Veröffentlichtes Profil

Dr. Katrin Hegewald

Dr. Katrin Hegewald – Fachanwältin für Arbeitsrecht in München

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Fachanwältin für Arbeitsrecht · Dr. Katrin Hegewald

Prinzregentenstraße 54, 80538 München

Telefon: +49 89 727191-90

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer München
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Dr. Katrin Hegewald

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Katrin Hegewald ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in München. Sie berät und vertritt Unternehmen, Führungskräfte, Arbeitnehmer sowie Betriebs- und Personalräte außergerichtlich und gerichtlich. Für Unternehmen umfasst ihre Tätigkeit die laufende arbeitsrechtliche Beratung, die Begleitung von Betriebsübergängen und Umstrukturierungen sowie die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Weitere Themen sind Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Kündigungen, Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerdatenschutz und Compliance. Zu ihren Mandanten gehören unter anderem öffentlich-rechtliche Kliniken, Sparkassen, Versicherungen, Industrieunternehmen und inhabergeführte Familienunternehmen. Führungskräfte unterstützt sie bei Dienstverträgen, Vergütungsfragen und der Beendigung von Vertragsverhältnissen. Arbeitnehmer berät sie sowohl im laufenden Arbeitsverhältnis als auch bei einer Trennung, etwa zu Befristung, Teilzeit, Arbeitszeugnissen und Abfindungen. Betriebs- und Personalräte unterstützt sie in mitbestimmungsrechtlichen Angelegenheiten, durch Gutachten sowie durch Vertretung in Einigungsstellen und vor Gericht. Ihre gerichtliche Tätigkeit erfolgt bundesweit bis zum Bundesarbeitsgericht. Bei der Beratung berücksichtigt sie die individuelle Situation und die berufliche Zukunft ihrer Mandanten. Die Kosten bespricht sie zu Beginn ihrer Tätigkeit. Den Fachanwaltstitel führt sie seit 2008.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: arbeitsrecht-hegewald.de, arbeitsrecht-hegewald.de

Beratung in München – Einordnung der Redaktion

Dr. Katrin Hegewald ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in München und führt den Fachanwaltstitel seit 2008. Ihre Kanzlei befindet sich in der Prinzregentenstraße 54, 80538 München. Sie berät und vertritt Unternehmen, Führungskräfte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebs- und Personalräte außergerichtlich und gerichtlich. Der Schwerpunkt Arbeitsrecht umfasst damit sowohl Fragen einzelner Beschäftigungsverhältnisse als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen betrieblicher Entscheidungen und der Mitbestimmung. Bei ihrer Beratung berücksichtigt sie die individuelle Situation und die berufliche Zukunft ihrer Mandantinnen und Mandanten. Für Unternehmen gehören die laufende arbeitsrechtliche Beratung, die Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie die Begleitung von Betriebsübergängen und Umstrukturierungen zu ihrer Tätigkeit. Hinzu kommen Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge, Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerdatenschutz und Compliance. Hinter diesen Themen stehen beispielsweise vertragliche Regelungen für den Arbeitsalltag, Veränderungen der Betriebsorganisation oder der Umgang mit personenbezogenen Beschäftigtendaten. Zu den genannten Mandanten zählen öffentlich-rechtliche Kliniken, Sparkassen, Versicherungen, Industrieunternehmen und inhabergeführte Familienunternehmen. Je nach Organisationsform können dabei unterschiedliche tarifliche, vertragliche und mitbestimmungsrechtliche Rahmenbedingungen eine Rolle spielen. Führungskräfte unterstützt Dr. Hegewald bei Dienstverträgen, Vergütungsfragen und der Beendigung von Vertragsverhältnissen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behandelt sie Fragen zur Befristung, Teilzeit und zu Arbeitszeugnissen ebenso wie Anliegen rund um eine Trennung und mögliche Abfindungen. Betriebs- und Personalräte begleitet sie in mitbestimmungsrechtlichen Angelegenheiten, erstellt Gutachten und vertritt sie in Einigungsstellen sowie vor Gericht. Diese Tätigkeiten betreffen unterschiedliche Interessenlagen; bei einer Anfrage ist deshalb die eigene Rolle im Konflikt oder Vorhaben ein wichtiger Ausgangspunkt. Der örtliche Bezug liegt in München mit den genannten Stadtteilen Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing, Sendling und Bogenhausen. Für viele Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen ist am Standort das Arbeitsgericht München relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Dr. Hegewald vertritt zudem bundesweit bis zum Bundesarbeitsgericht. Für einen Besuch in der Prinzregentenstraße sollte die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der genauen Adresse geplant werden; konkrete Verbindungen sind hier nicht angegeben. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, die beteiligten Parteien und bereits bekannte Termine oder Fristen erleichtern die erste Einordnung. Anschließend können die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen geklärt werden. Die Kosten bespricht Dr. Hegewald zu Beginn ihrer Tätigkeit.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in München

  • Amtsgericht München
  • Landgericht München I
  • Arbeitsgericht München
  • Oberlandesgericht München

