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- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
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Kanzleiprofil im Überblick
Dominic Hauenstein ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzleistandorten in München und Oberhaching. Er berät Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte und Führungskräfte, darunter AT-Mitarbeiter, leitende Angestellte und Geschäftsführer. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Arbeitszeugnisse und Abmahnungen. Betriebsräte unterstützt er bei Mitbestimmungsrechten, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen und BR-Wahlen. Für Unternehmen bietet er Inhouse-Schulungen an; Betriebsräte können Schulungen vor Ort in Anspruch nehmen. Die Betreuung erfolgt persönlich durch ihn als Fachanwalt, ohne Weitergabe an Junganwälte oder Referendare. Seine Arbeitsweise beschreibt er als strategisch, gut organisiert und zielgerichtet, mit einem Schwerpunkt auf Verhandlungen und einvernehmlichen Lösungen. Bei erforderlichen gerichtlichen Verfahren übernimmt er die Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Beratungsgespräche sind persönlich, telefonisch oder per TEAMS möglich. Für dringende Rückfragen steht auch WhatsApp zur Verfügung. Eine erste Einschätzung des Falls ist kostenfrei. Sein Haupteinzugsgebiet umfasst München und Umgebung, insbesondere den Münchner Süden; daneben übernimmt er auch deutschlandweite Mandate.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in München – Einordnung der Redaktion
Dominic Hauenstein ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine Kanzlei hauenstein | arbeitsrecht hat Standorte in München und Oberhaching; die Münchner Anschrift lautet Metzstraße 40, 81667 München. Er berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte sowie Führungskräfte. Dazu zählen auch außertariflich beschäftigte Mitarbeiter, leitende Angestellte und Geschäftsführer. Diese unterschiedlichen beruflichen Rollen bringen jeweils eigene arbeitsrechtliche Fragen mit sich: vom Inhalt eines Arbeitsvertrags über Veränderungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis bis zur Beendigung der Zusammenarbeit. Bei Geschäftsführern kann zudem die Abgrenzung zwischen arbeitsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragen bedeutsam sein. Zu Hauensteins Tätigkeitsschwerpunkten gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge und Abfindungen. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig die Folgen einer Trennung, bestehende Fristen und die Möglichkeiten einer vertraglichen Verständigung. Eine Abfindung entsteht nicht automatisch mit jeder Kündigung; ihre Bedeutung hängt vom jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang ab. Weitere Themen sind Arbeitszeugnisse und Abmahnungen. Hier geht es beispielsweise um die Beschreibung und Bewertung einer Tätigkeit oder um den Umgang mit beanstandetem Verhalten im Arbeitsverhältnis. Hauenstein legt nach seiner Kanzleibeschreibung einen Schwerpunkt auf Verhandlungen und einvernehmliche Lösungen; erforderlichenfalls übernimmt er die Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Für Betriebsräte umfasst sein Tätigkeitsfeld Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen und Betriebsratswahlen. Dahinter stehen etwa Fragen zur Beteiligung bei betrieblichen Veränderungen oder zur Ausgestaltung gemeinsamer Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Betriebsräte können Schulungen vor Ort in Anspruch nehmen; für Unternehmen bietet Hauenstein Inhouse-Schulungen an. Die persönliche Betreuung erfolgt durch ihn selbst als Fachanwalt, ohne Weitergabe an Junganwälte oder Referendare. Beratungsgespräche sind persönlich, telefonisch oder per TEAMS möglich. Für dringende Rückfragen nennt die Kanzlei außerdem WhatsApp als Kommunikationsweg. Das Einzugsgebiet umfasst München und Umgebung, insbesondere den Münchner Süden; daneben übernimmt Hauenstein deutschlandweite Mandate. Für viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt am Standort das Arbeitsgericht München in Betracht. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich jedoch nach dem einzelnen Fall. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann für die Mandatsanfrage zunächst das Anliegen, die eigene Rolle und wichtige Termine knapp zusammenstellen und die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Hilfreich sind Hinweise auf vorhandene Schreiben und deren Zugangsdatum. Anschließend lassen sich eine mögliche Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und die Form des Beratungsgesprächs klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in München
- Amtsgericht München
- Landgericht München I
- Arbeitsgericht München
- Oberlandesgericht München
Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt von Dominic Hauenstein ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht München relevant. Arbeitsgerichte führen insbesondere Verfahren zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa zu Kündigungen, Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnissen. Streitigkeiten über betriebsverfassungsrechtliche Fragen, beispielsweise Beteiligungsrechte eines Betriebsrats, werden regelmäßig im Beschlussverfahren behandelt. Ob gerade das Arbeitsgericht München örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Die Lage der beauftragten Kanzlei entscheidet darüber nicht allein. Bei Geschäftsführern kann dagegen, abhängig von ihrer rechtlichen Stellung und dem Streitgegenstand, die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig sein. Das Amtsgericht München und das Landgericht München I kommen für zivilrechtliche Streitigkeiten außerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit nach den jeweiligen Zuständigkeitsregeln in Betracht. Das Oberlandesgericht München ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit insbesondere mit Rechtsmittelverfahren befasst; es ist keine Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Arbeitsgerichts. Für Ratsuchende ist deshalb zunächst die Unterscheidung zwischen arbeitsgerichtlichen und sonstigen zivilrechtlichen Verfahren wichtig. Die Münchner Kanzlei befindet sich in der Metzstraße 40, 81667 München. Als Stadtteile am Standort sind Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing, Sendling und Bogenhausen genannt; daraus ergeben sich keine weiteren Kanzleiadressen. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der konkreten Anschrift planen. Belegte Angaben zu Haltestellen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Telefonische Gespräche und Beratung per TEAMS bieten eine Alternative zur Anfahrt; daneben besteht ein Kanzleistandort in Oberhaching.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme wird um eine kurze Beschreibung des Anliegens gebeten. Die Kontaktformulare fragen Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung ab.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die erste Einschätzung des Falls ist immer kostenfrei. In einem etwa 5-minütigen Gespräch erläutert Dominic Hauenstein, ob er helfen kann und welche Erfolgsaussichten bestehen. Erst bei einer anschließenden umfassenden Beratung oder Vertretung entstehen Kosten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die erste Einschätzung des Falls ist immer kostenfrei. In einem etwa 5-minütigen Gespräch erläutert Dominic Hauenstein, ob er helfen kann und welche Erfolgsaussichten bestehen. Erst bei einer anschließenden umfassenden Beratung oder Vertretung entstehen Kosten.
Für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme wird um eine kurze Beschreibung des Anliegens gebeten. Die Kontaktformulare fragen Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung ab.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Mandatsanfrage wegen einer Kündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und Angaben zur bisherigen Beschäftigungsdauer hilfreich. Auch Informationen über den Arbeitgeber, einen vorhandenen Betriebsrat und mögliche besondere Schutzrechte können eine Rolle spielen. Bei Kündigungen laufen häufig kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Die Prüfung des Einzelfalls setzt eine rechtzeitige Abstimmung über das weitere Vorgehen voraus.
- Wie unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Kündigung, und welche Rolle spielt eine Abfindung?
- Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag eine Vereinbarung zwischen beiden Seiten ist. In einem Aufhebungsvertrag können beispielsweise Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnis und eine mögliche Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht. Zudem können Vereinbarungen Auswirkungen auf sozialrechtliche Leistungen haben. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb der Vertragsentwurf, bereits geführte Verhandlungen und etwaige Entscheidungsfristen relevant. Die Bewertung hängt vom gesamten Regelungsinhalt und der persönlichen Ausgangslage ab.
- Was sollte ich bei einer Anfrage zu einer Abmahnung oder einem Arbeitszeugnis schildern?
- Bei einer Abmahnung sind der genaue Wortlaut, der beschriebene Vorfall und die eigene Darstellung des Geschehens wichtig. Eine Abmahnung verbindet regelmäßig die Beanstandung eines Verhaltens mit einer Warnung vor möglichen arbeitsrechtlichen Folgen. Bei einem Arbeitszeugnis geht es dagegen etwa um die Vollständigkeit der Tätigkeitsbeschreibung und die Bewertung von Leistung und Verhalten. Hilfreich sind das vorhandene Zeugnis, Angaben zu Aufgaben und Verantwortungsbereichen sowie gegebenenfalls frühere Zwischenzeugnisse. Ob Änderungen verlangt werden können, lässt sich nicht allein anhand einzelner Formulierungen beurteilen.
- Welche Unterlagen benötigt ein Betriebsrat für eine Anfrage zu Mitbestimmung oder einer Betriebsvereinbarung?
- Hilfreich sind eine knappe Beschreibung der betrieblichen Maßnahme, der bisherige Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber und vorhandene Betriebsvereinbarungen. Bei geplanten Neuregelungen kann auch ein Entwurf die Einordnung erleichtern. Wichtig ist außerdem, welche Entscheidungen bereits getroffen wurden und ob Termine oder Fristen anstehen. Betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen unterscheiden sich von individuellen Ansprüchen einzelner Beschäftigter. Je nach Thema können Verhandlungen, eine Einigungsstelle oder ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren relevant sein. Auch die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats über eine anwaltliche Beauftragung kann vor der Mandatierung zu klären sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Dominic Hauenstein
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: arbeitsrechtonline24.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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