Veröffentlichtes Profil

ANƉELKA HUSNJAK

ANƉELKA HUSNJAK – Rechtsanwältin für Ausländer- und Einbürgerungsrecht in München

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · ANƉELKA HUSNJAK | Rechtsanwältin

Karlsplatz 3, 80335 München

Telefon: +49 89 904 223 333

Sprachen
Serbisch, Kroatisch, Bosnisch, Englisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
ANƉELKA HUSNJAK | Rechtsanwältin

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

ANƉELKA HUSNJAK ist Rechtsanwältin in München. Die Tätigkeitsschwerpunkte ihrer Kanzlei liegen im Ausländer- und Einbürgerungsrecht. Die Webseite nennt außerdem Aufenthaltserlaubnis und Staatsangehörigkeitsrecht als Bereiche ihrer Tätigkeit. Die Kanzlei betreut Mandantinnen und Mandanten in diesen Rechtsangelegenheiten und bietet individuelle Beratung sowie eine umfassende Betreuung an. Die Beratung wird auch in serbischer, kroatischer, bosnischer und englischer Sprache angeboten. Als Merkmale der Arbeitsweise nennt die Rechtsanwältin zeitnahe Besprechungstermine, direkte Erreichbarkeit und regelmäßige Informationen über den Verfahrensfortgang. Die Kanzlei befindet sich am Karlsplatz 3 in München. Termine finden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung statt; eine Kontaktaufnahme ist per E-Mail möglich. Nach dem Hinweis auf der Webseite befindet sich Frau Husnjak derzeit in Elternzeit. Bestehende Mandate werden weiterhin betreut, neue Mandate können während dieser Zeit nicht angenommen werden. Die Aufnahme neuer Mandate ist voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 wieder möglich. Der genaue Zeitpunkt soll auf der Webseite bekannt gegeben werden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ah-recht.de, ah-recht.de

Beratung in München – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin ANƉELKA HUSNJAK ist mit ihrer Kanzlei am Karlsplatz 3 in 80335 München ansässig. Ihr Hauptschwerpunkt liegt im Ausländer- und Aufenthaltsrecht; hinzu kommen das Einbürgerungsrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht. Diese Bereiche betreffen unterschiedliche Fragen des rechtlichen Aufenthalts und der Zugehörigkeit zu einem Staat. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um persönliche Lebensplanungen: den Aufenthalt in Deutschland, das Zusammenleben mit Angehörigen, eine berufliche Perspektive oder den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Die rechtliche Einordnung hängt regelmäßig vom bisherigen Aufenthaltsverlauf und den jeweiligen persönlichen Voraussetzungen ab. Im Aufenthaltsrecht zählen die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sowie Fragen zum jeweiligen Aufenthaltszweck zu den typischen Anliegen. Auch ein Wechsel zwischen verschiedenen Aufenthaltszwecken oder die Perspektive eines dauerhaften Aufenthalts können Anlass für eine Beratung sein. Im Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht stehen dagegen etwa die Voraussetzungen eines Staatsangehörigkeitserwerbs und die dafür erforderlichen Nachweise im Mittelpunkt. Allgemein umfasst die anwaltliche Tätigkeit in diesen Bereichen die Prüfung von Unterlagen, die Einordnung behördlicher Schreiben und die Begleitung des Austauschs mit den zuständigen Stellen. Welche Schritte in Betracht kommen, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen. Die Kanzleibeschreibung nennt individuelle Beratung und eine umfassende Betreuung. Als Merkmale ihrer Arbeitsweise führt ANƉELKA HUSNJAK zeitnahe Besprechungstermine, direkte Erreichbarkeit und regelmäßige Informationen über den Verfahrensfortgang an. Beratung wird auch auf Serbisch, Kroatisch, Bosnisch und Englisch angeboten. Termine finden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung statt; eine Kontaktaufnahme ist per E-Mail möglich. Nach dem Hinweis auf ihrer Webseite befindet sich die Rechtsanwältin derzeit allerdings in Elternzeit. Bestehende Mandate werden weiter betreut, neue Mandate während dieser Zeit nicht angenommen. Eine Wiederaufnahme ist voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 vorgesehen; der genaue Zeitpunkt soll auf der Webseite veröffentlicht werden. Der Standort am Karlsplatz liegt zentral im Münchner Innenstadtbereich, im Übergang zwischen Altstadt-Lehel und Maxvorstadt. Auch für Menschen aus Schwabing, Sendling oder Bogenhausen ist die Kanzlei damit innerstädtisch gelegen. Öffentliche Verkehrsmittel kommen grundsätzlich ebenso für die Anreise infrage wie der Pkw; die konkrete Verbindung sollte vorab geprüft werden. Die örtlich genannten Gerichte sind für aufenthaltsrechtliche Streitigkeiten überwiegend nicht die maßgeblichen Stellen, da diese regelmäßig zur Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dortigen Angaben zur Orientierung nutzen und für eine Anfrage auf den genannten E-Mail-Kontakt zurückgreifen. Dabei ist die derzeitige Aufnahmepause für neue Mandate zu berücksichtigen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in München

  • Amtsgericht München
  • Landgericht München I
  • Arbeitsgericht München
  • Oberlandesgericht München

