- Qualifikation
- Zulassung seit 2001
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei Gerlach
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Tobias Gerlach ist Rechtsanwalt der Kanzlei Gerlach in München. Er berät und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in arbeitsrechtlichen Fragen, gerichtlich und außergerichtlich. Zu den genannten Themen des Individualarbeitsrechts gehören Arbeitsverträge, Aufhebungsvereinbarungen, Kündigungen, Änderungskündigungen, Versetzungen, Abmahnungen und Abfindungen. Auch Arbeitszeugnisse, Arbeitszeit, Überstunden, Lohn und Gehalt, Urlaub sowie Mobbing zählen dazu. Im Kollektivarbeitsrecht befasst er sich mit Betriebsverfassung, Betriebsrat, Mitbestimmung, Sozialplan und Interessenausgleich sowie Tarifverträgen. Als weitere Rechtsgebiete nennt die Kanzlei Medienrecht, Mietrecht und Erbrecht. Das medienrechtliche Angebot umfasst unter anderem Film- und TV-Produktion, Verlagsrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Im Mietrecht werden Wohnraum und Gewerbe, Mieterhöhungen, Kaution und Wohnungseigentumsrecht genannt. Im Erbrecht gehören Testament, Erbvertrag, Pflichtteil und Testamentsvollstreckung zu den aufgeführten Themen. Gerlach bietet an, Fragen für Laien verständlich zu beantworten. Die Kanzlei ist am Prinzregentenplatz 14 ansässig und über Telefon, E-Mail sowie ein Kontaktformular erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-muenchen-arbeitsrecht.com, rechtsanwalt-muenchen-arbeitsrecht.com
Beratung in München – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Tobias Gerlach ist in der Kanzlei Gerlach am Prinzregentenplatz 14 in München tätig. Sein Hauptschwerpunkt liegt im Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Diese unterschiedlichen Perspektiven betreffen einerseits das einzelne Arbeitsverhältnis, andererseits die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und betrieblicher Interessenvertretung. Laut Kanzleibeschreibung gehört es zu seinem Ansatz, rechtliche Fragen für Laien verständlich zu beantworten. Für Ratsuchende steht damit zunächst die Einordnung ihres Anliegens in den jeweiligen arbeitsrechtlichen Zusammenhang im Vordergrund. Im Individualarbeitsrecht befasst sich Gerlach unter anderem mit Arbeitsverträgen, Aufhebungsvereinbarungen, Kündigungen und Änderungskündigungen. Auch Versetzungen, Abmahnungen und Abfindungen gehören zu den genannten Themen. Typische Anliegen entstehen beispielsweise, wenn Vertragsbedingungen geändert werden sollen, ein Arbeitsverhältnis beendet wird oder unterschiedliche Auffassungen über arbeitsvertragliche Pflichten bestehen. Hinzu kommen Fragen zu Arbeitszeugnissen, Arbeitszeit, Überstunden, Lohn und Gehalt sowie Urlaub und Mobbing. Je nach Sachverhalt können dabei Vertragsunterlagen, betriebliche Regelungen und die bisherige Kommunikation für das Verständnis des Konflikts wichtig sein. Ein weiterer Teil des arbeitsrechtlichen Angebots betrifft das Kollektivarbeitsrecht. Genannt werden Betriebsverfassung, Betriebsrat, Mitbestimmung, Sozialplan und Interessenausgleich sowie Tarifverträge. Dahinter stehen etwa Beteiligungsrechte bei betrieblichen Entscheidungen oder die Gestaltung von Veränderungen im Unternehmen. Daneben nennt die Kanzlei Medienrecht, Mietrecht und Erbrecht. Das Spektrum reicht hier von Film- und TV-Produktion, Verlags-, Urheber- und Wettbewerbsrecht über Wohnraum- und Gewerbemiete, Mieterhöhungen, Kaution und Wohnungseigentum bis zu Testament, Erbvertrag, Pflichtteil und Testamentsvollstreckung. Der Kanzleisitz am Prinzregentenplatz liegt im östlichen Münchner Stadtgebiet, im Umfeld von Bogenhausen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist am Standort insbesondere das Arbeitsgericht München relevant. Je nach Gegenstand weiterer Verfahren kommen auch das Amtsgericht München, das Landgericht München I oder das Oberlandesgericht München in Betracht. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich jedoch nicht allein nach der Kanzleiadresse. Für Anfragen aus Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing, Sendling oder Bogenhausen kann zunächst eine Kontaktaufnahme ohne Anfahrt erfolgen. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Anfrage die angegebenen Kontaktwege nutzen. Die Kanzlei ist telefonisch, per E-Mail und über ein Kontaktformular erreichbar. Für eine erste Schilderung bieten sich das betroffene Rechtsgebiet, eine kurze Beschreibung des Anlasses und Hinweise auf bereits bekannte Termine oder Fristen an. Anschließend lässt sich klären, welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist. Eine Anfrage ist nicht mit einer bereits bestätigten Vertretung gleichzusetzen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in München
- Amtsgericht München
- Landgericht München I
- Arbeitsgericht München
- Oberlandesgericht München
Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt von Tobias Gerlach ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht München von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse geführt. Streitigkeiten über betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsrechte werden regelmäßig im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren behandelt. Das Landgericht München I und das Oberlandesgericht München sind dagegen keine Rechtsmittelinstanzen für Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Die Arbeitsgerichtsbarkeit bildet einen eigenen Gerichtszweig. Für die weiteren genannten Rechtsgebiete können die ordentlichen Gerichte relevant werden. Wohnraummietsachen gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht; bei Gewerbemietstreitigkeiten hängt die sachliche Zuständigkeit insbesondere vom Streitwert ab. Auch wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten werden regelmäßig am Amtsgericht verhandelt. Das Amtsgericht München nimmt zudem nachlassgerichtliche Aufgaben wahr, soweit es örtlich zuständig ist. Streitige erbrechtliche Ansprüche können hingegen vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht München I verhandelt werden. Bei medien-, urheber- und wettbewerbsrechtlichen Verfahren sind neben allgemeinen Zuständigkeitsregeln auch besondere gesetzliche Zuweisungen zu beachten. Das Oberlandesgericht München kann in zivilrechtlichen Rechtsmittelverfahren zuständig sein. Die Kanzlei Gerlach befindet sich am Prinzregentenplatz 14 im östlichen Münchner Stadtgebiet, im Umfeld von Bogenhausen und außerhalb des unmittelbaren Altstadtkerns. Für die Anfahrt aus Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing oder Sendling kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die passende Verbindung und die örtlichen Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Eine erste Kontaktaufnahme ist auch telefonisch oder schriftlich möglich.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefon, Betreff und Nachricht abgefragt. E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht sind als Pflichtfelder gekennzeichnet.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefon, Betreff und Nachricht abgefragt. E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht sind als Pflichtfelder gekennzeichnet.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können einschlägige E-Mails, betriebliche Regelungen und eine kurze chronologische Darstellung der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist auch wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb der Zeitpunkt des Zugangs bei einer Anfrage ausdrücklich genannt werden sollte. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Streitpunkt ab; eine vollständige rechtliche Bewertung setzt die Prüfung des Einzelfalls voraus.
- Wie unterscheiden sich Aufhebungsvereinbarung, Kündigung und Abfindung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Aufhebungsvereinbarung beruht dagegen auf einer Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Abfindung ist eine Geldleistung, die im Zusammenhang mit der Beendigung vereinbart werden oder unter bestimmten Voraussetzungen auf einer gesetzlichen oder anderen rechtlichen Grundlage beruhen kann. Sie entsteht nicht automatisch bei jeder Kündigung. Bei einer Aufhebungsvereinbarung können außerdem Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Urlaub und Zeugnis eine Rolle spielen. Auch mögliche sozialversicherungsrechtliche Folgen gehören zur allgemeinen Einordnung solcher Vereinbarungen.
- Wann betrifft ein Anliegen den Betriebsrat und wann das einzelne Arbeitsverhältnis?
- Individualarbeitsrechtliche Fragen betreffen die Rechte und Pflichten zwischen einem Arbeitgeber und einer einzelnen beschäftigten Person, etwa Vergütung, Urlaub oder eine Abmahnung. Das Betriebsverfassungsrecht regelt dagegen unter anderem die Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Entscheidungen. Überschneidungen sind möglich, beispielsweise bei Arbeitszeitregelungen, Versetzungen oder Kündigungen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich anzugeben, ob eine Person eigene Ansprüche klären möchte oder ob der Betriebsrat als Gremium eine Frage zu seinen Aufgaben und Beteiligungsrechten hat. Davon können der Prüfungsgegenstand und die Verfahrensart abhängen.
- Welche Angaben helfen bei Fragen zu Überstunden, Gehalt oder einem Arbeitszeugnis?
- Bei Überstunden und Gehaltsfragen sind der Arbeitsvertrag, einschlägige Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, Abrechnungen und vorhandene Arbeitszeitaufzeichnungen häufig wichtige Ausgangspunkte. Eine Übersicht über die betroffenen Zeiträume und die bisherige Kommunikation erleichtert das Verständnis. Bei einem Arbeitszeugnis sind insbesondere der Wortlaut, die ausgeübten Aufgaben und gegebenenfalls frühere Zeugnisse relevant. Zahlungsansprüche können gesetzlichen Verjährungsregeln und wirksamen Ausschlussfristen unterliegen. Eine erste Anfrage sollte daher nicht nur das gewünschte Ergebnis beschreiben, sondern auch erkennen lassen, seit wann die Unstimmigkeit besteht und welche Erklärungen bereits ausgetauscht wurden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Tobias Gerlach
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4,9 von 5 · 176 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-muenchen-arbeitsrecht.com
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