Veröffentlichtes Profil

Alexander Lang

Dr. Alexander Lang – Rechtsanwalt für Miet-, Bau-, Arbeits- und Strafrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwaltskanzlei Dr. Alexander Lang

Sendlinger Str. 24, 80331 München

Telefon: +49 89 328 856 26

Qualifikation
Zulassung seit 2017 · Rechtsanwaltskammer München
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Alexander Lang

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Alexander Lang ist Rechtsanwalt in München. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Mietrecht, Baurecht, Arbeitsrecht und Strafrecht. Im Mietrecht berät und vertritt er sowohl Vermieter als auch Mieter zu Wohnraum- und Geschäftsraummiete. Zu den Leistungen gehören die Gestaltung von Mietverträgen, Kündigungen, Räumungsverfahren sowie die Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungen und Mietminderungen. Im öffentlichen und privaten Baurecht unterstützt er Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Körperschaften von der Vertragsgestaltung oder Antragstellung bis zur Prozessführung. Im Arbeitsrecht berät und vertritt er Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich, etwa bei Kündigungen, Abfindungsansprüchen, Aufhebungsverträgen und Lohnansprüchen. Im Strafrecht übernimmt er Beratung und Verteidigung in Strafsachen sowie in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Seine Arbeitsweise berücksichtigt rechtliche, wirtschaftliche und zwischenmenschliche Aspekte. Im Mietrecht setzt er auf vorausschauende Planung und Beratung sowie außergerichtliches Konfliktmanagement. Bei Bedarf vertritt er Mandanten bundesweit vor Verwaltungs-, Straf- und Zivilgerichten. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Alexander Lang wurde 2020 gegründet.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-drlang.de

Beratung in München – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang ist in München tätig. Seine 2020 gegründete Rechtsanwaltskanzlei Dr. Alexander Lang befindet sich in der Sendlinger Str. 24, 80331 München. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt; weitere Beratungsschwerpunkte sind Mietrecht, öffentliches und privates Baurecht sowie Strafrecht. Er gehört der Rechtsanwaltskammer München an. Seine Arbeitsweise bezieht neben rechtlichen auch wirtschaftliche und zwischenmenschliche Aspekte ein. Das ist insbesondere bei Konflikten von Bedeutung, in denen Vertragsbeziehungen beendet, fortgesetzt oder neu geordnet werden sollen. Im Arbeitsrecht berät und vertritt Alexander Lang Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich sowie vor Gericht. Typische Anliegen betreffen Kündigungen, Aufhebungsverträge, Lohnforderungen und Fragen zu möglichen Abfindungsansprüchen. Hinter diesen Themen stehen häufig die Prüfung vertraglicher Vereinbarungen, unterschiedliche Vorstellungen über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder Streit über ausstehende Vergütung. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, Abrechnungen und der bisherige Schriftwechsel wichtig. Da arbeitsrechtliche Angelegenheiten fristgebunden sein können, gehört auch die zeitliche Abfolge der Ereignisse zu den wesentlichen Informationen bei einer Anfrage. Im Mietrecht richtet sich die Tätigkeit sowohl an Vermieter als auch an Mieter von Wohnraum und Geschäftsräumen. Die Kanzleibeschreibung nennt Mietvertragsgestaltung, Kündigungen, Räumungsverfahren sowie Mieterhöhungen und Mietminderungen. Vorausschauende Beratung und außergerichtliches Konfliktmanagement bilden dabei einen Ansatz. Im öffentlichen und privaten Baurecht unterstützt Alexander Lang Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Körperschaften von der Vertragsgestaltung oder Antragstellung bis zur Prozessführung. Typische Fragen dieser Bereiche betreffen Bauverträge, Mängel, Vergütung oder die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens. Im Strafrecht umfasst seine Tätigkeit Beratung und Verteidigung in Strafsachen sowie in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Der Kanzleistandort liegt in der Münchner Innenstadt im Stadtbezirk Altstadt-Lehel. Damit besteht ein örtlicher Bezug ebenso für Ratsuchende aus Maxvorstadt, Schwabing, Sendling und Bogenhausen. Die Anreise lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und die Parksituation sollten vorab geprüft werden. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Arbeitsgericht München in Betracht. Je nach Gegenstand und Verfahrensstand können auch das Amtsgericht München, das Landgericht München I oder das Oberlandesgericht München relevant sein. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann sich an den im Profil hinterlegten Kontaktmöglichkeiten orientieren. Für die Anfrage helfen eine kurze Sachverhaltsschilderung, Angaben zu Beteiligten und Hinweise auf laufende Fristen. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in München

  • Amtsgericht München
  • Landgericht München I
  • Arbeitsgericht München
  • Oberlandesgericht München