Die Kanzlei von ANƉELKA HUSNJAK befindet sich am Karlsplatz 3 im zentralen Münchner Stadtgebiet. Der Karlsplatz liegt im Übergang zwischen Altstadt-Lehel und Maxvorstadt und bildet einen Bezugspunkt am westlichen Rand der Altstadt. Für Ratsuchende aus weiteren Münchner Stadtteilen wie Schwabing, Sendling und Bogenhausen ist die Adresse dem Innenstadtbereich zuzuordnen. Die zentrale Lage ermöglicht grundsätzlich eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei einer Fahrt mit dem Pkw sollten die innerstädtische Verkehrssituation und die verfügbaren Parkmöglichkeiten eigenständig geprüft werden. Aussagen zu bestimmten Stellplätzen, barrierefreiem Zugang oder konkreten Fahrzeiten lassen sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Ein Besuch setzt eine vorherige Terminvereinbarung voraus. Für den Schwerpunkt Ausländer-, Aufenthalts- und Einbürgerungsrecht ist die Unterscheidung der Gerichtsbarkeiten wichtig. Streitigkeiten über Aufenthaltserlaubnisse oder Einbürgerungsentscheidungen werden typischerweise vor Verwaltungsgerichten geführt; keines der im Profil genannten Gerichte gehört zu dieser Gerichtsbarkeit. Das Amtsgericht München kann insbesondere bei gesonderten gerichtlichen Verfahren zur Anordnung ausländerrechtlicher Freiheitsentziehung zuständig sein. Das Landgericht München I und das Oberlandesgericht München befassen sich mit Zivil- und Strafsachen sowie Rechtsmitteln nach den jeweiligen Zuständigkeitsregeln, nicht jedoch regelmäßig mit Klagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels. Das Arbeitsgericht München ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, beispielsweise zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Ein Bezug zur Erwerbstätigkeit macht eine aufenthaltsrechtliche Frage allein noch nicht zu einer arbeitsgerichtlichen Angelegenheit. Welche Stelle zuständig ist, richtet sich nach dem konkreten Verfahrensgegenstand.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail und Nachricht Pflichtfelder. Eine Telefonnummer kann angegeben und eine Datei angehängt werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Termine finden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung statt. Während der Elternzeit können keine neuen Mandate angenommen werden.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Termine finden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung statt. Während der Elternzeit können keine neuen Mandate angenommen werden.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail und Nachricht Pflichtfelder. Eine Telefonnummer kann angegeben und eine Datei angehängt werden.

Bevorzugter Kontaktweg: email

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Aufenthaltserlaubnis typischerweise hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der aktuelle Aufenthaltstitel, Angaben zur Staatsangehörigkeit und eine kurze Darstellung des bisherigen Aufenthaltsverlaufs hilfreich. Hinzu kommen gegebenenfalls Schreiben der Ausländerbehörde, bereits gestellte Anträge und Unterlagen zum Aufenthaltszweck, etwa zur Beschäftigung, Ausbildung oder familiären Situation. Wichtig ist auch, erkennbare Fristen und das Ablaufdatum vorhandener Dokumente zu benennen. Welche Nachweise tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Sensible Dokumente sollten nicht wahllos mit einer ersten Anfrage versandt werden; zunächst kann geklärt werden, welche Unterlagen auf welchem Weg übermittelt werden sollen.
Was unterscheidet eine Aufenthaltserlaubnis von einer Einbürgerung?
Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich an einen bestimmten Aufenthaltszweck anknüpft. Die Einbürgerung führt dagegen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Beide Verfahren haben unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Ein rechtmäßiger Aufenthalt kann für eine spätere Einbürgerung bedeutsam sein, ersetzt aber nicht die eigenständige Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen. Zwischen einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und einer Einbürgerung bestehen außerdem weitere rechtliche Möglichkeiten, etwa unbefristete Aufenthaltstitel. Für eine Mandatsanfrage hilft deshalb eine klare Beschreibung des Ziels: Geht es um den weiteren Aufenthalt, dessen dauerhafte Absicherung oder den Erwerb der Staatsangehörigkeit?
Welche Angaben sind bei einer Anfrage zu Einbürgerung oder Staatsangehörigkeit wichtig?
Zunächst sollte deutlich werden, ob eine Einbürgerung angestrebt wird oder ob bereits bestehende Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit geklärt werden sollen. Für die Einbürgerung können unter anderem Aufenthaltszeiten, Aufenthaltsstatus, Identitätsnachweise, Sprachkenntnisse und die wirtschaftliche Situation relevant sein. Bei der Klärung einer möglicherweise bereits bestehenden Staatsangehörigkeit können zusätzlich familiäre Zusammenhänge und Personenstandsurkunden eine Rolle spielen. Eine übersichtliche zeitliche Darstellung erleichtert die erste Orientierung. Ob einzelne Voraussetzungen erfüllt sind und welche Nachweise erforderlich werden, kann nicht allein aus einer allgemeinen Checkliste abgeleitet werden, sondern bedarf einer Prüfung des jeweiligen Falls.
Was sollte eine Mandatsanfrage enthalten, wenn bereits ein Schreiben der Ausländerbehörde vorliegt?
Eine Anfrage sollte knapp benennen, welche Behörde geschrieben hat, worum es geht und wann das Schreiben zugegangen ist. Enthaltene Termine, Fristen oder Hinweise zu Rechtsbehelfen sind für die zeitliche Einordnung besonders wichtig. Auch frühere Anträge und bereits erfolgte Antworten sollten erwähnt werden. Behördliche Schreiben können sehr unterschiedliche Funktionen haben, etwa Unterlagen anfordern, eine Anhörung ermöglichen oder eine Entscheidung bekannt geben. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt grundsätzlich keine behördlichen oder gerichtlichen Fristen. Zudem sollte ausdrücklich geklärt werden, ob eine Vertretung übernommen werden kann; aus dem Versand einer Anfrage allein ergibt sich noch keine Mandatsübernahme.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu ANƉELKA HUSNJAK

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ah-recht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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