzkanzlei.de

Beratung in München – Einordnung der Redaktion

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB ist in München auf Arbeitsrecht ausgerichtet und berät sowie vertritt ausschließlich Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Der Standort befindet sich in der Widenmayerstraße 43 im Stadtbezirk Altstadt-Lehel. Als Ansprechpartner werden Tim Fink, Sarah-Carina Leu, Alexander Dupp (geb. Tews) und Latifah Ogidan genannt. Inhaltlich stehen Konflikte rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen und die betriebliche Mitbestimmung im Mittelpunkt. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehört auch, Lösungen vor einer Gerichtsverhandlung zu suchen. Ein Schwerpunkt sind Kündigungsschutzverfahren. Dabei geht es allgemein um die Frage, ob eine arbeitgeberseitige Kündigung das Arbeitsverhältnis wirksam beendet hat. Für Beschäftigte können neben dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auch offene Vergütung, Freistellung und Zeugnisfragen eine Rolle spielen. Bei Aufhebungsverträgen stehen dagegen die Bedingungen einer einvernehmlichen Beendigung im Vordergrund. Solche Vereinbarungen können unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für die Einordnung sind deshalb der Vertragsinhalt, die persönliche Ausgangssituation und der zeitliche Ablauf bedeutsam. Betriebsräte unterstützt die Kanzlei bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen sowie bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen. Typische Anlässe sind betriebliche Umstrukturierungen und die Regelung von Arbeitsbedingungen auf betrieblicher Ebene. Ein Interessenausgleich betrifft grundsätzlich die Gestaltung einer geplanten Betriebsänderung, während ein Sozialplan wirtschaftliche Nachteile für Beschäftigte ausgleichen oder mildern soll. Ergänzend führt die Kanzlei Betriebsratsschulungen durch. Eine eigene Abteilung widmet sich der Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen; hier können insbesondere Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbewertung und Vollständigkeit Anlass für Fragen geben. Der Standort im Lehel bietet einen innerstädtischen Bezug für Ratsuchende aus München, etwa aus der Maxvorstadt, Schwabing, Sendling oder Bogenhausen. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht München relevant. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens und der Angabe wichtiger Termine beginnen. Bei Kündigungen ist insbesondere der Zugangstag relevant. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden und welcher Termin verfügbar ist, lässt sich im direkten Austausch klären. Laut Kanzleibeschreibung sind kurzfristige Gespräche persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz möglich, auch samstags.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in München

  • Amtsgericht München
  • Landgericht München I
  • Arbeitsgericht München
  • Oberlandesgericht München

Die Kanzlei Fink & Partner befindet sich in der Widenmayerstraße 43 in München, im Stadtbezirk Altstadt-Lehel. Die Lage gehört zum innerstädtischen Umfeld und liegt im Bereich der Isar. Für Ratsuchende aus anderen Münchner Stadtteilen wie Maxvorstadt, Schwabing, Sendling und Bogenhausen hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich infrage; aktuelle Verbindungen, Verkehrsbedingungen und verfügbare Parkmöglichkeiten sollten vor einem persönlichen Termin gesondert geprüft werden. Wer nicht vor Ort erscheinen möchte, kann nach den beschriebenen Terminmöglichkeiten auch ein telefonisches Gespräch oder eine Videokonferenz anfragen. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist von den aufgeführten Gerichten typischerweise das Arbeitsgericht München maßgeblich. Dort werden unter anderem Kündigungsschutzklagen sowie Streitigkeiten über Vergütung oder Arbeitszeugnisse im Urteilsverfahren behandelt. Betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen, etwa über Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats, werden regelmäßig im Beschlussverfahren geführt. Bei bestimmten Regelungsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kann außerdem eine Einigungsstelle eine Rolle spielen. Ob das Arbeitsgericht München im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und nicht allein nach der Kanzleiadresse. Das Amtsgericht München, das Landgericht München I und das Oberlandesgericht München gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für die hier beschriebenen typischen Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern oder zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber sind sie grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte; auch der arbeitsgerichtliche Rechtsmittelweg führt nicht über diese Gerichte.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Ort und Nachricht als Pflichtfelder angegeben; eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden. Erforderlich ist zudem das Einverständnis zur Datenverarbeitung.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung ist bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte kostenlos. In diesen Fällen meldet sich in der Regel der zuständige Anwalt unmittelbar persönlich. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet die Erstberatung 357 €.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Erstberatung ist bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte kostenlos. In diesen Fällen meldet sich in der Regel der zuständige Anwalt unmittelbar persönlich. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet die Erstberatung 357 €.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Ort und Nachricht als Pflichtfelder angegeben; eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden. Erforderlich ist zudem das Einverständnis zur Datenverarbeitung.

Bevorzugter Kontaktweg: form

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben und Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und das Datum des Zugangs der Kündigung relevant. Je nach Sachverhalt können Nachträge zum Vertrag, vorherige Abmahnungen, Entgeltabrechnungen oder ein anwendbarer Tarifvertrag hinzukommen. Hilfreich ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht über das Geschehen. Bei Kündigungsschutzklagen gilt grundsätzlich eine Dreiwochenfrist ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine Klage und wahrt diese Frist nicht. Die konkrete Prüfung hängt von den Umständen des einzelnen Arbeitsverhältnisses ab.
Worin unterscheidet sich ein Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen die Zustimmung beider Seiten voraus. Er kann beispielsweise den Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung, eine mögliche Abfindung und Zeugnisfragen regeln. Eine Abfindung gehört nicht automatisch zu jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Zudem können Vereinbarungen Auswirkungen auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben. Vor einer Mandatsanfrage ist deshalb vor allem wichtig, ob bereits unterschrieben wurde, welche Fassung vorliegt und ob eine Frist zur Annahme genannt wurde.
Was sollten Betriebsräte bei einer Anfrage zu Interessenausgleich, Sozialplan oder Betriebsvereinbarung schildern?
Eine Anfrage lässt sich besser einordnen, wenn der betriebliche Anlass, der Stand der Gespräche und bereits angekündigte Maßnahmen beschrieben werden. Bei Umstrukturierungen sind etwa vorhandene Arbeitgeberinformationen, Zeitpläne und Entwürfe relevant. Interessenausgleich und Sozialplan erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Der eine betrifft die geplante Betriebsänderung, der andere den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile. Betriebsvereinbarungen können zahlreiche weitere betriebliche Themen regeln. Für eine mögliche Beauftragung spielen außerdem die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats und die gesetzlichen Voraussetzungen der Kostentragung eine Rolle.
Welche Fragen lassen sich bei der Prüfung eines Arbeitszeugnisses klären?
Bei einem Arbeitszeugnis können die Vollständigkeit der Tätigkeitsbeschreibung, die Bewertung von Leistung und Verhalten sowie die Verständlichkeit der Formulierungen geprüft werden. Maßgeblich ist nicht nur ein einzelner Ausdruck, sondern auch der Zusammenhang des gesamten Textes. Als Grundlage für eine Anfrage eignen sich das vorliegende Zeugnis, Angaben zur Beschäftigungsdauer und eine Übersicht über Aufgaben und Verantwortungsbereiche. Frühere Zwischenzeugnisse können ebenfalls zur Einordnung beitragen. Ob eine Korrektur verlangt werden kann, hängt vom Inhalt und den tatsächlichen Umständen ab; auch mögliche Ausschlussfristen können relevant sein.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: die-kuendigungsschutzkanzlei.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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