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Alexander Lang liegt an der Sendlinger Straße in der Münchner Innenstadt, im Stadtbezirk Altstadt-Lehel. Der Standort ist damit innerstädtisch verortet und auch für Ratsuchende aus den genannten Stadtteilen Maxvorstadt, Schwabing, Sendling und Bogenhausen ein möglicher Anlaufpunkt. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw infrage. Die konkrete Verbindung hängt vom Ausgangspunkt ab; bei einer Autofahrt sind die aktuelle Verkehrslage und verfügbare Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen. Angaben zu einer bestimmten Haltestelle, eigenen Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht München relevant. Bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit werden dort beispielsweise Kündigungsschutzverfahren und Streitigkeiten über Arbeitsentgelt geführt. Wohnraummietsachen gehören grundsätzlich unabhängig vom Streitwert vor das Amtsgericht; bei örtlichem Bezug kann daher das Amtsgericht München zuständig sein. Streitigkeiten über Geschäftsraummiete oder private Bauverträge können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit beim Amtsgericht München oder Landgericht München I geführt werden. Das Oberlandesgericht München kommt insbesondere als Rechtsmittelgericht in Zivilsachen in Betracht. Für Strafverfahren sind je nach Tatvorwurf und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung das Amtsgericht München oder das Landgericht München I relevant. Über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide entscheidet regelmäßig ein Amtsgericht. Öffentlich-rechtliche Baustreitigkeiten, etwa um eine Baugenehmigung, gehören dagegen grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und nicht vor die aufgeführten Zivil- und Strafgerichte. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, ergibt sich somit nicht allein aus der Kanzleiadresse, sondern aus dem jeweiligen Streitgegenstand und weiteren Verfahrensvoraussetzungen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktbereich werden Sie gebeten, Ihr Anliegen zu schildern.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktbereich werden Sie gebeten, Ihr Anliegen zu schildern.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Verein zur Vernetzung und Förderung Junger Münchner Wirtschaftsanwälte e.V. (JMWA) (seit 2018)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung, Aufhebungsvertrag oder ausstehendem Lohn hilfreich?
Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, Nachträge, das Kündigungsschreiben oder der Entwurf eines Aufhebungsvertrags sowie einschlägige Lohnabrechnungen hilfreich. Bei offenen Vergütungsforderungen können Arbeitszeitaufzeichnungen und bisherige Zahlungsaufforderungen hinzukommen. Wichtig ist außerdem eine übersichtliche Darstellung der Ereignisse mit Datumsangaben, insbesondere zum Zugang von Schreiben. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Eine Anfrage sollte daher auf bekannte Termine und Fristen hinweisen. Welche Unterlagen im konkreten Fall zusätzlich benötigt werden, lässt sich im anschließenden Austausch klären.
Besteht bei einer Kündigung grundsätzlich ein Anspruch auf eine Abfindung?
Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einem Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Auch im Rahmen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Einigung über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann sie Gegenstand der Verhandlungen sein. Davon zu unterscheiden sind offene Lohnansprüche und andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Für eine allgemeine Einordnung sind deshalb der Anlass der Beendigung, vorhandene Vereinbarungen und der bisherige Verlauf wichtig. Bei Aufhebungsverträgen können zusätzlich sozialversicherungsrechtliche Folgen zu berücksichtigen sein.
Was sollte eine Anfrage zu Mieterhöhung, Mietminderung oder Kündigung enthalten?
Zunächst ist hilfreich, ob es um Wohnraum oder Geschäftsräume geht und ob die Anfrage von der Mieter- oder Vermieterseite kommt. Der Mietvertrag, spätere Ergänzungen und die streitigen Schreiben bilden meist die Grundlage der Prüfung. Bei Mängeln können eine zeitliche Dokumentation, Fotos und der bisherige Austausch über die Beanstandung wichtig sein. Bei einer Kündigung oder einem gerichtlichen Schreiben sind außerdem Zugangsdatum und genannte Termine relevant. Die rechtliche Bewertung hängt vom Vertrag und den Umständen ab; allgemeine Informationen ersetzen daher keine Prüfung des Einzelfalls.
Worin unterscheiden sich öffentliches und privates Baurecht bei einer Mandatsanfrage?
Das private Baurecht betrifft vor allem die Rechtsbeziehungen zwischen den an einem Bauvorhaben beteiligten Vertragsparteien. Typische Themen sind Leistungsumfang, Vergütung, Bauverzögerungen, Abnahme und Mängel. Im öffentlichen Baurecht geht es dagegen insbesondere darum, ob ein Vorhaben nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässig ist und welche behördlichen Entscheidungen erforderlich sind. Für eine Anfrage sollte erkennbar sein, ob ein Konflikt mit einem Vertragspartner oder einer Behörde besteht. Je nach Thema sind Bauverträge, Leistungsbeschreibungen, Pläne, Bescheide und die bisherige Korrespondenz hilfreich. Beide Bereiche können bei demselben Bauvorhaben zusammentreffen.
Welche Informationen sind bei einer strafrechtlichen Anfrage oder einem Bußgeldbescheid wichtig?
Für die erste Einordnung ist vor allem relevant, welches Schreiben vorliegt und von welcher Behörde oder welchem Gericht es stammt. Eine Vorladung, ein Strafbefehl und ein Bußgeldbescheid kennzeichnen unterschiedliche Verfahrenssituationen. Hilfreich sind das vollständige Dokument, das Aktenzeichen, das Zustellungs- oder Zugangsdatum sowie Angaben zu bereits angesetzten Terminen. Auch sollte deutlich werden, in welcher Rolle die betroffene Person am Verfahren beteiligt ist. Fristen können für den weiteren Ablauf wesentlich sein. Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, hängt vom Tatvorwurf, dem Verfahrensstand und regelmäßig auch vom Inhalt der Akte ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Alexander Lang

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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