Die Kanzlei Dr. Katrin Hegewald ist unter der Adresse Prinzregentenstraße 54, 80538 München erreichbar. Die Prinzregentenstraße bildet einen Bezug zwischen dem innenstadtnahen München und dem östlichen Stadtgebiet in Richtung Bogenhausen. Zu den im Standortumfeld genannten Stadtteilen gehören außerdem Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing und Sendling. Daraus ergibt sich keine Beschränkung des Tätigkeitsgebiets auf bestimmte Viertel: Die gerichtliche Vertretung erfolgt nach der Kanzleibeschreibung bundesweit. Für persönliche Termine lässt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Kanzleiadresse planen. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vorab geklärt werden. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht München von Bedeutung. Dort werden bei gegebener Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Vergütung, Befristungen oder Arbeitszeugnisse sowie betriebsverfassungsrechtliche Beschlussverfahren geführt. Für personalvertretungsrechtliche Streitigkeiten sind dagegen regelmäßig die Verwaltungsgerichte zuständig. Das ebenfalls genannte Amtsgericht München, das Landgericht München I und das Oberlandesgericht München gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind nicht die regulären Instanzen für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Bei Dienstverträgen von Organmitgliedern, etwa Geschäftsführern, kann hingegen die ordentliche Gerichtsbarkeit einschlägig sein. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, dem rechtlichen Status der Beteiligten und den örtlichen Anknüpfungspunkten ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die anfallenden Kosten werden gemeinsam gleich zu Beginn der Tätigkeit besprochen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die anfallenden Kosten werden gemeinsam gleich zu Beginn der Tätigkeit besprochen.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen und Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Aufhebungsvertrag hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungsschreiben beziehungsweise der angebotene Aufhebungsvertrag von Bedeutung. Hilfreich sind außerdem Angaben zum Zugang eines Schreibens, zu vorgesehenen Unterschriftsterminen und zum bisherigen Verlauf der Gespräche. Auch Abmahnungen oder einschlägige Korrespondenz können relevant sein. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten, während ein Aufhebungsvertrag andere rechtliche Fragen aufwirft. Eine Anfrage sollte deshalb bestehende Termine und Fristen deutlich benennen. Welche Unterlagen anschließend tatsächlich benötigt werden, hängt vom jeweiligen Anliegen ab.
Welche Besonderheiten können bei Arbeits- und Dienstverträgen von Führungskräften auftreten?
Bei Führungskräften stehen häufig variable Vergütung, Zielvereinbarungen, Kündigungsregelungen, Freistellung oder nachvertragliche Wettbewerbsverbote im Mittelpunkt. Rechtlich ist außerdem zu unterscheiden, ob jemand als Arbeitnehmer, leitender Angestellter oder Organmitglied tätig ist. Die Bezeichnung der Position allein beantwortet diese Frage nicht. Der Status kann Auswirkungen auf Schutzvorschriften und den zuständigen Rechtsweg haben. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb neben dem Vertrag auch eine Beschreibung der Aufgaben, der Entscheidungsbefugnisse und gegebenenfalls der gesellschaftsrechtlichen Stellung hilfreich. Die konkrete Einordnung erfordert eine Betrachtung der tatsächlichen und vertraglichen Verhältnisse.
Was sollten Unternehmen bei einer Anfrage zu Umstrukturierung oder Betriebsübergang beschreiben?
Eine aussagekräftige Anfrage erläutert zunächst die geplante organisatorische Veränderung, den zeitlichen Rahmen und die betroffenen Beschäftigtengruppen. Wichtig ist auch, ob ein Betriebsrat besteht und welche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen möglicherweise einschlägig sind. Ein Betriebsübergang ist rechtlich nicht mit jeder Umstrukturierung gleichzusetzen; entscheidend sind die tatsächlichen Umstände des Vorhabens. Typische Themen sind Informationspflichten, Beteiligungsrechte und die Fortgeltung bestehender Arbeitsbedingungen. Für die erste Kontaktaufnahme genügt eine strukturierte Übersicht. Vertrauliche Personalunterlagen sollten erst nach Abstimmung über den geeigneten Übermittlungsweg bereitgestellt werden.
Worin unterscheiden sich arbeitsrechtliche Anliegen von Beschäftigten und Mitbestimmungsfragen der Interessenvertretung?
Individuelle Anliegen betreffen beispielsweise den eigenen Teilzeitwunsch, eine Befristung, Vergütungsansprüche oder ein Arbeitszeugnis. Betriebs- und Personalräte befassen sich dagegen mit ihren gesetzlichen Beteiligungsrechten und kollektiven Regelungen innerhalb des Betriebs oder der Dienststelle. Beide Ebenen können denselben Sachverhalt berühren, bleiben aber rechtlich zu unterscheiden. Auch die Verfahren unterscheiden sich: Betriebsverfassungsrechtliche Fragen werden häufig im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren behandelt, personalvertretungsrechtliche Streitigkeiten regelmäßig vor Verwaltungsgerichten. Bei einer Anfrage sollte daher erkennbar sein, ob eine Person eigene Rechte klären möchte oder ein Gremium Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben sucht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Dr. Katrin Hegewald

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Dr. Katrin Hegewald liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 133 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Dr. Katrin Hegewald insgesamt und nicht auf Dr. Katrin Hegewald persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,0133

Google veröffentlicht zu diesen 133 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Prinzregentenstraße 54, 80538 München

Montag
08:00-18:00
Dienstag
08:00-18:00
Mittwoch
08:00-18:00
Donnerstag
08:00-18:00
Freitag
08:00-18:00

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Dr. Katrin Hegewald. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in München

Alle Profile in München vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: arbeitsrecht-hegewald.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen